Deutschland-Husum: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 038-086510
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Zingel 10
Husum
25813
Deutschland
Kontaktstelle(n): konsalt Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH
Telefon: +49 403575270
E-Mail: MTNzYm9kXl9iPWhsa3BeaXErYWI=
Fax: +49 4035752716
NUTS-Code: DEF07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://konsalt.de/
Altonaer Poststraße 13
Hamburg
22767
Deutschland
Kontaktstelle(n): konsalt GmbH
Telefon: +49 403575270
E-Mail: MjIwYlFeU01OUSxXW1pfTVhgGlBR
Fax: +49 4035752716
NUTS-Code: DE60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://konsalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertagesstätte in Husum
Die Stadt Husum plant für den Träger von Kindertagesstätten Adelby 1 eine Kindertagesstätte.
Seit dem 1.8.2013 besteht in Schleswig-Holstein ein Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. In den letzten Jahren wurde in Husum ein deutlicher Anstieg der Geburten verzeichnet. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sieht die Stadt Husum dringenden Handlungsbedarf.
Nördlich des Schlossparks Husum in unmittelbarer Nachbarschaft zum Klinikum Nordfriesland und der Kreisverwaltung befindet sich an der Ferdinand-Tönnies-Straße das Flurstück 11/31, auf dem die Einrichtung errichtet werden soll.
Zu planen ist eine Kindertagesstätte mit einer Nutzfläche von ca. 1 500 m2, die langfristig ein Betreuungsangebot für 120 Kinder im Alter zwischen 1 und 6 Jahren (Schuleintritt) in 8 inklusiven, altersgemischten Gruppen ermöglicht.
Das zu bebauende Grundstück umfasst ca. 4 000 m2, die genaue Verortung des Gebäudes auf dem Grundstück ist Teil der Entwurfsaufgabe.
Ziel des Wettbewerbes ist es, einen gestalterisch und funktional überzeugenden Entwurf für den Neubau einer Kindertagesstätte zu erhalten.
Für die Baumaßnahme steht ein Kostenrahmen nach DIN 276 von 5 000 000 EUR brutto inkl. Unvorhergesehenes zur Verfügung. Der vorgegebene Kostenrahmen ist einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekt
Abschnitt IV: Verfahren
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Prüfung bzw. Preisrichterbeurteilung werden sein:
— Erfüllung der formalen Vorgaben (Termingerechte Abgabe, Vollständigkeit, Leistungserfüllung),
— Berücksichtigung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
— Erfüllung des Nutzungsprogrammes,
— Gestalterische und räumliche Ausbildung (Materialität und Fassadengestaltung),
— Erfüllung der Flächen- und Massenermittlung und der Kenndaten,
— Funktionalität (Erschließung, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit, Orientierung zum öffentlichen Raum und Gestaltung der Übergänge, Grundrissqualität),
— Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit (Flächeneffizienz, Baukosten),
— Nachhaltigkeit (Einhaltung energetischer Vorgaben).
Die Nichterfüllung der formalen Leistungen kann zum Ausschluss des Beitrags führen.
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 26 000 EUR (netto) zur Verfügung.
Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:
1)Preis 10 000 EUR;
2) Preis 7 000 EUR;
3) Preis 5 000 EUR.
Anerkennung 2 000 EUR
Anerkennung 2 000 EUR
Das Preisgericht behält sich vor, die ausgelobten Preise mit einstimmigem Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sind teilnahmeberechtigt, sofern mindestens eine/r der Gesellschafter/innen oder eine/r der bevollmächtigten Vertreter/innen der Verfasser/innen der Wettbewerbsarbeit, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW beschrieben.
Jede/r Teilnehmer/in hat seine/ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. In den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz ansässige natürliche Personen sind teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in (eingetragen in einer Architektenkammer) berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die o. g. Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG bzw. Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein. Ein Berater kann dabei auch von mehreren teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften konsultiert werden.
Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für eine Auftragssperre nicht erfüllt sind, gem. §16 Abs. 5 Satz 1 in Verb. mit § 13 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz S-H vom 31.5.2013
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue u. Zahlung von Mindestentgelten gem. § 4 TTG S-H vom 31.5.2013, sofern der Bieter oder Nachunternehmer nicht im EU-Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt.
Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist mit der Abgabe der Wettbewerbsunterlagen (wegen Anonymität in einem separaten, verschlossenen Umschlag) von jedem Teilnehmer bzw. Mitglied der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft einzeln zu führen:
— Nachweis der Berufszulassung,
— aktueller Handelsregisterauszug (soweit erforderlich),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 79 Abs. 2 VgV.
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVlxSXl5WYzFoWl5aH11SX1VkWR9VVg==
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.