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  • DE-25813 Husum
  • 06/2019
  • Ergebnis
  • (ID 2-330352)

Neubau einer Kindertagesstätte in Husum


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 06.06.2019 Entscheidung
    Verfahren Offener Wettbewerb
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 109
    Gebäudetyp Kindergärten, Vorschulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 26.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Husum, Husum (DE)
    Betreuer konsalt GmbH, Hamburg (DE)
    Preisrichter Hille Krause [Vorsitz], Birte Welling-Volquardsen, Günter Wilkens, Marie-Luise Zastrow , Magdalena Müller, Heiko Stöven
    Aufgabe
    Die Stadt Husum plant für den Träger von Kindertagesstätten Adelby 1 eine Kindertagesstätte.
    Seit dem 1.8.2013 besteht in Schleswig-Holstein ein Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. In den letzten Jahren wurde in Husum ein deutlicher Anstieg der Geburten verzeichnet. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sieht die Stadt Husum dringenden Handlungsbedarf.
    Nördlich des Schlossparks Husum in unmittelbarer Nachbarschaft zum Klinikum Nordfriesland und der Kreisverwaltung befindet sich an der Ferdinand-Tönnies-Straße das Flurstück 11/31, auf dem die Einrichtung errichtet werden soll.
    Zu planen ist eine Kindertagesstätte mit einer Nutzfläche von ca. 1 500 m2, die langfristig ein Betreuungsangebot für 120 Kinder im Alter zwischen 1 und 6 Jahren (Schuleintritt) in 8 inklusiven, altersgemischten Gruppen ermöglicht.
    Das zu bebauende Grundstück umfasst ca. 4 000 m2, die genaue Verortung des Gebäudes auf dem Grundstück ist Teil der Entwurfsaufgabe.
    Ziel des Wettbewerbes ist es, einen gestalterisch und funktional überzeugenden Entwurf für den Neubau einer Kindertagesstätte zu erhalten.
    Für die Baumaßnahme steht ein Kostenrahmen nach DIN 276 von 5 000 000 EUR brutto inkl. Unvorhergesehenes zur Verfügung. Der vorgegebene Kostenrahmen ist einzuhalten.
    Ausstellung Es ist eine Ausstellung der Entwürfe im Rathaus Husum, Zingel 10, 25813 Husum, ab dem 1. Juli 2019 für einen Zeitraum von ca. drei Wochen geplant.
    Adresse des Bauherren DE-25813 Husum
    TED Dokumenten-Nr. 86510-2019
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    • Deutschland-Husum: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2019/S 038-086510

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadt Husum
      Zingel 10
      Husum
      25813
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): konsalt Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH
      Telefon: +49 403575270
      E-Mail: MTNzYm9kXl9iPWhsa3BeaXErYWI=
      Fax: +49 4035752716
      NUTS-Code: DEF07

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://konsalt.de/

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://konsalt.de/project/kita-husum/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      konsalt GmbH
      Altonaer Poststraße 13
      Hamburg
      22767
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): konsalt GmbH
      Telefon: +49 403575270
      E-Mail: MjIwYlFeU01OUSxXW1pfTVhgGlBR
      Fax: +49 4035752716
      NUTS-Code: DE60

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://konsalt.de/

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Neubau einer Kindertagesstätte in Husum

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Stadt Husum plant für den Träger von Kindertagesstätten Adelby 1 eine Kindertagesstätte.

      Seit dem 1.8.2013 besteht in Schleswig-Holstein ein Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. In den letzten Jahren wurde in Husum ein deutlicher Anstieg der Geburten verzeichnet. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sieht die Stadt Husum dringenden Handlungsbedarf.

      Nördlich des Schlossparks Husum in unmittelbarer Nachbarschaft zum Klinikum Nordfriesland und der Kreisverwaltung befindet sich an der Ferdinand-Tönnies-Straße das Flurstück 11/31, auf dem die Einrichtung errichtet werden soll.

      Zu planen ist eine Kindertagesstätte mit einer Nutzfläche von ca. 1 500 m2, die langfristig ein Betreuungsangebot für 120 Kinder im Alter zwischen 1 und 6 Jahren (Schuleintritt) in 8 inklusiven, altersgemischten Gruppen ermöglicht.

      Das zu bebauende Grundstück umfasst ca. 4 000 m2, die genaue Verortung des Gebäudes auf dem Grundstück ist Teil der Entwurfsaufgabe.

      Ziel des Wettbewerbes ist es, einen gestalterisch und funktional überzeugenden Entwurf für den Neubau einer Kindertagesstätte zu erhalten.

      Für die Baumaßnahme steht ein Kostenrahmen nach DIN 276 von 5 000 000 EUR brutto inkl. Unvorhergesehenes zur Verfügung. Der vorgegebene Kostenrahmen ist einzuhalten.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Architekt

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Offen
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Prüfung bzw. Preisrichterbeurteilung werden sein:

      — Erfüllung der formalen Vorgaben (Termingerechte Abgabe, Vollständigkeit, Leistungserfüllung),

      — Berücksichtigung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen,

      — Erfüllung des Nutzungsprogrammes,

      — Gestalterische und räumliche Ausbildung (Materialität und Fassadengestaltung),

      — Erfüllung der Flächen- und Massenermittlung und der Kenndaten,

      — Funktionalität (Erschließung, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit, Orientierung zum öffentlichen Raum und Gestaltung der Übergänge, Grundrissqualität),

      — Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit (Flächeneffizienz, Baukosten),

      — Nachhaltigkeit (Einhaltung energetischer Vorgaben).

      Die Nichterfüllung der formalen Leistungen kann zum Ausschluss des Beitrags führen.

      Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 23/04/2019
      Ortszeit: 13:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 26 000 EUR (netto) zur Verfügung.

      Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:

      1)Preis 10 000 EUR;

      2) Preis 7 000 EUR;

      3) Preis 5 000 EUR.

      Anerkennung 2 000 EUR

      Anerkennung 2 000 EUR

      Das Preisgericht behält sich vor, die ausgelobten Preise mit einstimmigem Beschluss anders zu verteilen.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Jürgen Scheil, Abteilungsleiter Stadtplanung, Stadt Husum
      Günter Wilkens, APB. Architekten, Hamburg
      Marie-Luise Zastrow, Zastrow und Zastrow Stadtplaner | Architekten, Kiel
      Thomas Borowski, Abteilungsleiter Gebäudemanagement, Stadt Husum
      Heiko Frost, Adelby 1
      Anders Fonager Christensen, Adelby 1
      Birgitt Encke (Vorsitz Hauptausschuss), CDU-Fraktion
      Dr. Barbara Ganter (Vorsitz Bauausschuss), Grüne Fraktion
      Birte Welling-Volquardsen, Volquardsen Architekten Partnerschaft mdB, Westerland / Sylt
      Hille Krause, KBNK Architekten, Hamburg
      Heiko Stöven, Kreis Nordfriesland

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

      Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen.

      Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.

      Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sind teilnahmeberechtigt, sofern mindestens eine/r der Gesellschafter/innen oder eine/r der bevollmächtigten Vertreter/innen der Verfasser/innen der Wettbewerbsarbeit, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.

      Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.

      Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW beschrieben.

      Jede/r Teilnehmer/in hat seine/ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. In den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz ansässige natürliche Personen sind teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in (eingetragen in einer Architektenkammer) berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die o. g. Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG bzw. Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.

      Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein. Ein Berater kann dabei auch von mehreren teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften konsultiert werden.

      Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für eine Auftragssperre nicht erfüllt sind, gem. §16 Abs. 5 Satz 1 in Verb. mit § 13 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz S-H vom 31.5.2013

      Verpflichtungserklärung zur Tariftreue u. Zahlung von Mindestentgelten gem. § 4 TTG S-H vom 31.5.2013, sofern der Bieter oder Nachunternehmer nicht im EU-Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt.

      Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist mit der Abgabe der Wettbewerbsunterlagen (wegen Anonymität in einem separaten, verschlossenen Umschlag) von jedem Teilnehmer bzw. Mitglied der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft einzeln zu führen:

      — Nachweis der Berufszulassung,

      — aktueller Handelsregisterauszug (soweit erforderlich),

      — Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 79 Abs. 2 VgV.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
      Düsternbrooker Weg 94
      Kiel
      24105
      Deutschland
      Telefon: +49 4319884640
      E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVlxSXl5WYzFoWl5aH11SX1VkWR9VVg==
      Fax: +49 4319884702
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

      (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

      (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      19/02/2019
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.02.2019
Ergebnis veröffentlicht 17.06.2019
Zuletzt aktualisiert 14.04.2020
Wettbewerbs-ID 2-330352 Status Kostenpflichtig
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