Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem Preisträger die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen Planungsleistungen übertragen, sofern einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Planungsleistungen erstrecken sich mindestens bis zur LPH 5 (n. § 34 HOAI, Stand 2013) und werden stufenweise übertragen. Ein Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung besteht nicht. Zunächst werden die Leistungsphasen 2 und 3 beauftragt.
Beabsichtigt ist, nach § 14 Abs. 4 (8) VgV mit den Preisträgern des Wettbewerbs Ver-tragsverhandlungen aufzunehmen.
Im Verhandlungsverfahren müssen folgende Nachweise der Eignung erbracht werden:
— Erklärung der Beschäftigung von min. 3 technischen Mitarbeitern, inkl. Inhaber gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
— Nachweis über die erfolgreiche Abwicklung eines Projektes in der Honorarzone III gem. § 75 Abs. 5 VgV in Verbindung mit § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV).
Die Zuschlagskriterien, über die maximal 600 Punkte erreicht werden können, stellen sich wie folgt dar:
— Wettbewerbsergebnis: Wichtung mit 50 % – max. 300 Punkte,
— Qualitäts- und Leistungsmerkmale: Wichtung 40 % – max. 240 Punkte,
— Methodik der Teamkommunikation (Definition der Verantwortlichen, Sicherstellung der Teamstabilität, Definition der Entscheidungsflüsse und Entscheidungshoheit, Umgang mit Datenzugriff und Datenfluss, Umfang und Turnus der Teamsitzungen) – max. 60 Punkte,
— Methodik der Kostenverfolgung (Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Anwendbarkeit für das Projekt, Feinmaschigkeit mit Zwischenstufen, Transparenz, Dynamische Anpassbarkeit mit Möglichkeit zu Korrekturen) – max. 60 Punkte,
— Methodik der Terminverfolgung (Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Anwendbarkeit für das Projekt, Feinmaschigkeit mit Zwischenstufen, Transparenz, Dynamische Anpassbarkeit mit Möglichkeit zu Korrekturen) – max. 60 Punkte,
— Methodik der Qualitätskontrolle (Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsstrukturen, Einsehbarkeit des Projektstands für den Auftraggeber, Sicherstellung eines zentralen Datenzugriffs, Umgang mit Daten und Planfreigaben) – max. 60 Punkte,
— Qualität des Honorarangebots: Wichtung 10 % – max. 60 Punkte.
Durch die Abgabe der Wettbewerbsarbeit erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Architektenvertrag mit dem Bauherrn unter Zugrundelegung der HOAI abzuschließen.
Bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers werden bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet.
Preisrichter, Sachverständige, Wettbewerbsbetreuer/ -Vorprüfer und Berater dürfen keine Planungsleistungen im Rahmen der Umsetzung der Wettbewerbsaufgabe übernehmen.
Fristen und Termine (vorläufig)
Veröffentlichung Wettbewerb 4.2.2019
Abgabetermin Bewerbung zur Wettbewerbsteilnahme 6.3.2019
Auswahl der Teilnehmer 11.3.2019
Aufforderung zur Wettbewerbsteilnahme 18.3.2019
Preisrichtervorbesprechung 18.3.2019
Bestätigung der Wettbewerbsteilnahme 25.3.2019
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 25.3.2019
Rückfragen zum Wettbewerb bis 3.4.2019
Rückfragenkolloquium 8.4.2019
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Pläne 6.5.2019
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Modell 13.5.2019
Preisgerichtssitzung 3.6.2019