Deutschland-Bayreuth: Dienstleistungen im Energiebereich
2018/S 212-487075
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Bernecker Straße 70
Bayreuth
95448
Deutschland
Kontaktstelle(n): Heiko Bärnreuther
E-Mail: MjE3N1RYWl4dMVBUYV1hVGRjV1RhL2NUXV1UYx1UZA==
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=106417
Osloer Str. 15-17
Stuttgart
70173
Deutschland
Kontaktstelle(n): Elmar Kammerer
E-Mail: MjE1Nh88Ul5eVmNWYzFlY1JfZF9WZVNoH1VW
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.transnetbw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=106417
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für das Vorhaben SuedLink
SuedLink ist die zentrale Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ-Leitung) zwischen Nord- und Süddeutschland, bestehend aus 2 Verbindungen mit je 2 Gigawatt Übertragungsleistung (Vorhaben 3 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) von Brunsbüttel bis Großgartach sowie Vorhaben 4 des BBPlG von Wilster nach Grafenrheinfeld). Beide Vorhaben werden über den längsten Teil der Trasse parallel geführt. Vorhabenträger („VHT“) sind die Auftraggeber („AG“). Diese benötigen jeweils Unterstützung insbesondere bei der Steuerung, Planungskoordination sowie weiteren Dienst- und Werkleistungen über die gesamte Projektlaufzeit. Diese sollen durch einen zentralen Dienstleister ("ZDL") erbracht werden. Die VHT beabsichtigen, den Auftragnehmer („AN“) jeweils in separaten aber gleichlautenden Verträgen mit der Unterstützung bei der Umsetzung des Vorhabens zu beauftragen.
Würzburg und entlang der Trasse
Die AG planen als VHT eine Hochspannungs-Gleichstrom-Erdkabel-Verbindung von Schleswig-Holstein bis Bayern und Baden-Württemberg („SuedLink“). SuedLink ist ein Programm, bestehend aus den Projekten Trasse und Konverter. Hinzu kommt ein Sonderbauwerk im Rahmen des Trassenprojekts, die Kreuzung mit der Elbe sowie ggf. das Bergwerk Heilbronn/Kochendorf. Deren Planung und Durchführung werden gesondert beauftragt. 2015 begann die Realisierung des Vorhabens mit der Bundesfachplanung; sie wird vrs. 2018 abgeschlossen sein und nach gegenwärtigen Überlegungen je einen 1.000 m breiten Korridor für Vorhaben 3 und 4 ausweisen.
Planung (Grobtrassen- und Umweltplanung) sowie Projektmanagement im Rahmen des Vorverfahrens der Planfeststellung (§§ 19, 20 NABEG) für die beiden SuedLink-Vorhaben sind Gegenstand einer gesonderten Vergabe. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen von dem in diesem Vergabeverfahren auszuwählenden AN (ZDL) übernommen werden. Der zweite Teil des Genehmigungsprozesses, die Planfeststellung, beinhaltet die metergenaue Festlegung des Erdkabel-Korridors von SuedLink (Jahr 2019-2021). Im gleichen Zeitraum und daran anschließend sollen die für den Bau erforderlichen Wegerechte erworben werden. Nach dem Projektplan ist der Bau von SuedLink inkl. Inbetriebsetzung für 2021 bis 2025 geplant. Der Beschaffungsprozess für die notwendigen Kabel und Konverter wurden durch die VHT bereits eingeleitet. Der Beschaffungsprozess für alle Pakete (einschl. Tiefbau) soll 2021 abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme von SuedLink ist für 2025 geplant. Zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigen die VHT Unterstützung über die gesamte Projektlaufzeit. Dieses Vergabeverfahren dient der Beauftragung eines ZDL für die Zwecke der Programm-/Projektsteuerung und der Planungskoordination sowie die Erbringung verschiedener weiterer Dienst- und Werkleistungen. Hierfür wird der ZDL im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens so beauftragt, so dass zwischen ZDL und beiden AG jeweils separate aber identische Vertragsbeziehungen entstehen. Alle Leistungen sollen in enger Zusammenarbeit mit den VHT erbracht werden. Zum Leistungsspektrum des ZDL sollen insbesondere folgende Aufgaben gehören; eine Losaufteilung nicht vorgesehen ist: A) Steuerungsleistungen, u.a. -Aufbau- und Ablauforganisation des Vorhabens/-Aufgabenmanagement u.a. Leistungs- und Jahresabrufe/-Kosten- und Budgetplanung und –steuerung/-Terminplanung und Steuerung/-Buchhaltung & Rechnungswesen/-Risiko- und Qualitätsmanagement/-Änderungsmanagement/-Fortschrittsmessung und Berichtswesen/-SHE Organisation/-Vertrags-und Nachtragsmanagement/-Projektbezogene IT einrichten und betreiben/-Dokumentenmanagement und Dokumentation B) Planungsbezogene Leistungen, u.a. -Planungskoordination, u.a./-Vorplanung / Erstellung Konzeptstudie Trasse/-Koordination der Planung/-Koordination Genehmigungsverfahren/-Ausführungsplanung/-Unterstützung bei der Vergabe von Tiefbauleistungen/-Logistik für Kabel und Bau/-Sicherung der Wege- und Nutzungsrechte sowie Grundstücke für den Bauherrn/-Baukoordination, -überwachung und –inspektion: Steuerung der Gewerke (u.a. Kabel- und Tiefbauleistungen) in der Bauphase sowie weitere Leistungen wie Bauüberwachung, Bauinspektion, Umweltbaubegleitung, Begleitung Kreuzungen, Bauabnahmen/-eigene Planungen, soweit zentrale Erstellung sinnvoll/-Liegenschaften / Wegerechte, u.a./-Wegerechtsstrategie/-Erfassung der Grundstücke/-Sicherung der Wegerechte/-Management von Entschädigungsleistungen/-Unterstützung in Behörden und Gerichtsverfahren/-Abschluss der Wegerechtsarbeiten/-Kreuzungsvereinbarungen, u.a./-Erstellung von Kreuzungslisten/-Techn. Kreuzungsplanung/-Verhandlungen und Vertragsabschlüsse
C) Weitere Serviceleistungen, u.a. -Betrieb / Ausstattung eines zentralen Projektbüros in Würzburg sowie ggf. von regionalen und lokalen Projektbüros/-Externe Kommunikation/-Unterstützung bei Beschaffungsvorgängen der AG und beim Vertragsmanagement.
Der Auftrag kann maximal 6 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Siehe Leistungsbeschreibung.
Action no2.10-0017-DE-S-M-16/INEA/CEF/ENER/M2016/1289668
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft: Darstellung des Unternehmens bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Unternehmensorganisation (insbesondere Standorte innerhalb der DACH-Region Deutschland, Österreich, Schweiz), Anschrift und Ansprechpartner) sowie:
— Auszug aus dem Handelsregister und der Ingenieurkammer oder vergleichbar,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Nachweis über Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben).
Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
b) Eigenerklärung (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend Formblatt „Ausschlussgründe“.
Soweit zutreffend:
c) Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft entsprechend Form-blatt „Bewerbergemeinschaft“.
d) Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen will, sind diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.1) entsprechenden Nachweisen darzulegen. Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten Unternehmen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung“).
Es gilt ein Mindestumsatz von 100 Mio. EUR pro Jahr bezogen auf Tätigkeiten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, also insbesondere Planungskoordination- und Programm-/Projektsteuerungsleistungen. Soweit vorhanden ist der Nachweis durch die Vorlage der Kennziffern aus den Geschäftsberichten der letzten 3 Jahre gemäß Formblatt „Mindestumsatz“ zu erbringen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Umsätze von anderen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Verpflichtungserklärung – vgl. Ziff. III.1.1) d) – vorgelegt wird.
Mindestumsatz von 100 Mio. EUR pro Jahr aus mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Tätigkeiten
a) Angabe der Anzahl der Mitarbeiter, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den folgenden Bereichen:
1) Planungskoordination,
2) Programm-/Projektsteuerung
2) Wegerecht und
3) Sonstiges. Zugelassen werden Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die in Summe 500 Mitarbeiter in den Unternehmensteilen, die für die Vertragsdurchführung vorgesehen sind, im Durchschnitt über die letzten 5 Jahre nachweisen können.
b) Angabe von mindestens 3 Referenzen aus dem Bereich der Planungskoordination.
Zugelassen sind ausschließlich Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die Referenzprojekte nachweisen können:
— bei denen die Leistungen in Deutschland oder in Ländern mit vergleichbarem Genehmigungs- /Planungsregime (vom Bewerber nachzuweisen) erbracht wurden,
— die thematisch der linienhaften Infrastruktur zuzuordnen sind,
— nicht länger als 5 Jahre zurückliegen,
— bei denen mindestens 2 weitere Planungsaufträge koordiniert wurden,
— deren Gesamtbaukosten einen Wert von mindestens 100 Mio. EUR aufweisen.
Hierfür sind die jeweiligen Projekte kurz zu beschreiben, insbesondere mit folgenden Angaben:
— Name des Auftraggebers (mind. ein verantwortlicher Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen),
— Ort,
— Gesamtbaukosten des Projektes,
— Auftragsinhalt und Auftragswert,
— Zeitdauer des Vertragsverhältnisses,
— Jahr der Fertigstellung.
c) Angabe von mindestens 5 Referenzen aus dem Bereich der Programm-/Projektsteuerung.
Zugelassen sind ausschließlich Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die davon 3 Referenzprojekte nachweisen können:
— die thematisch der linienhaften Infrastruktur zuzuordnen sind
— nicht länger als 5 Jahre zurückliegen,
— bei denen eine übergeordnete Steuerungsverantwortung übernommen wurde; insbesondere eine reine Abstellung von Personal/PMO ist nicht ausreichend,
— deren Gesamtbaukosten einen Wert von mindestens 500 Mio. EUR aufweisen.
Hierfür sind die jeweiligen Projekte kurz zu beschreiben, insbesondere mit folgenden Angaben:
— Name des Auftraggebers (mind. ein verantwortlicher Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen),
— Ort,
— Gesamtbaukosten des Projektes,
— Auftragsinhalt und Auftragswert,
— Zeitdauer des Vertragsverhältnisses,
— Jahr der Fertigstellung.
In 2 weiteren Referenzprojekten, die thematisch im Bereich der Infrastruktur liegen müssen, ist zusätzlich zu den soeben aufgeführten Angaben nachzuweisen, dass es sich um Projekte mit einer strikten Terminbindung für die Fertigstellung (bspw. öffentliche Ausrichtungstermine) gehandelt hat.
Mindestanforderungen in III.1.3)a), III.1.3)b) sowie III.1.3)c)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen (soweit bei Angebotsabgabe bekannt) mit ihren Angeboten die nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg vorgesehenen Erklärungen abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die VHT beabsichtigen, SuedLink so zu strukturieren, dass bei Fertigstellung jeder VHT Alleineigentümer von rund 50 % des Vorhabens ist. Dabei werden 3 Konverterstationen von TenneT TSO GmbH und eine Konverterstation von TransnetBW GmbH errichtet, die Kabeltrasse wird in einem von den VHT noch festzulegenden Verhältnis zwischen den VHT aufgeteilt und entsprechend von ihnen errichtet. Da SuedLink nur in den Betrieb gehen kann, wenn es insgesamt fertiggestellt wird, beabsichtigen die VHT, soweit sinnvoll, das Vorhaben in einheitlicher Weise zu realisieren.
b) Es wird darauf hingewiesen, dass der ZDL formal im Wege zweier separater gleichlautender Verträgen beauftragt wird, so dass zwischen ZDL und jedem der beiden AG gesonderte aber identische Vertragsbeziehungen entstehen.
c) Enthält die Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft gegen geltendes Recht, so sind die AG darauf unverzüglich über die oben genannte Kontaktadresse hinzuweisen.
d) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Kostenerstattung oder Entschädigung gewährt.
e) Die AG behalten sich die Aufhebung des Vergabeverfahrens ohne Kostenerstattung für den Fall vor, dass sich die rechtlichen und/oder tatsächlichen Rahmenbedingungen im Vorhaben SuedLink so wesentlich ändern, dass eine Fortführung des Verfahrens nicht mehr sachgerecht ist.
f) Weitere Vorbehalte:
— Die Vergabe des Auftrages steht für die AG unter dem Vorbehalt, dass eine vollständige Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung vorhanden bzw. intern gesichert ist. Für die Finanzierung des Auftrages behalten sich die AG verschiedene Möglichkeiten vor,
— Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Investitionsmaßnahmen aus rechtlicher/regulatorischer oder technischer Sicht notwendig sind, bzw. unter dem Vorbehalt einer Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung in Bezug auf den Leistungsgegenstand geltenden rechtlichen/regulatorischen oder technischen Rahmenbedingungen,
— Die endgültige Entscheidung zugunsten des Abschlusses der zur Vergabe des Auftrags mit den AG abzuschließenden Verträgen steht bis zum Abschluss der Vertragsverhandlungen unter Gremienvorbehalt der AG,
— Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des bekanntgegebenen Loses die konkrete vertragliche Aufteilung zwischen den beiden in I.1. der Bekanntmachung genannten Auftraggebern sowie die Anzahl der Verträge noch nicht abschließend feststeht und während des laufenden Vergabeverfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Abgabe der letztverbindlichen Angebote, bekanntgegeben wird.
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),
— Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland