Deutschland-Dießen am Ammersee: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 037-083911
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Marktplatz 1
Dießen am Ammersee
86911
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail: MTlhZl9YZWVYJWpaX1hcXV1caWs3W2BcampcZSVbXA==
NUTS-Code: DE21E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.diessen.de/
Ziegelstadel 1
Dießen am Ammersee
86911
Deutschland
Kontaktstelle(n): Carl-Orff-Stiftung
E-Mail: MTdjaGFaZ2daJ2xcYVpeX19ea205XWJebGxeZyddXg==
NUTS-Code: DE21E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.orff.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Carl-Orff-Museum
Die Carl-Orff-Stiftung beabsichtigt, das Anwesen am Ziegelstadel, in dem Carl Orff bis zu seinem Lebensende wohnte, zukünftig einem breiten Publikum zu öffnen. Es soll ein Museum entstehen, dass sich an Besucher aus der Region, ein überregionales Publikum an Kultur- und Musikinteressierten sowie an die internationale Gemeinschaft der Orff-Experten richtet. Das neue Museum versteht sich als generations- und kulturübergreifende sowie familienfreundliche Institution für Bildung und Kommunikation. Das Museum soll auf dem Grundstück am Ziegelstadel südlich von Dießen am Ammersee entstehen, wo der Komponist von den 1950er Jahren bis an sein Lebensende (1982) lebte und tätig war. Das Anwesen, bestehend aus Carl Orffs Wohnhaus, Arbeitshaus und Pergola, soll mit einem ergänzenden Bauwerk für museale Zwecke ausgerichtet werden. In den Bestandsgebäuden sind Ausstellungsflächen und Verwaltungsräume sowie ein kleines Museumscafé zur Bewirtung von Besuchern geplant. Ein gemeinsamer Eingangsbereichs soll im Ergänzungbau entstehen. Die Gebäude mit der räumlich beeindruckenden Pergola sowie die besondere Alleinlage im Landschaftsschutzgebiet mit einem parkähnlichen Garten mit einem einzigartigen weiten Ausblick auf den Ammersee, Kloster Andechs und die Berge erfordern einen äußerst sensiblen Umgang mit dem Bestand und den Flächen um das Anwesen. Der Charme und der „Geist“ des Anwesens ist zu erhalten und in die Gebäudekonzeption aufzugreifen. Es werden Lösungen gesucht, die der Aufgabe, dem Gebäude sowie den Freiflächen gerecht werden.
Die Freianlagen werden vom Auftraggeber als untergeordnete Aufgabe verstanden und sollen durch die Architekten bearbeitet werden.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Die prognostizierten anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume liegen bei 2 Mio. EUR (netto) und für das Leistungsbild Freianlagen bei 0,13 Mio. EUR.
Der Beginn der Planung erfolgt unmittelbar nach Beauftragung im Rahmen des auf den Wettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
— Architektonische und gestalterische Qualität,
— Erfüllung des Flächen- und Raumprogramms,
— Umgang mit dem Bestand,
— Funktionalität der Nutzungszuordnungen,
— Einbindung in die Landschaft, Sichtbeziehungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerbs, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3 der Bekanntmachung genannten Internetseite eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite auf der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Die Carl-Orff-Stiftung schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— Gebäude und Innenräume § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9,
— Freianlagen § 39 HOAI, Leistungsphasen 1-9.
Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht nicht.
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
a) Nachweis des jeweiligen Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen entsprechend Ziffer 2, Unterziffer 1) Aufforderungsschreiben;
b) Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Teilnehmerauswahl zu benennenden Referenzen;
c) Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
1,5 Mio EUR für Personenschäden und von 1,5 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden; Die Deckung muss für das Objekt über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Südbayern Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYBxhY1NSUE9nU2BcLmBTVV1QHFBPZ1NgXBxSUw==
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).