Deutschland-Engelskirchen: Architekturentwurf
2018/S 218-500084
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Engels-Platz 4
Engelskirchen
51766
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stottrop Stadtplanung
E-Mail: MjEyXFVpVmNgWDRnaGNoaGZjZCFnaFVYaGRgVWJpYlsiWFk=
NUTS-Code: DEA2A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stottrop-stadtplanung.de
Hansaring 97
Köln
50670
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Alexander Haubold
Telefon: +49 221/1396176
E-Mail: MjIwVE1hTltYUCxfYFtgYF5bXBlfYE1QYFxYTVphWlMaUFE=
Fax: +49 221/1396177
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stottrop-stadtplanung.de
Hansaring 97
Köln
50670
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Alexander Haubold
Telefon: +49 221/1396176
E-Mail: MjE0WlNnVGFeVjJlZmFmZmRhYh9lZlNWZmJeU2BnYFkgVlc=
Fax: +49 221/1396177
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stottrop-stadtplanung.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Alte Bücherfabrik“, Engelskirchen
Die Gemeinde Engelskirchen plant, das ehemalige Industrieareal der alten Bücherfabrik Instand zu setzen und in eine gemischt genutzte Immobilie mit öffentlichen und gewerblichen Nutzungen um zu nutzen. Ziel ist es, die attraktive Industriearchitektur des Ensembles in Wert zu setzen und eine gemischtgenutzte und lebendige Ergänzung des historischen Ortskernes mit eigener Strahlkraft zu entwickeln.
Das Ensemble langgestreckter Grauwacke- und Backsteinbauten aus dem frühen 20. Jahrhundert liegt an der Bundesstraße 55 zwischen den Ortsteilen Ründeroth und Wiehlmünden unweit des Flusses Agger. Es begleitet die Straße auf einer Länge von ca. 100 Meter und erstreckt sich von dort über zwei parallele Geländeterrassen den Hang hinauf. Die zuletzt von einer Bettenfabrik genutzten und im Jahre 2003 weitestgehend leergezogenen Gebäude befinden sich im Eigentum der kommunalen Entwicklungsgesellschaft Engelskirchen mbH & Co KG (EGE) und sollen von dieser entwickelt und betrieben werden.
Das Projekt soll im Rahmen der regionale 2025 „Bergisches Rheinland“ mit Städtebaufördermitteln des Landes NRW gefördert werden. Eine erste Hürde zur erfolgreichen Bewilligung der Fördermittel hat das Projekt genommen. Ihm wurde in der 1. Sitzung des Lenkungsausschusses der regionale 2025 Agentur GmbH am 27.08.2018 der C-Status verliehen.
Im Vorfeld des Wettbewerbs wurden in einer Machbarkeitsstudie die Eignung der Bausubstanz für die geplanten Nutzungen überprüft und Nutzungskonzepte in Varianten entwickelt. Die Variante 6, die den Abriss eines mittleren Gebäudeteils und den Ersatz durch einen Neubau vorschlägt, bildet die Grundlage für die Kostenberechnungen und das Raumprogramm des Wettbewerbs.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Umbau, die Sanierung und die Erweiterung der alten Gebäudesubstanz. Neben öffentlichen Nutzungen wie einem Bürgerzentrum, einen Veranstaltungssaal, einer Bücherei sowie Café und Vereinsräumen sollen dort künftig ein Gesundheitszentrum mit Praxen und Beratungsangeboten sowie ergänzende Dienstleistungen untergebracht werden. Die Aufgabe des Wettbewerbs ist es, einen angemessenen Umgang mit der Gebäudesubstanz in Hinblick auf die verschiedenen Nutzungsbausteine zu finden. Zudem ist eine zweckmäßige Verortung der verschiedenen Bereiche in den Gebäuden so vorzusehen, dass einerseits sinnvolle Raum- und Nutzungszusammenhänge entstehen und andererseits Mehrfachnutzungen und Flexibilität ermöglicht werden.
Ziel des Wettbewerbs ist die Erlangung eines funktionalen, im Bau und Betrieb wirtschaftlichen sowie in der Energienutzung optimierten Entwurfs für die Umnutzung und Erweiterung der alten Bücherfabrik.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
1) Mit diesem Teilnahmewettbewerb werden Architekt(inn)en oder qualifizierte Büros gesucht, die neben den gesetzten Teilnehmern an dem später auszulobenden Realisierungswettbewerb teilnehmen möchten. Es werden neun weitere Teilnehmer zugelassen, so dass insgesamt 15 Teilnehmer am Wettbewerb vorgesehen sind.
2) Sollten mehr als neun geeignete Bewerbungen eingehen, die die im Folgenden beschriebenen Auswahlkriterien gleichermaßen erfüllen, wird die Auswahl durch Los getroffen. Zusätzlich werden Nachrücker in fester Reihenfolge gelost. Die Auslosung erfolgt unter juristischer Aufsicht.
Mindestbedingungen und Auswahlkriterien für weitere Teilnehmer
Die neun weiteren Teilnehmer werden anhand folgender Kriterien ausgewählt:
2.1) auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
2.2) soweit auf der ersten stufe kein Ausschluss des jeweiligen Bewerbers erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bewerber die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. bei Nichterfüllung wird der Bewerber auf dieser stufe ausgeschlossen. Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst, die Interessenten müssen alle Kriterien erfüllen:
— Vorlage des vollständig ausgefüllten und von dem Büroinhaber (w/m), einem Geschäftsführer (w/m) und/oder dem bevollmächtigten Vertreter (w/m) rechtsverbindlich unterschriebenen Bewerbungsformulars mit
a) der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Mehrfachbewerbungen. Bei Personengesellschaften und juristischen Personen ist ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen;
b) der Eigenerklärung gem. § 48 VgV (2016) (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe);
c) dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 VgV (2016) mit Deckungssumme bei Personenschäden von 2,5 Mio. EUR und sonstigen Schäden von 2,5 Mio. EUR pro Jahr. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist eine Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssumme im Auftragsfall beizufügen.
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ (Kopie der Kammer-Eintragsurkunde/n oder aktuelle Mitgliedsbescheinigung/en). Ist die Berufsbezeichnung bei ausländischen Bewerbern nicht gesetzlich geregelt, so bestimmt sich die Form des Nachweises nach den einschlägigen EG-Richtlinien (2005/36/EG und 89/48/EWG).
— Nachweis eines (1) Referenzprojektes:
a) Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 15 HOAI alte Fassung bzw. mind. Lph. 2-5 § 33 HOAI 2009 bzw. mind. Lph. 2-5 § 34 HOAI 2013) eines Projektes;
b) mit einer vergleichbaren Bauaufgabe;
c) welches innerhalb der letzten 10 Jahre;
d) in einer Größenordnung von mindestens 2 Millionen EUR anrechenbaren Nettobaukosten der Kostengruppen 300 und 400 realisiert worden ist.
Die Leistungsphase 8 (die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlossen bzw. das Gebäude bezogen worden sein. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung.
Unter einer vergleichbaren Bauaufgabe ist der Umbau, die Sanierung und/oder die Erweiterung eines vergleichbaren Altbaus wie beispielsweise eines Gebäudes der Kategorie Industrie-, Fabrik-, Kirchen-, Klostergebäude oder Schloss zu verstehen. Die heutige Nutzung ist nicht maßgeblich.
Für die Bewerbung ist ausschließlich der Vordruck des Bewerbungsformulars ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben im Original einzureichen. Zusätzlich ist ein Referenzblatt nach einer Vorlage zu erstellen. Der Vordruck des Formulars sowie die Vorlage für das Referenzblatt sind unter der angegebenen Adresse herunterzuladen. Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
Qualität und Funktionalität des Nutzungskonzepts, intelligente Mehrfachnutzung
Adressbildung an der Haupterschließung
Gliederung, Orientierbarkeit und Übersichtlichkeit
Gebrauchs- und Nutzungsqualität der öffentlichen Räume
Maßstäblichkeit und Kennwerte
Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Empfehlungen
1) Preis 14 250,00 EUR (netto);
2) Preis 8 550,00 EUR (netto);
3) Preis 5 700,00 EUR (netto).
Zusätzlich zu den auszuschüttenden Preisen erhält jeder Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 500,00 EUR (netto). Für den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden kosten generell nicht erstattet.
Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung entsteht erst nach Einreichung aller relevanten Unterlagen und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 Abs. 1 VgV (2016) unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt. Die Ausloberin behält sich vor, die zur Vergabe geplanten Leistungen (mindestens Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34 HOAI 2013) stufenweise zu beauftragen. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 70 % in die Zuschlagsentscheidung im Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 30 % werden aus unterschiedlich gewichteten Auftragskriterien (Qualität- und Leistungsmerkmale, Kosten) ermittelt. Die Zuschlagskriterien nebst Wichtung sind:
— Wettbewerbsergebnis 70 % Wichtung,
— Qualität- und Leistungsmerkmale 20 % Wichtung,
— Kosten 10 % Wichtung.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des beziehungsweise der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert bei der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 221/1472889
E-Mail: MjEySj9GXGBYIT80VlluZllbIV9jWWBiImJmayJYWQ==
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziff. I.1 genannte Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).