Deutschland-Bochum: Projektmanagement im Bauwesen
2018/S 201-456876
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Springorumallee 2
Bochum
44795
Deutschland
E-Mail: MTVkaWFqO3Jcbm5gbXJgZ29gaShdal5jcGgpX2A=
NUTS-Code: DEA51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wasserwelten-bochum.de
Ostring 28
Bochum
44787
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Florian Brommer
E-Mail: MjIwUlhbXlVNWhpOXltZWVFeLFFjWV4aUFE=
NUTS-Code: DEA51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewmr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für die Umgestaltung des Badeparks Höntrop (Hallen- und Freibad)
Der Auftrag umfasst die Leistungen der Projektsteuerung nach der AHO für die Umgestaltung des Badeparks Höntrop (Hallen- und Freibad) in Bochum.
Die WasserWelten Bochum GmbH plant die Errichtung des Freizeitbades Höntrop mit folgendem Raumprogramm (Eckdaten):
— Sportschwimmbecken, 7 Bahnen (25 m x 17,5 m),
— Lehrschwimmbecken / Kursbecken (12 m x 12 m) inkl. vollflächigem Hubboden,
— Ganzjahresbecken im Familien-/ Freizeitbereich, mit kleinem Ausschwimmbecken innen und größerem Beckenteil außen (Wassertiefe 0,8 m bis 1,35 m), vielfältige Wasserattraktionen,
— Kinderplanschbecken (Wassertiefe 0,0 m bis 0,5 m),
— Großrutschenanlage (ca. 85 m Bahnlänge),
— Saunabereich mit vielfältiger Saunalandschaft, Dampfbad, Whirlpool, Tauchbecken, Saunagastronomie, Soleaußenbecken,
— Freibad mit Springerbecken (Bestand) und Mehrzweckbecken sowie Kinderbereich sowie
— Fitnessbereich mit Gymnastik- und Kursräumen.
Der Kostenrahmen für die Umgestaltung des Badeparks Höntrop (Hallen- und Freibad) beläuft sich auf ca. 40,0 Mio. EUR/netto (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276). Die Kosten sind vorläufig und werden im Rahmen der Planung weiter konkretisiert. Etwaige Veränderungen, ggf. auch Kostenreduzierungen, können zudem Einfluss auf das Raumprogramm haben.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die Projektsteuerung Projektstufen 1-5, Handlungsbereiche A-G gemäß AHO 2014.
Die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Projektstufe 2 (Planung) in einer ersten Stufe.
Weitere vorgesehene Stufen sind die Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) (Stufe 2), die Projektstufe 4 (Ausführung Projektüberwachung) (Stufe 3) sowie die Projektstufe 5 (Projektabschluss) (Stufe 4).
Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB sowie
— Erklärung über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der obengenannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
— Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau und/oder die Sanierung von Hallen- und / oder Freibädern) in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß §45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (10 %).
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (15 %),
— Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen des Projektleiters in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau und/oder die Sanierung von Hallen- und/oder Freibädern) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (30 %),
— Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten 5 Jahren (Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau und/oder die Sanierung von Hallen- und / oder Freibädern) gemäß § 46 Abs.3 Nr. 1 VgV (35 %),
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß §46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV – auch bei Bietergemeinschaften – wird hingewiesen.
Die WasserWelten Bochum GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die WasserWelten Bochum GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
— die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen;
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer 1.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar;
3) Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen;
4) Den höchstens 3 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereitgestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert;
5) Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt;
6) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen;
7) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht;
8) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden;
9) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Ziffer I. 1) dieser Bekanntmachung genannte Kontaktadresse des Auftraggebers gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRYZGQ
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.