Deutschland-Eggenstein-Leopoldshafen: Erschließung von Wohngrundstücken
2018/S 222-507223
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Friedrichstraße 32
Eggenstein-Leopoldshafen
76344
Deutschland
Kontaktstelle(n): Caemmerer Lenz Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Telefon: +49 72191250-605
E-Mail: MTdPXmtgWlteJj5rbFxhZWJebGxuZ2BsbWtaXmBeayZHLjlcWl5mZl5rXmsmZV5ncyddXg==
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NUTS-Code: DE123
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.caemmerer-lenz.de
Adresse des Beschafferprofils: www.egg-leo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Erschließungsträgerleistungen Baugebiet N 5
Bauauftrag, Dienstleistung zur Entwicklung und Erschließung eines Neubaugebietes
Eggenstein-Leopoldshafen
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen beabsichtigt die Baureifmachung und Erschließung des Baugebietes N 5 zur Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken. Das zukünftige Baugebiet liegt im Anschluss an den bisherigen Siedlungsbereich in Außenbereich. Das Baugebiet soll eine Größe von ca. 16 ha erreichen. Das Gelände ist größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Einige der Grundstücke stehen im Eigentum der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen.
Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen einen Erschließungsträger für das Gebiet, der sich zur Herstellung der erforderlichen Erschließungseinrichtungen verpflichten soll. Dem Erschließungsträger obliegt zunächst die Koordination der Bauleitplanung, die Koordination und Vorbereitung der darauf basierenden Umlegung und folgend der Planung und Erschließung der Grundstücksflächen. Zur Erschließung zählen alle Erschließungsmaßnahmen und aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Baugebiet, der Kanal- und Straßenbau, die Herstellung von Grün-, Spiel und Ausgleichsflächen. Zur Erschließung außerhalb des Umlegungsgebietes zählen gegebenenfalls die Ertüchtigung der Kläranlage. Inhalt der Leistungsverpflichtung ist es auch, Maßnahmen des naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleiches durchzuführen. Gleiches gilt für Maßnahmen zum Artenschutz.
Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen wird die Baulandumlegung durch die Anwendung des gesetzlichen Umlegungsverfahrens unterstützen. Eine vorgängige konsensuale Grundstücksordnung mit den Grundstückseigentümern ist hierfür Voraussetzung. Es obliegt dem Erschließungsträger, binnen einer bestimmten Frist eine Einigung mit den Grundstückseigentümern im Bebauungsplangebiet herbeizuführen, die ihn in die Lage versetzt, die Grundstücksordnung so zu gestalten, dass er die Erschließung durchführen kann.
Das Entwicklungsgebiet soll als Wohngebiet unterschiedlicher Typologie entwickelt werden. Neben Wohnbebauung ist auch die Umsetzung sozialer Einrichtungen, sowie Anlagen sozialer Infrastruktur, Spielplätze und Grünflächen Teil der Gebietsentwicklung.
Das Entwicklungsgebiet ist im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche dargestellte.
Der Erschließungsträger soll sämtliche erforderlichen Maßnahmen für die Entwicklung des Gebiets auf eigene Kosten und im eigenen Namen durchführen und sich durch Kostenerstattungs-vereinbarungen mit den Eigentümern im Bebauungsplangebiet refinanzieren. Hierzu gehört auch das Honorar des Erschließungsträgers.
Vom Erschließungsträger sind aus einer Hand zu erbringen:
— Erörterungsgespräche und formelle Beteiligung aller Grundstückseigentümer zur Erschließung bis hin zur Abrechnung der Maßnahme mit den Eigentümern – dabei ist das zu initiierende Umlegungsverfahren (§§ 45 ff BauGB) zu berücksichtigen,
— Koordination der Bebauungsplanung,
— Maßnahmen zur Planung der Erschließung und Durchführung der Erschließung,
— Abrechnung und Dokumentation,
— Vermessung und Abmarkung.
Die Gesamtentwicklungskosten des Baugebietes sind bislang mit rund 10, 0 Millionen EUR (netto) prognostiziert. Die Baukosten der reinen Erschließungsmaßnahmen wurden mit rund 6,5 Millionen EUR (netto) geschätzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Eggenstein-Leopoldshafen Friedrichstraße 32
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Vertreter des Bau- und Liegenschaftsamtes
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung dient der Eröffnung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Im übrigen wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen, die sämtliche für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erforderlichen Rahmenbedingungen enthalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLWYUYY
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: MTNtbHBxYmlpYj1vbWgrX3RpK2Fi
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx