Deutschland-Kirchheim bei München: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 056-130109
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Münchner Straße 6
Kirchheim bei München
85551
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Kirchheim
Telefon: +49 8990909-3000
E-Mail: MThCZ2BZZmZdayZIYWZyXWQ4Y2FqW2BgXWFlJWBdYWVrbF1sbF1mJlxd
Fax: +49 8990909-3001
NUTS-Code: DE21H
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-heimstetten.de
Lothstraße 19
München
80797
Deutschland
Kontaktstelle(n): Diana Huss
Telefon: +49 892488383-29
E-Mail: MjIwWFNfHhweICxXUVhYUV4ZUE1ZWRlXW1hYUVNRWhpQUQ==
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.keller-damm-kollegen.com
Lothstraße 19
München
80797
Deutschland
E-Mail: MjEwYl1pKCYoKjZhW2JiW2gjWldjYyNhZWJiW11bZCRaWw==
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.keller-damm-kollegen.com
Abschnitt II: Gegenstand
Offener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für die Landesgartenschau 2024
Der offene, einstufige freiraumplanerische Ideen- und Realisierungswettbewerb wird zur Gestaltung des Ortsparks sowie dessen Nutzung als Veranstaltungsgelände der Landesgartenschau Kirchheim ausgelobt. Das Wettbewerbsgebiet umfasst im Realisierungsteil eine Fläche von ca. 16 ha.
Die Grundlagen für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für die Landesgartenschau wurden bereits durch den Ortsentwicklungsplan Kirchheim 2030 geschaffen. Dieser hat nicht nur die planerischen Weichen gestellt, sondern wird auch die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen. Im Jahr 2018 hat der Gemeinderat Kirchheim b. München beschlossen, sich für die Bayerische Landesgartenschau 2024 zu bewerben. Mit dem Motto „Zusammen.Wachsen“ erhielt die Gemeinde den Zuschlag. Das übergeordnete Ziel des Wettbewerbs ist es, Lösungen zu finden, die nicht nur eine vielfältige und belebte Landesgartenschau 2024 ermöglichen, sondern den Ortspark als die verbindende Mitte Kirchheims etablieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässig sind. Fachliche Anforderungen einer natürlichen Person sind erfüllt, wenn sie gemäß ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt befugt sind.
Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften sind zusätzlich natürliche Personen teilnahmeberechtigt, die die Berufsbezeichnung Architekt tragen dürfen. Federführend sind die Landschaftsarchitekten. Sie sind als bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Im Falle einer nicht vorhandenen Regelung bezüglich der Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat, erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt oder Architekt, wer ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis vorzuweisen hat, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Alle oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Die fachlichen Anforderungen an juristische Personen sind erfüllt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligung. Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW und in § 79 Abs. 2 VgV beschrieben.
Im anschließenden Verhandlungsverfahren, also nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, müssen folgende Nachweise der Teilnahmeberechtigung und Eignung erbracht werden:
— Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV,
— Nachweis der Eintragung in einer Architektenkammer als Landschaftsarchitekt/-in,
— Büro mit entsprechender Mitarbeiteranzahl (mind. 7 technische Mitarbeiter inkl. Inhaber im Landschaftsarchitekturbüro),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3- fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Liegt diese nicht vor, ist eine entsprechende Deckungszusage im Auftragsfalle nachzuweisen,
— je ein vergleichbares, realisiertes Referenzprojekt in der Honorarzone IV Landschaftsarchitektur
Die Ausloberin macht deutlich, dass sich auch kleinere Büroorganisationen oder Berufsanfänger am Verfahren beteiligen können müssen; daher handelt es sich beim Referenzprojekt nicht um Mindestanforderungen, sondern lediglich um ein Wertungskriterien. Eine Nicht-Erfüllung führt nicht zum Ausschluss, sondern nur zu einer geringeren Punktebewertung. Um dem entgegenzuwirken kann eine Bewerbergemeinschaft gebildet oder sich der sog. „Eignungsleihe“ (vgl. § 47 VgV) bedient werden.
Abschnitt IV: Verfahren
— Übergreifende Leitidee,
— freiraumplanerische und architektonische Funktionalität und Qualität,
— Integration in den bestehenden Stadt- und Landschaftsraum,
— Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellungs- sowie der Unterhaltungskosten.
Die Reihenfolge der Kriterien hat keinen Einfluss auf die Bedeutung für die Lösung der Wettbewerbsaufgabe und wird gleichrangig bewertet.
Für Preise und Anerkennung stehen 225 000,00 EUR netto zur Verfügung.
Es ist folgende Verteilung vorgesehen:
1) Preis 90 000,00 EUR;
2) Preis 56 250,00 EUR;
3) Preis 33 750,00 EUR.
Anerkennungen 45 000,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsvergabe der Wettbewerbsaufgaben erfolgt in einem VgV-Verfahren. Die Ausloberin/die Auftraggeberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts an einen oder mehrere der Preisträger Planungsleistungen übertragen. Dies sind für die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2 und die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 4 jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer mit weiteren Leistungen der Leistungsphasen 6-9 zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitere Beauftragung besteht jedoch nicht. Sofern der Entwurf Gebäudeplanungen vorsieht und der Preisträger die Eignung nachweisen kann, umfasst dies auch die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1.
Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis bildet mit 50 von 100 Punkten die Grundlage der Bewertung. Entsprechend der VgV werden hierzu Auftragsverhandlungen mit allen Preisträgern durchgeführt. Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Wertungskriterien erfüllen. Der Nachweis über die Eignungskriterien (ggf. unter Einbeziehung der sogenannten Eignungsleihe, siehe § 47 VgV) muss erst zu den VgV-Verhandlungen gebracht werden. Die konkreten Vergabeunterlagen und Zuschlagskriterien werden den Preisträgern mit der Einladung zur Auftragsverhandlung bekannt gegeben.
Es werden gesonderte Verträge über die Leistungen der Objektplanung Freianlagen mit Verkehrsanlagen einerseits und gegebenfalls über die Leistungen der Objektplanung Gebäude andererseits geschlossen. Handelt es sich bei dem Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekt und Landschaftsarchitekt, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der jeweilige Vertrag wird aber nur mit dem für die jeweilige Planungsdisziplin zuständigen Mitglied geschlossen (keine Arbeitsgemeinschaft/gesamtschuldnerische Haftung).
Die Auslobung durch die Gemeinde Kirchheim bei München erfolgt stellvertretend für den Auftraggeber Kirchheim 2024 gGmbh (i.G.). Im Vertrag wird die Möglichkeit vorgesehen, dass der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt von einer anderen Rechtsperson als Auftraggeber übernommen werden kann.
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVlxSXl5WYx9kZlZVU1JqVmNfMWNWWB5gXx9TUmpWY18fVVY=
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: MTF1ZHFmYGFkamBsbGRxLXJ0ZGNhYHhkcW0/cWRmLG5tLWFgeGRxbS1jZA==
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/