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  • DE-56727 Mayen
  • 06/2019
  • Ergebnis
  • (ID 2-325008)

Neubau einer öffentlichen Hochgarage im Gerberviertel in Mayen


 
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    Entscheidung 07.06.2019 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Ideen- und Realisierungswettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 25 - max. 25
    Tatsächliche Teilnehmer: 20
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte / Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 31.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Mayen, Mayen (DE)
    Betreuer Hille Tesch Architekten + Stadtplaner PartGmbB, Ingelheim (DE), Mainz (DE) Büroprofil
    Preisrichter Gregor Bäumle, Prof. Torsten Becker, Prof. Jürgen Bredow [Vorsitz], Prof. Heribert Gies, Prof. Ulrich Hamann BDA, Tim David Lemmler, Ben Michel [Stellvertreter], Prof. Dr. Julius Niederwöhrmeier
    Aufgabe
    Die Stadt Mayen plant den Neubau einer öffentlichen Hochgarage im innerstädtischen Quartier Gerberviertel im Zentrum der Stadt Mayen um die gegenwärtige Stellplatzsituation in der Stadt zu entschärfen. Zur Bebauung steht ein Planungsgebiet, bestehend aus verschiedenen Grundstücksflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 3 980 m2 zur Verfügung. Während von den Straßen „Entenpfuhl“ und „Im Keutel“ die Zufahrten, sowie Zugänge für Fußgänger zur Hochgarage zu planen sind, soll zudem von der Straße „Im Hombrich“ ein weiterer Zugang für Fußgänger als direkte Verbindung zur Fußgängerzone möglich sein. Aufgrund der städtebaulichen Vorgaben ist das Grundstück so zu entwickeln, dass im Realisierungsteil eine Hochgarage mit 320-340 Stellplätzen umgesetzt werden kann. Im Sinne eines Ideen teils können für die Ränder Zusatzfunktionen wie Läden, Dienstleistungen oder Wohnen vorgeschlagen werden. Diese sollen als eigenständige Baumaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Dritten realisiert werden können.
    Informationen

    Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://hillearchitekten.de/WM/mayen.html

    Ausstellung Die Ausstellung der Arbeiten wird am Freitag, den 21.06.2019 um 15:00 Uhr im Forum Mayen (EG), Rosengasse 10, 56727 Mayen zu eröffnen.
    Im Anschluss wird dann dort auch die Ausstellung bis zum 29.06.2019 zu sehen sein. Die Öffnungszeiten des Forums sind: Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr sowie Samstag von 11 bis 18 Uhr.
    Adresse des Bauherren DE-56727 Mayen
    TED Dokumenten-Nr. 570721-2018
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Mayen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

      2018/S 247-570721

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadt Mayen
      Rosengasse 2
      Mayen
      56727
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Hille Architekten BDA
      E-Mail: MjIwWU1lUVosVFVYWFFNXk9UVWBRV2BRWhpQUQ==
      NUTS-Code: DEB17

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.hillearchitekten.de

      Adresse des Beschafferprofils: www.hillearchitekten.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://hillearchitekten.de/WM/mayen.html
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Nicht offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Hochgarage Mayen

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71221000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Stadt Mayen plant den Neubau einer öffentlichen Hochgarage im innerstädtischen Quartier Gerberviertel im Zentrum der Stadt Mayen um die gegenwärtige Stellplatzsituation in der Stadt zu entschärfen. Zur Bebauung steht ein Planungsgebiet, bestehend aus verschiedenen Grundstücksflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 3 980 m2 zur Verfügung. Während von den Straßen „Entenpfuhl“ und „Im Keutel“ die Zufahrten, sowie Zugänge für Fußgänger zur Hochgarage zu planen sind, soll zudem von der Straße „Im Hombrich“ ein weiterer Zugang für Fußgänger als direkte Verbindung zur Fußgängerzone möglich sein. Aufgrund der städtebaulichen Vorgaben ist das Grundstück so zu entwickeln, dass im Realisierungsteil eine Hochgarage mit 320-340 Stellplätzen umgesetzt werden kann. Im Sinne eines Ideen teils können für die Ränder Zusatzfunktionen wie Läden, Dienstleistungen oder Wohnen vorgeschlagen werden. Diese sollen als eigenständige Baumaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Dritten realisiert werden können.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Bewerben können sich Architekten. Die Teilnehmer werden in einem vorgeschalteten Bewerbungs-und Auswahlverfahren ausgewählt. Die Verwendung des formalisierten Bewerbungsbogens ist zwingend vorgeschrieben. Dieser kann auf der Website des betreuenden Büros www.hillearchitekten.de heruntergeladen werden. In der Bewerbererklärung dokumentieren die Bewerber ihre Eignung im Hinblick auf die Wettbewerbsaufgabe. Der Auslober wählt anhand der Bewerbungsunterlagen geeignete Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb aus.

      Zulassungskriterien:

      — fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,

      — Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß §46 (2) VgV,

      — Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123+124 GWB vorliegen, bzw. Darlegung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB,

      — Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation des Bewerbers durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen (Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft diesen Nachweis erbringen),

      — Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des Bewerbers (Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft diese Unterschrift leisten),

      — Nachweis eines Refererenzprojektes vergleichbarer Komplexität mit folgenden Mindestanforderungen: Leistungen Objektplanung gemäß §§33-35 HOAI und Leistungsphasen 2-5 vollständig durch den Bewerber erbracht (Erbringung auch als Projektleiter in einem anderen Büro möglich. In diesem Fall muss eine Bestätigung des Urhebers beigefügt werden); Einordnung in Honorarzone III oder höher; Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 31.12.2009; Herstellungskosten mindestens 1,0 Mio. EUR KG 300 + 400 netto

      Alle Bewerber, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Doppelbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber. Entsprechend §56 (2) VgV / § 57 (1) VgV werden Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind von der Wertung ausgeschlossen.

      Erfüllen mehr als 25 Bewerber die Anforderungen wird die Auswahl unter den Bewerbern durch Los getroffen.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Teilnahmeberechtigt sind Architekten.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      — städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung,

      — Einfügung in die Umgebung,

      — Architektonische Qualität,

      — Erfüllung der funktionalen Anforderungen; Stellplatzorganisation und -anzahl,

      — Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die Herstellungskosten; diese sind durch eine Kostenschätzung (siehe Wettbewerbsleistungen) zu unterlegen.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 24/01/2019
      Ortszeit: 16:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 14/02/2019
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 31.000,- zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

      Preise

      1. 12.400,- €

      2. 7.750,- €

      3. 4.650,- €

      Anerkennungen

      Für Anerkennungen ist eine Summe von 6.200,- € vorgesehen.

      Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 %ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der

      Auszahlungen ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Wolfgang Treis, Oberbürgermeister Stadt Mayen, Sachpreisrichter
      Hannelore Knabe, CDU, Sachpreisrichterin
      Ferdinand Faber, SPD, Sachpreisrichter
      Marika Kohlhaas, B90 / Die Grünen, Sachpreisrichterin
      Hans-Georg Schönberg, FWM, Sachpreisrichter
      Thomas Schroeder, FDP, Sachpreisrichter
      Heinz Stoll, Stadtwerke Mayen GmbH, stv. Sachpreisrichter
      Dieter Winkel, CDU, stv. Sachpreisrichter
      Siegmar Stenner, SPD, stv. Sachpreisrichter
      Matthias Kaißling, B90 / Die Grünen, stv. Sachpreisrichter
      Klaus Hillesheim, FWM, stv. Sachpreisrichter
      Hans-Dieter Reichert, FDP, stv. Sachpreisrichter
      Gregor Bäumle, Architekt + Stadtplaner, Darmstadt, Fachpreisrichter
      Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt am Main, Fachpreisrichter
      Prof. Jürgen Bredow, Architekt + Stadtplaner, Darmstadt, Fachpreisrichter
      Prof. Heribert Gies, Architekt, Mainz, Fachpreisrichter
      Prof. Ulrich Hamann, Architekt, Kaiserslautern, Fachpreisrichter
      Tim David Lemmler, Architekt, Koblenz, Fachpreisrichter
      Prof. Julius Niederwöhrmeier, Architekt, Mainz, Fachpreisrichter
      Iris Willems Bender, Architektin, Trier, stv. Fachpreisrichterin (ständig anwesend)
      Benjamin Michel, Architekt, Aachen, stv. Fachpreisrichter (ständig anwesend)
      Kilian Schmitz-Hübsch, Architekt, Bingen, stv. Fachpreisrichter (nicht ständig anwesend)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013:

      1) Gebäudeplanung Realisierungsteil, §§33-35 HOAI, Mind. Lph. 2-5, Zone III

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

      Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojekts erreichbar erscheinen und ein positiver Stadtratsbeschluss dazu vorliegt.

      Für den Ideenteil des Wettbewerbs gibt es kein Auftragsversprechen. Sollte der Auslober jedoch im Rahmen der Realisierung der Maßnahme eine Idee des ausgewählten Bieters selbst umsetzen, so wird der Auftrag entsprechend erweitert und es erfolgt keine neue Ausschreibung.

      Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.

      Ansonsten wird im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.

      Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:

      1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden.

      2) Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation.

      3) Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung.

      Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens zwei Fachpreisrichter werden in ausschließlich beratender Funktion zu den Verhandlungsgesprächen hinzugezogen.

      Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:

      1) Wettbewerbsergebnis 50 %;

      2) Weiterentwicklung Entwurf 20 %;

      3) Wirtschaftlichkeit 15 %;

      4) Projektorganisation 10 %;

      5) Honorarangebot 5 %.

      Ein Zuschlag kann nur mit zustimmendem Stadtratsbeschluss erfolgen.

      Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt.

      Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Grobkostenschätzung anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden BKI Kostenkennwerten gefordert.

      Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem am besten bewerteten Angebot beauftragt.

      Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
      Stiftstraße 9
      Mainz
      55116
      Deutschland
      Telefon: +49 6131165240
      E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpJWljZzdkbm1jbiVpY2clW1w=

      Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Siehe VI.4.1
      Mainz
      Deutschland
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

      (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

      (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

      1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
      Stiftstraße 9
      Mainz
      55116
      Deutschland
      Telefon: +49 6131165240
      E-Mail: MjEyallmW1VWWV9VYWFZZiJmYGQ0YWtqYGsiZmBkIlhZ

      Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      20/12/2018
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 27.12.2018
Ergebnis veröffentlicht 24.06.2019
Zuletzt aktualisiert 28.07.2021
Wettbewerbs-ID 2-325008 Status Kostenpflichtig
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