HAD-Referenz-Nr.: 7529/1 |
Bekanntmachung über nichtoffene Wettberbe |
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Auftraggeber (Vergabestelle) |
a) |
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Name, Adressen und Kontaktstelle(n): |
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Offizielle Bezeichnung: Wissenschaftsstadt Darmstadt vertreten durch das Stadtplanungsamt |
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Postanschrift Bessungerstraße 125 |
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Ort: Darmstadt |
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Postleitzahl: 64295 |
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Land: Deutschland (DE) |
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Kontaktstelle(n): |
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Bearbeiter: Gregor Bäumle |
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Telefon: +4961512783980 |
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Fax: +4961512783982 |
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E-Mail: MjEwY1dfYjZYV1trY2JbV2hZXl9qW2FqW2QkWls=
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Internet-Adresse(n) |
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Hauptadresse des Auftraggebers (URL): www.baeumlearchitekten.de |
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Weitere Auskünfte erteilen : |
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Offizielle Bezeichnung: die o.g. Kontakstelle |
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Postanschrift: Langgässerweg 26 |
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Ort: Darmstadt |
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Postleitzahl: 64285 |
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Land: Deutschland (DE) |
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Kontaktstelle(n) |
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Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: |
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Offizielle Bezeichnung: die o.g. Kontaktstelle |
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Postanschrift: Langgässerweg 26 |
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Ort: Darmstadt |
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Postleitzahl: 64285 |
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Land: Deutschland (DE) |
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Kontaktstelle(n) |
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Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: |
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Offizielle Bezeichnung: Bäumle Architekten I Stadtplaner |
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Postanschrift: Langgässerweg 26 |
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Ort: Darmstadt |
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Postleitzahl: 64285 |
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Land: Deutschland (DE) |
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Kontaktstelle(n) |
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Telefon: +4961512783980 |
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Fax: +4961512783982 |
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E-Mail: MjEyYVVdYDRWVVlpYWBZVWZXXF1oWV9oWWIiWFk=
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Internet-Adresse (URL): www.baeumlearchitekten.de |
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Gegenstand des Wettbewerbs/Beschreibung des Projekts |
b) |
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Beschreibung |
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Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber :
Konzeptvergabe Marienplatz Darmstadt |
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Kurze Beschreibung
Im Rahmen einer Konzeptvergabe zur Veräußerung des städtischen Grundstücks
Marienplatz in Darmstadt wird ein nicht offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb
mit max. 20 ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt, davon
werden 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Ausloberin vorab benannt.
Der Durchführung liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe, RPW 2013 in der Fassung vom
31. Januar 2013 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW ist für alle Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht.
Auf der Grundlage eines Wertgutachten des Gutachterausschusses für Immobilienkennwerte für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt und einer BGF von 30.000 qm wurde ein Mindestkaufpreis von 13,0 Mio € (netto = brutto) festgelegt.
Es besteht zudem die Vorgabe 25% der Wohn-BGF für Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, die im Eigentum einer Bestandshalterin oder eines Bestandshalters stehen, und 20% für mittlere Einkommen
zu schaffen. Darüber hinaus sollen Angebote für Bauherrengemeinschaften gemacht werden,
die ihre eigenen Ideen in Kooperation mit dem Investor umsetzen.
Die 2015 formulierte politische Zielvorgabe ist es, bis 2020 rund 10.000 neue Wohnungen in Darmstadt zu schaffen. Unter dem Ziel einer sozialverträglichen Stadt- und Quartiersentwicklung
sollen unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Einkommensgruppen
in einer Mischung aus Eigentum und Miete, bezahlbaren, senioren-, familiengerechten und auch für (studentische) Wohngemeinschaften geeignete Wohnungen angeboten werden.
Aufgrund der städtebaulichen Relevanz des Grundstücks und zur Sicherung von wohnungswirtschaftlichen Entwicklungszielen (Sozialquote) wird das Grundstück im Rahmen einer Konzeptvergabe als Bestgebotverfahren vergeben. Das Grundstück soll an die Bieterin oder den Bieter, dessen Angebot unter Berücksichtigung städtebaulicher, energetischer, sozialer und nutzungsspezifischer Aspekte am Besten bewertet wird, veräußert werden. Bei der Bewertung der Angebote wird die Planung mit 75% und das Kaufpreisangebot mit 25% gewichtet. Der Investor des prämierten Konzepts verpflichtet sich, auf Grundlage des Ergebnisses des Wettbewerbs in enger Abstimmung mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit das städtebauliche Konzept umgesetzt werden kann. Darüber hinaus verpflichtet sich der Investor, zur Sicherung der architektonischen Qualität und Vielfalt einen oder mehrere hochbauliche wettbewerbliche Verfahren für alle Baumaßnahmen durchzuführen. |
c) |
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Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) |
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Hauptgegenstand:
70322000 Vermietung oder Verkauf von unbebauten Grundstücken
Ergänzende Gegenstände:
71410000 Stadtplanung
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen |
d) |
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Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
Zulassungskriterien:
- Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung
- Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit rechtsverbindlicher Unterschrift aller Bewerberinnen und Bewerber
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation des Architekten/Stadtplaner sowie Landschaftsarchitekten (z.B. durch Kopie der Eintragungsurkunde)
- Vorlage einer formlosen, auf das Projekt bezogene Bonitätsauskunft von der jeweiligen Hausbank oder einem geeigneten Bewertungsinstitut des Investors
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §4 (2) RPW
Architekten und Investoren können sich auch mit Referenzen bewerben, die sie als Projektleitung für ein anderes Unternehmen erbracht haben, wenn sich das andere Unternehmen nicht auch mit der gleichen Referenz bewirbt und wenn das andere Unternehmen die Projektleitung schriftlich bestätigt.
In diesem Fall ist zusätzlich folgende Anlage bezogen auf die jeweilige Referenz mit einzureichen:
- formloser, schriftlicher Nachweis des anderen Unternehmens über die Projektleitung in Bezug auf die jeweilige Referenz.
Alle Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Übersetzungen als Ergänzung zur Kopie des Originaldokuments sind zulässig. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die formalisierten Bewerbungsunterlagen fristgerecht eingereicht hat.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinaus gehen, werden nicht berücksichtigt. Mehrfachbewerbungen führen zum
Ausschluss der Bewerbergemeinschaft.
Mehrfachbewerbungen sind z.B.:
- Bewerbungen, bei denen eine Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen abgibt,
- oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt,
- oder bei denen ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft wirtschaftlich oder personell mit einem anderen
Unternehmen verbunden ist (Konzernausschlussklausel).
Alle Bewerbergemeinschaften, die die genannten Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.
Auswahlkriterien:
Zum Nachweis der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der architektonischen Qualität die für die Bewerbergemeinschaft steht, werden drei verschiedene Referenzprojekte bewertet.
Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt.
Die Bewerber müssen jedoch drei Referenzen auswählen, welche vom Auswahlgremium bewertet werden sollen.
Diese sind auf je max. DIN A3 großen Papierblatt, einseitig bedruckt, einzureichen und mit den Bezeichnungen P/1 bis P/3 zu kennzeichnen.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage nachfolgend genannter Nachweise und Kriterien:
Referenzblatt P/1 - Investor: (Gewichtung 40 %)
Eine realisierte Wohn- und/oder Geschäftshausanlage vergleichbarer Komplexität.
Mindestkriterien:
- Fertigstellung im Zeitraum 2009 - 02. 2019
- erbrachte Leistungen: Grundstu¨ckserwerb, Projektentwicklung und Vermarktung
- Kenndaten (BGF)
Referenzblatt P/2 - Architekt oder Stadtplaner: (Gewichtung 40 %)
Ein realisiertes oder städtebauliches Projekt vergleichbarer Komplexität:
- Realisiertes Projekt oder prämierter Entwurf aus einem Wettbewerbs oder Gutachterverfahren
- Leistungserbringung im Zeitraum 2009 - 02. 2019
Referenzblatt P/3 - Landschaftsarchitekt: (Gewichtung 20 %)
Ein inhaltlich der Wettbewerbsaufgabe vergleichbares realisiertes oder geplantes Projekt (Quartiersplanung bzw. Wohnumfeldgestaltung).
- Realisierung bzw. Planung abgeschlossen
im Zeitraum 2009 - 02.
2019 |
e) |
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Die Teilnahme ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten : Ja |
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Wenn ja, welchem :
Bewerben können sich ausschließlich Bewerbergemeinschaften aus INVESTORen (federführend) und ARCHITEKTen/STADTPLANERn und LANDSCHAFTSarchitekten* |
Verfahren |
f) |
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Art des Wettbewerbs
Nichtoffener Wettbewerb |
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Gewünschte Teilnehmerzahl : 20 |
g) |
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Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. N.N. (Investor); Stefan Forster, Frankfurt (Architekt); N.N. (Landschaftsarchitekt)
2. N.N. (Investor); Planquadrat, Darmstadt (Architekt); N.N. (Landschaftsarchitekt)
3. N.N.
4. N.N.
5. N.N. |
h) |
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Kriterien für die Bewertung der Projekte
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Prüfung bzw. Preisrichterbeurteilung werden sein (Aufzählung ohne Rangfolge):
- Städtebauliche Leitidee
- Bauliches Konzept
- Freiraumgestaltung
- Klima und Energie
- Nutzungskonzeption
- Wohnungswirtschaftliche Aspekte
- Angebot und Qualität der Gemeinschaftseinrichtungen
- Quartiersidentität
- Mobilitätskonzept
- Regenwasserbewirtschaftung
- soziale Themen |
Verwaltungsinformationen |
i) |
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Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
MPD |
j) |
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Bedingungen für Erhalt von Vergabe-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen |
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Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen |
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Tag : 14.03.2019 Uhrzeit 13:00 |
k) |
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Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme
15.03.2019 Uhrzeit 13:00 |
l) |
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Tag der Absendung der Aufforderung zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber
Voraussichtlich 29.03.2019 |
m) |
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Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können
Deutsch |
Preise und Preisgericht |
n) |
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Es werden Preise vergeben : (X) Ja ( ) Nein |
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Zahl und Wert der zu vergebenden Preise
Als Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 68.000,-€ zur Verfügung.
Preise werden Arbeiten zuerkannt, auf deren Grundlage die Aufgabe realisiert werden kann. Anerkennungen werden für bemerkenswerte Teilleistungen vergeben.
Es werden folgende Preise und Anerkennungen ausgelobt (zzgl. 19% MwSt.):
Folgende Aufteilung ist vorgesehen:
1. Preis 34.000,-- €
2. Preis 20.000,-- €
3. Preis 14.000,-- €
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme sowie die Vergabe von Anerkennungen kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die teilnehmenden Investoren verpflichten sich, die Planer (Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitekten) angemessen zu vergüten.
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträgerinnen und Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt. |
o) |
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p) |
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Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Fachpreisrichter: 1. Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt
2. Christian Engelhardt, Investor, Freiburg im Brsg.
3. Dr. Fred Gresens, Architekt, Vorsitzender Gemibau - Mittelbadische Baugenossenschaft eG, Lahr
4. Jochen Krehbiehl, Städtebauarchitekt, Leiter Stadtplanungsamt, Stadt Darmstadt
5. Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Dortmund
6. Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff, Architektin, Mannheim
7. Thomas Wirth, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Kitzingen |
Zusätzliche Informationen |
q) |
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Sonstige Informationen
Nach Abschluss des Verfahrens wird die Stadt Darmstadt mit dem am besten bewerteten Bietenden in Vertragsgespräche eintreten. Vorraussetzung ist, dass der Investor innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Aufforderung durch die Ausloberin eine, auf den
Wettbewerbsentwurf bezogene vorläufige Finanzierungszusage eines in
Deutschland zugelassenen Kreditinstituts vorlegt, aus der sich die Bereitschaft des bestätigenden Instituts ergibt, das Projekt in der erkennbaren Größenordnung zu finanzieren sowie eine Zusage- und Verpflichtungserklärung abgibt, dass er das Projekt entsprechend
den nachfolgend genannten Bedingungen weiterführen wird.
Zur Absicherung der Auslobungsziele werden im Grundstückskauf- und Baurealisierungsvertrag
Rechte zu Gunsten der Stadt Darmstadt festgeschrieben.
Die wesentlichen Vertragskonditionen werden im Folgenden aufgelistet:
- Der Investor verpflichtet sich rechtzeitig vor Beurkundung die Finanzierungsbestätigung eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes vorzulegen, aus der sich die Bereitschaft des bestätigenden Instituts ergibt, das Projekt in der zum Zeitpunkt der Beurkundung
erkennbaren Rahmenbedingungen (d.h. Kaufpreis €, voraussichtliche Planungs- und Baukosten von mindestens €, Realisierungszeitraum) zu finanzieren.
- Der Investor verpflichtet sich zur Sicherung der architektonischen Qualität und Vielfalt nach Abschluss der Konzeptvergabe, einen oder mehrere hochbauliche wettbewerblichen Verfahren für alle Baumaßnahmen durchzuführen und einen oder mehrere Preisträgerinnen und Preisträger mit weiteren Planungsleistungen, mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung (Lph 2-5 der HOAI) zu beauftragen und gemäß der HOAI zu honorieren.
- Der Investor verpflichtet sich spätestens innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Bebauungsplans und auf Grundlage des Ergebnisses des bzw. der nachgeschalteten Hochbauwettbewerbe einen Bauantrag einzureichen. Spätestens 12 Monate nach Erteilung der Baugenehmigung ist mit dem Bau zu beginnen. Die Baumaßnahme soll von diesem Zeitpunkt an in spätestens 30 Monaten je Bauabschnitt fertiggestellt werden.
- Ist der Investor entgegen seiner Zusage und Verpflichtungserklärung nicht in der Lage, das Projekt weiterzuführen, so hat er dies gegenüber der Ausloberin innerhalb von 3 Monaten nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Veräußerung des Grundstücks schriftlich zu erklären.
Die Ausloberein wird dann die Planerinnen und Planern, die den Entwurf verfasst haben, informieren und diese auffordern, innerhalb einer Frist von 3 Monaten einen anderen Investor zu benennen, der die Wettbewerbsarbeit umsetzt und die Verpflichtungen des ausgeschiedenen Investors übernimmt.
Macht die Planerin oder der Planer innerhalb einer Frist von 3 Monaten von diesem Recht nicht Gebrauch, wird die Ausloberin mit der jeweils nächstplatzierten Bieterin oder Bieter Vertragsverhandlungen aufnehmen.
- Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt im Rahmen dieser Richtlinie und auf der Grundlage des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) vom 13.12.2012 (GVBl. S. 600) und der Landesrichtlinie „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ vom 28.06.2018 (Staatsanzeiger Nr. 29/2018 Seite 874) - in der
jeweils gültigen Fassung - Zuschu¨sse zur Schaffung von Mietwohnraum. Ziel der Förderung ist es, Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind (Soziale Mietwohnraumförderung).
Das Programm ist bisher auf 2020 begrenzt. Für die Zeit ab dem 01.01.2021 wird ein Beschluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt notwendig, der entweder die Weiterführung der aktuellen Regelung zum Ziel hat oder eine Förderung auf der Basis eines städtischen Darlehens vorsieht. Eine Entscheidung hierzu wird noch gefällt.
- Es muss sichergestellt werden, dass min. 25% der Wohn-BGF als geförderten Sozialwohnungen im Eigentum einer Bestandshalterin oder eines Bestandshalter bleibt.
- Es muss sichergestellt werden, dass min. 20% der Wohn-BGF für mittlere Einkommen geschaffen werden.
- Es sollen Angebote für Bauherrengemeinschaften gemacht werden.
- Es besteht keine Bauverpflichtung in Bezug auf die Errichtung einer Kita durch den Investor.
- Der ausgewählte Investor verpflichtet sich, auf Grundlage des Ergebnisses des städtebaulichen Wettbewerbs in enger Abstimmung mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt und Beteiligung städtischer Vertreter im Preisgericht die planungsrechtlichen Voraussetzungen und dazugehörigen Gutachten zu beschaffen, damit das Konzept umgesetzt werden kann. Der Investor hat die Kosten hierfür (Städtebaulicher Entwurf, Vorhabenbezogener
Bebauungsplan + dazugehörige Gutachten) zu tragen.
- Die Stadt haftet für die Mehrkosten durch Schadstoffbelastungen größer Z2.
- Soweit sich in der Planungsfortschreibung eine höhere und städtebaulich
verträgliche Ausnutzung ergibt (Feststellung zum Zeitpunkt der Baugenehmigung), so wird der
Grundstückskaufpreis nach einer Mehrwertklausel angepasst. |
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nachr. HAD-Ref. : 7529/1
nachr. V-Nr/AKZ : MPD |
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Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren |
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s) |
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Datum der Versendung der Bekanntmachung:
18.02.2019 |