Deutschland-Würzburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 248-574342
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Am Studentenhaus 1
Würzburg
97072
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Al-Ghusain
E-Mail: MThiJllkJV9gbWtZYWY4a2xtXF1mbF1mb11qYyVvbV1qclptal8mXF0=
NUTS-Code: DE263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Studentenwohnheim Klara-Oppenheimer-Weg, Würzburg
Das Studentenwerk Würzburg beabsichtigt im Klara-Oppenheimer-Weg in Würzburg den Neubau eines Studentenwohnheims für 180 bis 200 Wohnplätze. Das Bauvolumen wird für die Kostengruppen KG 300 und 400 mit 11,3 Mio. EUR netto geschätzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind in der EU oder den EWR/GPA-Staaten Architekten/innen.
Bewerbergemeinschaften mit Innenarchitekten/innen sind zulässig. Um sich im Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Bewerber ihre fachliche Eignung sowie als Auswahlkriterium ein Referenzprojekt nachweisen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb müssen am Tag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein. Die Zahl der Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 14 Teilnehmer begrenzt. 6 Teilnehmer wurden bereits von der Ausloberin ausgewählt. 8 Teilnehmer werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt.
Fachliche Eignung
Jede Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden:
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift des Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht,
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter als Ansprechpartner zu benennen. Dieser soll auch später im Rahmen des Wettbewerbs als Ansprechpartner in der Verfassererklärung benannt sein.
Auswahlkriterium
Als Auswahlkriterium ist ein Referenzprojekt darzustellen. Das Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
— Einordnung mindestens in Honorarzone III für Gebäude nach § 34 HOAI,
— Realisierung nach dem 1.1.2011 (mindestens LP 8 ist abgeschlossen),
— der Bewerber bzw. bevollmächtigte Vertreter hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 5 inne. Die Referenzleistung darf vom Bewerber auch in einem anderen Büro (z. B. als leitender Mitarbeiter) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird.
Die Referenzkriterien werden bewusst niederschwellig gestaltet, um die Teilnahme von jungen und kleinen Architekturbüros am Wettbewerb zu fördern.
Es werden zur Bewerbung nur die folgenden Unterlagen akzeptiert:
— das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformblatt,
— Darstellung des Referenzprojekts mit Bild / Plan und Kurzbeschreibung auf einer Seite DIN A4 (Gestaltung freigestellt),
— die Nachweise zur Teilnahmeberechtigung (Kopie der Architektenurkunde oder des Architektenausweises oder der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder ein vergleichbares Dokument entsprechend Abschnitt „Fachliche Eignung“),
— sowie ggf. der Nachweis über die Projektleitung beim Referenzprojekt in einem Fremdbüro.
Alle geforderten Dokumente sind im Format DIN A4 einzureichen. Weitere als die geforderten Unterlagen oder pauschale Bewerbungen mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o. ä., werden nicht berücksichtigt.
Termin für den elektronischen Eingang der Bewerbungsunterlagen bei der Ausloberin ist Freitag, den 25.1.2019, bis 16.00 Uhr.
Für den rechtzeitigen Eingang trägt der Bewerber die Verantwortung.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben bei der Ausloberin. Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Jeder Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Teilnahmeberechtigt sind in der EU oder den EWR/GPA-Staaten Architekten/innen.
Abschnitt IV: Verfahren
Ausschlusskriterien
Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
— Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen,
— Nicht unterschriebene oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter,
— Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausscheiden aller Mitglieder,
— Fehlende Nachweise.
Auswahlverfahren
In einem ersten Schritt wird die Qualifizierung der Bewerbung anhand der Vollständigkeit und der Erfüllung der Kriterien der fachlichen Eignung von einem Gremium aus mindestens drei Personen überprüft, das von einer qualifizierten Person geleitet wird. Sollten sich mehr Bewerber qualifizieren, als Plätze für die Wettbewerbsteilnahme zur Verfügung stehen, so entscheidet in einem zweiten Schritt das Los über die Auswahl als Wettbewerbsteilnehmer. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle. Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben / Nachweise der ausgewählten Teilnehmer zu überprüfen. Falsche Angaben oder Nachweise führen zum Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme. In diesem Fall können Nachrücker spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen werden.
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt netto
98 000 EUR zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von 2 000 EUR je Teilnehmer (bei 14 Teilnehmern 28 000 EUR) und aus dem Preisgeld in Höhe von 70 000 EUR zusammen.
Das Bearbeitungshonorar wird nicht an Teilnehmer ausgezahlt, die ihren Wettbewerbsbeitrag nicht oder verspätet abgeben. Das Preisgeld wird in diesem Fall um die entsprechende Summe des nicht ausgezahlten Bearbeitungshonorars erhöht. Das Preisgeld soll folgendermaßen verteilt werden:
1. Preis 30 000 EUR netto
2. Preis 20 000 EUR netto
3. Preis 10 000 EUR netto
Anerkennungen 10 000 EUR netto
Summe netto 70 000 EUR netto
Das Preisgericht kann mit einstimmigem Beschluss die Wettbewerbssumme auch anders aufteilen. Sofern die Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig entsprechend dem gültigen Satz zusätzlich vergütet.
Siehe IV.3.1 Angaben zu Preisen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Verfasser der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen. Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe).
Eignungskriterien
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Werktage nach dem Abschluss des Wettbewerbs Eignungskriterien nachweisen. Bieter bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Alle folgend benannten Eignungskriterien sind nachzuweisen:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden;
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Namentliche Benennung von mindestens 3 technischen Mitarbeitern einschließlich dem Büroinhaber / Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Architektur (Dipl.-Arch., Dipl.-Ing. (Arch), Master in Architektur an einer Universität oder Fachhochschule) oder vergleichbarer Abschluss.
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 6 und 73 VgV Vergabeverordnung sowie §§ 123, 124 und 128 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB vorliegen.
Verhandlungsverfahren.
Eine Beurteilungskommission aus Vertretern der Ausloberin führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien. Innerhalb von 7 Werktagen nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Teilnehmern der Tag für das Verhandlungsverfahren bekanntgegeben und der Katalog mit den Zuschlagskriterien bereitgestellt. Das Verhandlungsverfahren findet spätestens acht Wochen nach Abschluss des Wettbewerbs statt.
Der Auftrag wird an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft vergeben, der/die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und der/die höchste Bewertung nach folgenden Zuschlagskriterien und Wichtung im Verhandlungsverfahren erreicht:
APlatzierung im Wettbewerb 40 %
BVertiefung der Wettbewerbsbeiträge 20 %
Grundlage ist die Beurteilung der Qualitäten und Mängel 20 % der einzelnen Arbeiten durch das Preisgericht.
CProjektteam und Qualifikation 18 %
1) Projektleiter 8 %;
2) Stellvertretender Projektleiter 5 %;
3) Weitere Teammitglieder mit Zusatzqualifikationen 5 %.
DProjektorganisation und -koordination 17 %;
1 )Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Regelmäßige Präsenz 12 %;
2) Darstellung der Terminplanung und der Methode der Terminsicherung3 %
3) Methode der Kostensicherung2 %.
EHonorar5 %
1)Ansatz für Nebenkosten5 %
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden, die sich entsprechend der Wichtung auf die einzelnen Zuschlagkriterien A bis E verteilen. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird im Katalog der Zuschlagskriterien die differenzierte Bepunktung der einzelnen Kriterien bekanntgegeben.
Die Vertiefung der Beiträge wird jedem eingeladenen Bieter bzw. jeder Bietergemeinschaft mit einem Bearbeitungshonorar von 2 Tagessätzen zu 900 EUR netto, insgesamt 1 800 EUR netto vergütet. Die Auszahlung erfolgt nach der Teilnahme am Verhandlungsverfahren.
Auftragsumfang
Die Beauftragung umfasst Leistungen gemäß der Leistungsbilder der HOAI 2013 für Gebäude und Innenräume (§§ 34/35). Es werden stufenweise mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 beauftragt,
— Sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegen steht (§ 8 Abs. 2 RPW) und
— Soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund von der Realisierung teilweise oder vollständig Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z. B. auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Fall der Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Geplante Termine:
Mo 4.2.2018 — Start des Wettbewerbs
Mo 11.2.2018 — Teilnahmebestätigung und Rückfragen zum Kolloquium Do 21.2.2018 — Kolloquium
Di 30.4.2018 — Abgabe der Wettbewerbsbeiträge
Di 28.5.2018 — Preisgericht
Mi 29.5.2018 — Preisverleihung
Promenade 27
Ansbach
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