Deutschland-München: Stadtplanung
2019/S 074-176270
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Blumenstraße 28b
München
80331
Deutschland
Kontaktstelle(n): PLAN HA II/12 Vergabestelle der HA II Stadtplanung
E-Mail: MTJual9sLGZfMCsvMD5rc2NsYWZjbCxiYw==
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de/plan
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb zur langfristigen Entwicklung des Münchner Nordosten mit 2 Stufen.
Offener städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb (§ 3 Abs. 1 RPW und Abs. 2 RPW) zum Münchner Nordosten.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche und landschaftsplanerische Konzeptentwicklung für das ca. 600 ha große Areal bei Englschalking, Daglfing, Johanneskirchen und Riem in 3 Nutzungsdichten von 10 000, 20 000 und 30 000 EinwohnerInnen.
Es besteht der Wunsch der Stadt München, dass alle teilnehmenden Büros jeweils eine Leistung mit 3 Konzepten zu 3 Nutzungsdichten mit 10 000, 20 000, 30 000 EinwohnerInnen abgeben. Begründet wird dies über die in der Stadtgesellschaft unterschiedlichen, konfliktreichen Vorstellungen über ein verträgliches Wachstum der Stadt. Die Darstellungen von 3 Konzepten sollen als Grundlage für die politische und öffentliche Diskussion dienen und sollen entsprechende Entscheidungshilfen liefern.
Der Münchner Nordosten zählt neben Freiham zu den wichtigsten strategischen Vorhaben der Stadtentwicklung in München. Aufgrund der herausragenden Bedeutung dieses Wettbewerbs für die zukünftige Entwicklung der Stadt bietet sich hier die Möglichkeit, eine Vision für Münchens Wachstums zu schaffen. Durch besonders kreative Ansätze und Ideen sollen Visionen entstehen, die die besonderen Identitäten Münchens berücksichtigen.
Der Wettbewerb wird als offener Ideenwettbewerb ausgelobt und ist wie folgt aufgebaut:
Anonymer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 (1. Stufe):
In der abschließenden Preisgerichtssitzung werden maximal zehn gleichrangige PreisträgerInnen bestimmt, diese stellen die Teilnehmenden der nachfolgenden 2. Stufe dar.
Anonymer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 (2. Stufe):
Fortführung mit der Preisgruppe der 1. Stufe des Wettbewerbs. In der abschließenden Preisgerichtssitzung wird eine Rangfolge ermittelt. Mit Ermittlung der Rangfolge durch das Preisgericht ist der Ideenwettbewerb beendet.
Im Anschluss findet kein Verhandlungsverfahren statt. Es erfolgt keine Auftragsvergabe.
Über einen möglichen Ideenankauf (Nutzungsrechte) einer oder mehrerer Arbeiten wird voraussichtlich in der geplanten Stadtratsbeschlussfassung zum Ergebnis des Ideenwettbewerbs entschieden (siehe VI.3).
Dialogveranstaltungen nach Abschluss der 1. Stufe:
Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss der 1. Stufe eine Dialogveranstaltung mit EigentümerInnen sowie eine Dialogveranstaltung mit der weiteren Öffentlichkeit und eine Ausstellung durchzuführen. Im Anschluss daran startet die 2. Stufe. Die Anonymität bleibt über das gesamte Verfahren bis zum Abschluss der 2. Stufe bestehen. Die Teilnehmenden verpflichten sich zur Wahrung der Anonymität der Wettbewerbsarbeiten. Ein Verstoß hiergegen oder die Aufhebung der Anonymität durch die teilnehmenden Büros in sonstiger Weise führt somit zum Ausschluss des jeweiligen Wettbewerbsbeitrags vom weiteren Verfahren.
Sowohl in der Dialogveranstaltung mit den EigentümerInnen als auch in der Dialogveranstaltung mit der Öffentlichkeit werden die Arbeiten der Preisgruppe ohne Nennung der Verfasser,.d. h. anonym, präsentiert. Die Öffentlichkeit und die EigentümerInnen haben hierbei die Möglichkeit, ihre Anregungen zu den Wettbewerbsbeiträgen der Preisgruppe aus der ersten Wettbewerbsstufe zu äußern. Diese werden den teilnehmenden Büros in geeigneter Weise für ihren jeweiligen Wettbewerbsbeitrag zur Kenntnis gegeben.
Mit der Abgabe ihrer Beiträge erklären die Teilnehmenden der 1. Stufe ihr Einverständnis mit deren anonymisierten Veröffentlichungen im Rahmen der o. g. Veranstaltungen.
Dialogveranstaltungen nach Abschluss des Ideenwettbewerbs:
Sowohl im Eigentümerworkshop als auch Öffentlichkeitsworkshop werden die Arbeiten der PreisträgerInnen unter Nennung und im Beisein der EntwurfsverfasserInnen präsentiert. Die Öffentlichkeit und die EigentümerInnen haben hierbei die Möglichkeit, ihre Ideen und Anregungen zu den Wettbewerbsbeiträgen einzubringen.
Voraussichtliche, unverbindliche Terminschiene siehe VI.3)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist zwingend eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Fachrichtungen Architektur und Landschaftsarchitektur/-planung in optionaler Kooperation mit Stadtplanung nachzuweisen. Für detaillierte Angaben siehe VI.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Kriterien bewertet:
1) Qualität der konzeptionelle Leitidee(n) mit einer klaren Haltung zum Ort;
2) Qualität des Städtebaus;
4) Qualität der Grün- und Freiraumplanung;
5) Qualität der Erschließung und verkehrlichen Lösung;
6) Programmerfüllung (Nutzungen, Nutzungsdichten, Entwicklungsabschnitte etc.).
Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar. Die Bewertung der Kriterien ergibt sich aus dem Vergleich der eingereichten Vorschläge.
Die Gesamtwettbewerbssumme für die 1. Stufe beläuft sich auf 256 000,00 EUR (netto) und wird unter der Preisgruppe zu gleichen Teilen verteilt. In Stufe 1 wird eine Preisgruppe von maximal 10 Arbeiten gebildet. Die Wettbewerbssumme der Stufe 1 kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Für die 2. Stufe wird eine Preissumme in Abhängigkeit der geforderten Leistungen von voraussichtlich 274 000,00 EUR (netto) ausgeschüttet. Hiervon wird eine Preissumme von 137 000,00 EUR (netto) entsprechend der ermittelten Rangfolge unter den mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten ausgeschüttet. Darüber hinaus erhält jedes der teilnehmenden Teams der zweiten Stufe, das eine prüffähige und in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechenden Wettbewerbsbeitrag abgibt, jeweils ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 13 700 EUR (netto) bei 10 Teilnehmenden.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Die Wettbewerbssumme der 2. Stufe kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Sofern die Teilnehmenden Mehrwertsteuer abführen wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnehmende haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Hierbei sind neben den unten genannten fachlichen Anforderungen ebenfalls die folgenden städtischen Vorgaben zu erfüllen:
— Scientology-Schutzerklärung
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige:
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zu Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt oder Architekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderungen als Architekt, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L255 S. 22) entspricht,
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden,
— Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachliche Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstige Zulassungsvoraussetzungen erfüllt,
— Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein.
Nutzungsrechte und Ideenankauf:
Alle PreisträgerInnen der zweiten Stufe verpflichten sich durch ihre Teilnahme an der Stufe 2 des Wettbewerbs, die Nutzungsrechte an ihren Arbeiten, sofern sie für den Ideenankauf ausgewählt werden, an die Ausloberin zu übertragen. Mit Abgabe ihrer Arbeit erklären die TN zugleich unwiderruflich das Angebot auf Übertragung der ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungsrechte gegenüber der Ausloberin. Für den Ideenankauf ist ein Betrag in Höhe von insgesamt 83 000 (netto) für eine anzukaufende Arbeit angesetzt.
Voraussichtliche, unverbindliche Terminschiene:
1. Stufe
Rückfragenkolloquium: 07.5.19
Abgabe Pläne: 14.6.19
Preisgerichtssitzung: 16.07 und 17.7.19
Öffentlichkeitsbeteiligung: voraussichtlich 20.7.19
2. Stufe
Rückfragenkolloquium: 01.10.19
Abgabe Pläne: 13.12.19
Abgabe Modell: 20.12.19
Preisgerichtssitzung: 24.1.20.
Maximillianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2FXY2NbaCRpa1taWFdvW2hkNmhbXSNlWCRYV29baGQkWls=
Fax: +49 8921762847
Maximillianstraße 39
München
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Telefon: +49 8921762411
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjaV9ra2NwLHFzY2JgX3djcGw+cGNlK21gLGBfd2NwbCxiYw==
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160, Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Maximillianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
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