Deutschland-Cottbus: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 193-437237
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Werbener Straße 3
Cottbus
03046
Deutschland
Kontaktstelle(n): DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Telefon: +49 3557800211 / +49 3557800216
E-Mail: MjE2ZWdVHlJiVV5eVWIwVGNbHVddUlgeVFU=
Fax: +49 355790492
NUTS-Code: DE402
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/laufende-wettbewerbe/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb für das innerstädtische „Wohnquartier Briesmannstraße“ in Cottbus
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH (GWC) will in Abstimmung mit der Stadt Cottbus die knapp 1 ha große innerstädtische Brachfläche zwischen Franz-Mehring-Straße, Briesmannstraße und Ostrower Straße in Cottbus für eine Wohnungsbebauung entwickeln und lobt hierfür einen Realisierungswettbewerb aus. Das Verfahren soll als zweiphasiger anonymer Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 mit nachgeschaltetem VgV-Verhandlungsverfahren durchgeführt werden.
Mit der Auslobung des Wettbewerbs wird das Ziel verfolgt, für diesen städtebaulich bedeutsamen Standort qualitativ hochwertige Wohnungsangebote in vier Segmenten (sozialer Wohnungsbau, frei finanzierte Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Sonderwohnformen für Senioren oder betreutes Wohnen – insgesamt ca. 140 WE für etwa 300 Bewohner) zu schaffen. Das neue Wohnquartier soll sich durch ein attraktives Wohnumfeld (mit Integration des Altbaumbestandes) sowie ein innovatives Energiekonzept (unter Beachtung der vorhandenen Fernwärme) auszeichnen.
Dazu ist in der 1. Phase eine städtebauliche Vorzugslösung herauszuarbeiten mit skizzenhaften Grundzügen der Architektur sowie exemplarischen Grundrissvarianten für die vorgenannten Wohnformen. Die 1. Phase des Realisierungswettbewerbs steht allen teilnahmeberechtigten Personen/Büros offen. Durch das Preisgericht werden die Teilnehmer für die Weiterbearbeitung in der 2. Phase ausgewählt.
In der 2. Phase wird das Architekturkonzept vertieft und mit Lösungsvorschlägen zu den Freianlagen (inkl. Stellplatznachweis) sowie zum Energiekonzept ergänzt. Die Empfehlungen des Preisgerichts aus der 1. Phase werden von der Ausloberin als Ergänzung zur Aufgabenstellung der 2. Phase berücksichtigt
Weitere Erläuterungen sowie die gesamte Auslobung können unter https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/laufende-wettbewerbe/ eingesehen und herunter geladen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekten und Bauvorlageberechtigte gem. § 65 BbgBO, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten nur in Arbeitsgemeinschaft mit einem Architekten/Bauvorlageberechtigten gem. § 65 BbgBO
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden:
Formalleistungen
— Leistungs- und Programmerfüllung.
Gestalterisches Konzept
— Qualität der städtebaulichen, freiraumplanerischen und architektonischen Konzeption,
— Einbindung in die Umgebung, Maßstäblichkeit,
— Innovative und funktionale Lösungsansätze für die geforderten 4 Nutzungstypen,
— Innovative und funktionale Lösungsansätze für den ruhenden Verkehr.
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
— Innovative und funktionale Lösungsansätze für Nachhaltigkeit und Energieversorgung,
— Flächeneffizienz.
Die dargestellte Reihenfolge der Kriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Weiter Erläuterungen sowie die gesamte Auslobung können unter https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/laufende-wettbewerbe/ eingesehen und herunter geladen werden.
Die Ausloberin stellt als anteiliges Preisgeld für die 1. Phase des Wettbewerbs einen Gesamtbetrag in Höhe von 20 000 EUR netto zur Verfügung. Diese Summe wird zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer der 2. Phase aufgeteilt und in Form einer Aufwandsentschädigung nach Beendigung der Phase 2 ausgezahlt.
Für die 2. Phase des Wettbewerbs steht ein anteiliges Preisgeld in Höhe von 92.000 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 35 und 40 der HOAI 2013 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 40 000 EUR;
2) Preis 24 000 EUR;
3) Preis 16 000 EUR.
Summe für Anerkennungen 12 000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissumme vorzunehmen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises der 2. Wettbewerbsphase nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Erläuterungen, die Aufgabenstellung und zeitliche Angaben sowie die gesamte Auslobung können unter https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/laufende-wettbewerbe/ eingesehen und herunter geladen werden.
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.482109.de
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.482109.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 107 Abs. 3 unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
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Deutschland
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