Deutschland-Münster: Architekturentwurf
2019/S 074-176271
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
DEA33
Klemensstraße 10
Münster
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt – Zentrales Vergabemanagement
Telefon: +49 251-492-3041
E-Mail: MTVRYG1iXF1gaTtub1xfbyhocGBpbm9gbSlfYA==
NUTS-Code: DEA33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb – Objektplanungsleistung zur Erweiterung der Thomas-Morus-Schule
Gegenstand des Wettbewerbs sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume (Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI) für den Schulstandort Thomas-Morus-Schule:
Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die Planung die Erweiterung der Thomas-Morus-Schule in Münster zur vollen 4-Zügigkeit unter Aufgabe des derzeit vorhandenen Pavillonbaus im südlichen Grundstücksbereich. Darüber hinaus soll für die vorhandene Einfachsporthalle eine Ergänzung um eine weitere Einfeldhalle geplant werden.
Zur Erlangung von Entwurfsvorschlägen wird ein nichtoffener Planungswettbewerb nach RPW 2013 für Architekten mit folgender Terminkette ausgeschrieben:
— Ausgabe Auslobungstext 27.5.2019,
— schriftliche Rückfragen bis 19.6.2019,
— Kolloquium 28.6.2019 14.30 Uhr in der Aula der Thomas-Morus-Schule in Münster,
— Abgabe der Arbeiten 8.10.2019,
— Abgabe des Modells 15.10.2019,
— Preisgerichtssitzung 15.11.2019.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Neben den 5 bereits gesetzten Teilnehmern (siehe IV.1.7) werden weitere 10 Teilnehmer durch vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ermittelt.
Voraussetzung für die Teilnahme sind nachfolgende Unterlagen, die fristgerecht und vollständig bei der Vergabestelle der Stadt Münster eingereicht werden müssen! Es wird darauf hingewiesen, dass über die geforderten Unterlagen hinaus keine weiteren Anlagen gewünscht werden:
— Teilnahmeantrag mit Namens- und Adressangabe des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— unterzeichnete Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 521 EU),
— unterzeichnetes Formblatt mit a) Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) bewirbt, und dass die Bewerberin oder der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zu ihrem oder seinem nachträglichen Ausschluss und ggf. dem seiner Arbeit führen. Und b) Erklärung, dass der Teilnehmer im Falle der Auslosung am Wettbewerbsverfahren verbindlich teilnehmen wird.
— Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als ein Jahr ist). Als Stichtag gilt der Tag dieser Bekanntmachung.
Zusätzlich ist von Bewerbergemeinschaften einzureichen:
— Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
— Erklärung der Mitglieder zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft.
Wenn mehr als 10 Bewerbungen die Kriterien erfüllen, wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Planungswettbewerb zugelassenen Bewerbungen aus. Zusätzlich werden 4 Nachrücker ausgelost, die für den Fall einer nicht nachgewiesenen Teilnahmeberechtigung oder einer Absage eines Teilnehmers nachnominiert werden können.
Die Zulassung der Bewerbung gilt ausschließlich für den Planungswettbewerb selbst, d. h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb gem. den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im anschließenden Verhandlungsverfahren statt.
Dabei werden folgende Eignungskriterien zugrunde gelegt:
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung,
— Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) für vergleichbare Planungsleistungen im Bereich Hochbau; vergleichbar sind Planungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude, bei denen das Gebäude der Honorarzone III oder höher (entspr. HOAI) zuzuordnen ist und Baukosten (Summe der Kostengruppen 300 und 400 entspr. DIN 276) von mindestens 2 500 000 EUR (ohne MwSt.) aufweist; Mindestanforderung an die Eignung ist der Nachweis entsprechender Referenzen für die abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 8 (bei LPh 8 genügt hierzu die Fertigstellung des Gebäudes), wobei es auch ausreicht, wenn die Gesamtheit dieser Leistungsphasen durch die Summe aller Referenzen abgedeckt wird (Bsp.: bei Referenz A sind die LPhen 2 bis 5 bearbeitet und abgeschlossen und bei der Referenz B die LPhen 6 bis 8).
Die Preisträger haben die Möglichkeit gem. § 47 (Abs. 1) VgV für die wirtschaftliche, finanzielle, sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Büros per Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen.
Eine Projektbeschreibung für das Verfahren ist den Unterlagen beigefügt.
Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt.
Architekt/in (vgl. § 75 Abs. 1 und 3 VgV)
Abschnitt IV: Verfahren
— Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumprogramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen,
— Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung),
— Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit,
— Berücksichtigung ökologischer Aspekte,
— Einhaltung der Gebäudeleitlinien,
— Einbindung in den Freiraum/Schulhof,
— Wirtschaftlichkeit,
— Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange, Realisierbarkeit,
— Nachhaltigkeit.
Es wird ein Preisgeld von insgesamt 45 000 EUR brutto vergeben.
Die Aufteilung der Preisgelder ist wie folgt vorgesehen, wobei das Preisgericht unter Beibehaltung des Gesamtwertes der Preissumme eine abweichende Verteilung beschließen kann (Angaben inkl. MwSt)
1) Preis 18.000 EUR;
2) Preis 11 250 EUR;
3) Preis 6 750 EUR.
Anerkennungen 9 000 EUR
Gesamtsumme: 45 000 EUR.
Über das Preisgeld hinaus erfolgt keine weitere Vergütung an die Teilnehmer.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen via Biertertool im Vergabemarktplatz zulässig.
Zu den Angaben unter IV.3.3) und IV.3.4) wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Auftrag an einen der Preisträger vergeben wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, und dass die Bindung des Auftraggebers an die Entscheidung des Preisgerichtes die Vergabe der Preise und Anerkennungen sowie die Verteilung des Preisgeldes betrifft.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514110
E-Mail: MTdpaGxtbG1eZWVeOVtrZmwnZ2twJ11e
Internet-Adresse: www.bezirksregierung-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg:10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Albrecht-Thaer-Straße 9
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