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  • DE-65439 Flörsheim
  • 06/2010
  • Ergebnis
  • (ID 2-32563)

Erweiterung und Sanierung Graf-Stauffenberg-Gymnasium - Leistungen der Technischen Ausrüstung


 
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    Entscheidung 16.06.2010 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Bauingenieurwesen, TGA-Fachplanung
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 5
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Technische Ausrüstung
    Zulassungsbereich EWR, Welthandelsorganisation WTO
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hofheim am Taunus (DE)
    Aufgabe
    Erweiterung und Sanierung Graf-Stauffenberg-Gymnasium, 65439 Flörsheim: Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung, § 53 HOAI 2009; Anlagengruppen: 1 bis 3 (1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen) und 4 u. 5: (4 Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und in Teilen 6 bis 8 (6. Förderanlagen, 7. nutzungsspezifische Anlagen, einschließlich maschinen- und elektrotechnischen Anlagen in Ingenieurbauwerken, 8. Gebäudeautomation), § 51 HOAI 2009. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 - 3 nach § 53 u. Anlage 14 HOAI 2009 zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4-9 nach § 53 u. Anlage 14 HOAI 2009 zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Das Schulgebäude der Graf-Stauffenberg-Schule stammt aus den 70-er (1972) Jahren und setzt sich aus fünf Gebäudeteilen zusammen: Bauteil A-Verwaltung und Klassenräume, Bauteil B-Klassenräume, Bauteil D- naturwissenschaftliche Räume, Bauteil N: Klassenräume und einer bereits sanierten Aula zwischen den Bauteilen A und N. Es handelt sich hierbei um mehrgeschossige Massivbauten die zum Teil als Stützen-Riegel-Konstruktion in Stahlbeton-Sandwich-Bauweise ausgeführt worden sind, der Bauteil D ist teilweise unterkellert. Der Umfang der Bau- und Planungsmaßnahmen sieht folgendermaßen aus: Bauteil A (Verwaltungstrakt + Klassenräume): Abbruch des zweigeschossigen Verwaltungstraktes und Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus mit Neugestaltung des Haupteingangs, Errichtung eines Verwaltungstraktes einer neuen Cafeteria, eines Speiseraumes mit ca. 250 qm, einer Ausgabeküche mit den dazugehörigen Räumen sowie einer Schülerbücherei im Erdgeschoss. In den Geschossen 1.OG. und 2. OG soll je nach Entwurf die Verwaltung und im
    2. OG. neue Klassenräume untergebracht werden. Der Bauteile A erhält eine strukturierte Verkablung und wird an die Gebäudeleittechnik der Schule angekoppelt. Die im Bauteil A vorhandene Brandmelde-, ELA-Anlage, Sicherheitsbeleuchtung und Telefonanlage müssen komplett erneuert werden. Der bisherige Standort muss vor dem Abbruch des Bauteils A verändert werden. Die Verkablung muss dementsprechend angepasst und geändert werden. Bauteil B (Klassenräume): Überbauung des zweigeschossigen Bestandsgebäudes mit einem zusätzlichen Geschoss, Abbruch der bestehenden Treppenhäuser und Neugestaltung (Neubau) der Erschließungssituation mittels eines vorgelagerten Flurs und zwei Treppenhäusern. In dem geplanten Neubau (Bauteil B) im 2. OG. werden 6 neue Klassenräume ein Nebenraum sowie ein Gruppenraum geschaffen. Abbruch und dreigeschossige Neuerrichtung eines Verbindungsbaus (Musikraum) zwischen den Bauteilen B und D. Sanierung der gesamten Innenbereiche sowie der Außenfassade. Bauteil D (Naturwissenschaften): Sanierung des gesamten Innenbereiches sowie eine Fassadensanierung mit Fenstererneuerung. Die neuen zu errichteten Gebäudeteile müssen unmittelbar an den Bestand angeschlossen werden, der Bauteil A wird zweiseitig angeschlossen und der Bauteil B überbaut. Diese durchaus aufwendigen Anbindungen an den Bestand, stellen hohe Anforderungen an den Architekt, Tragwerks- und Haustechnikplaner. Eine Verringerung des Gesamtenergiebedarfs soll durch den Einbau von optimierenden Regelungs- und Kontrolltechniken der Gebäudeautomation erreicht werden. Die Bruttogrundfläche der Gebäudeteile setzt sich wie folgt zusammen: Bauteil A: Bestand = rd. 2 735 m², geplanter Neubau = rd. 2 700 m². Bauteil B: Bestand = rd. 1 450 m², geplanter Neubau (Aufstockung) = rd. 650 m². Bauteil D: Bestand = rd. 3 500 m², Sanierung. Die Bauteile N (Baujahr 2002) und Aula werden nicht Bestandteil dieser Baumassnahme. Im Zuge der anstehenden Sanierung erfolgt eine komplette brandschutz-, schallschutz- und wärmeschutztechnische Ertüchtigung sämtlicher zu sanierenden Gebäudeteile. Die Erneuerung sämtlicher Bodenbeläge, abgehängten Decken, Türen, Einbauteile, Wandoberflächen gehört ebenso zum Sanierungsumfang, wie die Fassadenerneuerung nach energietechnischen Gesichtspunkten. Der Umbau und Erneuerung der Sanitärbereiche in den Bauteilen B und D ist ebenfalls vorgesehen. In dem Bauteil D umfasst die Sanierung zusätzlich noch die Haustechnik und den Fensteraustausch. Die bisherige Beheizung mit Elektrospeicheröfen wird ersetzt durch eine Warmwasserheizung. Im gesamten Block D wird hierfür eine komplett neue Installation nachgerüstet werden müssen. Die bestehende Heizanlage (Gaskessel) muss dementsprechend erweitert werden. Die Räumlichkeiten (Klassenräume, Nebenräume, Flure) werden an den Standart des Main-Taunus-Kreises angepasst, im einzelnen bedeutet dass die Nachrüstung mit zusätzlichen Elektro- und Datenanschlüssen. Die Bauteile D und B werden an die Gebäudeleittechnik der Schule angekoppelt, eine strukturierte Verkablung muss hierfür nachgerüstet und angeschlossen werden. Für die Dauer der Umbau- und Sanierungsarbeiten werden zum Teil Ausgleichsräume für den laufenden Schulbetrieb mittels Container geschaffen. Da hierdurch jedoch nicht der komplette Bedarf abgedeckt werden kann, müssen die Arbeiten in mehreren Abschnitten, parallel zum laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die zur Leistungserbringung erforderlichen CAD-Zeichnungen sind zwingend in AutoCAD (ADT) ab Version 2000 bis einschließlich 2009 in 2D- Format zu erstellen. Mit der Leistungserbringung ist direkt nach Vertragsschluss (geplant für April 2010) zu beginnen. Der Beginn der Maßnahme ist für Anfang Mai 2010 geplant.
    Leistungsumfang
    Leistungen bei der Technischen Ausrüstung, § 53 HOAI 2009; Anlagengruppen: 1 bis 3 (1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen) und 4 u. 5: (4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und in Teilen 6 bis 8 (6. Förderanlagen, 7. nutzungsspezifische Anlagen, einschließlich maschinen- und elektrotechnischen Anlagen in Ingenieurbauwerken, 8. Gebäudeautomation), § 51 HOAI 2009. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 53 u. Anlage 14 HOAI 2009 zu vergeben. Anrechenbare Kosten (Kostengruppe 400, DIN 276) ca. 4 440 000,- EUR.
    Projektadresse DE-65439 Flörsheim
    TED Dokumenten-Nr. 9575-2010
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    • BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft, Am Kreishaus 1-5, z. Hd. von Adrian Rostek, 65719 Hofheim am Taunus, DEUTSCHLAND. Tel. +49 6192201-1785. E-Mail: MTlqWl9sY1lYbDdka2IlZmle. Fax +49 6192201-1720. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.mtk.org. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Am Kreishaus 1-5, z. Hd. von Submissionsstelle Amt 63, 65719 Hofheim am Taunus, DEUTSCHLAND.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Erweiterung und Sanierung Graf-Stauffenberg-Gymnasium, 65439 Flörsheim; Leistungen der Technischen Ausrüstung, § 53 HOAI 2009; Anlagengruppen 1 bis 3, 4 u. 5 und in Teilen 6 bis 8, § 51 HOAI 2009.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie: Nr. 12. Hauptort der Dienstleistung: 65439 Flörsheim. NUTS-Code: DE71A.

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Erweiterung und Sanierung Graf-Stauffenberg-Gymnasium, 65439 Flörsheim: Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung, § 53 HOAI 2009; Anlagengruppen: 1 bis 3 (1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen) und 4 u. 5: (4 Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und in Teilen 6 bis 8 (6. Förderanlagen, 7. nutzungsspezifische Anlagen, einschließlich maschinen- und elektrotechnischen Anlagen in Ingenieurbauwerken, 8. Gebäudeautomation), § 51 HOAI 2009. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 - 3 nach § 53 u. Anlage 14 HOAI 2009 zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4-9 nach § 53 u. Anlage 14 HOAI 2009 zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Das Schulgebäude der Graf-Stauffenberg-Schule stammt aus den 70-er (1972) Jahren und setzt sich aus fünf Gebäudeteilen zusammen: Bauteil A-Verwaltung und Klassenräume, Bauteil B-Klassenräume, Bauteil D- naturwissenschaftliche Räume, Bauteil N: Klassenräume und einer bereits sanierten Aula zwischen den Bauteilen A und N. Es handelt sich hierbei um mehrgeschossige Massivbauten die zum Teil als Stützen-Riegel-Konstruktion in Stahlbeton-Sandwich-Bauweise ausgeführt worden sind, der Bauteil D ist teilweise unterkellert. Der Umfang der Bau- und Planungsmaßnahmen sieht folgendermaßen aus: Bauteil A (Verwaltungstrakt + Klassenräume): Abbruch des zweigeschossigen Verwaltungstraktes und Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus mit Neugestaltung des Haupteingangs, Errichtung eines Verwaltungstraktes einer neuen Cafeteria, eines Speiseraumes mit ca. 250 qm, einer Ausgabeküche mit den dazugehörigen Räumen sowie einer Schülerbücherei im Erdgeschoss. In den Geschossen 1.OG. und 2. OG soll je nach Entwurf die Verwaltung und im
      2. OG. neue Klassenräume untergebracht werden. Der Bauteile A erhält eine strukturierte Verkablung und wird an die Gebäudeleittechnik der Schule angekoppelt. Die im Bauteil A vorhandene Brandmelde-, ELA-Anlage, Sicherheitsbeleuchtung und Telefonanlage müssen komplett erneuert werden. Der bisherige Standort muss vor dem Abbruch des Bauteils A verändert werden. Die Verkablung muss dementsprechend angepasst und geändert werden. Bauteil B (Klassenräume): Überbauung des zweigeschossigen Bestandsgebäudes mit einem zusätzlichen Geschoss, Abbruch der bestehenden Treppenhäuser und Neugestaltung (Neubau) der Erschließungssituation mittels eines vorgelagerten Flurs und zwei Treppenhäusern. In dem geplanten Neubau (Bauteil B) im 2. OG. werden 6 neue Klassenräume ein Nebenraum sowie ein Gruppenraum geschaffen. Abbruch und dreigeschossige Neuerrichtung eines Verbindungsbaus (Musikraum) zwischen den Bauteilen B und D. Sanierung der gesamten Innenbereiche sowie der Außenfassade. Bauteil D (Naturwissenschaften): Sanierung des gesamten Innenbereiches sowie eine Fassadensanierung mit Fenstererneuerung. Die neuen zu errichteten Gebäudeteile müssen unmittelbar an den Bestand angeschlossen werden, der Bauteil A wird zweiseitig angeschlossen und der Bauteil B überbaut. Diese durchaus aufwendigen Anbindungen an den Bestand, stellen hohe Anforderungen an den Architekt, Tragwerks- und Haustechnikplaner. Eine Verringerung des Gesamtenergiebedarfs soll durch den Einbau von optimierenden Regelungs- und Kontrolltechniken der Gebäudeautomation erreicht werden. Die Bruttogrundfläche der Gebäudeteile setzt sich wie folgt zusammen: Bauteil A: Bestand = rd. 2 735 m², geplanter Neubau = rd. 2 700 m². Bauteil B: Bestand = rd. 1 450 m², geplanter Neubau (Aufstockung) = rd. 650 m². Bauteil D: Bestand = rd. 3 500 m², Sanierung. Die Bauteile N (Baujahr 2002) und Aula werden nicht Bestandteil dieser Baumassnahme. Im Zuge der anstehenden Sanierung erfolgt eine komplette brandschutz-, schallschutz- und wärmeschutztechnische Ertüchtigung sämtlicher zu sanierenden Gebäudeteile. Die Erneuerung sämtlicher Bodenbeläge, abgehängten Decken, Türen, Einbauteile, Wandoberflächen gehört ebenso zum Sanierungsumfang, wie die Fassadenerneuerung nach energietechnischen Gesichtspunkten. Der Umbau und Erneuerung der Sanitärbereiche in den Bauteilen B und D ist ebenfalls vorgesehen. In dem Bauteil D umfasst die Sanierung zusätzlich noch die Haustechnik und den Fensteraustausch. Die bisherige Beheizung mit Elektrospeicheröfen wird ersetzt durch eine Warmwasserheizung. Im gesamten Block D wird hierfür eine komplett neue Installation nachgerüstet werden müssen. Die bestehende Heizanlage (Gaskessel) muss dementsprechend erweitert werden. Die Räumlichkeiten (Klassenräume, Nebenräume, Flure) werden an den Standart des Main-Taunus-Kreises angepasst, im einzelnen bedeutet dass die Nachrüstung mit zusätzlichen Elektro- und Datenanschlüssen. Die Bauteile D und B werden an die Gebäudeleittechnik der Schule angekoppelt, eine strukturierte Verkablung muss hierfür nachgerüstet und angeschlossen werden. Für die Dauer der Umbau- und Sanierungsarbeiten werden zum Teil Ausgleichsräume für den laufenden Schulbetrieb mittels Container geschaffen. Da hierdurch jedoch nicht der komplette Bedarf abgedeckt werden kann, müssen die Arbeiten in mehreren Abschnitten, parallel zum laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die zur Leistungserbringung erforderlichen CAD-Zeichnungen sind zwingend in AutoCAD (ADT) ab Version 2000 bis einschließlich 2009 in 2D- Format zu erstellen. Mit der Leistungserbringung ist direkt nach Vertragsschluss (geplant für April 2010) zu beginnen. Der Beginn der Maßnahme ist für Anfang Mai 2010 geplant.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71321000.

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.

      II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Leistungen bei der Technischen Ausrüstung, § 53 HOAI 2009; Anlagengruppen: 1 bis 3 (1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen) und 4 u. 5: (4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und in Teilen 6 bis 8 (6. Förderanlagen, 7. nutzungsspezifische Anlagen, einschließlich maschinen- und elektrotechnischen Anlagen in Ingenieurbauwerken, 8. Gebäudeautomation), § 51 HOAI 2009. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 53 u. Anlage 14 HOAI 2009 zu vergeben. Anrechenbare Kosten (Kostengruppe 400, DIN 276) ca. 4 440 000,- EUR.

      II.2.2) Optionen: Ja. Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4-9 nach § 53 u. Anlage 14 HOAI 2009 zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe).
      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe Aufgabenbeschreibung.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Siehe Aufgabenbeschreibung.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hinweis: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gibt es keinerlei Unterlagen oder Formulare, die angefordert werden könnten! Die Bewerbung erfolgt nur mit den unter III.2.1-3, Nr. 1-17 verlangten Nachweise und Erklärungen! Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.2.1-3, Nr. 1-17) - bei Bewerbergemeinschaften III.2.1u. 2, Nr. 1-9 von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe, nicht wie gefordert abgegebene bzw. unvollständiger Angabe oder nicht fristgerechter Abgabe (Schlusstermin siehe
      IV.3.4) wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Die verlangten Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet und nummeriert nach der unter III.2.1-3, Nr. 1-17 angeführten Reihenfolge abzulegen. Dabei können für den einzelnen Nachweis- bzw. Erklärungspunkt nur diejenigen Nachweise und Erklärungen gewertet werden, die unter der jeweiligen Nummer abgeheftet sind.
      1. Auskunft zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Unternehmen, die Ausführungs- oder Lieferanteninteressen verfolgen nach § 4 (4) VOF als Eigenerklärung (Ausschlusskriterium);
      2. Auskunft nach § 7 (2) VOF als aktuelle Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Ausschlusskriterium);
      3. Auskunft nach § 7 (3) VOF als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Projektorganisation, z.B. als Organigramm, (Führungskraft und/oder Projektleiter, Stellvertreter und wesentliche Sachbearbeiter) (Ausschlusskriterium);
      4. Aktuelle Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 11 (1) a) bis g) VOF vorliegen (Ausschlusskriterium);
      5. Aktuelle Eigenerklärung, dass weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (Ausschlusskriterium);
      6. Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur durch beigefügte Kopie der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber tätig ist, für ihn oder den bevollmächtigten Vertreter (siehe
      III.3.1) (Ausschlusskriterium);
      7. Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Ausschlusskriterium).

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 8. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 12 (1) a) VOF) - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - in Kopie mit Deckungssummen von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein! Alternativ zum Nachweis, dass die entsprechende Haftpflichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage einer Versicherung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Deckung verfügbar sein wird (Ausschlusskriterium);
      9. Aktuelle Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden (Ausschlusskriterium);
      10. Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Angaben getrennt pro Jahr (§ 12 (1) c) VOF). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe
      VI.3);
      11. Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe
      VI.3).

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      12. Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung) aus den letzten 5 Jahren des vorgesehenen Projektleiters (§ 13 (2) a) VOF) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe
      VI.3);
      13. Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung) aus den letzten 5 Jahren des vorgesehenen Stellvertreters (§ 13 (2) a) VOF) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe
      VI.3). Zu 12. und 13. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 53 HOAI 2009) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden: a) Art des Referenzobjektes; b) Auftraggeber; c) Art der Baumaßnahme (Sanierung und/oder Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen umfassen (Sanierung und Neubau), die Angaben d) bis g) getrennt nach Sanierung und Neubau; d) anrechenbare Kosten in EUR (netto); e) Honorarzone; f) Zeitraum der Leistungserbringung; g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen;
      14. Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers bzw. von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (§ 13 (2) b) VOF) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe
      VI.3). Zu 14. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 53 HOAI 2009) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden: a) Art des Referenzobjektes; b) Auftraggeber; c) Art der Baumaßnahme (Sanierung und/oder Neubau) und Benennung der darauf entfallenen Anlagengruppe(n); wenn Referenzen mehrere Leistungen umfassen (verschiedene Anlagengruppen und/oder für Sanierung und/oder Neubau), die Angaben d) bis g) getrennt nach Sanierung und Neubau und diese jeweils unterteilt in die einzelnen Anlagengruppen; d) anrechenbare Kosten in EUR (netto); e) Honorarzone; f) Zeitraum der Leistungserbringung; g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen;
      15. Referenzschreiben der Auftraggeber zu den angegebenen Referenzen unter
      14. (§ 13 (2) a) VOF) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe
      VI.3);
      16. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit, insbesondere Angaben über die Erreichbarkeit und Präsenz im Bedarfsfall (§ 13 (2) f) VOF) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe
      VI.3);
      17. Beabsichtigter Auftragsanteil der Anlagengruppen 1-3 und 4 u. 5 für Weitervergabe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe
      VI.3).

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja. Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. - Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt waren, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsmitgliedstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen des Ingenieurs, wer über ein Diplom, Ausbildungsnachweis oder sonstigen Nachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG gewährleistet ist, - bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden, - Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Siehe unter VI.3.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Nein.

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 11.2.2010 - 10:00.

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter IV.1.2 angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen auffordert. Sollten mehr Bewerber als die unter IV.1.2 angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Hinweis: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gibt es keinerlei Unterlagen oder Formulare, die angefordert werden könnten! Die Bewerbung erfolgt nur mit den unter III.2.1-3, Nr. 1-17 verlangten Nachweise und Erklärungen!!! Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.2.1-3, Nr. 1-17) - bei Bewerbergemeinschaften III.2.1u. 2, Nr. 1-9 von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe, nicht wie gefordert abgegebene bzw. unvollständiger Angabe oder nicht fristgerechter Abgabe (Schlusstermin siehe
      IV.3.4) wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Alle verlangten Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet und nummeriert nach der unter III.2.1-3, Nr. 1-17 angeführten Reihenfolge abzulegen. Dabei können für den einzelnen Nachweis- bzw. Erklärungspunkt nur diejenigen Nachweise und Erklärungen gewertet werden, die unter der jeweiligen Nummer abgeheftet sind. Die Anträge auf Teilnahme an dem Verfahren einschließlich der o.g. Bewerbungsunterlagen können per Post oder direkt eingereicht werden, jeweils in einem verschlossenen Umschlag. Der Umschlag ist mit dem Hinweis "Bewerbung Verhandlungsverfahren VOF, Erweiterung und Sanierung Graf-Stauffenberg-Gymnasium, Technische Ausrüstung, Einreichungstermin 11.2.2010, 10:00 Uhr"zu kennzeichnen. Der rechtzeitige Zugang eines Teilnahmeantrags liegt in der Risikosphäre des Bewerbers. Die Möglichkeit zum elektronischen Teilnahmeantrag besteht nicht. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Eine Möglichkeit zur nachträglichen Ergänzung oder Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Eingangsfrist besteht nicht. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich - d.h. per Post, E-Mail oder Fax - an die unter Ziffer
      I.1) genannte Kontaktstelle (Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweise zu fordern. Wichtung und Wertung: — Nr. 10 Gesamtumsatz (Gewichtung 10 %): Der angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 261 TEUR) bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a = 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder, — Nr. 11 Mitarbeiteranzahl (Gewichtung 5 %): Die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro Jahr (MB/a = 2) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a = 3,0 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder, — Nr. 12 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 11 %, unterteilt in 5,5 % aus Bereich Sanierung und 5,5 % aus Bereich Neubau): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)); sowohl im Bereich Sanierung wie im Bereich Neubau. Aus dem Bereich Sanierung geht dies zu 1/2 und aus dem Bereich Neubau zu 1/2 in den Wertungspunkt ein. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR 4 = 5, — Nr. 13 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 6 %, unterteilt in 3 % aus Bereich Sanierung und 3 % aus Bereich Neubau): Bewertung analog Nr. 12, — Nr. 14 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 20 %, unterteilt in 10 % aus Bereich Sanierung und 10 % aus Bereich Neubau): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)); getrennt für die Anlagegruppen 1 bis 3 und die Anlagengruppen 4 und 5 sowohl im Bereich Sanierung wie im Bereich Neubau. Dabei gehen die Anlagengruppen 1 bis 3 zu 60 % und die Anlagengruppen 4 und 5 zu 40 % in die Punkteermittlung für die jeweiligen Bereiche ein. Anschließend geht die Punktermittlung aus dem Bereich Sanierung zu 1/2 und die Punktermittlung aus dem Bereich Neubau zu 1/2 in den Wertungspunkt ein. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR 8 = 5, — Nr. 15 Referenzschreiben (Gewichtung 28 %, unterteilt in 14 % aus Bereich Sanierung und 14 % aus Bereich Neubau): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die positiven spezifischen Referenzschreiben der Auftraggeber zu den Nr. 14 entsprechenden Referenzen; (Anzahl positiver Referenzschreiben (ARS)); getrennt für die Anlagegruppen 1 bis 3 und die Anlagengruppen 4 und 5 im Bereich Sanierung wie im Bereich Neubau. Dabei gehen die Anlagengruppen 1 bis 3 zu 60 % und die Anlagengruppen 4 und 5 zu 40 % in die Punkteermittlung für die jeweiligen Bereiche ein. Anschließend geht die Punktermittlung aus dem Bereich Sanierung zu 1/2 und die Punktermittlung aus dem Bereich Neubau zu 1/2 in den Wertungspunkt ein. Wertung nach Schlüssel ARS 8 = 5, — Nr. 16 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): Die Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird qualitativ bewertet. Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe Qualität erwartet werden kann = 5, — Nr. 17 Auftragsanteil für Weitervergabe (Gewichtung 10 %): Bewertung der geplanten Weitervergabe an Nachunternehmer (NA) nach Vomhundertsätzen (Prozentsatz) der weiterbeauftragten Leistungsphasen des Leistungsbildes aus § 53 HOAI 2009; getrennt für die Anlagegruppen 1 bis 3 und die Anlagengruppen 4 und 5. Dabei gehen die Anlagengruppen 1 bis 3 zu 60 % und die Anlagengruppen 4 und 5 zu 40 % in die Ermittlung ein. Bewertungsschlüssel: Hoher Nachunternehmereinsatz (NA-Leistung > 20 %) = 1, mittlerer Nachunternehmereinsatz (NA-Leistung 11-20 %) = 2, geringer Nachunternehmereinsatz (NA-Leistung 4-10 %) = 3, unwesentlicher Nachunternehmereinsatz (NA-Leistung 1- 3 %) = 4, kein Nachunternehmereinsatz (NA-Leistung 0 %) = 5. Nachr. HAD-Ref.: 2779/38. Nachr. V-Nr/AKZ: ...

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): keine weiteren Unterlagen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, DEUTSCHLAND. Fax +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr).

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen berechnen sich nach § 101a und § 107 Abs. 3 GWB.

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 11.1.2010.

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Ausschreibung veröffentlicht 13.01.2010
Zuletzt aktualisiert 20.02.2012
Wettbewerbs-ID 2-32563 Status Kostenpflichtig
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