Deutschland-Mayen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 247-570721
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Rosengasse 2
Mayen
56727
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hille Architekten BDA
E-Mail: MjIwWU1lUVosVFVYWFFNXk9UVWBRV2BRWhpQUQ==
NUTS-Code: DEB17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hillearchitekten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hillearchitekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Hochgarage Mayen
Die Stadt Mayen plant den Neubau einer öffentlichen Hochgarage im innerstädtischen Quartier Gerberviertel im Zentrum der Stadt Mayen um die gegenwärtige Stellplatzsituation in der Stadt zu entschärfen. Zur Bebauung steht ein Planungsgebiet, bestehend aus verschiedenen Grundstücksflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 3 980 m2 zur Verfügung. Während von den Straßen „Entenpfuhl“ und „Im Keutel“ die Zufahrten, sowie Zugänge für Fußgänger zur Hochgarage zu planen sind, soll zudem von der Straße „Im Hombrich“ ein weiterer Zugang für Fußgänger als direkte Verbindung zur Fußgängerzone möglich sein. Aufgrund der städtebaulichen Vorgaben ist das Grundstück so zu entwickeln, dass im Realisierungsteil eine Hochgarage mit 320-340 Stellplätzen umgesetzt werden kann. Im Sinne eines Ideen teils können für die Ränder Zusatzfunktionen wie Läden, Dienstleistungen oder Wohnen vorgeschlagen werden. Diese sollen als eigenständige Baumaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Dritten realisiert werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerben können sich Architekten. Die Teilnehmer werden in einem vorgeschalteten Bewerbungs-und Auswahlverfahren ausgewählt. Die Verwendung des formalisierten Bewerbungsbogens ist zwingend vorgeschrieben. Dieser kann auf der Website des betreuenden Büros www.hillearchitekten.de heruntergeladen werden. In der Bewerbererklärung dokumentieren die Bewerber ihre Eignung im Hinblick auf die Wettbewerbsaufgabe. Der Auslober wählt anhand der Bewerbungsunterlagen geeignete Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb aus.
Zulassungskriterien:
— fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,
— Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß §46 (2) VgV,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123+124 GWB vorliegen, bzw. Darlegung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB,
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation des Bewerbers durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen (Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft diesen Nachweis erbringen),
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des Bewerbers (Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft diese Unterschrift leisten),
— Nachweis eines Refererenzprojektes vergleichbarer Komplexität mit folgenden Mindestanforderungen: Leistungen Objektplanung gemäß §§33-35 HOAI und Leistungsphasen 2-5 vollständig durch den Bewerber erbracht (Erbringung auch als Projektleiter in einem anderen Büro möglich. In diesem Fall muss eine Bestätigung des Urhebers beigefügt werden); Einordnung in Honorarzone III oder höher; Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 31.12.2009; Herstellungskosten mindestens 1,0 Mio. EUR KG 300 + 400 netto
Alle Bewerber, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Doppelbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber. Entsprechend §56 (2) VgV / § 57 (1) VgV werden Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind von der Wertung ausgeschlossen.
Erfüllen mehr als 25 Bewerber die Anforderungen wird die Auswahl unter den Bewerbern durch Los getroffen.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten.
Abschnitt IV: Verfahren
— städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung,
— Einfügung in die Umgebung,
— Architektonische Qualität,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen; Stellplatzorganisation und -anzahl,
— Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die Herstellungskosten; diese sind durch eine Kostenschätzung (siehe Wettbewerbsleistungen) zu unterlegen.
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 31.000,- zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise
1. 12.400,- €
2. 7.750,- €
3. 4.650,- €
Anerkennungen
Für Anerkennungen ist eine Summe von 6.200,- € vorgesehen.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 %ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der
Auszahlungen ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013:
1) Gebäudeplanung Realisierungsteil, §§33-35 HOAI, Mind. Lph. 2-5, Zone III
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojekts erreichbar erscheinen und ein positiver Stadtratsbeschluss dazu vorliegt.
Für den Ideenteil des Wettbewerbs gibt es kein Auftragsversprechen. Sollte der Auslober jedoch im Rahmen der Realisierung der Maßnahme eine Idee des ausgewählten Bieters selbst umsetzen, so wird der Auftrag entsprechend erweitert und es erfolgt keine neue Ausschreibung.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Ansonsten wird im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden.
2) Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation.
3) Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens zwei Fachpreisrichter werden in ausschließlich beratender Funktion zu den Verhandlungsgesprächen hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1) Wettbewerbsergebnis 50 %;
2) Weiterentwicklung Entwurf 20 %;
3) Wirtschaftlichkeit 15 %;
4) Projektorganisation 10 %;
5) Honorarangebot 5 %.
Ein Zuschlag kann nur mit zustimmendem Stadtratsbeschluss erfolgen.
Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt.
Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Grobkostenschätzung anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden BKI Kostenkennwerten gefordert.
Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem am besten bewerteten Angebot beauftragt.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpJWljZzdkbm1jbiVpY2clW1w=
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Mainz
Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: MjEyallmW1VWWV9VYWFZZiJmYGQ0YWtqYGsiZmBkIlhZ
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/