Deutschland-Dortmund: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 034-077437
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Viktoriastraße 15
Dortmund
44135
Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonja Beushausen
Telefon: +49 231-5027072
E-Mail: MTNwX2JycGVecnBiaz1wcV5hcWFsK2Fi
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Planungswettbewerb Steinwache“ in Dortmund
Die Steinwache in Dortmund ist ein ehemals von der Polizei genutzter Gebäudekomplex und ein wich-tiges Baudenkmal mit einer besonders durch die Zeit des Nationalsozialismus geprägten Vergangenheit. Als Mahnmal mit einer eindrucksvollen Dauerausstellung nimmt vor allem das dazugehörige Polizeigefängnis einen wichtigen Platz ein in der Erinnerung an diesen Teil unserer Geschichte.
Für die Dauerausstellung wird aktuell der gestalterische Entwurf auf Grundlage des kuratorischen Raumbuches erarbeitet. Zusätzlich zur Neueinrichtung der Dauerausstellung soll aber auch durch Einrichtungen für Wechselausstellungen und für Seminare das Informations- und Bildungsangebot ergänzt werden. Zu diesem Zweck wird ein separater Funktionsbau errichtet werden. Dieser Ergänzungsbau soll dem Gesamtobjekt eine Geste gegenüber der Öffentlichkeit verleihen, die einlädt, das angebotene Programm der gesamten Einrichtung anzunehmen. Es wird angestrebt, ein qualitativ her-vorragendes Entwurfskonzept, das in seiner Haltung besonders den spezifischen Rahmenbedingungen dieses Denkmals gerecht wird, zu finden.
Für die bauliche Umsetzung des Raumprogramms der baulichen Erweiterung sind Mittel in Höhe von ca. 3,1 Mio. EUR netto inkl. Nebenkosten und Außenanlagen, jedoch ohne museumspezifische Ausstattungen vorgesehen. Etwa 1,5 Mio. EUR netto entfallen auf die prognostizierten Baukosten.
Das Wettbewerbsgebiet liegt nördlich des Dortmunder Wallrings und unmittelbar nördlich des Dortmunder Hauptbahnhofs.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 20 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als Architekt teilnahmeberechtigt ist (vgl. Bekanntmachung III.2).
Der Auslober erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern einen der Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2 – 5 nach § 34 (Objektplanung) HOAI. Das Wettbewerbser-gebnis fließt dabei mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag ein-gereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das Formular zu verwenden, das im Internet auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft; bei Bewerbern mit Nachunternehmern: Namen sämtlicher Nachunternehmer,
— Kontaktdaten (Büroanschrift sowie Name des Ansprechpartners mit Telefon/E-Mail),
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“,
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nachweis von Referenzen:
1) Referenz eines Gebäudeobjektes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit mindestens Honorarzone IV mit folgenden Anforderungen:
— Es handelt sich um einen Neubau,
— Das Gebäude wurde innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt (Stichtag: 1.1.2014). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den Bauherrn,
— Die Leistungsphasen 2-5 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet,
— Das Gebäude weist eine Bruttogrundfläche von mindestens 500 m2 auf.
2) Referenz eines Gebäudeobjektes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff. HOAI 2013) zum Thema Denkmalschutz:
— Es handelt sich um einen Neubau oder eine Sanierung,
— Das Gebäude ist denkmalgeschützt oder ein Anbau/eine Erweiterung eines denkmalgeschützten Gebäudes,
— Das Gebäude wurde innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt (Stichtag: 1.1.2014). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den Bauherrn,
— Die Leistungsphasen 2-5 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet.
Der Teilnahmeantrag ist als Scan auf der Vergabeplattform einzureichen. Postalisch, per Mail, per Fax oder telefonisch eingehende Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Das Original ist auf Anfrage nachzureichen. Es werden keine Eingangsbestätigungen für die Bewerbungen ausgestellt.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 15 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern (vgl. Bewerbermemorandum zum Auswahlverfahren).
5 weitere Bewerber sind bereits gesetzt worden. Weitere Informationen können dem Bewerbermemorandumauf der Vergabeplattform entnommen werden.
Architekt (vgl. Bewerbermemorandum)
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Raumprogramm und Funktionalität,
— Denkmalschutz und Umgang mit dem Bestand,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten),
— Angemessenheit für den historischen Ort.
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 25 000 EUR inkl. MwSt. zu Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis: 10 000 EUR;
2) Preis: 6 250 EUR;
3) Preis: 3 750 EUR.
2 Anerkennungen à: 2 500 EUR
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Informationen finden sich auf der Vergabeplattform im Bewerbermemorandum.
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Fax: +49 251-4112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage(bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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