Deutschland-Fulda: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2018/S 189-428030
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Schlossstraße 1
Fulda
36037
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtbauplan GmbH
Telefon: +49 61519957-0
E-Mail: MjEyVlVcYlxjWmdpYVpZYFghWmlgWFU0Z2hVWGhWVWlkYFViIlhZ
NUTS-Code: DE732
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener, einphasiger interdisziplinärer Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren „Westliches Umfeld ICE-Bahnhof“ Fulda
Das Wettbewerbsverfahren ist mit den Landeswettbewerbsausschüssen der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen abgestimmt sowie unter den Referenznummern 29/2018 RPW 2013 (AKH) und 2018/01 RPW 2013 (IngKH) mit Datum vom 26.9.2018 bzw. 27.9.2018 registriert.
Anlass, Ziel und Zweck des Wettbewerbs
Der ICE-Bahnhof Fulda ist zentraler Verkehrsknotenpunkt für Osthessen, Eingangsort für die Fuldaer Innenstadt und die nahegelegenen Einrichtungen für Kongresse und Messen. Die verkehrliche Bedeutung wird durch zahlreiche ICE-/IC-Halte pro Stunde und der Schnittstelle im Regionalverkehr verdeutlicht.
Angesichts der vorhandenen substanziellen, funktionalen und gestalterischen Schwächen des ICE-Bahnhofs und des Bahnhofsumfeldes sowie mit Blick auf mehrere zukünftig anstehende Großveranstaltungen (Stadtjubiläum, Hessentag, Landesgartenschau) erscheint jedoch eine zeitnahe Neugestaltung dringend gegeben.
Für dieses städtebaulich und verkehrlich sehr bedeutsame Vorhaben möchte die Stadt Fulda daher einen nicht offenen interdisziplinären Ideenwettbewerb ausloben, um konzeptionelle Lösungen für die sehr komplexe Aufgabenstellung erarbeiten zu lassen und dadurch unterschiedliche Lösungsansätze und -alternativen ausloten zu können.
Mit Hilfe des Ideenwettbewerbs sollen sowohl kurz- und langfristige Lösungen für die Nutzung und Gestaltung des Wettbewerbsgebiets als auch dessen Vernetzung mit den angrenzenden Stadträumen entwickelt werden.
Erläuterung Varianten
Das Gebäude Am Bahnhof 2 („Sparda-Bank Gebäude“) am westlichen Rand des Bahnhofsvorplatzes nimmt eine zentrale Rolle im Wettbewerbsgebiet ein. Es sollen zwei Varianten im Rahmen des Wettbewerbs durch die Teilnehmer bearbeitet werden. In Variante 1 muss das „Sparda-Bank Gebäude“ an seiner jetzigen Position erhalten bleiben (V1). In Variante 2 kann das Gebäude vollständig überplant werden (V2). Dabei ist die Bruttogrundfläche des Bestands innerhalb eines klar definierten Bereichs im Bahnhofsumfeld in der selben Größenordnung wieder herzustellen. Beide Varianten werden getrennt juriert.
Erläuterung Kooperationsverfahren am 7.12.2018 findet ein Kolloquium/Zwischenpräsentation statt, zu dem Preisrichter, Wettbewerbsteilnehmer sowie Vorprüfer eingeladen sind. Hierbei sollen die ersten Entwurfsansätze vorgestellt sowie die Rückfragen der Teilnehmer beantwortet werden. Die Teilnehmer stellen jeweils hintereinander ihre Entwurfsansätze eigenständig vor. Die Teilnahme an der o. g. Veranstaltungen ist für die Planungsbüros verbindlich.
Bei der Zwischenpräsentation soll eine erste übergeordnete Konzeptidee in digitaler Form für beide Varianten dargestellt werden, z. B. als Lageplan M 1: 1 000. Weitere erläuternde Skizzen oder Ähnliches zur Verdeutlichung des Entwurfsgedankens und insbesondere zur Präsentation der Konzeptidee sind zulässig und erwünscht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Modalitäten der Bewerbung
Eine Bewerbung ist nur mit dem vom Auslober ausgegebenen formalisierten Bewerbungsbogen möglich. Die Bewerbungsunterlagen können kostenlos und ausschließlich digital bei der HAD heruntergeladen werden. Zum Auswahlverfahren sind nur zugelassen, wer diesen Bewerbungsbogen verwendet und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen; die Bewerbergemeinschaft füllt einen gemeinsamen Bewerbungsbogen aus. In seiner Bewerbererklärung und mit den dargestellten Projekten belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung, seine gestalterische Qualität und seine Arbeitsweise. Insgesamt machte er seine besondere Eignung und Kompetenz für die anstehende Wettbewerbsaufgabe deutlich, die erwarten lässt, dass er einen guten Lösungsvorschlag macht. Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise
— Ausgefüllter und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
— Erklärung, dass die Ausschlusskriterien der §§ 123, 124 GWB nicht bestehen (siehe Bewerbungsbogen),
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBI. S. 345.
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des vom Bewerber unterschriebenen Bewerbungsbogens, der Erklärungen zu §§ 123, 124 GWB und HVTG sowie der Nachweise der Berufszulassung (s. Nachweis der beruflichen Befähigung) und des Handelsregisterauszuges (soweit erforderlich) führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen nur für Teilleistungen und Mehrfachbewerbungen führen ebenfalls zum Ausschluss.
Nachweis der beruflichen Befähigung
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Stadtplaner/Landschaftsarchitekt/Architekt) bzw. durch Kopie der Diplomurkunde/Masterurkunde Fachrichtung Bau-, Verkehrsingenieurwesen oder vergleichbar,
— Nachweis für den Bereich Stadt-/Freiraumplanung von 1 vergleichbaren Referenzprojekt in innerstädtischer Lage der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistung nicht vor September 2011) in der Komplexität und Größe vergleichbar zur Aufgabe,
— Nachweis für den Bereich Verkehrsplanung von 1 vergleichbaren Referenzprojekt „Planung von Verknüpfungspunkten (u. a. ZOB, Bahnhofsvorplatz)“ der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistung nicht vor September 2011) in der Komplexität vergleichbar zur Aufgabe (in aller Regel Honorarzone IV) mit Leistungen Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2013, Leistungsphasen 2 und 3,
— Grafischer Nachweis für jedes der geforderten Referenzprojekte einmal analog und einmal digital (PDF-Format, 300 dpi) auf max. 4 Seiten DIN A3 (Querformat) gesamt,
— haben Bewerber die geforderten Referenzprojekte verantwortlich in anderen Büros erbracht, ist hierfür eine Bestätigung des für das Referenzprojekt beauftragten Büros erforderlich,
— zum Nachweis der Eignung können kleinere Büroorganisationen oder Berufsanfänger eine Bewerbergemeinschaft bilden oder sich der sog. Eignungsleihe (siehe § 47 VgV) bedienen.
Stadtplaner/Städtebauarchitekt, Landschaftsarchitekt, Architekt, Verkehrsplaner
Abschnitt IV: Verfahren
Bebauung:
— städtebauliche Gestaltung,
— Maßstäblichkeit und städtebauliche Einbindung.
Grün- und Freiraumplanung:
— Gestaltung und Qualität des öffentlichen Raums,
— Nutzungsangebot und Funktionalität,
— Aufenthaltsqualität und öffentliches Grün,
— Verknüpfung mit umliegenden Bereichen,
— Wirtschaftlichkeit.
Verkehr und Erschließung:
— Organisation der Verkehrsströme,
— Verknüpfung der Verkehrsträger und Qualität der Umsteigebeziehungen,
— Barrierefreiheit,
— Anbindung an bestehende Verkehrswege,
— Wirtschaftlichkeit.
Es werden nachfolgende Preise ausgelobt (zzgl. MwSt.):
Für Variante 1 (Erhalt „Sparda-Bank-Gebäude“):
1) Preis 16 000 EUR;
2) Preis 10 000 EUR.
Für Variante 2 (Freie Überplanung „Sparda-Bank-Gebäude“):
1) Preis 10 000 EUR;
2) Preis 6 000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Jeder prüffähige Beitrag wird mit einem Bearbeitungshonorar in Höhe von 10 000 EUR (zzgl. MwSt.) vergütet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger interdisziplinärer Ideenwettbewerb im kooperativen Verfahren mit vorgeschaltetem, qualifizierten Auswahlverfahren gemäß § 3 Abs. 1, 3 und 5 RPW 2013 ausgelobt.
Die maximale Teilnehmeranzahl ist auf 6 Teilnehmer begrenzt. Das Verfahren ist nicht anonym.
2) Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
3) zu III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
In einer Sitzung am 6.11.2018 werden dabei diejenigen Bewerber ausgewählt, die aufgrund der aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlichen Qualitäten der eingereichten Referenzprojekte besonders geeignet erscheinen. Qualifizieren sich mehr als 6 Bewerber (zuzüglich 3 Nachrücker), entscheidet das Los. Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch Vertreter der Stadt Fulda, Vertreter der VfA (Stadtplanung, angefragt) und Herrn Prof. Wigbert Riehl, Landschaftsarchitekt, Kassel (BDLA).
4) zu III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Teilnahmeberechtigt sind Teams aus Stadtplanern/Städtebauarchitekten und/oder Landschaftsarchitekten in bindender Zusammenarbeit mit Ingenieuren der Fachrichtung Verkehrsplanung. Architekten können zusätzlich in das Team mit aufgenommen werden. Hieraus ergeben sich folgende Kombinationsmöglichkeiten:
(1) Stadtplaner mit Verkehrsplaner und optional Architekt;
(2) Landschaftsarchitekt mit Verkehrsplaner und optional Architekt;
(3) Stadtplaner und Landschaftsarchitekt mit Verkehrsplaner und optional Architekt.
Zugelassen waren Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften.
Die Teilnahmeberechtigung galt für natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllten.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Stadtplaner bzw. Städtebauarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“, „Architekt“ oder „Dipl.-Ing. / M.Sc. / M.Eng. der Fachrichtung Bau-, Verkehrsingenieurwesen oder vergleichbar“ zu führen.
Sind in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner/Städtebauarchitekt, Landschaftsarchitekt, Architekt oder „Dipl.-Ing. / M.Sc. / M.Eng. der Fachrichtung Bau-, Verkehrsingenieurwesen oder vergleichbar“ wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
5) zu IV.3.3) Folgeaufträge/weitere Beauftragung:
Eine weitere Beauftragung kann von Seiten des Auslobers derzeit nicht verbindlich zugesagt werden (Ideenwettbewerb). Die Preisträger sollen im Falle einer Weiterbearbeitung voranging berücksichtigt werden.
6) Weitere Termine:
Versand der Wettbewerbsunterlagen: 8.11.2018
Kolloquium/Zwischenpräsentation: 7.12.2018
Abgabetermin Pläne: 19.2.2019
Abgabetermin Modell: 26.2.2019
Preisgerichtssitzung: voraussichtlich 2. Märzwoche 2019
Pressekonferenz: voraussichtlich 2. Märzwoche 2019
Ausstellung voraussichtlich: 2./3. Märzwoche 2019
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834