Deutschland-Wiesbaden: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 080-192525
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Gustav-Stresemann-Allee 15
Wiesbaden
65189
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hochbauamt
Telefon: +49 611316436
E-Mail: MjEzW2JWW1VUaFRgZzNqXFhmVVRXWGEhV1g=
NUTS-Code: DE714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Schaumainkai 13
Frankfurt am Main
60594
Deutschland
Telefon: +49 69612620
E-Mail: MTN0aGg9ZGxiYWJoZmtkK2Fi
Fax: +49 69612621
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goedeking.de
Schaumainkai 13
Frankfurt am Main
60594
Deutschland
Telefon: +49 69612620
E-Mail: MjE5ZFhYLVRcUlFSWFZbVBtRUg==
Fax: +49 69612621
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goedeking.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerhaus Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim – Nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Nicht offener hochbaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, § 78 VgV.
Der Wettbewerb soll Lösungsvorschläge für die Bebauung eines zwischen den Wiesbadener Stadtteilen Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gelegenen und bislang industriell genutzten Grundstücks an der Kostheimer Landstraße erbringen. Ausloberin des Wettbewerbs und Auftraggeberin der späteren Umsetzung ist die Landeshauptstadt Wiesbaden.
Auf dem Grundstück sollen ein multifunktional nutzbares Bürgerhaus mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 2 650 m2 sowie zugehörige Außenanlagen errichtet werden.
Der Kostenrahmen für das Projekt beläuft sich auf ca. 9,90 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300+400) und ca. 0,50 Mio. EUR netto (Kostengruppe 500). Der Kostenrahmen ist einzuhalten.
Der Wettbewerb wird als nicht offener Wettbewerb mit EU-weiter Ankündigung ausgelobt. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb ist als nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb ausgelobt. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hat den Wettbewerb am 18.3.2019 unter der Nummer 04/2019 RPW 2013 registriert.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) den entsprechenden beruflichen Anforderungen entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
1) Bewerbung zum Auswahlverfahren:
Dem Wettbewerb ist ein qualifiziertes Bewerbungsverfahren als Teilnahmewettbewerb vorangestellt;
2) Anzahl der Teilnehmer: 25
Vom Auslober wurden 2 Teilnehmer gesetzt. Aus dem qualifizierten Bewerberkreis werden im Rahmen eines Losverfahrens weitere 23 Wettbewerbsteilnehmer sowie 3 Nachrücker bestimmt;
Die Zulassung zum Losverfahren erfolgt anhand der unter 3. geforderten Nachweise.
3) Geforderte Nachweise (Mindestanforderung):
a) Nachweis/e der Berufszulassung (Architekt/-in; Landschaftsarchitekt/in);
b) Nachweis von einer Referenz über erbrachte Leistungen (mind. LPH 2-8) für einen Neubau mit ähnlicher Schwierigkeit mit Baukosten mindestens 2,0 Mio. Euro (brutto) und abschließender Fertigstellung nach dem 1.1.2009. Erforderlich sind die Angaben von Projektgegenstand, Bauherr, erbrachten Leistungsphasen, Baukosten der KG300+400 (brutto) und Bauzeit. Als vergleichbar gelten insbesondere Bürger- und Gemeindezentren sowie Mehrzweckhallen für kulturelle Zwecke;
c) Nachweis eines Honorarumsatzes des Bewerbers für das Jahr 2018 in Höhe von mindestens 500 000 EUR.
Der Nachweis der Berufszulassung (Punkt a) ist über Kopien der entsprechenden Urkunden zu führen.
Die unter b) genannte Referenz kann auch durch ein Projekt nachgewiesen werden, bei dem der Bewerber bzw. die Bewerberin projektleitend für ein anderes Büro tätig war. Der Nachweis ist in geeigneter Weise zu führen.
Der Nachweis des unter c) genannten Mindest-Honorarumsatzes kann durch eine entsprechende Eigenerklärung erfolgen.
Der Teilnahmeantrag ist unter Beifügung der vorgenannten Unterlagen und Nachweise formlos und ausschließlich schriftlich in Papierform einzureichen.
Im Falle einer Eignungsleihe sind die Nachweise a), b) und c) gemeinschaftlich nachzuweisen, siehe auch unter VI.3.
Architekt/innen sowie Landschaftsarchitekt/innen in Arbeitsgemeinschaft mit Architekt/innen; siehe auch nähere Angaben unter VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden u. a. nach folgenden inhaltlichen Kriterien beurteilt:
— Raumprogramm und funktionale Anforderungen,
— Städtebauliche Qualität und stadträumliche Einbindung,
— Gestalterische und räumliche Qualität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Barrierefreiheit.
Die Reihenfolge der Nennung stellt keine Rangfolge der Gewichtung dar. Die Kriterien werden mit dem Preisgericht abgestimmt und verbindlich in der Auslobung mitgeteilt.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 82 500 EUR (netto) zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 33 000 EUR;
2) Preis 20 500 EUR;
3) Preis 12 500 EUR.
Anerkennung/en 16 500 EUR.
Die Mehrwertsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Eignungsleihe zur Erfüllung der Mindestanforderungen nach III.1.10) ist nur insoweit zulässig, als dass hiermit spätestens im Auftragsfall die Übernahme von Planungsleistungen nach HOAI § 34 verknüpft ist. In diesem Fall ist der Umfang der Eignungsleihe, der Umfang der durch die betreffende natürliche oder juristische Person zu erbringenden Leistungen und der Name der natürlichen oder juristischen Person bereits mit der Bewerbung zu benennen sowie eine Eigenerklärung der natürlichen oder juristischen Person über die Bereitschaft zum Erbringen der benannten Leistungen.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach Ablauf des Teilnahmewettbewerbs ist nicht zulässig.
Voraussichtliche Termine:
Versand der Unterlagen: 5.6.2019
Rückfragekolloquium: 18.6.2019
Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 9.8.2019 (Pläne) bzw. 16.8.2019 (Modell)
Preisgerichtssitzung: 19.9.2019
In anschließenden Verhandlungsverfahren werden von den Preisträgern des Wettbewerbs folgende weitere Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit verlangt:
— Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden mit zweifacher Maximierung pro Versicherungsjahr,
— mindestens 4 festangestellte Architekten/Architektinnen (ohne Büroinhaber). Eine Rückgriff auf die o. g. Eignungsleihe ist hierbei zulässig.
Die Vergabeunterlagen werden den Preisträgern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren bekanntgegeben.
Zuschlagskriterien:
Das Wettbewerbsergebnis wird mit 50 % berücksichtigt, wobei ein 1. Preis mit 50/100 Punkten, ein 2. Preis mit 40/100 Punkten und ein 3. Preis mit 30/100 Punkten bewertet wird.
Die weiteren Zuschlagskriterien sowie ihre Gewichtung lauten:
— Personalstruktur, Zusammensetzung und Organisation des Projektteams: 15 %,
— Koordination der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, Vorstellung der konkreten Herangehensweise an das Projekt: 15 %,
— konkrete Maßnahmen zur Kosten-, Termin- und Qualitätssteuerung: 10 %,
— Honorar, Nebenkosten und Stundensätze: 10 %.
Bei einstimmiger Empfehlung des Preisgerichts zur Realisierung des 1. Preises ist der Auslober/Auftraggeber berechtigt, das Verhandlungsverfahren zunächst nur mit dem/den erstplatzierten Büro zu führen.
Die Beauftragung durch den Auftraggeber erfolgt stufenweise. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die weitere Beauftragung steht unter haushaltsrechtlichem Vorbehalt.
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834