Deutschland-Eutin: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 199-452508
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Lübecker Straße 41
Eutin
23701
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Ostholstein, Herrn Ibrügger
E-Mail: MTVeKWRdbXBgYmJgbTtmbWBkbihqYylfYA==
NUTS-Code: DEF08
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-oh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Erweiterungsneubau für die Kreisverwaltung Ostholstein
Ziel ist die Errichtung eines zukunftsfähigen Verwaltungsgebäudes mit hohen Ansprüchen an die Gestaltung, die Nutzung sowie die Nachhaltigkeit. Der Erweiterungsneubau ist als KfW-Effizienzhaus 55 im Innenhof des denkmalgeschützten Kreisverwaltungsgebäudes zu planen und zu errichten. Insgesamt sind im Verwaltungsneubau 51 Arbeitsplätze in Ein- und Zweiraumbüros auf ca. 3 000 m2 BGF unterzubringen sowie die üblichen Funktionsräume herzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen insgesamt 10 Teilnehmer für den Wettbewerb ausgewählt werden.
Anforderungen an alle Bewerber
Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten Formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert);
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen (Inhaber oder Führungskräfte);
— Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung.
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 400 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 33 ff HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 4 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;
— Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der o. g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen. In diesem Fall sind Bietergemeinschafts- bzw. Verpflichtungserklärungen erforderlich.
Teilnahmewettbewerb
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht in Papierform einzureichen. Der Poststempel gilt nicht! Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Internetseite https://www.kreis-oh.de/bürgerservice/ausschreibungen für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich zu richten an MTVeKWRdbXBgYmJgbTtmbWBkbihqYylfYA==. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Internetseite https://www.kreis-oh.de/bürgerservice/ausschreibungen veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der genannten Internetseite über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!
Auswahl der Bewerber
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 33 ff HOAI einzureichenden Referenzprojekte.
Detaillierte Angaben zur Auswahl der Büros sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ und „Auswahlbogen“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. § 33 ff HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es werden alle Wettbewerbsarbeiten zugelassen, die den Vorgaben gem. § 6 Abs. 2 Unterabs. 5 RPW2013 entsprechen.
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien:
Städtebauliche Qualität
Bewertungsmerkmale:
— Einfügen in das städtebauliche Umfeld und Übergang zu angrenzenden Bereichen
— Straßenraumbildende Qualität der Bebauung
— Wirkung der Gebäudesilhouette
— Berücksichtigung des denkmalgeschützten Bestands
— Besonnung/Verschattung
Hochbauliches Konzept
Bewertungsmerkmale:
— Idee, Image und Identifikationspotenzial
— Außenwirkung, Auffindbarkeit und Adressbildung
— Gestaltung und Zugänglichkeit der Erdgeschosszone (inkl. Anlieferung)
— Gestaltungselemente (Material, Konstruktion)
— Barrierefreiheit
— Funktionalität/Zonierung der Außenbereiche
— Ökologie und Nachhaltigkeit
Funktionales Konzept
Bewertungsmerkmale:
— Flexibilität und Gesamtorganisation des Nutzungskonzeptes
— Funktionalität des Erschließungskonzepts (inkl. Ver- und Entsorgung bzw. Anlieferung)
— Funktionalität und Qualität der Grundrissstrukturen
— Ökologie und Nachhaltigkeit
— Planungs- und bauordnungsrechtliche Realisierbarkeit
— Bautechnische und statische Realisierbarkeit
— Wirtschaftlichkeit
Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien und der Aspekte ist nicht als Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 62 700 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 31 350 EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1) Preis: 15 675 EUR;
2) Preis: 9 405 EUR;
3) Preis: 6 270 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (31 350 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmer des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2).
Alle Preisträger des hochbaulichen Wettbewerbs nehmen an dem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren teil. Sie werden zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert (Erstangebot), zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1) Wettbewerbsergebnis: 45 %;
2) Fachlicher Wert: 10 %;
3) Qualität: 20 %;
4) Kommunikation/Verfügbarkeit: 5 %;
5) Preis/Honorar: 20 %.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren und zu den Zuschlagskriterien sind den Dokumenten „Zuschlagsmatrix“ und „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Die gemäß RPW 2013 ermittelte Wettbewerbssumme von 62 700 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (31 350 EUR) zu gleichen Teilen an die Wettbewerbsteilnehmer für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wettbewerb wird gem. § 3 Abs. 3 RPW 2013 als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Im vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren werden ausschließlich die zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb benötigten Unterlagen und Dokumente (Bewerbungsbogen, Auswahlbogen, Zuschlagsmatrix, Verfahrenshinweise, Vertragsmuster) zur Verfügung gestellt. Die Wettbewerbsauslobung inkl. der Anlagen werden ausschließlich an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer übersandt.
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer des Landes Schleswig-Holstein hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer 1044/18 vergeben.
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 Abs. 2 RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. § 33 ff HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— LPH 1 bis 5 Objektplanung gem. § 34 HOAI,
— LPH 6 bis 9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin,
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin.
Die geforderten Eignungskriterien und Nachweise zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb gelten ebenso im nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren.
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24171
Deutschland
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYS9mWFxYHVtQXVNiVx1TVA==
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.