die Schweiz-Bern: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 193-437885
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Schermenweg 11, Postfach
Bern
3001
Schweiz
Kontaktstelle(n): Schneider Lorenz
E-Mail: MjE0ZVVaYFdbVldkIF5hZFdgbDJUaFcgVFcgVVo=
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bve.be.ch/tba
Schermenweg 11, Postfach
Bern
3001
Schweiz
Kontaktstelle(n): Schneider Lorenz
E-Mail: MjEwaVleZFtfWltoJGJlaFtkcDZYbFskWFskWV4=
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Abschnitt II: Gegenstand
Korrektion Bolligenstraße Nord, Ausschreibung Generalplaner
Die Bolligenstraße Nord ist ein wichtiger Autobahnzubringer für Ostermundigen und das Worblental. Die Kreisel sind dem heutigen Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen. Lange Autokolonnen und verspätete Busse gehören zur Tagesordnung. Die Bolligenstraße Nord ist zudem unfallträchtig und besonders für die wachsende Zahl an Fussgängern und Velofahrenden gefährlich. Im Rahmen des Projekts „Korrektion Bolligenstraße Nord“ soll die Kantonsstraße zwischen der SBB-Brücke und dem Kreisel Rothus ausgebaut, die Kreisel in LSA-gesteuerte Kreuzungen umgebaut und die Straßenanalage auf die heutigen Standards angepasst werden.
Damit können heutige Schwach- und Gefahrenstellen sowie Mängel, namentlich in den Bereichen Leistungsfähigkeit, öV, Langsamverkehr, hindernisfreies Bauen und Stand der Technik, behoben werden und eine verbesserte Gesamtverkehrslösung geschaffen werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Generalplanerleistungen der Projektphasen 41-53 gem. SIA 112 (2014).
Bern/Ostermundigen
Die Bolligenstraße Nord ist ein wichtiger Autobahnzubringer für Ostermundigen und das Worblental. Die Kreisel sind dem heutigen Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen. Lange Autokolonnen und verspätete Busse gehören zur Tagesordnung. Die Bolligenstraße Nord ist zudem unfallträchtig und besonders für die wachsende Zahl an Fussgängern und Velofahrenden gefährlich. Im Rahmen des Projekts „Korrektion Bolligenstraße Nord“ soll die Kantonsstraße zwischen der SBB-Brücke und dem Kreisel Rothus ausgebaut, die Kreisel in LSA-gesteuerte Kreuzungen umgebaut und die Straßenanalage auf die heutigen Standards angepasst werden.
Damit können heutige Schwach- und Gefahrenstellen sowie Mängel, namentlich in den Bereichen Leistungsfähigkeit, öV, Langsamverkehr, hindernisfreies Bauen und Stand der Technik, behoben werden und eine verbesserte Gesamtverkehrslösung geschaffen werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Generalplanerleistungen der Projektphasen 41-53 gem. SIA 112 (2014).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Verfahrensgrundsätze: die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit gewährleisten. Die Firma Rudolf Keller & Partner Verkehrsingenieure AG ist als Anbieter für den Fachbereich Verkehr nicht zugelassen, da sie im Projekt bereits das Mandat „übergeordnetes Verkehrsmanagement“ innehat. Die bisherigen Projektverfasser/Projektbeteiligte (Gruner AG, smt AG, Wiederkehr Lichtplanung, Haag Landschaftsarchitektur) sind zur Teilnahme an der vorliegenden Ausschreibung zugelassen. Alle bisherigen Projektunterlagen (Genehmigungsdossier Straßenplan, Trassierung Straßenüberführung Stand Objektstudie SBB, Faktenblatt „Abstimmung Bauphasen“ von RK & P AG) werden mit der Ausschreibung zur Verfügung gestellt (Beilagen 1, 2 und 3) und können auf www.simap.ch heruntergeladen werden.
Sonstige Angaben: Die Ausschreibung und die Auftragsauslösung werden nur unter Vorbehalt der erforderlichen Kredit- und Projektgenehmigungen der finanzkompetenten Organe erteilt oder weitergeführt.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstraße 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine gültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schlusstermin/Bemerkungen: Das Angebot ist 1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form einzureichen. Das Angebot ist innerhalb der genannten Frist (auf dem Postweg: Stempel CH-Poststelle mit A-Post; per Kurier: Eintreffen bis 16.00 Uhr am Einreichungsort) mit dem Vermerk „Korrektion Bolligenstraße Nord, Ausschreibung Generalplaner“ auf dem Umschlag einzureichen.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen) Fragen sind bis am 19.10.2018 unter www.simap.ch im „Forum“ einzureichen. Nach diesem Termin werden eintreffende Fragen nicht mehr beantwortet. Sie werden bis am 26.10.2018 unter www.simap.ch im „Forum“ beantwortet.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 5.10.2018, Dok. 1040445
Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 19.10.2018.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 5.10.2018 bis 14.11.2018
Postfach
St. Gallen
9023
Schweiz