Deutschland-Dachau: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 069-163219
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Weiherweg 16
Dachau
85221
Deutschland
Kontaktstelle(n): Abt. 5 Bautechnik und Kreisentwicklung
Telefon: +49 813174463
E-Mail: MTZiaV1iXFtvOmZsWydeW2IoXFtzX2xoKF5f
NUTS-Code: DE217
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landratsamt-dachau.de
Karlstraße 55
München
80333
Deutschland
Telefon: +49 89189396716
E-Mail: MjExbFpdZ11WXWM1YVZjWV1aZ2cibFpdZ11WXWMjWVo=
Fax: +49 89189396729
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landherr-wehrhahn.de
Weiherweg 16
Dachau
85221
Deutschland
Kontaktstelle(n): Submissionsstelle
E-Mail: MTJxc2BrZ3FxZ21scXFyY2pqYz5qcF8rYl9mLGBfd2NwbCxiYw==
NUTS-Code: DE217
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landratsamt-dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau 5-zügiges Gymnasium in Karlsfeld mit 4 Sporthallen und Freisportflächen
Das Gymnasium in Karlsfeld soll als 5-zügiges Gymnasium (mit einer Erweiterungsoption auf ein 6-zügiges) in der neunjährigen Form (G9) auf der pädagogischen und räumlichen Grundlage des „Münchner Lernhauskonzeptes“ errichtet werden. Es sind 4 Sporthalleneinheiten, Pausenhof- und Freisportflächen sowie etwa 135 Pkw-Stellplätze und ausreichend Fahrradabstellplätze zu planen.
Das Gymnasium in der Gemeinde Karlsfeld wird in interkommunaler Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Dachau (LKD) und der Landeshauptstadt München (LHM) errichtet, wobei der LKD als Grundstückseigentümer, Bauherr und zukünftiger Schulsachaufwandsträger und die LHM Zuwendungsgeberin sein wird.
Das zukünftige Schulareal liegt in einem Gemeindeteil, der vom eigentlichen, östlich gelegenen Siedlungsgebietes Karlsfelds durch Bahngleise (München-Ingolstadt) getrennt ist. Das Plangebiet wird derzeit als Ackerland landwirtschaftlich genutzt, diese Nutzung herrscht auch im Norden und Westen vor. Im Süden erstreckt sich eine kleinteilig bebaute Siedlungsfläche, die ohne merkliche Zäsur in die der Stadt München übergeht.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen:
Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Mitte Mai 2019, Kolloquium: Ende Juni 2019, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Mitte September 2019.
Auftragsgegenstand sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5.
Der Auslober beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 2. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 27 Teilnehmern, von denen 9 gesetzt werden, durchgeführt. Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen. Im Falle der Absage eines gesetzten Teilnehmers kann der Auslober Nachrücker bestimmen.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung:
Der Wettbewerb wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen durchgeführt. Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige:
a) natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist;
b) juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Die bevollmächtigte Vertretung der juristischen Person oder der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
c) Bewerbergemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:
Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-8 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens 20 000 000 EUR sowie eines in den Leistungsphasen 2-8 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Freianlagen mit Herstellungskosten (KGr. 500 nach DIN 276, netto) von mindestens 500 000 EUR. Die Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzone IV zugeordnet sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2009 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Urheberschaft den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens 20 000 000 EUR (für die Objektplanung Gebäude) bzw. 500 000 EUR (für die Objektplanung Freianlagen) erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-8 bearbeitet wurden.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Siehe III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
Abschnitt IV: Verfahren
— Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt,
— Qualität der Gestaltung und Funktionalität der Bebauung,
— Qualität der Gestaltung und Funktionalität der Grün- und Freiräume,
— Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung,
— Wirtschaftlichkeit,
— Realisierbarkeit,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.
Die voraussichtliche Gesamtsumme der Preise und Anerkennungen beträgt 280 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Es werden weder Bearbeitungshonorare bezahlt noch Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per E-Mail an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden (MTN0YmVvZV5laz1pXmthZWJvbyp0YmVvZV5laythYg==). Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite (http://www.landherr-wehrhahn.de) eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren;
b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag, die ausgefüllten Formblätter „Referenz Objektplanung Gebäude“ und „Referenz Objektplanung Freianlagen“ und die Anlage „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (falls zutreffend) vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform an die unter Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle einzureichen. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung;
2) Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen.
Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das Vertragsmuster des Auftraggebers. Es werden gesonderte Verträge über die Leistungen der Objektplanung Gebäude und der Objektplanung Freianlagen geschlossen
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung der im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.2.1) dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen;
b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und für Sachschäden von 5 000 000 EUR (für den Architekten) bzw. mit Deckungssummen für Personenschäden von 1 500 000 EUR und für Sachschäden von 1 000 000 EUR (für den Landschaftsarchitekten) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärungdes Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYR1iZFRTUVBoVGFdL2FUVhxeUR1RUGhUYV0dU1Q=
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiherweg 16
Dachau
85221
Deutschland
Internet-Adresse: https://www.landratsamt-dachau.de