Deutschland-Bayreuth: Bodenuntersuchungen
2018/S 189-428355
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Bernecker Straße 70
Bayreuth
95448
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gordon Greszik
Telefon: +49 5132892810
E-Mail: MjEyW2NmWGNiIltmWWduXV80aFliYlloIllp
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=98341
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge 2019 Baugrundvor- /Baugrundhauptuntersuchungen
Baugrundvor- und Baugrundhauptuntersuchung für anstehende Leitungsneubauprojekte der TenneT TSOGmbH, untergliedert in:
Los1: Baugrundvoruntersuchung für Leitungsneubauprojekte (Schleswig-Holstein, Niedersachsen)
Los2: Baugrundvoruntersuchung für Leitungsneubauprojekte (Bayern, Hessen)
Los3: Baugrundhauptuntersuchung für Freileitungsneubauprojekte (Schleswig-Holstein, Niedersachsen)
Los4: Baugrundhauptuntersuchung für Freileitungsneubauprojekte (Bayern, Hessen)
Los5: Baugrundhauptuntersuchung für Kabelneubauprojekte (Schleswig-Holstein, Niedersachsen)
Los6: Baugrundhauptuntersuchung für Kabelneubauprojekte (Bayern, Hessen)
Gem. der zum Download bereitgestellten Unterlagen.
Wenn die Vergabe der zusammengefassten Lose wirtschaftlicher ist als die beiden wirtschaftlichsten Einzelangebote für die jeweiligen Einzellose: Lose 3 und 5 sowie Lose 4 und 6. Neben Angeboten für einzelne oder mehrere Lose können die Bewerber daher auch zusätzliche Kombinationsangebote für die zusammengefassten Lose 3 und 5 sowie für die zusammengefassten Lose 4 und 6 abgeben (§27 Abs. 3 SektVO). Eine Beauftragung der Lose 3 und 5 (einzeln/gebündelt) an einen Auftragnehmer schließt für diesen Auftragnehmer eine Beauftragung für Los 1 aus und umgekehrt. Eine Beauftragung der Lose 4 und 6 (einzeln/gebündelt) an einen Auftragnehmer schließt für diesen Auftragnehmer eine Beauftragung für Los 2 aus und umgekehrt. Für den Fall, dass ein Bewerber jeweils das wirtschaftlich günstigste Angebot für die Lose 3 und/oder 5 und für das Los 1 abgibt bzw. für die Lose 4 und/oder 6 und das Los 2 abgibt, müssen die Bewerber im Voraus, spätestens jedoch mit Abgabe der Angebote, Los-Präferenzen angeben, die für den weiteren Vergabeprozess herangezogen werden.
Baugrundvoruntersuchung für Leitungsneubauprojekte (Schleswig-Holstein, Niedersachsen)
Baugrundvoruntersuchung für Leitungsneubauprojekte in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
— Vorerkundung der Trasse aus geologisch- geotechnischer, hydrologischer, pedologischer Sicht,
— Überprüfung der Trassenführung bzw. Standortwahl in Hinblick auf die Baugrundverhältnisse,
— Zonierung der Trasse,
— Festlegung vorläufiger Baugrundkennwerte je Homogenbereich,
— Informatorische Empfehlung der Gründungsart je Homogenbereich,
— Sichtung, Aus- und Bewertung von Daten,
— ggf. stichprobenhafte Aufschlüsse,
— Recherchieren und Auswerten vorhandener Unterlagen (insbesondere Einbeziehung von Gründungsunterlagen benachbarter Leitungs-, Umspannwerks-, und Windkraftanlagen, sofern vorhanden),
— Beginn der Ausfüllung der Gründungsmastliste,
— Erstellen geotechnischer Voruntersuchungsberichte,
— Handlungsempfehlung und Aufstellen des Untersuchungsprogramms der Hauptuntersuchung.
Der AG behält sich vor, die Rahmenverträge maximal 2 mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Mögliche Optionen werden mit Übermittlung der Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
Baugrundvoruntersuchung für Leitungsneubauprojekte (Bayern, Hessen)
Baugrundvoruntersuchung für Leitungsneubauprojekte in den Bundesländern Bayern und Hessen.
— Vorerkundung der Trasse aus geologisch- geotechnischer, hydrologischer, pedologischer Sicht,
— Überprüfung der Trassenführung bzw. Standortwahl in Hinblick auf die Baugrundverhältnisse,
— Zonierung der Trasse,
— Festlegung vorläufiger Baugrundkennwerte je Homogenbereich,
— Informatorische Empfehlung der Gründungsart je Homogenbereich,
— Sichtung, Aus- und Bewertung von Daten,
— ggf. stichprobenhafte Aufschlüsse,
— Recherchieren und Auswerten vorhandener Unterlagen (insbesondere Einbeziehung von Gründungsunterlagen benachbarter Leitungs-, Umspannwerks-, und Windkraftanlagen, sofern vorhanden),
— Beginn der Ausfüllung der Gründungsmastliste,
— Erstellen geotechnischer Voruntersuchungsberichte,
— Handlungsempfehlung und Aufstellen des Untersuchungsprogramms der Hauptuntersuchung.
Der AG behält sich vor, die Rahmenverträge maximal 2 mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Mögliche Optionen werden mit Übermittlung der Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
Baugrundhauptuntersuchung für Freileitungsneubauprojekte (Schleswig-Holstein, Niedersachsen)
Baugrundhauptuntersuchung für Freileitungsneubauprojekte in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen.
— Haupterkundung der Trasse aus geologisch- geotechnischer, hydrologischer, pedologischer Sicht,
— Überprüfung der Baugrundverhältnisse aus Vorerkundung am konkreten Maststandort,
— Konkretisierung der Homogenbereiche,
— Verbindliche Festlegung charakteristischer Baugrundkennwerte,
— Gründungsempfehlung,
— Sichtung, Aus- und Bewertung von Daten,
— Direkte und indirekte Baugrundaufschlüsse / Durchführung von Bohrungen und Sondierungen je Maststandort,
— Laboruntersuchungen an Boden-, Fels- und Grundwasserproben,
— Feldversuche (z. B. Proberammung, Auslegungszugversuch),
— Recherchieren und Auswerten vorhandener Unterlagen / Fortschreiben Vorbericht,
— Erstellen geotechnischer Hauptuntersuchungsbericht,
— Aufstellen Baugrundmodell (charakterische Baugrundkennwerte) je Maststandort,
— Gründungsempfehlung je Maststandort,
— weitere Ausfüllung der Gründungsmastliste,
— ggf. Sondergutachten z. B. zu Themen Altbergbau / Hohlraumb.
Der AG behält sich vor, die Rahmenverträge maximal 2 mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Mögliche Optionen werden mit Übermittlung der Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
Baugrundhauptuntersuchung für Freileitungsneubauprojekte (Bayern, Hessen)
Baugrundhauptuntersuchung für Freileitungsneubauprojekte in den Bundesländern Bayern und Hessen.
— Haupterkundung der Trasse aus geologisch- geotechnischer, hydrologischer, pedologischer Sicht,
— Überprüfung der Baugrundverhältnisse aus Vorerkundung am konkreten Maststandort,
— Konkretisierung der Homogenbereiche,
— Verbindliche Festlegung charakteristischer Baugrundkennwerte,
— Gründungsempfehlung,
— Sichtung, Aus- und Bewertung von Daten,
— Direkte und indirekte Baugrundaufschlüsse / Durchführung von Bohrungen und Sondierungen je Maststandort,
— Laboruntersuchungen an Boden-, Fels- und Grundwasserproben,
— Feldversuche (z. B. Proberammung, Auslegungszugversuch),
— Recherchieren und Auswerten vorhandener Unterlagen / Fortschreiben Vorbericht,
— Erstellen geotechnischer Hauptuntersuchungsbericht,
— Aufstellen Baugrundmodell (charakterische Baugrundkennwerte) je Maststandort,
— Gründungsempfehlung je Maststandort,
— weitere Ausfüllung der Gründungsmastliste,
— ggf. Sondergutachten z. B. zu Themen Altbergbau / Hohlraumb.
Der AG behält sich vor, die Rahmenverträge maximal 2 mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Der AG behält sich vor, die Rahmenverträge maximal 2 mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Baugrundhauptuntersuchung für Kabelneubauprojekte (Schleswig-Holstein, Niedersachsen)
Baugrundhauptuntersuchung für Kabelneubauprojekte in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
— Haupterkundung der Trasse aus geologisch-geotechnischer, hydrologischer, pedologischer Sicht,
— Überprüfen der Baugrundverhältnisse aus Vorerkundung entlang der Kabeltrasse in den entsprechend den geologischen Verhältnissen erforderlichen Abständen,
— Konkretisierung der Homogenbereiche,
— Verbindliche Festlegung charakteristischer Baugrundkennwerte,
— Gründungsempfehlung mit erdstatischen Berechnungen,
— Sichtung und Bewertung von Daten,
— Direkte und indirekte Baugrundaufschlüsse / Durchführung von Bohrungen und Sondierungen,
— bodenkundliche Profilaufnahme (KA5),
— Entnahme Bodenproben,
— Laboruntersuchungen an Boden-, Fels- und Grundwasserproben,
— Feldversuche,
— Recherchieren und Auswerten vorhandener Unterlagen / Fortschreiben Vorbericht,
— Erstellen geotechnischer Hauptuntersuchungsbericht,
— Aufstellen Baugrundmodell (charakteristische Baugrundkennwerte) je Homogenbereich sowie Querung,
— Eingehende Beschreibung der Homogenbereich,
— Erstellen ingenieurgeologischer Baugrundschnitte,
— weitere Ausfüllung der Gründungsmastliste,
— ggf. Sondergutachten z. B. zu Themen Bodenschutz/ Altlasten.(kurz „die Leistung“).
Der AG behält sich vor, die Rahmenverträge maximal 2 mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Mögliche Optionen werden mit Übermittlung der Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
Baugrundhauptuntersuchung für Kabelneubauprojekte (Bayern, Hessen)
Baugrundhauptuntersuchung für Kabelneubauprojekte in den Bundesländern Bayern und Hessen.
— Haupterkundung der Trasse aus geologisch-geotechnischer, hydrologischer, pedologischer Sicht,
— Überprüfen der Baugrundverhältnisse aus Vorerkundung entlang der Kabeltrasse in den entsprechend den geologischen Verhältnissen erforderlichen Abständen,
— Konkretisierung der Homogenbereiche,
— Verbindliche Festlegung charakteristischer Baugrundkennwerte,
— Gründungsempfehlung mit erdstatischen Berechnungen,
— Sichtung und Bewertung von Daten,
— Direkte und indirekte Baugrundaufschlüsse / Durchführung von Bohrungen und Sondierungen,
— bodenkundliche Profilaufnahme (KA5),
— Entnahme Bodenproben,
— Laboruntersuchungen an Boden-, Fels- und Grundwasserproben,
— Feldversuche,
— Recherchieren und Auswerten vorhandener Unterlagen / Fortschreiben Vorbericht,
— Erstellen geotechnischer Hauptuntersuchungsbericht,
— Aufstellen Baugrundmodell (charakteristische Baugrundkennwerte) je Homogenbereich sowie Querung,
— Eingehende Beschreibung der Homogenbereich,
— Erstellen ingenieurgeologischer Baugrundschnitte,
— weitere Ausfüllung der Gründungsmastliste,
— ggf. Sondergutachten z. B. zu Themen Bodenschutz/ Altlasten.(kurz „die Leistung“).
Der AG behält sich vor, die Rahmenverträge maximal 2 mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Mögliche Optionen werden mit Übermittlung der Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis ist durch die Vorlage folgender Dokumente zu erbringen (Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen):
Zu erbringende Nachweise für alle Lose:
— Sind Sie in ein Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem Sie ansässig sind (Handelsregisterauszug oder vergleichbar), eingetragen?
— Liegt ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vor?
Laden Sie hier einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) hoch. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein
Laden Sie den Nachweis hier hoch. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein.
— Der Bieter soll bei dieser Frage das Unternehmen vorstellen (Mission, Zielsetzung, Haupttätigkeiten) und dabei mindestens auf die folgenden Aspekte eingehen:
—— Die Rechtsform des Bieters, der die Bewerbung abgibt.
—— Angabe, ob die Rechtsform des Bieters Teil einer Unternehmensgruppe ist und, ob das Jahresergebnis des Bieters konsolidiert ist.
—— Angabe, ob der Bieter eine Bietergemeinschaft bilden will.
—— Benennung einer Kontaktperson für die Bewerbung.
—— Unternehmensorganigramm
—— Nachweis über Mitarbeiterzahl von mindestens 10 FTE (Vollzeitäquivalenten) (Los 1 und 2
—— 20 FTE (Vollzeitäquivalenten) (Los 3,4,5 und 6)
— Sind Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Vereinigung?
— Liegt eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i. H. v. 3 000 000 EUR vor?
Laden Sie die Bestätigung/Bescheinigung der Versicherung hier hoch.
Sollte keine Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe vorliegen, ist eine Bestätigung des Bieters erforderlich, dass diese im Auftragsfalle verbindlich abgeschlossen wird. In diesem Fall bitte auch „Ja“ auswählen.
Laden Sie diese Bestätigung/Eigenerklärung hier hoch.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
— Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse oder ähnliches der letzten 3 Jahre sind vorzulegen und bei dieser Frage einzutragen. Der Nachweis eines Gesamtumsatzes von jeweils mind. (siehe spezifisch nach Losen unten) p. a. ist zu erbringen. Der vorgenannte Umsatz ist im Fall einer Konsortialbildung auf die kumulierten Umsätze der Konsortialpartner bezogen, wobei für jeden einzelnen Bieter oder Konsortialpartner im Fall einer Konzerneinbindung der Gesamtumsatz des Konzerns unter der Voraussetzung gilt, dass der Bieter oder Konsortialpartner sich zu 100 % im Eigentum der Konzernobergesellschaft befindet.
Nachweis eines Gesamtumsatzes:
Lose 1 und 2:
Jährlicher Mindestumsatz von durchschnittlich 500 000,00 EUR
Lose 3,4,5 und 6:
Jährlicher Mindestumsatz von durchschnittlich 3 000 000,00 EUR
— Erklärung, das kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplanes (§ 258 InsO)
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zu erbringende Nachweise für alle Lose:
— Nachweis, dass die deutschen Gesetze und Normen bekannt sind, z. B. durch Vorlage einer Projektreferenz
— Erklärung, aus der hervorgeht, dass die Projekt- und Baustellenabwicklung in deutscher Sprache erfolgt
— Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Dienstleistungserbringer verfügt (Mindestanforderung),
— Der geotechnische Untersuchungsbericht muss durch einen Sachverständigen für Geotechnik nach DIN EN 1997-2 erfolgen. Die Qualifikation des Sachverständigen ist nach DIN 4020:2010-12, A1.5.3.24 nachzuweisen. Alternativ kann der Gutachter ein von der Ingenieurkammer anerkannter Sachverständiger oder Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau sein, was nachzuweisen ist
— Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig. Verfügen Sie über das geforderte Qualitätsmanagementsystem? Bitte laden Sie den Nachweis über dieses hier hoch.
Zu erbringender Nachweis für die Lose 1 und 2:
— Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die Erfahrungen in Baugrundvoruntersuchungen von mast-oder turmartigen Bauwerken oder von linienhaften Infrastrukturprojekten durch mind. 3 Referenzen mit jeweils einem Projektvolumen von > 50 000 EUR in den letzten 5 Jahren nachweisen, wobei eine Referenz im deutschsprachigen Raum nachzuweisen ist. Hierfür sollen die jeweiligen Projekte kurz beschrieben werden,insbesondere mit folgenden Angaben (Mindestanforderung):
— Projektbeschreibung und Beschreibung der eigenen Leistung,
— Projektvolumen/Volumen des Baugrunduntersuchungszeitraums (Datum der Leistungserbringung),
— Name und Kontaktdaten des Auftraggebers (inkl. eines Ansprechpartners für eventuelle Rückfragen),
— Ort der Projektausführung.
Zu erbringender Nachweis für die Lose 3 und 4:
— Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die Erfahrungen in Baugrundhauptuntersuchungen vonmast- oder turmartigen Bauwerken oder von linienhaften Infrastrukturprojekten durch mind. 3 Referenzen mitjeweils einem Projektvolumen von > 100 000 EUR in den letzten 5 Jahren nachweisen, wobei eine Referenzim deutschsprachigen Raum nachzuweisen ist. Hierfür sollen die jeweiligen Projekte kurz beschrieben werden,insbesondere mit folgenden Angaben (Mindestanforderung):
— Projektbeschreibung und Beschreibung der eigenen Leistung,
— Projektvolumen/Volumen des Baugrunduntersuchungszeitraums (Datum der Leistungserbringung),
— Name und Kontaktdaten des Auftraggebers (inkl. eines Ansprechpartners für eventuelle Rückfragen),
— Ort der Projektausführung.
Zu erbringender Nachweis für die Lose 5 und 6:
— Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die Erfahrungen in Baugrundhauptuntersuchungen vonlinienhaften Infrastrukturprojekten durch mind. 3 Referenzen mit jeweils einem Projektvolumen von > 100 000 EUR in den letzten 5 Jahren nachweisen, wobei eine Referenz im deutschsprachigen Raum nachzuweisenist. Hierfür sollen die jeweiligen Projekte kurz beschrieben werden, insbesondere mit folgenden Angaben(Mindestanforderung):
— Projektbeschreibung und Beschreibung der eigenen Leistung,
— Projektvolumen/Volumen des Baugrunduntersuchungszeitraums (Datum der Leistungserbringung),
— Name und Kontaktdaten des Auftraggebers (inkl. eines Ansprechpartners für eventuelle Rückfragen),
— Ort der Projektausführung.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose zu vergeben, wenn die Vergabe der zusammengefassten Lose wirtschaftlicher ist als die beiden wirtschaftlichsten Einzelangebote für die jeweiligen Einzellose: Lose 3 und 5 sowie Lose 4 und 6. Neben Angeboten für einzelne oder mehrere Lose können die Bewerber daher auch zusätzliche Kombinationsangebote für die zusammengefassten Lose 3 und 5 sowie für die zusammengefassten Lose 4 und 6 abgeben (§27 Abs. 3 SektVO). Eine Beauftragung der Lose 3 und 5 (einzeln/gebündelt) an einen Auftragnehmer schließ für diesen Auftragnehmer eine Beauftragung für Los 1 aus und umgekehrt. Eine Beauftragung der Lose 4 und 6 (einzeln/gebündelt) an einen Auftragnehmer schließt für diesen Auftragnehmer eine Beauftragung für Los 2 aus und umgekehrt. Für den Fall, dass ein Bewerber jeweils das wirtschaftlich günstigste Angebot für die Lose 3 und/oder 5 und für das Los 1 abgibt bzw. für die Lose 4 und/oder 6 und das Los 2 abgibt, müssen die Bewerber im Voraus, spätestens jedoch mit Abgabe der Angebote, Los-Präferenzenangeben, die für den weiteren Vergabeprozess herangezogen werden,
— der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen,
— der Auftraggeber ist berechtigt, das Vergabeverfahren (teilweise) auf andere juristische Entitäten zu übertragen,
— Bezugsberechtigte Unternehmen sind die TenneT TSO GmbH, TenneT TSO B. V. sowie die TenneT Offshore GmbH und ihre rechtlich verbundenen Unternehmen,
— die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung der hinter diesem Auftrag Stehenden Leitungsbauprojekte realisierbar ist. Für die Finanzierung des Auftrages behält sich der Auftraggeber Verschiedene Möglichkeiten vor,
— die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Raumordnungsverfahren.
Genehmigungen und/oder Planfeststellungsbeschlüsse erfolgreich aus Sicht des Auftraggebers realisierbar sind,
— die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass der Netzausbau aus regulatorischer Sicht Notwendig ist,
— der Auftraggeber behält sich die nachträgliche Vergabe weiterer zusätzlicher und/oder gleichartiger Dienstleistungen an die erfolgreichen Bieter in diesem Vergabeverfahren gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 6 SektVO Ausdrücklich vor,
— die in dieser Ausschreibung genannten Termine unterliegen auch den Bestimmungen der oben genannten Vorbehalte und geben damit den derzeitigen Planungsstand wieder und können sich verschieben.
Zur Einreichung der Unterlagen sind keine gesonderten Formulare etc. auszufüllen. Es sind die in dieser Ausschreibung unter Ziffer III.1) „Teilnahmebedingung“ genannten Unterlagen einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft die unter Ziffer III.1) „Teilnahmebedingung“ aufgeführten Unterlagen einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen sind über die Ausschreibungsplattform Negometrix einzureichen.
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: MTNzYm9kXl9iaF5qamJvK2tsb2FfXnZib2s9b2JkamNvK19edmJvaythYg==
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYBxcXWBSUE9nU2BcLmBTVVtUYBxQT2dTYFwcUlM=
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Auf die Fristregelung des § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wirdausdrücklich hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: MTF1ZHFmYGFkamBsbGRxLW1ucWNhYHhkcW0/cWRmbGVxLWFgeGRxbS1jZA==
Fax: +49 981531837
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