Deutschland-Stemwede: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 090-216859
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Buchhofstraße 13 + 17
Stemwede
32351
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jörg Bartel, Fachbereichsleiter Bildung, Generationen, Zentrale Dienste Stemwede
Telefon: +49 574578899906
E-Mail: MjEyXiJWVWZoWWA0Z2hZYWtZWFkiWFk=
Fax: +49 574578899190
NUTS-Code: DEA46
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stemwede.de
Vennhofallee 97
Bielefeld
33689
Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Huesmann PartGmbB: Thomas Geppert
E-Mail: MjEwal5lY1dpJF1bZmZbaGo2Wl5mI2lbZGRbaWpXWmokWls=
NUTS-Code: DEA41
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb: Kita im Gebäude Buchhofstraße 13 und Anbau an das Alte Amtshaus, Stemwede
Die Gemeinde Stemwede beabsichtigt, um ihren dringenden Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder decken zu können, im historischen Ortskern von Stemwede-Levern in einem Gebäude, das derzeit Teile der Verwaltung beherbergt, eine Tageseinrichtung für Kinder entstehen, die zum 1.8.2020 fertiggestellt sein muss.
Parallel hierzu ist für die wegfallenden Räumlichkeiten der Verwaltung ein Ersatz durch einen Anbau (ca. 620 m2 BGF) an das alte Amtshaus in direkter Nachbarschaft zu schaffen. Beide Maßnahmen stehen damit in einem funktionalen Zusammenhang und sollen von den gleichen Planern bearbeitet werden; Vorrang bei der Realisierung hat jedoch die Bezugsfertigkeit der Kita. Zur Klärung der beiden Objekte wurde im Vorgriff auf den Architektenwettbewerb eine Machbarkeitsstudie erstellt. Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte einen geeigneten Auftragnehmer für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme Teilnahmeberechtigt sind Architekt/Architektinnen. Innenarchitekt/innen sind in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten zugelassen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Innenarchitekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Innenarchitekt nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben,
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Innenarchitekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
— der/die in der Gesellschaft tätigen Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
B) Verfahren zu Auswahl der Teilnehmer:
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 15 angestrebt, davon werden 4 Büros gesetzt, 11 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ermittelt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am 07.05.2109 auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 11.06.2019 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros
Drees & Huesmann PartGmbB möglich: www.dhp-sennestadt.de “Bewerbung zur Teilnahme”
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
— Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes,
— Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung,
— Angaben der Büroadresse inkl. Telefon/E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.
Teilnahmeberechtigt sind Architekt/Architektinnen. Innenarchitekt/innen sind in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten zugelassen. siehe III.1.10.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
A) Städtebau/Architektur
— Gestaltqualität/Architekturqualität,
— Einfügung in das Umfeld.
B) Funktionalität
— Umsetzung des jeweiligen Raumprogramms,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen einschließlich Umsetzung,
— Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.
C) Wirtschaftlichkeit
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten,
— Energieeffizienz.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 16.000 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 7 000 EUR
2. Preis 5 000 EUR
3. Preis 3 000 EUR
Anerkennung 1 000 EUR
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Der Auslober erklärt, dass er einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 5 nach §§ 34(3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
— soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Die Leistungsphase 1 gilt durch den Wettbewerb als erbracht.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem/der Gewinner/in Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Bei Durchführung von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträgern fließt das Wettbewerbsergebnis als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013 in die Honorarzone III Mindestsatz eingestuft entsprechend Anlage 10.2 Objektliste Gebäude (Büro und Verwaltungsgebäude sowie Kindergärten, Kinderhorte).
B) Terminplan:
7.5.2019 Elektronischer Versand EU-Bekanntmachung
11.6.2019 Ende der Bewerbungsfrist
13.6.2019 Losziehung
24.6.2019 Versand der Unterlagen
4.7.2019 Schriftl. Rückfragen
9.7.2019 Kolloquium
3.9.2019 Abgabe Planunterlagen
10.9.2019 Abgabe Modell
24.10.2019 Preisgericht
Ab 30.9.2019 Ausstellungseröffnung
C) Hinweis zur Bewerbung:
Bewerbungen sind ausschließlich über die Homepage von Drees & Huesmann PartGmbB und nur onlinemöglich:
http://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Dort steht die Auslobung Teil A mit den formalen Rahmenbedingungen zum Download bereit. Weitere Unterlagen stehen während der Bewerbungsfrist nicht zur Verfügung.
D) Der Auslobung liegen die „Richtlinien für planungswettbewerbe RPW 2013“ zugrunde. Sie sind Bestandteilder Auslobung. Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt und den Wettbewerb unter der Nummer W 33/19 registriert.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXy1PUmdfUlQaWmJSW2BhUl8bW19kG1FS
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgerichtbeschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXy1PUmdfUlQaWmJSW2BhUl8bW19kG1FS
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html