Deutschland-Münster: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 221-506095
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Klemensstraße 10
Münster
48143
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zimmer 666-668
E-Mail: MjExa1pnXFZXWmM1aGlWWWkiYmpaY2hpWmcjWVo=
NUTS-Code: DEA33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenster.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Umbau Kleines Schulzentrum Hiltrup
Die Stadt Münster beabsichtigt den Umbau des Kleinen Schulzentrums in Hiltrup, bestehend aus der Paul-Gerhardt-Schule und der Clemensschule sowie dem denkmalgeschützten Gebäude der ehemaligen Johannesschule. Die Maßnahme beinhaltet die Erweiterung der Paul-Gerhardt-Schule auf 4 Züge und den Ausbau der Clemensschule mit 2 Zügen. Die Räumlichkeiten der ehemaligen Johannesschule sollen mit eingebunden werden.
Neben zusätzlichen Unterrichtsräumen wird eine größere Anzahl an Betreuungsräumen für den Offenen Ganztag benötigt. Die Erhöhung der Zügigkeit bedingt ebenso eine Schaffung zusätzlicher Flächen für die Mensanutzung. Außerdem müssen die Flächen für die Verwaltung erweitert werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für o. g. Maßnahme.
48165 Münster
Die Vergabe umfasst die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für die in Abschnitt I.1.4 sowie nachfolgend näher beschriebene Maßnahme. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Im Zuge der Maßnahme ist geplant, die ehemalige Johannesschule zu einem OGS-Haus mit gemeinsamer Mittagsverpflegung für beide Schulen (Clemensschule und Paul-Gerhardt-Schule) umzubauen. Die Mensa mit Küche, Neben- und Speiseräumen soll im Souterrain verortet werden. Die Räume werden derzeit nicht als Aufenthaltsräume genutzt, daher werden umfängliche bauliche Maßnahmen notwendig. Die Räume werden in ihren Flächen möglichst belassen. Nur dort, wo es aus statischer und baukonstruktiver Sicht möglich ist, sollen Räume durch Türdurchbrüche oder Entfernung von Wandteilen erweitert werden.
Das Erdgeschoss und das Obergeschoss der Johannesschule sollen für die Offene Ganztagsschule vorgesehen werden. Wünschenswert ist eine gemeinsame Nutzung der Aula für die OGS und die Schule. Die ehemalige Hausmeisterwohnung im Obergeschoss soll wie bisher der Musikschule zur Verfügung gestellt werden.
In der Clemens- und Paul-Gerhardt-Schule sollen Flächen neu zugeordnet und das Defizit an Verwaltungsflächen kompensiert werden. Von Seiten der Schulen soll die Eigenständigkeit der jeweiligen Schulen erhalten und ersichtlich bleiben. Daher sind Eingriffe in die derzeitigen Strukturen so gering wie möglich zu halten. Bei der Erweiterung der Verwaltungsflächen ist zu berücksichtigen, diese weiterhin getrennt für die jeweiligen Schulen vorzusehen.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 75 %), Unterkriterien:
1.1) allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz, vgl. Abschn. III.1.3 Nr. 1 (Gewicht 20 %);
1.2) zusätzl. zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine allgemeinbildende Schule oder KiTa (Gewicht 15 %);
1.3) zusätzl. zu 1.2: die Baumaßnahme wurde bei fortlaufendem KiTa- bzw. Schulbetrieb durchgeführt (Gewicht 15 %);
1.4) zusätzl. zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war auch die Herstellung einer Mensa, Kantine oder Großküche (Gewicht 10 %);
1.5) zusätzl. zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war (auch) ein denkmalgeschütztes Gebäude (Gewicht 10 %);
1.6) zusätzl. zu 1.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %).
2) Berufserfahrung des/der verantwortlichen Berufsangehörigen (Gewicht 15 %), Unterkriterien:
2.1) Anzahl voller aktiver Berufsjahre nach Abschluss der Hochschulausbildung (Gewicht: 7 %);
2.2) Anzahl voller aktiver Berufsjahre seit Zulassung als Architekt/in (Gewicht: 8 %).
3) Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
3.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder mit der Berechtigung, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden (Gewicht 4 %);
3.2) aktuelle Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss im Bereich Architektur, Stadtplanung, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3 %);
3.3) durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Berufsqualifikation (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschn. III.2.1.) mit mindestens 2 vollen aktiven Berufsjahren.
Einzureichende Unterlagen:
— Jahresgesamtumsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Einzureichende Unterlagen:
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für den Umbau oder die Modernisierung eines Gebäudes, bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme bearbeitet wurden, das Objekt mindestens der Honorarzone III gem. HOAI entsprach und die Baukosten (Summe KG 300 und 400 entspr. DIN 276) zusammen mind. 1 Mio. EUR (ohne MwSt) betrugen;
2) Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder mit der Berechtigung, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2015 bis 2017 sowie aktuell;
3) Angabe der Anzahl aller sonstigen festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss im Bereich Architektur, Stadtplanung, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2015 bis 2017 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Bewerber müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Berechtigung zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf aktuell und im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYY2P
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXy1PUmdfUlQaWmJSW2BhUl8bW19kG1FS
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYS9RVGlhVFYcXGRUXWJjVGEdXWFmHVNU
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html