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© Datscha Architekten + EH2A Architekten

  • DE-73235 Weilheim an der Teck
  • 05/2019
  • Ergebnis
  • (ID 2-324092)

Neubau einer Turnhalle für die Limburgschule in Weilheim an der Teck


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 16.05.2019 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 25 - max. 25
    Gesetzte Teilnehmer: 6
    Tatsächliche Teilnehmer: 20
    Gebäudetyp Sport und Freizeit
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 52.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Weilheim an der Teck, Weilheim an der Teck (DE)
    Betreuer H|G Hähnig | Gemmeke Architekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB, Tübingen (DE), Stuttgart (DE) Büroprofil
    Preisrichter Martin Bez, Wolfgang Borgards, Prof. Hans Klumpp [Vorsitz], Volker Kurrle, Annette Sinz-Beerstecher, Joachim Zürn
    Aufgabe
    Wettbewerbsaufgabe ist die Bauwerksplanung für den Neubau einer Schulsporthalle für die Limburgschule in Weilheim an der Teck.
    Im Ideenteil sind die städtebaulich angrenzenden Bereiche des Quartiers Brückenstraße und der südlich angrenzende Bereich zwischen Kelterstraße und Lindach mit einzubeziehen.
    Informationen

    Abgabetermin Wettbewerbspläne: 12.4.2019
    Abgabetermin Wettbewerbsmodell: 3.5.2019
    Preisgerichtssitzung: 16.5.2019

    Gesetzte Teilnehmer 1. D'Inka Scheible Hoffmann Architekten, Fellbach
    2. Ipundh architekten, Kirchheim
    3. kästle&ocker, Stuttgart
    4. Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart
    5. mfp Mühlich, Fink und Partner, Ulm
    6. weinbrenner.single.arabzadeh Architektengemeinschaft, Nürtingen
    Adresse des Bauherren DE-73235 Weilheim an der Teck
    TED Dokumenten-Nr. 559905-2018
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Weilheim an der Teck: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2018/S 244-559905

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Weilheim an der Teck
      Marktplatz 6
      Kontaktstelle(n): Weilheim an der Teck
      Zu Händen von: Herrn Bürgermeister Johannes Züfle
      73235 Weilheim an der Teck
      Deutschland
      Telefon: +49 70231060
      Fax: +49 7023106146

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.weilheim-teck.de

      Weitere Auskünfte erteilen: Architekten Hähnig | Gemmeke, Freie Architekten BDA
      Katharinenstraße 29
      Zu Händen von: Prof. Mathias Hähnig
      72072 Tübingen
      Deutschland
      Telefon: +49 707179560
      E-Mail: MjE0U2RVWltmV11mV2AyWlNXWmBbWR9ZV19fV11XIFZX
      Fax: +49 7071795620
      Internet-Adresse: http://www.haehnig-gemmeke.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Architekten Hähnig | Gemmeke, Freie Architekten BDA
      Katharinenstraße 29
      Zu Händen von: Prof. Mathias Hähnig
      72072 Tübingen
      Deutschland
      Telefon: +49 707179560
      E-Mail: MTNeb2BlZnFiaHFiaz1lXmJla2ZkKmRiampiaGIrYWI=
      Fax: +49 7071795620
      Internet-Adresse: http://www.haehnig-gemmeke.de/downloads

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Architekten Hähnig | Gemmeke, Freie Architekten BDA
      Katharinenstraße 29
      Zu Händen von: Prof. Mathias Hähnig
      72072 Tübingen
      Deutschland
      Telefon: +49 707179560
      E-Mail: MjE1UmNUWVplVlxlVl8xWVJWWV9aWB5YVl5eVlxWH1VW
      Fax: +49 7071795620
      Internet-Adresse: http://www.haehnig-gemmeke.de

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      1.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Neubau Turnhalle Limburgschule
      Weilheim an der Teck
      II.1.2)Kurze Beschreibung:
      Wettbewerbsaufgabe ist die Bauwerksplanung für den Neubau einer Schulsporthalle für die Limburgschule in Weilheim an der Teck.
      Im Ideenteil sind die städtebaulich angrenzenden Bereiche des Quartiers Brückenstraße und der südlich angrenzende Bereich zwischen Kelterstraße und Lindach mit einzubeziehen.
      II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71240000

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Der Wettbewerb ist als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von insgesamt 25 Teilnehmern ausgelobt.
      Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
      5) ZULASSUNGSBEREICH
      Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
      6) TEILNEHMER
      Zum Wettbewerb sind 6 bereits im Vorfeld ausgewählte Büros/Arbeitsgemeinschaften, die die folgend genannten Kriterien erfüllen sowie bis zu 19 weitere Büros/Arbeitsgemeinschaften zugelassen, die aus den eingehenden Bewerbungen in einem vorgeschalteten Auswahlverfahren nach Maßgabe der unter 6.1 bis 6.3 genannten Kriterien ermittelt werden.
      Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/ WTO-/ GPA-Staaten an-sässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind.
      Landschaftsarchitekten sind in Zusammenarbeit (Arbeitsgemeinschaft) mit Architekten zugelassen. Die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten wird empfohlen.
      Jeder Teilnehmer/Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
      Die Bewerber, die neben den bereits ausgewählten Teilnehmern zum Wettbewerb zugelassen werden, werden entsprechend in dem nachfolgend unter 6.1 bis 6.3 beschriebenen Auswahlverfahren ausgewählt.
      Bewerber müssen zu den unter 6.1 geregelten Ausschlusskriterien und den unter 6.2 geregelten Eignungskriterien zunächst nur Eigenerklärungen unter Verwendung der als Anlage beigefügten Bewerbungsunterlagen abgeben sowie eine Kopie der Eintragungsurkunde (siehe unter 6.2.1 und ggfs. 6.2.3) vorlegen.
      Bewerber sind verpflichtet, nach entsprechender Aufforderung Nachweise zu den Eigenerklärungen vorzulegen.
      6.1) AUSSCHLUSSKRITERIEN
      Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen i.S.v. § 123 GWB:
      — Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten nach § 123 Abs .3 GWB dem Bewerber zuzurechnen ist, wegen einer Straftat i.S.v. § 123 Abs. 1 GWB vorliegt, und keine rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gegen den Bewerber wegen einer Straftat i.S.v. § 123 Abs.1 GWB vorliegt; einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße i.S.v. § 123 Abs.1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich
      — Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs.4 GWB).
      Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. §124 GWB:
      — Eigenerklärung, ob der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
      — Eigenerklärung, ob der Bewerber zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bewerber im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
      — Eigenerklärung, ob der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch
      — die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird; zur Zurechnung des Verhaltens von natürlichen Personen siehe § 123 Abs.3 GWB.
      — Eigenerklärung, ob der Bewerber Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
      — Eigenerklärung, ob hinsichtlich des Bewerbers ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Wettbewerbs und des sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die Ausloberin tätigen Person, die in den Auslobungsunterlagen genannt wird, bei der Durchführung des Wettbewerbs und des sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
      — Eigenerklärung, ob der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
      — Eigenerklärung, ob ein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder des § 19 Abs.1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorliegt.
      Ob zwingende Ausschlussgründe oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, kann von der Ausloberin zu jedem Zeitpunkt des Wettbewerbs und zu jedem Zeitpunkt des sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens geprüft werden.
      6.2) EIGNUNGSKRITERIEN
      6.2.1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
      Für Bewerber wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten gefordert. Erforderlich ist, dass der Bewerber nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV). Hierzu sind die Kammernummer anzugeben und eine Kopie der Eintragungsurkunde oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Mitgliedstaaten in Kopie vorzulegen.
      Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten namentlich benennen (§ 43 Abs. 1 Satz 2 VgV, § 75 Abs. 3 VgV).
      Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen führen zum Ausschluss einer Beteiligung.
      Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig in ihrem Fachgebiet tätig sind.
      6.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Eigenerklärungen vorgelegt werden:
      — Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
      — Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Aufgabe, die Gegenstand des Wettbewerbs ist, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; der Gesamtjahresumsatz muss mind. 0,2 Mio. EUR betragen.
      — Im Anschluss an den Wettbewerb soll ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern durchgeführt werden. Vor Auftragserteilung muss eine Haftpflichtversicherung mit mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen werden.
      6.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Eigenerklärungen vorgelegt werden (HINWEIS: mindestens 3 der 4 geforderten Referenzen müssen erfüllt sein):
      Dabei ist eine sogenannte „Projektanleihe“ für Projektleiter mit entsprechend schriftlichem Nachweis und Bestätigung durch das verantwortliche Büro möglich.
      Referenzen R1:
      Eigenerklärung der Architekten zu einem in den letzten 7 Jahren mit einem Architekturpreis ausgezeichneten realisierten Hochbau-Projekt (z. B. Hugo-Häring-Preis, Hugo-Häring-Auszeichnung, Beispielhaftes Bauen, Bonatzpreis).
      Referenzen R2:
      Eigenerklärung der Architekten zu einem, nicht älter als 7 Jahre zurückliegenden Erfolg (Preis) in einem regelgerechten Wettbewerb im Bereich Objektplanung (keine Mehrfachbeauftragung, kein paralleler Direktauftrag, kein Verhandlungsverfahren, keine Anerkennung, kein Ankauf).
      Referenzen R3:
      Eigenerklärung der Architekten zu einem, nicht älter als 7 Jahre zurückliegenden, realisierten öffentlichen Hochbau-Projekt im Bereich Sport/Freizeit/ Bildung/ Kultur/ Verwaltung.
      Referenzen R4:
      Eigenerklärung der Architekten zu einem, nicht älter als 7 Jahre zurückliegenden städtebaulichen Entwurf ähnlicher Größenordnung.
      6.3) AUSWAHL DER WETTBEWERBSTEILNEHMER
      Die eingegangenen Bewerbungen werden nach Maßgabe des 4. Teils des GWB und der VgV formal und inhaltlich geprüft.
      Bewerber bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und die auch nicht wegen eines fakultativen Ausschlussgrundes ausgeschlossen werden und zudem die Eignungskriterien unter Pkt. 6.2.1, 6.2.2 und MINDESTENS 3 REFERENZEN der unter Pkt. 6.2.3 genannten 4 Referenzen R1 – R4 erfüllen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 19 Bewerber, entscheidet das Los (§ 5 Abs. 6 VgV).
      Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht eines Notars oder einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle.
      Koordination des Auswahlverfahrens durch H|G
      Hähnig – Gemmeke
      Architekten BDA Partnerschaft mbB
      III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind.
      Landschaftsarchitekten sind in Zusammenarbeit (Arbeitsgemeinschaft) mit Architekten zugelassen. Die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten wird empfohlen.
      Jeder Teilnehmer/Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Geplante Teilnehmerzahl: 25
      IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
      1. D'Inka Scheible Hoffmann Architekten, Fellbach
      2. Ipundh architekten, Kirchheim
      3. kästle&ocker, Stuttgart
      4. Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart
      5. mfp Mühlich, Fink und Partner, Ulm
      6. weinbrenner.single.arabzadeh Architektengemeinschaft, Nürtingen
      IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
      — Städtebauliches Konzept, gesamträumliche Einbindung in den Bestand,
      — Architektonisches, gestalterisches Konzept,
      — Freiraumkonzept, Qualität des Schulumfeldes,
      — Innenräumliche Qualität/ Belichtung/ Verschattung,
      — Raumprogramm und funktionale Zusammenhänge,
      — Baukonstruktion, Gebäudetechnik und Energiekonzept,
      — Ökologie, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit,
      — Wirtschaftlichkeit.
      Die dargestellte Reihenfolge ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
      IV.4)Verwaltungsangaben
      IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 29.1.2019 - 17:00
      IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 5.2.2019
      IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.5)Preise und Preisgericht
      IV.5.1)Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag von 52.000 EUR (zzgl. 19 % MwSt.) zur Verfügung.
      Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis des § 33/34 HOAI, § 38/39 HOAI 2013 und Merkblatt 51 AKBW.
      Es werden folgende Preise und Anerkennungen ausgelobt.
      Für den städtebaulichen Ideenteil
      1) Preis: 6 000 EUR;
      2) Preis: 3 600 EUR;
      3) Preis: 2 400 EUR.
      Für den Realisierungsteil
      1) Preis: 16 000 EUR;
      2) Preis: 10 000 EUR;
      3) Preis: 6 000 EUR.
      Anerkennung 8 000 EUR
      Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Preissumme vor Aufhebung der Anonymität vorbe-halten.
      IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      IV.5.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
      IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Martin Bez, Freier Architekt Stuttgart
      2. Prof. Hans Klumpp, Freier Architekt, Stuttgart
      3. Dr. Ing. Eckart Rosenberger, Freier Architekt, Fellbach
      4. Annette Sinz-Beerstecher, Freie Landschaftsarchitektin Rottenburg
      5. Prof. Jens Wittfoht, Freier Architekt, Stuttgart
      6. Joachim Zürn, Freier Architekt, Stuttgart

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.2)Zusätzliche Angaben:
      Abgabetermin Wettbewerbspläne: 12.4.2019
      Abgabetermin Wettbewerbsmodell: 3.5.2019
      Preisgerichtssitzung: 16.5.2019
      Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und nach Zustimmung ihrer Gremien, einem der Preisträger unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen die Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem „Neubau der Turnhalle Limburgschule“ in Weilheim an der Teck und der Freianlagen für den Pausenhof (Realisierungsteil) stufenweise mind mit den Lph.1-5 des § 34/39 HOAI 2013, vorbehaltlich der Genehmigungsfähigkeit des Projekts (Bebauungsplanverfahren) vergeben. Optional werden die Lph. 6-9 des § 34/39 HOAI 2013 übertragen.
      Die Ausloberin wird, im Anschluss an den Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV zur Vergabe der Planungsleistungen durchführen.
      Die Ausloberin wird gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 und § 17 Abs. 5 VgV (ehem. § 3 (4) b) VOF) mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien = Zuschlagskriterien gem. § 58 VgV und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
      Auftrags-Kriterium (projektbezogen): Gewichtung in Punkten/Bewertung(1 – 5 Punkte)
      Wettbewerbsergebnis: 50/50 – 250
      Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses 10/10 – 50
      Nachhaltigkeit/Wirtschaftlichkeit/Kosten- und Terminplanung 20/20 – 100 Projektleiter, Projektteam, Gesamteindruck der Präsentation 10/10 – 50 Honorar 10/10 – 50
      Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
      Im Falle der Beauftragung werden, durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
      Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind in der RPW geregelt.
      VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer Baden-Württemberg
      Kapellenstraße 17
      76131 Karlsruhe
      Deutschland
      Telefon: +49 721926-4049
      Fax: +49 721926-3985

      VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      14.12.2018
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 19.12.2018
Ergebnis veröffentlicht 13.06.2019
Zuletzt aktualisiert 13.12.2021
Wettbewerbs-ID 2-324092 Status Kostenpflichtig
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