Deutschland-Pforzheim: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 225-515490
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Neues Rathaus, Marktplatz 1
Pforzheim
75175
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 723139-2887
E-Mail: MjE0TFdgZmRTXlcgSFdkWVNUV2VmV15eVzJiWGFkbFpXW18gVlc=
Fax: +49 723139-2846
NUTS-Code: DE129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.Vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach RPW 2013 – Bildungscampus auf dem Inselareal in Pforzheim
Die Stadt Pforzheim beabsichtigt die städtebauliche Neustrukturierung des östlichen Bereichs des Inselareals in Pforzheim. Im Wettbewerb soll dieser Bereich als Bildungscampus mit 5-gruppiger Kindertagesstätte, 3-zügiger Grundschule, 6-zügiger Sekundarstufe I, 3-Feldsporthalle und einer Kleinfeldhalle, sowie einer Bewegungslandschaft entwickelt werden. Die bestehenden Schulgebäude sowie die bestehende Sporthalle befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und sollen rückgebaut werden. Die 3 östlich gelegenen pavillonartigen und denkmalgeschützten Zeilenbauten aus den 50-Jahren sollen in das Gesamtkonzept integriert werden und können baulich ergänzt werden. Die Realisierung der Neustrukturierung des Bildungscampus soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Im Wettbewerbsverfahren soll die städtebauliche Neustrukturierung unter Berücksichtigung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts und der pädagogischen und organisatorischen Anforderungen untersucht werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Formale Kriterien:
a) Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung (ausschließlich mit dem herunterzuladenden Vordruck);
b) Einreichung der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung mit mindestens der Nennung des bevollmächtigten Vertreters des Bewerbers (Firmenname, Name, Anschrift, Kontaktdaten);
c) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
d) Eigenerklrärung zur geforderten beruflichen Qualifikation;
e) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens je 1 Mio. EUR für Personen- und sonstige Schäden.
f) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen) sowie
g) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen). Die Nachweise, dass die Eignungskriterien erfüllt werden, können jederzeit vom Unternehmen vorgelegt werden.
2) Auswahlkriterien
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Projektblätter die dort dargestellten Referenzen – mit maximal 10 möglichen Punkten. Bewerber, die 5 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Dabei ist aus den Bereichen A oder B und C jeweils mindestens ein Punkt nachzuweisen. Qualifizieren sich mehr als 23 Bewerber, entscheidet das Los.
A) Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelrechten Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation. Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers),
— Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen).
1) Preis, Ankauf, Anerkennung = 1 Punkt;
2) Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 2 Punkte;
3) und mehr Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 3 Punkte.
B) Nachweis eines oder mehrerer ausgezeichneten realisierten Projekte, z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten,
— Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Auszeichnungen).
1) Auszeichnung = 1 Punkt;
2) Auszeichnungen = 2 Punkte;
3) oder mehr Auszeichnungen = 3 Punkte.
C) Nachweis eines oder mehrerer realisierten Projekte (KG 300-700: 6 Mio EUR, brutto). Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (min. LPH 2 – 8).
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser
(= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten. - Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt und Landschaftsarchitekt zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien (ohne Gewichtung) anwenden:
— Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzeptes,
— Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzeptes,
— Nachhaltigkeit (Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Umwelteigenschaften),
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen und des Raumprogramms.
1) Preis 75 000 EUR;
2) Preis 50 000 EUR;
3) Preis 35 000 EUR;
4) Preis 25 000 EUR.
Anerkennungen 45 000 EUR
Alle Preise incl. gesetzliche MwSt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Voraussichtlicher Besichtigungstermin: KW 4,
— Rückfragen sind bis zum 4.2.2019 über die Vergabeplattform Vergabe 24 möglich (Beantwortung bis spätestens zum 13.2.2019),
— Abgabe der digitalen Planunterlagen und der Ausstellungspläne bis zum 5.4.2019, 14.00 h,
— Abgabe der Modelle bis zum 3.5.2019, 14.00 h,
— Preisgerichtssitzung: 24.5.2019.
Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt ihre Teilnahmeanträge mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL und das Kiosk-System
— Download der Software „Bietercockpit“ für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags,
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim,
— verschlüsselte elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge,
— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg,
— Elektronische Sicherstellung, dass Teilnahmeanträge nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 4.2.2019 ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268732
E-Mail: MTNTYm9kXl9iaF5qamJvPW9taCtfdGkrYWI=
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfol-gend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfah-ren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentli-chung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.