Deutschland-Erfurt: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 247-570730
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Europaplatz 3
Erfurt
99091
Deutschland
Kontaktstelle(n): Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr
Telefon: +49 361-574156543
E-Mail: MTJYY2xycF9qYyxUY3BlX2BjPnJqYHQscmZzY3BnbGVjbCxiYw==
Fax: +49 361-574156570
NUTS-Code: DEG05
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tlbv/service/zentrale_vergabe/index.aspx
Adresse des Beschafferprofils: http://www.thueringen.de/th9/tlbv/service/zentrale_vergabe/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Polizeiinspektion Saale-Orla, Hofer Straße 54, 07907 Schleiz (2107-18-R-EN-21)
Für die Unterbringung der Polizeiinspektion Saale-Orla soll auf der landeseigenen Liegenschaft in der Hofer Straße 54, 07907 Schleiz, ein Neubau errichtet werden.
Der Neubau soll einen Flächenumfang von 1 947,00 m2 Nutzfläche gemäß DIN 277 aufweisen. Für die Baumaßnahme steht ein Kostenrahmen von 8 400 000 EUR (brutto) zur Verfügung. Die Summe wurde aus Planungs- und Kostendatenrichtwerten ermittelt und beinhaltet die Kostengruppen 200-600 nach DIN 276.
Ziel dieses Wettbewerbsverfahrens ist die Auswahl eines qualifizierten und leistungsfähigen Architekturbüros, das diese anspruchsvolle Planungsaufgabe in gestalterischer und wirtschaftlicher Art und Weise bearbeiten kann. Die Beschaffung umfasst die Architektenleistungen nach §15 der HOAI – Leistungsphasen 2-4 und Optional vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Genehmigung soll in einem Stufenvertrag die LPH 5-7 sowie die LPH 8 beauftragt werden.
Lage der Liegenschaft: die landeseigene Liegenschaft in der Hofer Straße 54, liegt am Rand der Stadt Schleiz. Das Baugrundstück befindet sich in einer Gemengelage direkt an der Bundesstraße B2. In der Nachbarschaft befinden sich Gewerbeflächen, Kleingärten und Wohngrundstücke.
Nutzung der Liegenschaft: die Liegenschaft wird derzeit nicht genutzt. Auf dem Baugrundstück befinden sich leestehende Gebäude die vormals gewerblich genutzt wurden. Diese müssen für den Neubau der Polizeiinspektion Saale-Orla abgerissen werden.
Zweck der Maßnahme: das derzeitige Dienstgebäude der Polizeiinspektion Saale-Orla auf der Liegenschaft Am Alten Berg 7 in Schleiz kann nicht an die fortgeschriebenen Anforderungen an Polizeidienststellen angepasst werden. Um eine wirtschaftliche und nachhaltige Unterbringungssituation herstellen zu können, soll auf dem Baugrundstück in der Hofer Straße 54 ein Neubau realisiert werden.
Umfang der Maßnahme: der Neubau umfasst alle Funktionen die einer Polizeiinspektion zugeordnet werden. Hierzu zählen neben den Büroflächen auch der Gewahrsamsbereich und die Garagen für die Dienstfahrzeuge. In den Freianlagen sollen die erforderlichen Stellplätze für die Bediensteten und Besucher bereitgestellt werden.
Ansprüche an den Gebäudeentwurf: im Rahmen der Planung werden hohe Ansprüche an Funktionalität und Gestaltung gestellt. Über die Planungsvorgaben für Polizeidienststellen hinaus sollen Detaillösungen erarbeitet werden, die der Bedeutung der Polizeiinspektion entsprechen. Das Erfordernis der wirtschaftlichsten Lösung bleibt davon unberührt.
Nutzungsspezifische Anforderungen an die Planung: für die Gesamtliegenschaft sowie für einzelne Bereiche im Gebäude sind die Sicherheitsanforderungen an Gebäude und Liegenschaften der Landespolizei Thüringen einzubeziehen. In Verbindung mit der Herstellung der Barrierefreiheit im gesamten Gebäude ist besonders der Eingangs- und Wachbereich sowie die Zuwegung zum Gebäude zu berücksichtigen.
Rahmenbedingungen der Ausführung: das Gebäude soll in einem Bauabschnitt errichtet werden. Für einen störungsfreien Ablauf der Baumaßnahme sind die baulogistischen Abläufe im Vorfeld zu planen. Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs sowie Emissionen über das gesetzlich zulässige Maß hinaus sind unzulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Teilnahmebedingungen
1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung als Architekt gemäß §25 VSVgV;
b) Erklärung nach § 123 und §124 GWB – Vorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen;
c) Erklärung zur Selbstreinigung nach §125 GWB bei Vorliegen von Ausschlussgründen;
d) Erklärung des Bewerbers zum Umgang mit Verschlusssachen;
e) Erklärung des Bewerbers zur Überprüfung im polizeilichen Datenbestand;
f) Bietergemeinschaften werden zugelassen. Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abzugeben mit folgendem Inhalt:
— die Bildung einer AG nach §§ 705 ff BGB,
— die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die AG bis zur Abwicklung des Auftrages aufrechterhalten bleibt,
— gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Bietergemeinschaft hinaus.
g) Angabe zur Weitergabe von Auftragsanteilen gemäß § 27 Abs. 4 VSVgV
1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 1 VSVgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Mindestdeckungssummen von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 800 000 EUR für sonstige Schäden, dieser Nachweis ist als Anlage beizufügen. Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin der Versicherer sich bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen.
1.3) Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
a) Nachweis der Qualifikation der Fachrichtung Architektur gemäß §27 Abs.1 Nr.2c) VSVgV,
b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2h) VSVgV von mindestens 3 Beschäftigten pro Jahr.
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ (Hochbau) mit Bauvorlageberechtigung (gemäß § 64 ThürBO) i. V. m. § 25 VSVgV (Erlaubnis zur Berufsausübung) führen dürfen.
Abschnitt IV: Verfahren
— Entwurfsidee,
— Einfügung in den Kontext,
— städtebauliche und architektonische Qualität,
— funktionale Qualität,
— Wirtschaftlichkeit,
— technische Realisierbarkeit.
Das Preisgericht wird alle Aspekten gleichermaßen Beachtung schenken.
Als Wettbewerbssumme stehen insgesamt 40 000 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verfügung.
Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:
1) Preis: 16 000 EUR;
2) Preis: 10 000 EUR;
3) Preis: 6 000 EUR.
Anerkennungen: 8 000 EUR
Die Umsatzsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern ausgezahlt. Bei ausländischen Teilnehmern wird diese Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt (§ 13 USTG) abgeführt.
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, gem. §7 RPW 2013 die Wettbewerbssumme anders aufteilen.
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs zunächst nur mit dem ersten Preisträger Verhandlungen (Verhandlungsverfahren) nach VSVgV durchführen. Sofern die Verhandlungen zu keinem Abschluss führen, werden die Auslober ein Verhandlungsverfahren nach VSVgV mit allen Preisträgern durchführen.
Für die Auswahl der Teilnehmer zum RPW-Wettbewerb, hinsichtlich der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Mindestanforderungen gestellt: diese
Sind in der Bekanntmachung unter Pkt. III.1.10) veröffentlicht. Der Bewerbungsbogen inkl. Matrix und Anlagen sind auf dem Beschafferprofil unter der Internetadresse siehe Pkt. I.3) Kommunikation der Bekanntmachung abrufbar.
Ergänzung bzw. Einschränkung zu I.3) Kommunikation – da es sich um eine VS-Maßnahme handelt, stehen nur die Teilnahmeunterlagen uneingeschränkten und vollständigen mit direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Es ist nur die schriftliche Abgabe der Teilnahmeanträge in Papierform zugelassen. Fehlt die Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag oder enthält der Teilnahmeantrag eine Unterschrift eines nicht Zeichnungsberechtigten der Firma, wird der Teilnehmer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Es werden keine fehlenden, fehlerhafte oder unvollständigen Erklärungen, Angaben bzw. Nachweise nachgefordert. Es ist nur der veröffentliche Bewerbungsbogen inkl. Matrix und Anlagen vom Auftraggeber zur Teilnahme am Verfahren zugelassen, ansonsten erfolgt der Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Jorge-Semprún-Platz 4
Weimar
99423
Deutschland
Fax: +49 36137739354
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1 genannte Stelle.
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Freistaat Thüringen – Landesamt für Bau und Verkehr – Abteilung 5, Hochbau, Europaplatz 3, D-99091 Erfurt, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Entwurfsabgabe bzw. Verhandlungsphase bzw. Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen bzw. Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Entwurfsabgabe bzw. Verhandlungsphase bzw. Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB nicht vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Europaplatz 3
Erfurt
99091
Deutschland
E-Mail: MjE2SlVeZGJRXFUeRlViV1FSVTBkXFJmHmRYZVViWV5XVV4eVFU=
Fax: +49 361574156570