Das Amt Kaltenkirchen-Land beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen nach § 34 HOAI Gebäude und Innenräume für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 4 500 m
2 (90 x 50 m). Der Neubau soll auf 3 Etagen (EG, OG, DG) Arbeitsplätze für bis zu 40 Verwaltungsmitarbeiter zur Verfügung stellen und so auf dem Grundstück positioniert werden, dass ein Anbau / Erweiterung möglich ist. Das Dachgeschoss darf nicht als Vollgeschoss im Sinne § 2 (8) LBO SH gelten.
Auch eine Hausmeisterwohnung / ggfs. kleines Wohnhaus sollte optional in die Überlegungen einbezogen werden.
Das Raumprogramm soll ca. 15 Einzelbüros beinhalten, die von der Größe so dimensioniert sein sollen, dass sie zukünftig zu Doppelbüros umfunktioniert werden können. Hinzu kommen etwa 12 Doppelbüros und ein Doppelbüro für Bürgermeister/Amtsvorsteher (mit Besprechungstisch). Weitere Büroreserven sind zudem vorzusehen.
Des Weiteren ist ein Sitzungsraum für ca. 50 Personen (teilbar), ein Trauzimmer, zwei Kopierräume incl. Depot, eine kleine Teeküche, ein größerer Sozialraum mit Küche, Behinderten-/ Besucher-/Personal –WCs, mehrere Aktenräume, ein Server raum, ein Depot Büromaterial, Reinigungsmittel / PUMI-Raum, ein Hausmeisterbüro sowie ein kleinerer Sitzungsraum für Submissionen und Besprechungen vorzusehen.
Das genaue Raumprogramm ist zum Projektstart noch mit dem Bauherrn und zukünftigen Nutzer abzustimmen. Die Baukosten werden mit ca. 3.500.000 EUR brutto veranschlagt.
Das Grundstück für den Verwaltungsneubau liegt am nordwestlichen Stadtrand von Kaltenkirchen im B-Plan-Gebiet Nr. 4 – 3. Abschnitt, der Gemeinde Nützen. Für das Baufeld sind dort „Flächen, Einrichtungen und Anlagen für den Gemein bedarf mit der Zweckbestimmung Öffentliche Verwaltung“ festgesetzt. Weitere bauliche Festsetzungen für das Baufeld sind: nur Einzelhäuser zulässig, offene Bauweise, max. 2 Vollgeschosse, GRZ 0,6 und maximale Firsthöhe von 11,0 m.
Das Baugrundstück wird im Westen von öffentlichem Straßenraum begrenzt.
Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen realisiert haben. Besonderes Augenmerk sollte bei der Auswahl der Referenzen vor allem gelegt werden auf Leistungen nach § 34 HOAI, die in den letzten 5 Jahren (ab 2013, LPH 8 abgeschlossen) erbracht wurden, des Weiteren auf: Nichtwohngebäude, Bauten mit vergleichbarer Komplexität / Honorarzone, ähnlicher Leistungsumfang und Auftragswert, Bauten für einen öffentlichen Auftraggeber. Es sollen die Leistungsphasen 1-9 bearbeitet werden. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter
http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.