Deutschland-Vilshofen an der Donau: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 230-526369
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Stadtplatz 27
Vilshofen an der Donau
94474
Deutschland
Kontaktstelle(n): Georg Haslinger, Stadtbaumeister
E-Mail: MjEzXGFZYjNpXF9mW2JZWGEhV1g=
NUTS-Code: DE228
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vilshofen.de/
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Kontaktstelle(n): Jakob Oberpriller
E-Mail: MTJrX2dqPm1gY3BucGdqamNwX3BhZmdyY2lyY2wsYmM=
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Sanierung und Neugestaltung des Stadtplatzes in Vilshofen“
Gegenstand des Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil ist die Sanierung und Neugestaltung des Stadtplatzes von Vilshofen a. d. Donau. Der Stadtplatz von Vilshofen wurde in seiner bestehenden Qualität vor 25 Jahren saniert und weist viele Potenziale, gleichzeitig jedoch einige Mängel auf. Der Stadtplatz ist durch erhebliches Verkehrsaufkommen geprägt und wenig fußgänger- bzw. radfahrerfreundlich. Auch die gewünschte Barrierefreiheit ist wenig gegeben. Die Stadt Vilshofen hat in einem intensiven Beteiligungsprozess gemeinsam mit den Bürgern Planungsparameter für die Neugestaltung und Aufwertung des Stadtzentrums erarbeitet. Diese sollen als Grundlage für die weitere Planung dienen. Das Stadtzentrum soll künftig im Sinne einer zukunftsträchtigen Gesamtvision in moderner Weise umgestaltet werden, mit dem Ergebnis einer Gleichberechtigung der Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen: Es ist unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen mindestens eine Beauftragung der Lph 1-3, in einer weiteren Stufe 4-5 HOAI §39 Freianlagen, § 47 Verkehrsanlagen vorgesehen. Die Ausloberin behält sich optional eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6-9 vor.
Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch das Ergebnis der anschließenden Verhandlung mit allen Preisträgern bestimmt, die Eignungs- und Zuschlagskriterien sind in der Bekanntmachung ersichtlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner befugt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Qualität des Gesamtkonzeptes (Verkehr und Nutzung) und der Gestaltung
— Qualität und Nutzbarkeit der Verkehrsflächen und Freiräume,
— Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen, -angebote und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit hinsichtlich Bauunterhalt und der Folgekosten.
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist 74 000,00 EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
1) Preis 29 600,00 EUR;
2) Preis 18 500,00 EUR;
3) Preis 11. 100,00 EUR.
Anerkennungen 14 800,00 EUR
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat zur Verhandlung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzabeitsbekömpfungsgesetz oder
— gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpJWVmaVtZWHBcaWU3aVxeJGRdaSVZWHBcaWUlW1w=
Fax: +49 981531837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MjE5Wk5WWS1cT1JfXV9WWVlSX05fUFVWYVJYYVJbG1FS
Fax: +49 870291339
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de