Deutschland-München: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 235-537477
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Hansastr. 27c
München
80686
Deutschland
Kontaktstelle(n): C2 – Vergabestelle Bau
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjcXJjampjK2Bfcz54dCxkcF9zbGZtZGNwLGJj
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer WKI Braunschweig – Neubau Technikumshalle B – V_024_750425_A_Objektplanung Gebäude und Innenräume_0
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung), max. 22 400 000,00 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
Honorarzone (§ 35 HOAI): 4, Honorarsatz (§ 35 HOAI): Mindestsatz.
Fraunhofer WKI
Bienroder Weg 54 e
38108 Braunschweig
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant für das Fraunhofer-Institut für Holzforschung Wilhelm-Klauditz-Institut WKI in Braunschweig den Neubau des Technikums Halle B.
Der geplante Neubau des Technikums Halle B wird Büroarbeitsplätze für 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten.
Der Flächenbedarf des Neubaus für die neu zu errichtenden Büro-, Labor- und Technikumsflächen liegt bei ca. 3 350 qm Nutzfläche (NF 1-6). NF 1 Wohnen und Aufenthalt: 84 m2; NF 2 Büroarbeit: 660 m2; NF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente: 2 029 m2; NF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen: 537 m2; NF 5 Bildung, Unterricht und Kultur: 72 m2; NF 6 Heilen und Pflegen: 12 m2.
Der Neubau wird in 2 Bauabschnitten sowohl auf dem Campus Bienroder Weg (auf den Flächen des baufälligen, abzureißenden Technikums) als auch auf einem neuen Grundstück angrenzend an den Campus realisiert (siehe Anlage Masterplan S. 7-10). Das neue Grundstück hat eine Fläche von ca. 7 800 qm.
Die Begrenzung der Zahl von Bewerbern für die Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) wird in folgenden Schritten geprüft und bewertet:
*** Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (Bewerbung)
1) Prüfung der Ausschlusskriterien (Nr. 2. des Bewerbungsbogens)
— Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 7 VGV.
2) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 3. des Bewerbungsbogens und III.1.1 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
— Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften Gem. § 43 VGV,
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VGV.
3) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 4. des Bewerbungsbogens und III.1.2 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VGV.
4) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 5. des Bewerbungsbogens und III.1.3 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VGV.
5) Ermittlung der Rangfolge (Nr. 6. des Bewerbungsbogens und II.2.9 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
Durch Berechnung der Einzelpunkte x Gewichtung = Gesamtpunktzahl der Bewerbung
Die Gewichtung der Auswahlkriterien ist im Bewerbungsbogen angegeben.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl für die 2. Stufe ergibt sich aus der Rangfolge nach Auswertung der Auswahlkriterien (Stufe 1 Nr. 5.)
Erreichen mehr Bewerber die notwendige Mindestpunktzahl, als höchstens in die 2. Stufe übernommen werden können, so wird unter den Bewerbern, welche genau die Mindestpunktzahl erhalten haben, ein Losverfahren gem. § 75 Abs. 6 VGV durchgeführt.
*** Stufe 2: Verhandlungsverfahren (Vergabegespräch)
Den nach der Stufe 1 verbleibenden Bewerbern wird die Aufgabenbeschreibung von der Vergabestelle übermittelt.
Im Rahmen eines Verhandlungstermins werden die eingereichten Lösungen nach den in der Aufgabenstellung (Einladung) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet und der Zuschlag erteilt.
Der Bewerbungsbogen ist ausschließlich unter http://www.deutsche-evergabe.de erhältlich.
Termin des Vergabegesprächs: voraussichtlich KW 15/2019
Ein dritter Bauabschnitt für zukünftige Erweiterungen dieser Maßnahme ist zu berücksichtigen.
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VGV,
— Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 und Bewerber- /Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VGV,
— Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VGV,
— Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VGV.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
— Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV,
— Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Siehe Auftragsunterlagen
— Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV,
— Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VGV,
— Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV,
— Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VGV – Berufliche Befähigung,
— Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VGV,
— Technische Ausrüstung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV,
— vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV,
— Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV,
— Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5,
— Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV,
— Referenzschreiben im Sinne eines Zeugnisses vom Auftraggeber.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe III.1.1)
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.3.4) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Die Zentrale der Fraunhofer Gesellschaft ist vom 21.12.2018 bis 4.1.2019 geschlossen. In dieser Zeit können auch Rückfragen zu laufenden Vergabeverfahren nicht gelesen und beantwortet werden. Sie erreichen uns wieder ab dem 7.1.2019.
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
München
Deutschland