Deutschland-Düsseldorf: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 211-483155
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Brinckmannstraße 5
Düsseldorf
40225
Deutschland
Kontaktstelle(n): ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Telefon: +49 212956620944
E-Mail: MTZeY11lOmNtbCdiW1toKF5f
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb Blaugrüner Ring
Planungswettbewerb nach RPW 2013
1) Aufgabe
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat zahlreiche und vielfältige Kunst- und Kultureinrichtungen und eine große Kunst- und Kulturtradition. Diese sind im Stadtbild als Solitäre wahrnehmbar, fügen sich allerdings aktuell nicht deutlich erkennbar zu einem ganzheitlich erlebbaren Gesamtbild zusammen. Die Verbindung dieser nebeneinanderstehenden Kunst- und Kulturorte sowie Zeugnisse der Gartenkunst, zu einer mit dem Stadtraum verwobenen Kunst- und Kulturlandschaft, ist Wunsch und Herausforderung zugleich. Für die vorhandenen vielfältigen kulturellen und freiraumbezogenen Nutzungen soll ein, durch sinnvolle bauliche und konzeptionelle Bausteine ergänztes, überspannendes Gesamtkonzept einer attraktiven und spürbaren Kultur- und Stadtlandschaft der Zukunft gefunden werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf lobt für ein etwa 158 ha großes Gebiet einen internationalen, visionären, städtebaulich-freiraumplanerisch-künstlerischen Wettbewerb aus.
In der ersten Phase erwartet die Stadt eine Vision zum Thema Kunst- und Kulturcity im Blaugrünen Ring; ein Thema mit Leitgedanken, Handlungsfeldern und Ideen. Diese übergeordnete Idee soll bereits in der ersten Phase zur Veranschaulichung auf den Schwerpunktraum heruntergebrochen/ projiziert werden. Exemplarisch soll der Leitgedanke für einen weiteren Trittstein innerhalb des Blaugrünen Rings dargestellt werden, der nicht im unmittelbaren Umkreis einer Kunst- und Kultureinrichtung liegt. Mit diesem Bearbeitungsraum soll verdeutlicht werden, dass die Vision auch an weniger neuralgischen Punkten und ohne große bauliche Veränderungen wahrnehmbar realisiert werden kann.
In einer zweiten Phase des Wettbewerbs soll der vernetzende Ideen-Schwerpunkt vertieft und weitere Ideen teile räumlich oder thematisch ausgearbeitet werden. Die Herausforderung und das Ziel des Wettbewerbs sind, eine grün- und stadtraumvernetzende Kunst- und Kulturlandschaft zu kreieren und einzelne Orte so aufzuwerten, dass sie für sich selbst besser bestehen und gleichzeitig wie ein stadtstrukturelles Netz miteinander interagieren.
2)Teilnehmer
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten, Stadtplaner, Architekten und Künstler. Arbeitsgemeinschaften sind zulässig und gewünscht. Künstler müssen eine Arbeitsgemeinschaft mit Architekten / Stadtplanern / Landschaftsarchitekten bilden. Die Erweiterung des Planungsteams um weitere Fachdisziplinen wie z. B. Lichtplaner, Verkehrsplaner oder denkmalpflegerischer Berater kann entwurfsabhängig gerne erfolgen. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR / WTO / GPA Staaten.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 60 beschränkt. Sollten sich mit den eingeladenen Büros in Summe mehr als 60 Teilnehmer zur Teilnahme anmelden, entscheidet unter den nicht eingeladenen Teilnehmern das Los. Es werden 15 Teilnehmer gesetzt.
3) Zuschlag und weitere Bearbeitung
Die Ausloberin beabsichtigt, einen oder mehrere der mit Preisen oder Anerkennungen ausgezeichneten Teilnehmer, mit der weiterführenden Planungen gemäß Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (städtebaulicher Entwurf) zu beauftragen.
In diesem Fall werden die Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren gem. Vergabeverordnung-VgV aufgefordert. Basis für das Verhandlungsverfahren ist der hier beschriebene Wettbewerb nach RPW 2013.
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien gem. § 58 der Vergabeverordnung-VgV ist so ausgestaltet, dass den nachrangigen Preisträgern eine Chance auf die Beauftragung verbleibt.
Durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen des Preisträgers werden bis zur Höhe des zuerkannten Preises oder Ankaufs nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsbeitrag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
4) voraussichtliche Termine
10.1.2019 Rückfragenkolloquium I
3.2019 Abgabe I
4.2019 Jurysitzung Phase 1
6.2019 Rückfragenkolloquium II
10.2019 Abgabe II
12.2019 Jurysitzung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber müssen mit ihrer Bewerbung die folgenden Angaben / Erklärungen / Nachweise vorlegen:
— Ausgefülltes Formular „Teilnahmeantrag“,
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen als Architekt / Stadtplaner / Landschaftsarchitekt.
Alle Bewerber, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und vollständige Unterlagen eingereicht haben, werden zum Wettbewerb zugelassen.
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Stadtplaner / Landschaftsarchitekt berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt nach § 2, 7 BauKaG NRW (Auswärtige Architekten/Stadtplaner/Landschaftsarchitekten) und ihren Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben, oder zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Stadtplaner / Landschaftsarchitekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und die in der Gesellschaft tätigen Verfasserinnen/Verfasser der Wettbewerbsarbeit oben genannten Anforderungen erfüllen.
Bewerber können einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Sind Teilnehmer gemäß der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind (Herkunftsland) zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt, dürfen sie nicht allein deshalb zurückgewiesen werden, weil sie gemäß den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften entweder eine natürliche oder juristische Person sein müssten.
Stadtplaner, Landschaftsarchitekten, Architekten, Künstler. Arbeitsgemeinschaften sind zulässig und gewünscht. Künstler müssen eine Arbeitsgemeinschaft mit Architekten / Stadtplanern / Landschaftsarchitekten bilden
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Beurteilungskriterien sind von Bedeutung bei der Beurteilung der Arbeiten:
— Strahlkraft des Gesamtkonzepts zur Entwicklung des Blaugrünen Rings, Eignung als Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Düsseldorf,
— Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität des Gesamtkonzepts sowie der ausgewählten Interventionsräume unter Berücksichtigung des Denkmalbestandes,
— Gestaltqualität des öffentlichen Raums inkl. Nutzungs- und Aufenthaltsqualität,
— Vernetzung innerhalb des Blaugrünen Rings sowie mit dem umgebenden Stadtgefüge,
— Erschließungsqualität aller Verkehrsarten.
Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu ergänzen, zu differenzieren und zu gewichten.
Für den Wettbewerb lobt der Auslober einen Gesamtbetrag in Höhe von 440 000 EUR brutto inkl. Mwst. aus.
Für diese Wettbewerbssumme ist folgende Verteilung vorgesehen:
1) Preis: 130 000 EUR,
2) Preis: 80 000 EUR,
3) Preis: 55 000 EUR.
Sowie 5 Anerkennungen mit je 35 000 EUR für bemerkenswerte Teilleistungen.
Dem Preisgericht bleibt eine andere Verteilung der Preisgelder vorbehalten. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes / einer Anerkennung ist die fristgerechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kriterien für das Verhandlungsverfahren sind unter anderem:
a) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV);
b) technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VGV);
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 75 Abs. 1 VgV),
— Der Auslober erwartet in der Umsetzung eine Projektleitung, die eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung auf dem Feld der ausgelobten Leistungen aufweist.
c) Erzielter Preis im vorangegangenen, hier beschriebenen Wettbewerb nach RPW
Jungen oder kleinen Bürogemeinschaften steht die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft offen.
Jeder Bewerber / Wettbewerbsteilnehmer / Teampartner darf nur eine Bewerbung / Wettbewerbsarbeit einreichen. Mehrfachbewerbungen- und / oder Mehrfacheinreichungen führen zum Ausschluss der Bewerbungen / Wettbewerbsbeiträge sämtlicher Beteiligter.
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Entsprechend der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV)
Brinckmannstraße 5
Düsseldorf
40225
Deutschland