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  • DE-80331 München
  • 01/2020
  • Ergebnis
  • (ID 2-336374)

Konzeptentwicklung für den Münchner Nordosten


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 24.01.2020 Entscheidung
    Verfahren Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 10
    Tatsächliche Teilnehmer: 9
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Stadt-/ Gebietsplanung / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 530.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Landeshauptstadt München, München (DE)
    Betreuer Dragomir Stadtplanung GmbH, München (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Markus Allmann [Vorsitz], Dr. Carlo Becker, Prof. Anne-Julchen Bernhardt, Prof. Ulrike Böhm, Dr. Andreas Kipar, Claudia Meixner, Prof. Elisabeth Merk, Prof. Manuel Scholl, Michael Ziller , Prof. Dr. Benedikt Boucsein, Irene Burkhard,
    Aufgabe
    Offener städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb (§ 3 Abs. 1 RPW und Abs. 2 RPW) zum Münchner Nordosten.
    Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche und landschaftsplanerische Konzeptentwicklung für das ca. 600 ha große Areal bei Englschalking, Daglfing, Johanneskirchen und Riem in 3 Nutzungsdichten von 10 000, 20 000 und 30 000 EinwohnerInnen.
    Es besteht der Wunsch der Stadt München, dass alle teilnehmenden Büros jeweils eine Leistung mit 3 Konzepten zu 3 Nutzungsdichten mit 10 000, 20 000, 30 000 EinwohnerInnen abgeben. Begründet wird dies über die in der Stadtgesellschaft unterschiedlichen, konfliktreichen Vorstellungen über ein verträgliches Wachstum der Stadt. Die Darstellungen von 3 Konzepten sollen als Grundlage für die politische und öffentliche Diskussion dienen und sollen entsprechende Entscheidungshilfen liefern.
    Der Münchner Nordosten zählt neben Freiham zu den wichtigsten strategischen Vorhaben der Stadtentwicklung in München. Aufgrund der herausragenden Bedeutung dieses Wettbewerbs für die zukünftige Entwicklung der Stadt bietet sich hier die Möglichkeit, eine Vision für Münchens Wachstums zu schaffen. Durch besonders kreative Ansätze und Ideen sollen Visionen entstehen, die die besonderen Identitäten Münchens berücksichtigen.
    Der Wettbewerb wird als offener Ideenwettbewerb ausgelobt und ist wie folgt aufgebaut:
    Anonymer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 (1. Stufe):
    In der abschließenden Preisgerichtssitzung werden maximal zehn gleichrangige PreisträgerInnen bestimmt, diese stellen die Teilnehmenden der nachfolgenden 2. Stufe dar.
    Anonymer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 (2. Stufe):
    Fortführung mit der Preisgruppe der 1. Stufe des Wettbewerbs. In der abschließenden Preisgerichtssitzung wird eine Rangfolge ermittelt. Mit Ermittlung der Rangfolge durch das Preisgericht ist der Ideenwettbewerb beendet.
    Im Anschluss findet kein Verhandlungsverfahren statt. Es erfolgt keine Auftragsvergabe.
    Über einen möglichen Ideenankauf (Nutzungsrechte) einer oder mehrerer Arbeiten wird voraussichtlich in der geplanten Stadtratsbeschlussfassung zum Ergebnis des Ideenwettbewerbs entschieden (siehe VI.3).
    Dialogveranstaltungen nach Abschluss der 1. Stufe:
    Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss der 1. Stufe eine Dialogveranstaltung mit EigentümerInnen sowie eine Dialogveranstaltung mit der weiteren Öffentlichkeit und eine Ausstellung durchzuführen. Im Anschluss daran startet die 2. Stufe. Die Anonymität bleibt über das gesamte Verfahren bis zum Abschluss der 2. Stufe bestehen. Die Teilnehmenden verpflichten sich zur Wahrung der Anonymität der Wettbewerbsarbeiten. Ein Verstoß hiergegen oder die Aufhebung der Anonymität durch die teilnehmenden Büros in sonstiger Weise führt somit zum Ausschluss des jeweiligen Wettbewerbsbeitrags vom weiteren Verfahren.
    Sowohl in der Dialogveranstaltung mit den EigentümerInnen als auch in der Dialogveranstaltung mit der Öffentlichkeit werden die Arbeiten der Preisgruppe ohne Nennung der Verfasser,.d. h. anonym, präsentiert. Die Öffentlichkeit und die EigentümerInnen haben hierbei die Möglichkeit, ihre Anregungen zu den Wettbewerbsbeiträgen der Preisgruppe aus der ersten Wettbewerbsstufe zu äußern. Diese werden den teilnehmenden Büros in geeigneter Weise für ihren jeweiligen Wettbewerbsbeitrag zur Kenntnis gegeben.
    Mit der Abgabe ihrer Beiträge erklären die Teilnehmenden der 1. Stufe ihr Einverständnis mit deren anonymisierten Veröffentlichungen im Rahmen der o. g. Veranstaltungen.
    Dialogveranstaltungen nach Abschluss des Ideenwettbewerbs:
    Sowohl im Eigentümerworkshop als auch Öffentlichkeitsworkshop werden die Arbeiten der PreisträgerInnen unter Nennung und im Beisein der EntwurfsverfasserInnen präsentiert. Die Öffentlichkeit und die EigentümerInnen haben hierbei die Möglichkeit, ihre Ideen und Anregungen zu den Wettbewerbsbeiträgen einzubringen.
    Voraussichtliche, unverbindliche Terminschiene siehe VI.3)
    Informationen
    Ausstellung Eröffnung der Ausstellung
    Am Montag, 3. Februar 2020, 18 bis 21 Uhr
    Isarforum - Deutsches Museum
    Ludwigsbrücke, Museumsinsel 1
    Die Ausstellung ist vom 4. bis zum 16. Februar 2020
    täglich von 14 bis 19 Uhr geöffnet.
    An Samstagen und Sonntagen bereits ab 12 Uhr.
    Adresse des Bauherren DE-80331 München
    TED Dokumenten-Nr. 176270-2019
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    • Deutschland-München: Stadtplanung

      2019/S 074-176270

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Landeshauptstadt München – Referat für Stadtplanung und Bauordnung
      Blumenstraße 28b
      München
      80331
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): PLAN HA II/12 Vergabestelle der HA II Stadtplanung
      E-Mail: MTJual9sLGZfMCsvMD5rc2NsYWZjbCxiYw==
      NUTS-Code: DE212

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.muenchen.de/plan

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av0e60ca-80331-munchen-stadtebaulicher-landschaftsplanerischer-ideenwettbewerb-zur-langfristigen-en
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb zur langfristigen Entwicklung des Münchner Nordosten mit 2 Stufen.

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71410000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71420000
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Offener städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb (§ 3 Abs. 1 RPW und Abs. 2 RPW) zum Münchner Nordosten.

      Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche und landschaftsplanerische Konzeptentwicklung für das ca. 600 ha große Areal bei Englschalking, Daglfing, Johanneskirchen und Riem in 3 Nutzungsdichten von 10 000, 20 000 und 30 000 EinwohnerInnen.

      Es besteht der Wunsch der Stadt München, dass alle teilnehmenden Büros jeweils eine Leistung mit 3 Konzepten zu 3 Nutzungsdichten mit 10 000, 20 000, 30 000 EinwohnerInnen abgeben. Begründet wird dies über die in der Stadtgesellschaft unterschiedlichen, konfliktreichen Vorstellungen über ein verträgliches Wachstum der Stadt. Die Darstellungen von 3 Konzepten sollen als Grundlage für die politische und öffentliche Diskussion dienen und sollen entsprechende Entscheidungshilfen liefern.

      Der Münchner Nordosten zählt neben Freiham zu den wichtigsten strategischen Vorhaben der Stadtentwicklung in München. Aufgrund der herausragenden Bedeutung dieses Wettbewerbs für die zukünftige Entwicklung der Stadt bietet sich hier die Möglichkeit, eine Vision für Münchens Wachstums zu schaffen. Durch besonders kreative Ansätze und Ideen sollen Visionen entstehen, die die besonderen Identitäten Münchens berücksichtigen.

      Der Wettbewerb wird als offener Ideenwettbewerb ausgelobt und ist wie folgt aufgebaut:

      Anonymer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 (1. Stufe):

      In der abschließenden Preisgerichtssitzung werden maximal zehn gleichrangige PreisträgerInnen bestimmt, diese stellen die Teilnehmenden der nachfolgenden 2. Stufe dar.

      Anonymer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 (2. Stufe):

      Fortführung mit der Preisgruppe der 1. Stufe des Wettbewerbs. In der abschließenden Preisgerichtssitzung wird eine Rangfolge ermittelt. Mit Ermittlung der Rangfolge durch das Preisgericht ist der Ideenwettbewerb beendet.

      Im Anschluss findet kein Verhandlungsverfahren statt. Es erfolgt keine Auftragsvergabe.

      Über einen möglichen Ideenankauf (Nutzungsrechte) einer oder mehrerer Arbeiten wird voraussichtlich in der geplanten Stadtratsbeschlussfassung zum Ergebnis des Ideenwettbewerbs entschieden (siehe VI.3).

      Dialogveranstaltungen nach Abschluss der 1. Stufe:

      Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss der 1. Stufe eine Dialogveranstaltung mit EigentümerInnen sowie eine Dialogveranstaltung mit der weiteren Öffentlichkeit und eine Ausstellung durchzuführen. Im Anschluss daran startet die 2. Stufe. Die Anonymität bleibt über das gesamte Verfahren bis zum Abschluss der 2. Stufe bestehen. Die Teilnehmenden verpflichten sich zur Wahrung der Anonymität der Wettbewerbsarbeiten. Ein Verstoß hiergegen oder die Aufhebung der Anonymität durch die teilnehmenden Büros in sonstiger Weise führt somit zum Ausschluss des jeweiligen Wettbewerbsbeitrags vom weiteren Verfahren.

      Sowohl in der Dialogveranstaltung mit den EigentümerInnen als auch in der Dialogveranstaltung mit der Öffentlichkeit werden die Arbeiten der Preisgruppe ohne Nennung der Verfasser,.d. h. anonym, präsentiert. Die Öffentlichkeit und die EigentümerInnen haben hierbei die Möglichkeit, ihre Anregungen zu den Wettbewerbsbeiträgen der Preisgruppe aus der ersten Wettbewerbsstufe zu äußern. Diese werden den teilnehmenden Büros in geeigneter Weise für ihren jeweiligen Wettbewerbsbeitrag zur Kenntnis gegeben.

      Mit der Abgabe ihrer Beiträge erklären die Teilnehmenden der 1. Stufe ihr Einverständnis mit deren anonymisierten Veröffentlichungen im Rahmen der o. g. Veranstaltungen.

      Dialogveranstaltungen nach Abschluss des Ideenwettbewerbs:

      Sowohl im Eigentümerworkshop als auch Öffentlichkeitsworkshop werden die Arbeiten der PreisträgerInnen unter Nennung und im Beisein der EntwurfsverfasserInnen präsentiert. Die Öffentlichkeit und die EigentümerInnen haben hierbei die Möglichkeit, ihre Ideen und Anregungen zu den Wettbewerbsbeiträgen einzubringen.

      Voraussichtliche, unverbindliche Terminschiene siehe VI.3)

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Es ist zwingend eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Fachrichtungen Architektur und Landschaftsarchitektur/-planung in optionaler Kooperation mit Stadtplanung nachzuweisen. Für detaillierte Angaben siehe VI.3)

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Offen
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Kriterien bewertet:

      1) Qualität der konzeptionelle Leitidee(n) mit einer klaren Haltung zum Ort;

      2) Qualität des Städtebaus;

      4) Qualität der Grün- und Freiraumplanung;

      5) Qualität der Erschließung und verkehrlichen Lösung;

      6) Programmerfüllung (Nutzungen, Nutzungsdichten, Entwicklungsabschnitte etc.).

      Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar. Die Bewertung der Kriterien ergibt sich aus dem Vergleich der eingereichten Vorschläge.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 14/06/2019
      Ortszeit: 16:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Gesamtwettbewerbssumme für die 1. Stufe beläuft sich auf 256 000,00 EUR (netto) und wird unter der Preisgruppe zu gleichen Teilen verteilt. In Stufe 1 wird eine Preisgruppe von maximal 10 Arbeiten gebildet. Die Wettbewerbssumme der Stufe 1 kommt dabei immer zur Ausschüttung.

      Für die 2. Stufe wird eine Preissumme in Abhängigkeit der geforderten Leistungen von voraussichtlich 274 000,00 EUR (netto) ausgeschüttet. Hiervon wird eine Preissumme von 137 000,00 EUR (netto) entsprechend der ermittelten Rangfolge unter den mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten ausgeschüttet. Darüber hinaus erhält jedes der teilnehmenden Teams der zweiten Stufe, das eine prüffähige und in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechenden Wettbewerbsbeitrag abgibt, jeweils ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 13 700 EUR (netto) bei 10 Teilnehmenden.

      Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Die Wettbewerbssumme der 2. Stufe kommt dabei immer zur Ausschüttung.

      Sofern die Teilnehmenden Mehrwertsteuer abführen wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter (Stimmberechtigte, ständig anwesende Stellvertretende und Stellvertrende)
      Frau Prof. Dr.(I) Elisabeth Merk, Stadtbaurätin, LH München (stimmberechtigt)
      Frau Claudia Meixner, Architektin, Frankfurt/Main (stimmberechtigt)
      Frau Prof. Anne-Julchen Bernhardt, Architektin/Köln (stimmberechtigt)
      Herr Prof. Markus Allmann, Architekt, München (stimmberechtigt)
      Herr Prof. Dr. Benedikt Boucsein, Architekt, Zürich (stimmberechtigt)
      Herr Prof. Manuel Scholl, Architekt, Zürich (stimmberechtigt)
      Herr Michael Ziller, Architekt und Stadtplaner, München (stimmberechtigt)
      Frau Prof. Ulrike Böhm, Landschaftsarchitektin, Berlin (stimmberechtigt)
      Frau Irene Burkhardt, Landschaftsarchitektin, München (stimmberechtigt)
      Herr Dr. Andreas Kipar, Landschaftsarchitekt, Mailand (stimmberechtigt)
      Herr Dr. Carlo Becker, Landschaftsarchitekt, Berlin (stimmberechtigt)
      Frau Prof. Dr. Angela Million, Stadt- und Regionalplanerin, Berlin (ständig anwesende Stellvertretung)
      Frau Prof. Dr. Susanne Hoffmann, Architektin, Berlin (ständig anwesende Stellvertretung)
      Frau Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Bockhorn (ständig anwesende Stellvertretung)
      Frau Prof. Ariane Röntz, Landschaftsarchitektin, Kassel (ständig anwesende Stellvertretung)
      Herr Steffen Kercher, Stadtplaner, Plan HA II/6 Sonderplanungen und Projektentwicklung (ständig anwesende Stellvertretung)
      Frau Prof. Carola Dietrich, Architektin, München (nicht ständig anwesende Stellvertretung)
      Herr Prof. Axel Humpert, Architekt, Zürich (nicht ständig anwesende Stellvertretung)
      Herr Dr. Cyrus Zahiri, Architekt, Berlin (nicht ständig anwesende Stellvertretung)
      Herr Arne Lorz, Plan HA I Stadtentwicklungsplanung (nicht ständig anwesende Stellvertretung)
      Frau Susanne Hutter von Knorring, Plan HA II/5 Grünplanung (nicht ständig anwesende Stellvertretung)
      Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter
      Herr Dieter Reiter, Oberbürgermeister der LH München (stimmberechtigt)
      Frau Kristina Frank, Kommunalreferentin der LH München (stimmberechtigt)
      Herr Stadtrat Hans Podiuk, CSU-Fraktion (stimmberechtigt)
      Herr Stadtrat Walter Zöller, CSU-Fraktion (stimmberechtigt)
      Frau Stadträtin Bettina Messinger, SPD-Fraktion (stimmberechtigt)
      Frau Stadträtin Heide Rieke, SPD-Fraktion (stimmberechtigt)
      Herr Stadtrat Herbert Danner, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / Rosa Liste (stimmberechtigt)
      Frau Stadträtin Gabriele Neff, Fraktion FDP-HUT (stimmberechtigt)
      Frau Angelika Pilz-Strasser, Vorsitzende Bezirksausschuss 13 Bogenhausen (stimmberechtigt)
      Herr Otto Steinberger, Vorsitzender Bezirksauschuss 15 Trudering-Riem (stimmberechtigt)
      Frau Suzan Erdogan, Büro des Oberbürgermeister (ständig anwesende Stellvertretung)
      Herr Stadtrat Marian Offman, CSU-Fraktion (ständig anwesende Stellvertretung)
      Herr Bürgermeister Manuel Pretzl, CSU-Fraktion (ständig anwesende Stellvertretung)
      Frau Stadträtin Renate Kürzdörfer, SPD-Fraktion (ständig anwesende Stellvertretung)
      Frau Stadträtin Anne Hübner, SPD-Fraktion (ständig anwesende Stellvertretung)
      Herr Stadtrat Paul Bickelbacher, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / Rosa Liste (ständig anwesende Stellvertretung)
      Herr Stadtrat Richard Progl, Bayernpartei (ständig anwesende Stellvertretung)
      Herr Robert Brannekämper (MdL), stellv. Vorsitzender Bezirksauschuss 13 Bogenhausen (ständig anwesende Stellvertretung)
      Frau Dr. Magdalena Miehle, Bezirksauschuss 15 Trudering-Riem (ständig anwesende Stellvertretung)
      Frau Tanja Peikert, Kommunalreferat KR-IS (nicht ständig anwesende Stellvertretung)
      Frau Sabine Stucke, Kommunalreferat KR-IS (nicht ständig anwesende Stellvertretung)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Teilnehmende haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Hierbei sind neben den unten genannten fachlichen Anforderungen ebenfalls die folgenden städtischen Vorgaben zu erfüllen:

      — Scientology-Schutzerklärung

      Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige:

      — natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zu Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt oder Architekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderungen als Architekt, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L255 S. 22) entspricht,

      — juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden,

      — Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachliche Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstige Zulassungsvoraussetzungen erfüllt,

      — Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein.

      Nutzungsrechte und Ideenankauf:

      Alle PreisträgerInnen der zweiten Stufe verpflichten sich durch ihre Teilnahme an der Stufe 2 des Wettbewerbs, die Nutzungsrechte an ihren Arbeiten, sofern sie für den Ideenankauf ausgewählt werden, an die Ausloberin zu übertragen. Mit Abgabe ihrer Arbeit erklären die TN zugleich unwiderruflich das Angebot auf Übertragung der ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungsrechte gegenüber der Ausloberin. Für den Ideenankauf ist ein Betrag in Höhe von insgesamt 83 000 (netto) für eine anzukaufende Arbeit angesetzt.

      Voraussichtliche, unverbindliche Terminschiene:

      1. Stufe

      Rückfragenkolloquium: 07.5.19

      Abgabe Pläne: 14.6.19

      Preisgerichtssitzung: 16.07 und 17.7.19

      Öffentlichkeitsbeteiligung: voraussichtlich 20.7.19

      2. Stufe

      Rückfragenkolloquium: 01.10.19

      Abgabe Pläne: 13.12.19

      Abgabe Modell: 20.12.19

      Preisgerichtssitzung: 24.1.20.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern (§104 GWB)
      Maximillianstraße 39
      München
      80534
      Deutschland
      Telefon: +49 8921762411
      E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2FXY2NbaCRpa1taWFdvW2hkNmhbXSNlWCRYV29baGQkWls=
      Fax: +49 8921762847
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern (§104 GWB)
      Maximillianstraße 39
      München
      80534
      Deutschland
      Telefon: +49 8921762411
      E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjaV9ra2NwLHFzY2JgX3djcGw+cGNlK21gLGBfd2NwbCxiYw==
      Fax: +49 8921762847
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:

      — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder

      — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

      Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160, Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern (§104 GWB)
      Maximillianstraße 39
      München
      80534
      Deutschland
      Telefon: +49 8921762411
      E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXxtgYlJRT05mUl9bLV9SVBpcTxtPTmZSX1sbUVI=
      Fax: +49 8921762847
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      10/04/2019
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 15.04.2019
Ergebnis veröffentlicht 30.01.2020
Zuletzt aktualisiert 11.03.2021
Wettbewerbs-ID 2-336374 Status Anzeige
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