Deutschland-Weilheim an der Teck: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 244-559905
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Stadt Weilheim an der Teck
Marktplatz 6
Kontaktstelle(n): Weilheim an der Teck
Zu Händen von: Herrn Bürgermeister Johannes Züfle
73235 Weilheim an der Teck
Deutschland
Telefon: +49 70231060
Fax: +49 7023106146
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.weilheim-teck.de
Weitere Auskünfte erteilen: Architekten Hähnig | Gemmeke, Freie Architekten BDA
Katharinenstraße 29
Zu Händen von: Prof. Mathias Hähnig
72072 Tübingen
Deutschland
Telefon: +49 707179560
E-Mail: MjE0U2RVWltmV11mV2AyWlNXWmBbWR9ZV19fV11XIFZX
Fax: +49 7071795620
Internet-Adresse: http://www.haehnig-gemmeke.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Architekten Hähnig | Gemmeke, Freie Architekten BDA
Katharinenstraße 29
Zu Händen von: Prof. Mathias Hähnig
72072 Tübingen
Deutschland
Telefon: +49 707179560
E-Mail: MTNeb2BlZnFiaHFiaz1lXmJla2ZkKmRiampiaGIrYWI=
Fax: +49 7071795620
Internet-Adresse: http://www.haehnig-gemmeke.de/downloads
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Architekten Hähnig | Gemmeke, Freie Architekten BDA
Katharinenstraße 29
Zu Händen von: Prof. Mathias Hähnig
72072 Tübingen
Deutschland
Telefon: +49 707179560
E-Mail: MjE1UmNUWVplVlxlVl8xWVJWWV9aWB5YVl5eVlxWH1VW
Fax: +49 7071795620
Internet-Adresse: http://www.haehnig-gemmeke.de
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
Weilheim an der Teck
Im Ideenteil sind die städtebaulich angrenzenden Bereiche des Quartiers Brückenstraße und der südlich angrenzende Bereich zwischen Kelterstraße und Lindach mit einzubeziehen.
71240000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
5) ZULASSUNGSBEREICH
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
6) TEILNEHMER
Zum Wettbewerb sind 6 bereits im Vorfeld ausgewählte Büros/Arbeitsgemeinschaften, die die folgend genannten Kriterien erfüllen sowie bis zu 19 weitere Büros/Arbeitsgemeinschaften zugelassen, die aus den eingehenden Bewerbungen in einem vorgeschalteten Auswahlverfahren nach Maßgabe der unter 6.1 bis 6.3 genannten Kriterien ermittelt werden.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/ WTO-/ GPA-Staaten an-sässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind.
Landschaftsarchitekten sind in Zusammenarbeit (Arbeitsgemeinschaft) mit Architekten zugelassen. Die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten wird empfohlen.
Jeder Teilnehmer/Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Die Bewerber, die neben den bereits ausgewählten Teilnehmern zum Wettbewerb zugelassen werden, werden entsprechend in dem nachfolgend unter 6.1 bis 6.3 beschriebenen Auswahlverfahren ausgewählt.
Bewerber müssen zu den unter 6.1 geregelten Ausschlusskriterien und den unter 6.2 geregelten Eignungskriterien zunächst nur Eigenerklärungen unter Verwendung der als Anlage beigefügten Bewerbungsunterlagen abgeben sowie eine Kopie der Eintragungsurkunde (siehe unter 6.2.1 und ggfs. 6.2.3) vorlegen.
Bewerber sind verpflichtet, nach entsprechender Aufforderung Nachweise zu den Eigenerklärungen vorzulegen.
6.1) AUSSCHLUSSKRITERIEN
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen i.S.v. § 123 GWB:
— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten nach § 123 Abs .3 GWB dem Bewerber zuzurechnen ist, wegen einer Straftat i.S.v. § 123 Abs. 1 GWB vorliegt, und keine rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gegen den Bewerber wegen einer Straftat i.S.v. § 123 Abs.1 GWB vorliegt; einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße i.S.v. § 123 Abs.1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich
— Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs.4 GWB).
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. §124 GWB:
— Eigenerklärung, ob der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
— Eigenerklärung, ob der Bewerber zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bewerber im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
— Eigenerklärung, ob der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch
— die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird; zur Zurechnung des Verhaltens von natürlichen Personen siehe § 123 Abs.3 GWB.
— Eigenerklärung, ob der Bewerber Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
— Eigenerklärung, ob hinsichtlich des Bewerbers ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Wettbewerbs und des sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die Ausloberin tätigen Person, die in den Auslobungsunterlagen genannt wird, bei der Durchführung des Wettbewerbs und des sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
— Eigenerklärung, ob der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
— Eigenerklärung, ob ein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder des § 19 Abs.1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorliegt.
Ob zwingende Ausschlussgründe oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, kann von der Ausloberin zu jedem Zeitpunkt des Wettbewerbs und zu jedem Zeitpunkt des sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens geprüft werden.
6.2) EIGNUNGSKRITERIEN
6.2.1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Für Bewerber wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten gefordert. Erforderlich ist, dass der Bewerber nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV). Hierzu sind die Kammernummer anzugeben und eine Kopie der Eintragungsurkunde oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Mitgliedstaaten in Kopie vorzulegen.
Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten namentlich benennen (§ 43 Abs. 1 Satz 2 VgV, § 75 Abs. 3 VgV).
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen führen zum Ausschluss einer Beteiligung.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig in ihrem Fachgebiet tätig sind.
6.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Eigenerklärungen vorgelegt werden:
— Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Aufgabe, die Gegenstand des Wettbewerbs ist, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; der Gesamtjahresumsatz muss mind. 0,2 Mio. EUR betragen.
— Im Anschluss an den Wettbewerb soll ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern durchgeführt werden. Vor Auftragserteilung muss eine Haftpflichtversicherung mit mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen werden.
6.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Eigenerklärungen vorgelegt werden (HINWEIS: mindestens 3 der 4 geforderten Referenzen müssen erfüllt sein):
Dabei ist eine sogenannte „Projektanleihe“ für Projektleiter mit entsprechend schriftlichem Nachweis und Bestätigung durch das verantwortliche Büro möglich.
Referenzen R1:
Eigenerklärung der Architekten zu einem in den letzten 7 Jahren mit einem Architekturpreis ausgezeichneten realisierten Hochbau-Projekt (z. B. Hugo-Häring-Preis, Hugo-Häring-Auszeichnung, Beispielhaftes Bauen, Bonatzpreis).
Referenzen R2:
Eigenerklärung der Architekten zu einem, nicht älter als 7 Jahre zurückliegenden Erfolg (Preis) in einem regelgerechten Wettbewerb im Bereich Objektplanung (keine Mehrfachbeauftragung, kein paralleler Direktauftrag, kein Verhandlungsverfahren, keine Anerkennung, kein Ankauf).
Referenzen R3:
Eigenerklärung der Architekten zu einem, nicht älter als 7 Jahre zurückliegenden, realisierten öffentlichen Hochbau-Projekt im Bereich Sport/Freizeit/ Bildung/ Kultur/ Verwaltung.
Referenzen R4:
Eigenerklärung der Architekten zu einem, nicht älter als 7 Jahre zurückliegenden städtebaulichen Entwurf ähnlicher Größenordnung.
6.3) AUSWAHL DER WETTBEWERBSTEILNEHMER
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach Maßgabe des 4. Teils des GWB und der VgV formal und inhaltlich geprüft.
Bewerber bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und die auch nicht wegen eines fakultativen Ausschlussgrundes ausgeschlossen werden und zudem die Eignungskriterien unter Pkt. 6.2.1, 6.2.2 und MINDESTENS 3 REFERENZEN der unter Pkt. 6.2.3 genannten 4 Referenzen R1 – R4 erfüllen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 19 Bewerber, entscheidet das Los (§ 5 Abs. 6 VgV).
Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht eines Notars oder einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle.
Koordination des Auswahlverfahrens durch H|G
Hähnig – Gemmeke
Architekten BDA Partnerschaft mbB
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind.
Landschaftsarchitekten sind in Zusammenarbeit (Arbeitsgemeinschaft) mit Architekten zugelassen. Die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten wird empfohlen.
Jeder Teilnehmer/Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Geplante Teilnehmerzahl: 25
2. Ipundh architekten, Kirchheim
3. kästle&ocker, Stuttgart
4. Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart
5. mfp Mühlich, Fink und Partner, Ulm
6. weinbrenner.single.arabzadeh Architektengemeinschaft, Nürtingen
— Städtebauliches Konzept, gesamträumliche Einbindung in den Bestand,
— Architektonisches, gestalterisches Konzept,
— Freiraumkonzept, Qualität des Schulumfeldes,
— Innenräumliche Qualität/ Belichtung/ Verschattung,
— Raumprogramm und funktionale Zusammenhänge,
— Baukonstruktion, Gebäudetechnik und Energiekonzept,
— Ökologie, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit.
Die dargestellte Reihenfolge ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag von 52.000 EUR (zzgl. 19 % MwSt.) zur Verfügung.
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis des § 33/34 HOAI, § 38/39 HOAI 2013 und Merkblatt 51 AKBW.
Es werden folgende Preise und Anerkennungen ausgelobt.
Für den städtebaulichen Ideenteil
1) Preis: 6 000 EUR;
2) Preis: 3 600 EUR;
3) Preis: 2 400 EUR.
Für den Realisierungsteil
1) Preis: 16 000 EUR;
2) Preis: 10 000 EUR;
3) Preis: 6 000 EUR.
Anerkennung 8 000 EUR
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Preissumme vor Aufhebung der Anonymität vorbe-halten.
2. Prof. Hans Klumpp, Freier Architekt, Stuttgart
3. Dr. Ing. Eckart Rosenberger, Freier Architekt, Fellbach
4. Annette Sinz-Beerstecher, Freie Landschaftsarchitektin Rottenburg
5. Prof. Jens Wittfoht, Freier Architekt, Stuttgart
6. Joachim Zürn, Freier Architekt, Stuttgart
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abgabetermin Wettbewerbsmodell: 3.5.2019
Preisgerichtssitzung: 16.5.2019
Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und nach Zustimmung ihrer Gremien, einem der Preisträger unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen die Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem „Neubau der Turnhalle Limburgschule“ in Weilheim an der Teck und der Freianlagen für den Pausenhof (Realisierungsteil) stufenweise mind mit den Lph.1-5 des § 34/39 HOAI 2013, vorbehaltlich der Genehmigungsfähigkeit des Projekts (Bebauungsplanverfahren) vergeben. Optional werden die Lph. 6-9 des § 34/39 HOAI 2013 übertragen.
Die Ausloberin wird, im Anschluss an den Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV zur Vergabe der Planungsleistungen durchführen.
Die Ausloberin wird gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 und § 17 Abs. 5 VgV (ehem. § 3 (4) b) VOF) mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien = Zuschlagskriterien gem. § 58 VgV und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
Auftrags-Kriterium (projektbezogen): Gewichtung in Punkten/Bewertung(1 – 5 Punkte)
Wettbewerbsergebnis: 50/50 – 250
Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses 10/10 – 50
Nachhaltigkeit/Wirtschaftlichkeit/Kosten- und Terminplanung 20/20 – 100 Projektleiter, Projektteam, Gesamteindruck der Präsentation 10/10 – 50 Honorar 10/10 – 50
Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Im Falle der Beauftragung werden, durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind in der RPW geregelt.
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