Deutschland-Regensburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 247-570729
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
D.-Martin-Luther-Str. 3
Regensburg
93047
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Regensburg
Telefon: +49 941 / 507-5629
E-Mail: MTdvXmtgWltebG1eZWVeOWteYF5nbFtua2AnXV4=
Fax: +49 941 / 507-4629
NUTS-Code: DE232
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
18 E 119 – Wettbewerb: Neubau einer Grundschule in Sallern mit Sporthalle und Kinderhort, sowie Erweiterung ggf. Neubau der Jakob-Muth-Schule
Wettbewerbsgegenstand:
— Ersatzneubau der Grundschule am Sallerner Berg ca. 3 900 m2 NUF 1-6,einschließlich Räumen für den Ganztagszug und die Mittagsbetreuung, Neubau e. Dreifachsporthalle ca. 1 250 m2 NUF 1-6 mit Pausenflächen ca. 1 200 m2 und Außensportflächen (Laufbahn, Rasenspielfeld, Allwetterplatz Hochsprung-, Kugelstoß-, Weitsprunganlage),
— Neubau o. wahlweise Umbau- und Erweiterungsneubau der Jakob-Muth-Schule (Förderzentrum) ca. 4 500 m2 NUF 1-6 mit Pausen- und Außenspielflächen für Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) ca. 500 m2 für
Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ) ca. 665 m2, Vorfahrt für ca. 20 Kleinbusse;
— Neubau eines 5-gruppigen Kinderhortes ca. 700 m2 NUF 1-6 mit Außenspielflächen ca. 1 250 m2,
— Ersatzneubau einer Quartiersunterkunft für das Gartenamt ca. 350 m2 NUF 1-6,
— insgesamt 93 Stellplätze PKW (ggf. Unterbringung in Tiefgarage)
Der rechtsgültige Bebauungsplan aus dem Jahr 1976 soll entsprechend dem neuen Maß der baulichen Nutzung angepasst werden. Der Geltungsbereich wird für die neue Quartiersunterkunft des Gartenamts im nördlichen Bereich erweitert. Das Wettbewerbsgrundstück befindet sich im Bereich des nördlichen Regensburger Stadtteils Sallerner-Berg. Das Südhanggrundstück mit Ausrichtung auf das Regensburger Stadtzentrum ist derzeit mit Grundschule, Sporthallen, Jakob-Muth-Schule und Hausmeisterwohnung bebaut. In Verbindung mit den zugehörigen Außenanlagen (Pausenhöfe, Rasenspielfeld etc.) ist die Anlage der Topografie folgend terrassiert und angelegt.
Die Erschließung des Grundstücks ist im Norden über die Hunsrückstraße und im Süden über die Harzstraße gegeben. Beide Erschließungsstraßen sind als Sackgassen mit Wendehämmern ausgebildet.
Die Hunsrückstraße ist derzeitig zum Teil durch die Längsparker nur einspurig befahrbar. Dadurch kommt es zeitweise zu erheblichen Problemen mit PKW-und Linienbusverkehr. Die Hunsrückstraße ist außerdem tonnagebegrenzt(Linienbusse können fahren). Die Harzstraße ist derzeit vor allem durch das hohe zeitgleiche Aufkommen des Hol- und Bringedienstes mit Kleinbussen belastet, die die Schüler für das Förderzentrum transportieren und auf der Straße kurzparken müssen.
An der Grundstücksgrenze im Osten befinden sich raumbildende und zu erhaltende Bäume. Im Kronenbereich dieser Bäume sind keine Bebauung, Einbauten oder Befestigungen möglich. Auf dem Gelände befinden sich weitere Bäume, die nach Möglichkeit erhalten werden sollen.
Im Rahmen der Maßnahme sind die bestehenden und an die Hausmeisterwohnung (Abbruch) angrenzenden Gasregel- und Trafostationen des örtlichen Energieversorgers möglichst an gleicher Stelle zu erhalten.
Die gesamte Anlage ist barrierefrei nach DIN 18024 zu planen.
Für Schüler/Lehrer/Nutzer mit Behinderung sind in die jeweiligen Nutzungseinheiten (Grundschule, Hort, Sporthalle, Förderschule) Aufzüge einzuplanen.
Lösungen in Holz- o. Holzhybridbauweise werden ausdrücklich erwünscht. Die Nachhaltigkeit und Ziele des Klimaschutzes sind bei Planung und Materialwahl besonders zu berücksichtigen.
Vom Auslober werden zukunftsweisende ganzheitliche Lösungsansätze erwartet. Sowohl bei der Planung als auch der Realisierung sollen in beispielhafter Weise Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, aber auch Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen. Hier soll ein energetischer Standard angestrebt werden, der über die Mindestforderungen der EnEV (Niedrigstenergiegebäude) hinausgeht. Ein Konzept für eine Plus-Energie-Schule ist ausdrücklich erwünscht.
Wesentlicher Teil der Entwurfsaufgabe ist es, die gesamte Maßnahme ohne Auslagerung der Schüler beider auf dem Grundstück in Betrieb befindlichen Schulen zu realisieren. Die Neubauten der einzelnen Gebäude / Abbrüche sollen sukzessive auf dem Grundstück realisiert werden und den laufenden Schulbetrieb möglichst wenig beeinträchtigen. Der Realisierungszeitraum zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist dabei möglichst kurz zu halten.
Zeitplan:
2019 Planung
2020 Förderantrag/Bauantrag
2027 Fertigstellung der Gesamtmaßnahme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Allgemeines:
Zum Wettbewerb werden nur Arbeitsgemeinschaften von Architekten, Landschaftsarchitekten und Tragwerksplaner (= Nachweisberechtigter für Standsicherheit) zugelassen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss diese Voraussetzungen in der Summe erfüllen.
Die Teilnehmer am Wettbewerb werden im Rahmen eines offenen Teilnahmewettbewerbs (TNWB) anhand folgender Auswahlkriterien ausgewählt.
— Nachweis der Berufszulassungen,
— Vorlage Planung Referenzprojekt Gebäude der HZ III mit 5,0 Mio. EUR netto der KG 300-400,
— Vorlage Planung Referenzprojekt Freianlage der HZ IV mit 750 000 EUR netto der KG 500,
— Vorlage Planung Tragwerksplanung mit 2,5 Mio. EUR netto, KG 300-400, mind. HZ III.
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Der Wettbewerb wird durchgeführt im nichtoffenen Verfahren mit 7 gesetzten Teilnehmern und maximal 35 ausgewählten Bewerbern.
Sind mehr als 35 Bewerber für die Teilnahme am Wettbewerb berechtigt, entscheidet das Los. Bei Absagen ist kein Nachrückungsverfahren vorgesehen.
Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Nach erfolgter Preisgerichtssitzung erfolgt die Eignungsprüfung der Preisträger mit Nachweisen. Die Eignungskriterien für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nachfolgend aufgeführt.
2) Eignung:
Die Prüfung der Eignung zur Zulassung zum Verhandlungsverfahren erfolgt anhand nachfolgender Kriterien. Die festgesetzten Punktzahlen zu jeder Anforderung kann der Wertungsmatrix Eignung entnommen werden.
Dies führt dazu, dass Preisträger nicht zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wenn sie nicht die geforderte Eignung nachweisen können. Die Veröffentlichung der Eignungskriterien ermöglicht allen Bewerbern bereits vor der Teilnahme am Planungswettbewerb zu erkennen, ob sie den späteren Dienstleistungsauftrag berechtigt sind.
Mindestanforderungen an den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft:
Bearbeitungsteam:
Die Benennung der/s Projektbevollmächtigten (=Ansprechpartner des AN der rechtsverbindliche Erklärungen abgeben darf. Dies sind im Regelfall die Inhaber, Gesellschafter oder Prokuristen.), des Projektleiters / federführenden Sachbearbeiters Architektur, Projektleiters / federführenden Sachbearbeiters Landschaftsarchitektur und Projektleiters / federführenden Sachbearbeiters Tragwerksplanung ist verbindlich. Voraussetzung für die Benennung zum Projektleiter Architektur ist die erfolgte Bearbeitung des Referenzobjektes R1 als Projektleiter oder federführender Sachbearbeiter. Eine nachträgliche Änderung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich, ein Rechtsanspruch besteht nicht. In jedem Fall ist jedoch Voraussetzung, dass die im Verfahren bekanntgegebenen bewerteten Eignungsvoraussetzungen gegeben sind.
Weitere Projektmitarbeiter können nach Erfordernis des Bewerbers benannt werden.
Anforderungen an die Referenzen des Büros / der Bewerbergemeinschaft:
Es sind mindestens 3 Referenzen mit nachfolgend benannter Mindestanforderung nachzuweisen:
— R1: Realisiertes Hochbauprojekt aus dem Bereich Ausbildung/Wissenschaft/Forschung mit einer Größenordnung von min. 5 000 m2 BGF, mind. durchschnittlichen Planungsanforderungen (mind. HZ III) und den erbrachten Leistungsphasen 2-6 HOAI,
— R2: Realisiertes Hochbau-Projekt oder Preisträger in einem Architekturwettbewerb nach RPW für einen Neubau (Hochbau) mit mind. 5 000 m2 BGF mit mind. Planungsanforderung HZ III,
— R3: Realisiertes Hochbauprojekt in Holz- oder Hybridbauweise mit mind. 600 m2 BGF aus dem Bereich Ausbildung/Wissenschaft/Forschung mit Planungsanforderungen mind. HZ III, mind. Lph 2 HOAI und anschließender GU-Ausschreibung oder entsprechend Lph 2 bis 6 nach § 34 HOAI.
Der Stichtag für die Anerkennung der Referenzen ist der 01.12.2013, nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
— Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität,
— Erschließung, Funktionalität,
— Erfüllung Raum- und Funktionsprogramm,
— Architektonische und gestalterische Qualität,
— Nachhaltigkeit des Gesamtkonzept sowie der Mittel-und Materialwahl,
— Wirtschaftlichkeit, Bauökonomie und Betrieb,
— Energetisches Konzept,
— Realisierbarkeit der Gesamtmaßnahme / Bauabschnitte,
— Statisches Konzept.
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung der Kriterien dar. Das Preisgericht behält sich eine weitere Differenzierung der Kriterien vor.
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 360 000 EUR netto zur Verfügung.
Es erfolgt keine Zahlung einer Aufwandsentschädigung an alle Teilnehmer. Nur die von der Jury bestimmten Preisträger und Anerkennungen werden honoriert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Wettbewerbs/Verfahrens:
1) Offener Teilnahmewettbewerb
Alle interessierten Büros können sich mit dem Bewerbungsbogen für die Teilnahme am Wettbewerb bewerben. Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der unter Ziffer III.1.10) benannten Auswahlkriterien gemäß § 71 Absatz 3 VgV.
2) Planungswettbewerb nach RPW
Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Büros reichen ihre Planungen und Entwürfe beim Vergabeamt ein. Diese werden von den unter IV.3.5) genannten Preisrichtern bewertet und beurteilt.
3) Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV
Alle Preisträger des Wettbewerbs werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Der Aufforderung zur Teilnahme ist die Eignungsprüfung der mit der Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien vorgelagert. Hierzu sind folgende Nachweise von den Preisträgern einzureichen:
— Teilnahmeantrag,
— Nachweis der Referenzen gem. Wertungsmatrix Eignung,
— Anlagen zur Qualifikation des benannten Bearbeitungsteams.
Formalien für den Teilnahmewettbewerb für den Planungswettbewerb:
Der Bewerbungsbogen steht uneingeschränkt elektronisch unter www.vergabe.bayern.de allen Interessenten zur Verfügung. Bewerbungen sind ausschließlich digital über www.vergabe.bayern.de einzureichen. Bewerbungsbögen in Papierform, per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden ausgeschlossen.
Formalien für den Planungswettbewerb:
Die Wettbewerbsunterlagen werden allen ausgewählten Teilnehmern gleichermaßen elektronisch zur Verfügung gestellt.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Landschaftsarchitekt oder Nachweisberechtigter für Standsicherheit befugt sind. Sowohl die aus den Bewerbungen ausgewählten / gelosten Teilnehmer, als auch die geladenen Teilnehmer dürfen keine anderen als die in der Bewerbung und verbindlichen Teilnahmeerklärung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser).
Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss der Arbeit führen.
Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die den formalen Bedingungen entsprechen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und des Urheberrechtsschutzes der Teilnehmer gilt § 8 Abs. 3 RPW.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Auslobungsunterlagen.
Formalien für das Verhandlungsverfahren:
Erst nach bestandener Eignungsprüfung werden die mit Preisen ausgezeichneten Teilnehmer am Planungswettbewerb werden zur Auftragsverhandlung mit Präsentation eingeladen. Die Wertung erfolgt anhand der „Wertungsmatrix Auftragsverhandlung“ unter entsprechender Honorierung des Wettbewerbserfolgs. Die Aufforderung der Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens erfolgt nach Abschluss des Planungswettbewerbes. Nach Aufforderung ist das Erstangebot (indikatives Angebot) nach 15 Tagen einzureichen und die Präsentation mit Auftragsverhandlung findet ca. 20 Tage nach dieser Aufforderung statt. Die genauen Termine werden den Teilnehmern mit der Aufforderung mitgeteilt. Nach Abschluss der Präsentationen / Auftragsverhandlung werden alle Bieter zu einer kurzfristigen Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert.
Es ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 5 -vorbehaltlich der Genehmigung durch der Förderstelle- nach HOAI 2013 gem. § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen zugesichert, ebenso die Lph 1-6 § 52 Tragwerkspl. Die Ausloberin behält sich vor, stufenweise die jeweiligen Lph 6 bis 9 zu beauftragen.
Promenade 27
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981/531277
Fax: +49 981/531837
Regensburg
Deutschland
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
D.-Martin-Luther-Str. 3
Regensburg
93047
Deutschland
Telefon: +49 9415075629
E-Mail: MTdvXmtgWltebG1eZWVeOWteYF5nbFtua2AnXV4=
Fax: +49 9415074629
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