Deutschland-Barßel: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 212-486527
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Theodor-Klinker-Platz 1
Barßel
26676
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Wiechmann
Telefon: +49 4499-8137
E-Mail: MTZxY19dYmdbaGg6XFtsbW1fZiheXw==
Fax: +49 4499-8159
NUTS-Code: DE948
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barssel.de
Adresse des Beschafferprofils: www.nwp-ol.de
Escherweg 1
Oldenburg
26121
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Dipl.-Ing Christine Müller
Telefon: +49 441-971740
E-Mail: MjE2WV5WXzBeZ2AdX1weVFU=
Fax: +49 441-9717473
NUTS-Code: DE943
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nwp-ol.de
Adresse des Beschafferprofils: www.nwp-ol.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Bürgerhauses mit einem Verwaltungstrakt
Die Gemeinde Barßel beabsichtigt den Neubau eines Bürgerhauses mit einem Verwaltungstrakt.
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte einen geeigneten Auftragnehmer (Architekten/in) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge sollen vielfältige Planungsansätze aufzeigen. Insbesondere sollen unterschiedliche Konzepte aufgezeigt werden, die qualitätsvolle städtebauliche und architektonische Lösungen zeigen.
Hierbei sind die notwendige Funktionalität sowie das vorgegebene Raumprogramm sowohl für das Bürgerhaus und den Verwaltungstrakt zu berücksichtigen.
Ein weiteres Ziel ist es eine wirtschaftliche Lösung zu finden. Hierbei spielen die Größen wie Bruttogrundfläche, Bruttogeschossfläche und Bruttorauminhalt zum Abschätzen der Kosten und Folgekosten eine wichtige Rolle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von dem Auslober wird eine Teilnehmerzahl von 20 angestrebt, davon werden 6 Architekturbüros gesetzt. 14 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ermittelt.
Siehe Abschnitt VI.3) „Zusätzliche Angaben“ dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassungen der Arbeiten und Voraussetzungen
Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die
1) den formalen Bedingungen entsprechen;
2) in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen;
3) termingerecht eingegangen sind;
4) keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen;
5) folgende bindende inhaltliche Vorgaben erfüllen:
— Einhaltung des Raumprogramms,
— Einhaltung der autarken Nutzung des Bürgerhauses und des Verwaltungstraktes,
— Einhaltung der baulich getrennten Einheiten von dem Bürgerhaus und dem Verwaltungstrakt,
— Nachweis der notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück.
Die Gesamtsumme für Preise und Anerkennungen beläuft sich auf brutto 30 000 EUR.
Das Preisgericht kann sich einstimmig für eine andere Aufteilung der Preisgelder entscheiden.
1) Preis 15 000 EUR,
2) Preis 8 000 EUR,
3) Preis 4 000 EUR.
Anerkennungen 3 000 EUR (2 x je 1 500 EUR)
Gesamt brutto 30 000 EUR
Alle Teilnehmer erhalten keine Vergütung ihrer Leistungen, ausgenommen hiervon sind die oben aufgeführten Preisgelder.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wettbewerbsteilnehmer
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Jeder Teilnehmer gibt seine Erklärung zur Teilnahmeberechtigung mit der Verfassererklärung bei Abgabe des Wettbewerbsbeitrages bis zum 29.3.2019 ab.
Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben,
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
— der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und der/die darin tätige Verfasser/in erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind,
— Name des/der Bewerbers/in (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
— Angabe der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung der Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen/deren Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Mit der Bewerbung mit dem Teilnahmeantrag versichert der/die Bewerber/in, dass kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in / Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bürogemeinschaft bewirbt und dass der/die Bewerber/in akzeptiert, dass Verstöße hingegen zum nachträglichen Ausschuss des/der Bewerbers/in bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggfs. ihrer Arbeit führen.
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Friedrichswall 5
Hannover
30159
Deutschland
E-Mail: MjExXmNbZDVWYGNZaCNZWg==
Internet-Adresse: www.aknds.de
Verstöße gegen das in dieser Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren können beim Auslober im Rahmen der Regelungen des öffentlichen Vergaberechts gemäß GWB gerügt werden.
Auf Wunsch steht den Teilnehmern und dem Auslober der Ausschuss für Wettbewerb- und Vergabewesen der Architektenkammer Niedersachsen für Beratung zur Verfügung.
Eine Nachprüfungsmöglichkeit des Verfahrens besteht im Anwendungsbereich der VgV über die zuständige Vergabekammer, hier die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg.
Die Teilnehmer des Wettbewerbs können Verstöße gegen das Wettbewerbsverfahren und/oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rügen. Die Rüge muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei dem Auslober eingehen.
Die Entscheidungen des Preisgerichtes in der Sache sind endgültig.
Einsprüche gegen die vom Preisgericht festgelegte Rangfolge sind nicht möglich.