Deutschland-Hildesheim: Architekturentwurf
2019/S 053-122870
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Goslarsche Landstr. 60
Hildesheim
31135
Deutschland
Telefon: +49 51211037489
E-Mail: MTZcX2xoXihsW21fbDpbZ19pbSheXw==
Fax: +49 5121103482
NUTS-Code: DE926
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ameos.eu/standorte/ameos-west/hildesheim/
Reinholdstr. 17
Hannover
30167
Deutschland
Telefon: +49 51197190-0
E-Mail: MjE5ZE8eJS1YWVJWW1IaTl9QVVZhUlhhUlsbUVI=
Fax: +49 51197190-90
NUTS-Code: DE92
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Klinik für Psychosomatik
Planungsleistungen gem HOAI §§ 34, 39, 51 und 55 jeweils LP 3-6 bzw. 3-9: Der Gegenstand ist die Planung des stationären Klinikbereichs der Klinik für Psychosomatik des Ameos-Klinikums Hildesheim.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllen mehr Bewerber die Voraussetzungen zur Teilnahme, als Teilnehmer vorgesehen sind, wird anonym per Losentscheid ausgewählt. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Der Auslober behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen nähere Informationen einzuholen. Die formellen Kriterien sind vom Architekten zu erfüllen. Der Auslober behält sich vor, ein Büro im Vorfeld auszuwählen, das am Wettbewerb teilnimmt, welches nicht über das Losverfahren ermittelt wird. Der Auslober behält sich vor, das unter IV.2) genannte Büro durch ein anderes Büro zu ersetzen, so das unter IV.2) nominierte Büro die nachgenannten Kriterien (III.2.1 bis III.2.2) nicht erfüllt.
Bewerbungsformular unter: http://kleine-architekten.de/download/wb018/wb018.html
Die Kriterien sind:
III.1.10a:
Formelle Kriterien (Mindestkriterien – Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
a) Der Bewerber erfüllt die Anforderung an die berufliche Qualifikation (s.u. III.2.1);
b) Die Teilnahmehindernisse gemäß §§ 123 ff. GWB liegen nicht vor; mind. Honorarumsatz: Ø der letzten 3 Jahre ≥ 500 T EUR netto; min. Mitarbeiteranzahl: Ø der letzten 3 Jahre ≥ 4 (Dipl.-Ing./Bachelor/Master [TU/FH]; Berufshaftpflichtversicherung über 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. (alles Eigenerklärung; eine Überprüfung der Eigenerklärung behält sich der Auslober vor);
c) Es liegen keine Mehrfachbewerbungen vor; (Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher Beteiligter);
d) Die Bewerbungsfrist ist beachtet und eingehalten;
e) Für die Bewerbung ist das vorgegebene Formblatt (http://kleine-architekten.de/download/wb018/wb018.html) ausgefüllt.
Wichtig: Die Bewerbungsformblätter werden nicht postalisch oder elektronisch verschickt, Anfragen nach Zusendung der Formblätter werden grundsätzlich nicht beantwortet!
f) Die Bewerbungsunterlagen wurden einfach als Ausdruck abgegeben; der Ausdruck ist original an vorgesehener Stelle zu unterschreiben;
g) Die geforderten Unterlagen (ausgefülltes Formblatt) sind vollständig;
h) Die Bewerbung ist in deutscher Sprache erfolgt; Informationen in anderen Sprachen werden nicht zur Kenntnis genommen.
Architekt
Abschnitt IV: Verfahren
Erfüllen mehr Bewerber die Voraussetzungen (also Formalkriterien) zur Teilnahme, als Teilnehmer vorgesehen sind, wird anonym per Losentscheid ausgewählt. Es erfolgt keine Wertung.
An Aufwandsentschädigungen und Preisen werden insgesamt: 52 400,00 EUR netto ausgekehrt
Jeder Teilnehmer erhält nach der Sitzung des Preisgerichtes gem. § 7 (2) RPW eine Aufwandsentschädigung von 3 000,00 EUR netto (gegen Rechnung direkt an Auslober s. „B.01“) sofern die Arbeit zur Preisgerichtssitzung zugelassen wurde.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151334
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (innerhalb von 6 Tagen) gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.