Deutschland-Mannheim: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 212-486530
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Leoniweg 2
Mannheim
68167
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Bernd-Ulrich Günther (Bieterkommunikation nur über eVergabe)
E-Mail: MTZcX2xoXidvZmxjXWIoYW9faG5iX2w6XFxtJ2dbaGhiX2NnKF5f
NUTS-Code: DE126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bbs-mannheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Planungswettbewerb mit Ziel Realisierung nach RPW 2013 mit nachgelagertem Verhandlungsverfahren über Objektplanungsleistungen nach HOAI für den Neubau Grundschule FRANKLIN in Mannheim
Objektplanungsleistungen nach HOAI (LPH 1-8, stufenweise ab LPH5) für den Neubau einer Grundschule in Holz/Holzhybrid Bauweise in Mannheim.
Gegenstand der Beschaffung ist der Neubau der vierzügigen Ganztagesgrundschule sowie der Neubau einer Doppelsporthalle auf dem Areal der ehemaligen Elementary-School auf FRANKLIN. Das vorgegebene Raumprogramm und die Funktionsflächen sind vollständig umzusetzen. Der Neubau der Ganztagesgrundschule soll zum Schuljahr 2022/23, also im September 2022, bezogen werden. Die Doppelsporthalle soll im darauffolgenden Jahr in Betrieb gehen.
Bauherrin ist die Stadt Mannheim.
Die Bauherrin stellt sich für die Wettbewerbsaufgabe einen zeitgemäßen Holzbau vor, der als beispielhaftes Projekt für eine nachhaltige Bauweise die Leistungsfähigkeit des Holzbaus belegt und durch seine beispielgebende Architektur über die Region hinaus Wirkung erzielt.
Als erster Bauabschnitt soll auf dem frei zu machenden Wettbewerbsgrundstück Baufeld 1 die Grundschule einschl. der erforderlichen Pausenhofflächen und Flächen für die Bewirtschaftung sowie Stellplätze für Fahrräder errichtet werden. Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes zieht die Schule vom Interim in den Neubau um.
Im zweiten Bauabschnitt wird dann der Flügel B und die provisorische Mensa der Elementary-School abgebrochen. Auf der frei werdenden Grundstücksfläche soll im Anschluss die Doppelsporthalle sowie weitere Erschließungsflächen insbesondere für den PKW-Verkehr und die notwendige Parkierung erstellt werden.
Der nördliche Teil der ehemaligen Elementary-School sowie Gebäudeflügel A bleiben über die Bauzeit hinaus erhalten. Während der Bauzeit des ersten Bauabschnitts wird auch Flügel B der bestehenden Elementary-School als Interim für die bereits gegründete Ganztagesgrundschule erhalten bleiben.
Die Planung und Umsetzung der Interimslösung ist NICHT Teil der Beschaffung.
(siehe auch Ausschreibung Teil B der per Download zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen – Berufsbezeichnung „Architekt/in“ – erfüllen. Die RiL 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gilt entsprechend. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher, juristischer Personen oder Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften können zum Ausschluss führen.
(siehe Ausschreibung A.5)
Zur Auswahl der Teilnehmer für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige, nicht diskriminierende und der Aufgabenstellung angemessene Kriterien festgelegt.
Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Bewerbungsformular abfragt, verwendet und vollständig sowie fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Formale Kriterien für die Zulassung sind u.a.
— fristgerechte Bewerbung
— Bewerbererklärung mit Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten
— Nachweis der beruf. Qualifikation
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in Summe über 250 000 EUR netto
— Eigenerklärung zur Verknüpfung mit Unternehmen und zur Unabhängigkeit von Interessen
— Eigenerkl., dass die Ausschlusskriterien nach § 123 nicht zutreffen und Benennung möglicher Ausschlussgründe nach GWB §124
— Eigenerkl., dass kein Teilnahmehindernis im Sinne von § 4 Abs. 2 RPW vorliegt
— Nachweis/Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
— Eigenerklärung zur Teilnahme an dem Wettbewerb im Falle der Auswahl
(siehe Ausschreibung A.6)
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Erklärungen und Referenzen. Ein Auswahlgremium überprüft und bewertet die eingereichten Unterlagen auf Ihre Eignung. Es qualifizieren sich diejenigen Bewerber für den Teilnehmerpool, welche mindestens 8 Punkte (von maximal 22 Punkten) erreichen.
Es werden insgesamt 20 Teilnehmer ausgewählt. Im Vorfeld werden Teilnehmer gesetzt. Qualifizieren sich mehr Teilnehmer als insgesamt zur Auswahl vorgesehen sind, wird innerhalb des Teilnehmerpools gelost. Qualifizieren sich weniger Teilnehmer als insgesamt zur Auswahl vorgesehen sind, wird mit Bewerbern (unter 8 Punkten) beginnend mit den höchsten Punkten (7, 6, 5,…) solange aufgefüllt, bis insgesamt 20 Teilnehmer (einschl. gesetzte Teilnehmer) ausgewählt sind. Gibt es weniger Teilnehmer als zur Auswahl vorgesehen sind, entscheidet der Auslober über die Fortführung oder Aufhebung Verfahrens.
(siehe Ausschreibung A.6)
Auswahl-/Eignungskriterien
— Nachweis eines oder mehrerer Wettbewerbserfolge (Preis, Anerkennung) in einem nach RPW registrierten Wettbewerb zwischen 2008 bis 2018. Nicht gemeint ist ein „Erfolg“ in Vergabeverfahren oder in „Mehrfachbeauftragungen“. (2 Punkte je Erfolg, max. 6 Punkte)
— Nachweis eines oder mehrerer realisierter Projekte mit Auszeichnung zwischen 2008 bis 2018, wie Auszeichnung für beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, Dt. Architekturpreis, Dt. Holzbaupreis. (3 Punkte je Nachweis, max. 6 Punkte)
— Nachweis eines oder mehrerer realisierter Projekte (der Wettbewerbsaufgabe vergleichbar) mit Fertigstellung zwischen 2008 bis 2018. (2 Punkte je Nachweis, max. 4 Punkte).
Vergleichbar bedeutet mindestens ein Neubau mit über 4 000 m2 BGF und mit verschiedenen Funktionsflächen oder ein Gebäudekomplexes. Dies muss kein Holzbau sein.
Für den Fall, dass ein oder mehrere vorgenannte realisierte Projekte in Holz-/Holzhybridbauweise geplant und gebaut wurden, werden zusätzlich Punkte vergeben (3 Punkte je Holz-/Holzhybridbauweise, max. 6 Punkte).
(siehe Ausschreibung A.6)
Architekt oder Architektin
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden
Kriterien anwenden (die Reihenfolge hat auf die Gewichtung keinen Einfluss):
— Städtebauliche Qualität
—— Qualität der Hochbauplanung und der Konstruktion,
—— Umsetzung des Raumprogramms und pädagogischen Konzepts,
—— Freiraumplanerische Qualität,
—— Wirtschaftlichkeit.
(siehe Ausschreibung A.10)
Der Auslober stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 85.000 Euro (netto) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis von § 34 HOAI unter Berücksichtigung der überschlägigen Kostenermittlung des Gesamtprojekts und unter Anrechnung der konzeptionellen Außenanlagenplanung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 30 000 EUR netto;
2) Preis 18 000 EUR netto;
3) Preis 14 000 EUR netto;
4) Preis 8 000 EUR netto.
Anerkennungen bis zu 15 000 EUR netto
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Wettbewerbssumme anders aufteilen.
(siehe Ausschreibung A.11)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieser Wettbewerb ist bei der Architektenkammer Baden-Württemberg unter der Nummer 2018 – 3 – 18 registriert.
Der Durchführung dieses Wettbewerbes liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 zugrunde. Die Auslobung ist für den Auslober, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. Die Auslobung wurde bei der Architektenkammer BW registriert.
Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.
Zur Wahrung der Anonymität gemäß RPW 2013 im Zuge der eVergabe erfolgt die Öffnung der elektronisch abgegebenen Wettbewerbsbeiträge innerhalb der eVergabe-Software über zwei nicht an der Vorprüfung beteiligte Personen. Diese beiden Personen behandeln die softwarebedingte Kenntnis über die abgebenden Büros (im Zuge des Uploads der Unterlagen) streng vertraulich und leiten nur die durch Kennzahl anonymisierten Unterlagen an die Vorprüfung weiter.
Der Auslober wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Leistungen gemäß § 34 HOAI (Gebäudeplanung) stufenweise bis zur Objektüberwachung (LPH 8) übertragen. Die erste Stufe ist bis einschließlich Ausführungsplanung (LPH 5). Die Leistungen der Haustechnik-, Tragwerks- und Freianlagenplanung erfolgt über Dritte.
Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt im Anwendungsbereich von §§ 69 ff VgV als „Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“ mit den ersten 3 Preisträgern des Planungswettbewerbs. Die dabei anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung ergeben sich wie folgt:
Wettbewerbsergebnis 60 %
Umsetzung der Anmerkungen des Preisgerichts 15 %
Erfahrung Projektteam (Projektleitung/Bauleitung) 10 %
Honorar (freie Bestandteile) 15 %
(die genaue Matrix siehe Ausschreibung A.12)
Termine (voraussichtlich)
— Versand Wettbewerbsbekanntmachung (EU) mit Downloadlink der Unterlagen ab 31.10.2018,
— Bewerbungsfrist zur Teilnahme der Architekturbüros (elektronisch) bis 3.12.2018 um 10.00 Uhr,
— Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber voraussichtlich ab 5.12.2018,
— Rückfragen der Teilnehmer (elektronisch) voraussichtlich bis zum 10.12.2018 um 10.00 Uhr,
— Kolloquium und Ausgabe der Modelleinsatzplatte voraussichtlich am 12.12.2018 ab 10.00 Uhr,
— Schriftliche Rückfragenbeantwortung voraussichtlich bis 19.12.2018,
— Abgabefrist Wettbewerbsarbeit (elektronisch) voraussichtlich 12.2.2019 um 10.00 Uhr,
— Abgabefrist Modell und Präsentationspläne (physisch) voraussichtlich 19.2.2019 um 10.00 Uhr,
— Preisgerichtssitzung voraussichtlich am 8.4.2019 ab 9.30 Uhr,
— Ausstellung im Anschluss für ca. 2 Wochen,
— Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb voraussichtlich April/Mai 2019.
Abgabe (elektronisch)
Über die eVergabe-Software „DA Deutsches Ausschreibungsblatt“. Link gemäß EU-Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung in anderen Medien.
Abgabeort (physisch)
BBS Bau- und Betriebsservice GmbH, Empfang EG, Leoniweg 2, 68167 Mannheim
Modalitäten der Abgabe
Die Bewerbungs-/Abgabefrist ist eine Eingangsfrist. Dies gilt für die eVergabe als auch für den Abgabeort. Alle Unterlagen (bis auf das Modell und die Präsentationspläne) müssen zwingend elektronisch über die eVergabe-Software abgegeben werden. Eine Abgabe der Unterlagen in Papierform oder per Email ist nicht vorgesehen und kann zum Ausschluss führen.
(siehe Ausschreibung A.14)
Im Rahmen der Projektentwicklung für die Grundschule auf FRANKLIN haben zwei Büros wie folgt mitgewirkt:
1) Aufarbeitung der Bestandspläne der Elementary School durch Büro Kaupp + Franck, Mannheim. Die aufgearbeiteten Unterlagen sind den Anlagen der Ausschreibung beigefügt;
2) Machbarkeitsstudie zur „städtebauliche Einordnung einer Grundschule auf FRANKLIN“ durch MOTORLAB ARCHITEKTEN, Mannheim. Die Aufgabenstellung, die Varianten, das Ergebnis und die Bewertung/Einschätzung sind den Anlagen der Ausschreibung beigefügt.
(siehe Ausschreibung A.15)
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: MTdpaGxtbG1eZWVeOWtpZCdbcGUnXV4=
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Für die Einleitung des Verfahrens und die Antragstellung ist § 160 GWB zu beachten. Insbesondere ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: MTZqaW1ubW5fZmZfOmxqZShccWYoXl8=
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15