Deutschland-Münster: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 076-181611
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Steinfurter Str. 60
Münster
48149
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA, Frau Hiltner
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: MjE3YlJXXl9cVGhUYR1QYVJXWGNUWmNUXS9jHF5dW1hdVB1TVA==
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DEA33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnstadtbau.de
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA, Frau Hiltner
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: MTRvX2RrbGlhdWFuKl1uX2RlcGFncGFqPHApa2poZWphKmBh
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DEA33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnstadtbau.de
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: MjEwaVleZWZjW29baCRXaFleX2pbYWpbZDZqI2VkYl9kWyRaWw==
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnstadtbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnprojekt „Gescherweg“ in Münster-Gievenbeck
Wohnprojekt „Gescherweg“ in Münster-Gievenbeck,
Städtisches Wohnen mit Jugendtreff und MuM e. V.
Der Wettbewerb wird in Kooperation mit der Stadt Münster durchgeführt.
Es handelt sich um einen nicht offenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet.
Bei der Architektenkammer NW ist eine Registriernummer für den Wettbewerb beantragt.
Aufgabe ist die Beplanung des Grundstücks Gescherweg 87 in Münster-Gievenbeck.
Hier soll auf einer Grundstücksfläche ca. 7 899 m2 attraktiver Wohnraum – davon ca. 60 % öffentlich gefördert gemäß WFB und 40 % frei finanziert- entstehen.
Zusätzlich sollen die vor Ort bestehenden Einrichtungen eines Jugendtreffs und des 'MuM e.V.' ('Mehrgenerationenhaus & Mütterzentrum') in einen Neubau überführt werden, wobei ein durchgängiger Betrieb während der kompletten Umsetzungsphase (= Bauabschnittsbildung) sichergestellt werden muss.
Außerdem soll eine dreigruppige Kindertageseinrichtung geplant werden, die u. U. erst in 5-10 Jahren zur Realisierung kommen wird.
Die Ausloberin strebt ein durchmischtes und belebtes Quartier für Familien, Studenten und Senioren mit qualitätvollem Wohnraum und einer attraktiven Freiraumgestaltung an.
Das Raumprogramm umfasst:
— einen Wohnungsmix von öffentlich geförderten und frei finanzierten Wohnungen,
— einen Jugendtreff mit einer Nutzfläche von 248 m2 sowie 30 m2 Außenfläche,
— ein Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum (MuM) mit 315 m2 Nutzfläche sowie 400 m2 Außenspielfläche,
— eine Optionsfläche für eine 3-Gruppen-Kita gemäß Raumprogramm sowie 300 m2 Außenspielfläche je Gruppe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon 5 gesetzte und 10 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 10 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt.
Eine Bewerbung ist nur mit dem formalisierten Bewerbungsformular möglich.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht eingereicht hat.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind postalische, per E-Mail gesendete oder persönlich abgegebene Bewerbungsformulare zugelassen.
Bewerbergemeinschaften und Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Das Bewerbungsformular ist per E-Mail anzufordern bei: Schopmeyer Architekten BDA bis zum 16.5.2019, und muss bis zum 16.5.2019 um 14.00 im Büro Schopmeyer Architekten BDA in Münster, Deutschland eingegangen sein.
Geforderte Nachweise:
— Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— Referenz von mindestens einer realisierten Wohnungsbauaufgabe (mit den Angaben der Bezeichnung, des Bauherrn, der Leistungsphasen der Investitionssumme sowie Planungs- und Realisierungszeitraum).
Architekt/-in
Abschnitt IV: Verfahren
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
— Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen),
— Städtebauliche und architektonische Qualität der Planung (Innere und äußere Gestaltung),
— Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Errichtung und im Betrieb,
— Erschließung, Funktion und Nutzung,
— Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung,
— Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange (auch: Beachtung einer durchgängigen Barrierefreiheit).
Die Ausloberin behält sich vor, die Gewichtung und die Bildung von Unterkriterien in der Preisgerichtssitzung anzupassen bzw. zu erarbeiten.
Die Gesamtpreissumme beträgt 82 000,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer.
Jeder Teilnehmer des Wettbewerbs erhält für seine eingereichte Arbeit -bei Erfüllung der von der Ausloberin geforderten Leistungen- eine pauschale Aufwandsentschädigung von 2.750,00 € inkl. Umsatzsteuer und Nebenkosten.
1. Preis 16 000,00 EUR
2. Preis 10.000,00 EUR
3. Preis 6 500,00 EUR
Für Anerkennungen (2) 8 250,00 EUR
Es bleibt dem Preisgericht vorgehalten, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
Die Preise werden nach Entscheid des Preisgerichts gegen Rechnung (via Vorprüfung) ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:
21. KW 2019 – Auslosung der zusätzlichen Teilnehmer
21. KW 2019 – Abfragen der Teilnehmerzusagen
21. KW 2019 v Versand Auslobungsunterlagen an die Teilnehmer und Preisrichter
03.06.2019 – Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung, voraussichtlich
12.07.2019 – Abgabe Wettbewerbsplanunterlagen
19.07.2019 – Abgabe Einsatzmodell
35. KW 2019 – Preisgerichtssitzung, voraussichtlich
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen;
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
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