Deutschland-Neuenhagen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 091-220262
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
02369895
Am Rathaus 1
Neuenhagen
15366
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3342245620
E-Mail: MjExaCNoWF1aXmlaZzVjWmpaY11WXFpjIldaXiJXWmdhXmMjWVo=
Fax: +49 3342245447
NUTS-Code: DE409
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuenhagen-bei-berlin.de/
02369895
Am Rathaus 1
Neuenhagen
15366
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3342245620
E-Mail: MTlqJWpaX1xga1xpN2VcbFxlX1heXGUkWVxgJFlcaWNgZSVbXA==
Fax: +49 3342245447
NUTS-Code: DE409
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuenhagen-bei-berlin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungscampus Gruscheweg – Neuenhagen bei Berlin – Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten nach RPW 2013.
Vergabenummer: 085/2019/FBIII-1
Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin beabsichtigt die Entwicklung eines zukunftsfähigen Bildungscampus auf einer ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche innerhalb des 120 ha großen komplett neu entstehenden Ortsteils Gruscheweg. Durch eine Wohngebietsstraße getrennt wird der zukünftige Standort durch eine Fläche für Sportanlagen für den Vereins-, Schul- und Breitensport ergänzt. Der Campus soll ein lebendiger, identitätsstiftender, kultureller Mittelpunkt des neuen Ortsteils werden.
Bestandteile des neuen Bildungscampus werden u. a. der Neubau einer dreizügigen Grundschule für 18 Klassen mit jeweils maximal 28 Schülern (maximal rund 500 Grundschulplätze), der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit Funktion einer Versammlungsstätte, die Neuanlage von Außensportanlagen sowie der Neubau einer Schule mit Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ für 24 Klassen mit insgesamt 192 Schülern, die unter Trägerschaft des Landkreises Märkisch-Oderland errichtet wird. Der Standort Gruscheweg bietet hierfür Synergieeffekte für Parkplätze, Sport- und Freizeitanlagen sowie eine Weiteentwicklung der Kooperation von Grund- und Förderschule.
Unter Berücksichtigung der 5. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Märkisch-Oderland sind nach gemeindlicher Sicht auch im Sekundarbereich die Schulplätze nicht mehr ausreichend und der Bedarf einer dreizügigen weiterführenden Schule im Planungsbereich notwendig. In Anbetracht des notwendigen Planungsvorlaufs soll der Schulstandort Gruscheweg dahingehend vorbereitet werden, dass zukünftig auch diese weiterführende Schule errichtet werden kann. So soll als städtebauliche Aufgabe im Rahmen des Wettbewerbs auf diesem Areal eine Fläche zur späteren Errichtung einer weiterführenden Schule integriert und vorgehalten werden. Gleichzeitig soll eine verkehrliche Betrachtung des Standortes unter Berücksichtigung der Abwicklung der periodisch zu erwartenden Verkehrsströme erfolgen.
Bei dem Wettbewerbsbereich handelt es sich um ein laufendes B-Planverfahren, für das der jeweilige Aufstellungsbeschluss gefasst und der Vorentwurf in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin am 21.2.2019 beschlossen worden ist.
Die Gebäude auf dem zukünftigen Bildungscampus werden für 2 unterschiedliche Bauherren errichtet, die zweizügige Förderschule mit Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ (24 Klassen, ca. 5 100 qm NUF) für den Landkreis Märkisch-Oderland, die dreizügige Grundschule (18 Klassen) mit Hort für ca. 330 Hortplätze unterschiedlicher Klassenstufen (ca. 5 500 qm NUF) und Sporthalle (ca. 1 500 qm NUF) sowie Außensportanlagen für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin.
Für die Baumaßnahmen der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin sind Bauwerkskosten (Kostengruppen 300-400 gem. DIN 276) von ca. 15,6 Mio. EUR (netto) vorgesehen, für die Pausen-, Frei- und Sportaußenflächen (Kostengruppe 500 gem. DIN 276) stehen ca. 2,6 Mio. EUR (netto) zur Verfügung.
Für die Baumaßnahmen des Landkreises Märkisch-Oderland sind Bauwerkskosten (Kostengruppen 300-400 gem. DIN 276) von ca. 16,0 Mio. EUR (netto) vorgesehen, für die Pausen- und Freiflächen (Kostengruppe 500 gem. DIN 276) stehen ca. 1,0 Mio. Euro (netto) zur Verfügung.
Es ist geplant, mit der Baudurchführung 2021 zu beginnen. Die Fertigstellung der Grundschule und Sporthalle ist zum Schuljahresbeginn 2023/24 vorgesehen, jene der Förderschule zum Schuljahresbeginn 2024/25.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Teams aus Architekt/innen (federführend) und Landschaftsarchitekt/innen.
Eignungskriterien formal:
Vollständig vom bevollmächtigten Vertreter ausgefüllter Bewerbungsbogen mit:
— Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen/dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §§123/124 vorliegen/zur Beruflichen Befähigung (s. Bekanntmachung Ziff. III.2.1) / über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. VgV /das Nichtbestehens von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,
— im Fall einer Bewerbergemeinschaft zusätzlich: Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt),
— in allen übrigen Fällen, in denen ein bevollmächtigter Vertreter unterschreibt: Nachweis Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmachtserklärung,
— bei Personengesellschaften und/oder juristischen Personen: Auszug Handelsregister,
— Nachweis Kammereintragung (Architektur und Landschaftsarchitektur).
Mindestkriterien Architektur
Nettojahresumsatz Objektplanung i. S. HOAI §34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018): größer/gleich 0,7 Mio. EUR netto pro Jahr *
Anzahl festangestellte Architekten bzw. Ingenieure im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI §34: größer/gleich 7 pro Jahr *
Referenzprojekte
Genau 2 unter eigenem Namen geplante Referenzprojekte mit Zuordnung Neubau/Erweiterungsbau i.S. HOAI §2, bei denen mind. LPH 2-5 i.S. HOAI §34 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschluss LPH 5 i.S. HOAI §34 innerhalb der letzten 8 Jahre (04/2011-03/2019) erfolgte, mit Baukosten (KG 300-400 nach DIN 276) größer/gleich 3,0 Mio. EUR netto.
Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
— mind. 1 Referenzprojekt, dass im Zeitraum 04/2011-03/2019 realisiert wurde (Abschluss LPH 8 i. S. HOAI §34 [mind. Übergabe an Nutzer/Betreiber]),
— mind. 1 Referenzprojekt mit BGF bezogen auf den Neubau/Erweiterungsbauanteil i.S. HOAI §2 größer/gleich 2 000 qm,
— mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich III i. S. HOAI §35,
— mind. 1 Referenzprojekt als öffentlicher Auftrag i.S. GWB §103 **.
Mindestkriterien Freianlagen
Nettojahresumsatz für Objektplanung i. S. HOAI §39 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018): größer/gleich 0,24 Mio. EUR netto pro Jahr *
Anzahl der festangestellten Landschaftsarchitekten im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI §39: größer/gleich 3 pro Jahr *
Referenzprojekte
Genau 2 unter eigenem Namen geplante Referenzprojekte mit Zuordnung Neuanlage i.S. HOAI §2, bei denen mind. LPH 2-5 i.S. HOAI §39 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschluss LPH 2-5 i.S. HOAI §39 innerhalb der letzten 8 Jahre (04/2011-03/2019) erfolgte, mit Baukosten (KG 500 gem. DIN 276) größer/gleich 0,5 Mio. EUR netto.
Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
— mind. 1 Referenzprojekt, dass im Zeitraum 04/2011-03/2019 realisiert wurde (Abschluss LPH 8 i.S. HOAI §39 [mind. Übergabe an Nutzer/Betreiber])
— mind. 1 Referenzprojekt mit einer freiraumplanerisch bearbeiteten Fläche größer/gleich 5.000 qm
— mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich IV i.S. HOAI §40
— mind. 1 Referenzprojekt als öffentlicher Auftrag i.S. GWB §103 **
Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Bewerbungsbogens (Abschnitt 5.1-5.4) mit geforderten Angaben.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BG) müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied sondern von der BG insgesamt vorgewiesen werden.
* Im Falle einer BG sind Umsatz- bzw. Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der BG zu addieren.
** s. Hinweis unter Ziff. VI.3), Pkt. (2)
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen, bauvorlageberechtigte Ingenieure/innen und Landschaftsarchitekten/innen gemäß VgV §75 (1+3) in Verbindung mit VgV §44. Eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung ist erforderlich, siehe Bewerbungsbogen und Anlage A1/A2 zum Bewerbungsbogen (jeweils Punkt 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebau
— Stadträumliche Gestaltung/Positionierung von Schulen, Sporthalle und Freiflächen,
— Städtebauliche Bezüge und Verflechtung,
— Verkehrskonzept,
— Erschließung der Frei- bzw. Schulanlagen und Sporthall/Eingänge.
Architektonische Gestaltung
— Baukörpergestaltung Schulen/Baukörpergestaltung Sporthalle,
— Fassadengestaltung,
— Architektonische Qualität der Innenräume (Schulen/Sporthalle)/Qualität der Außenräume,
— Materialien,
— Konstruktion,
— Aufenthaltsqualitäten,
— Freianlagenkonzept,
— Pädagogische Konzepte.
Funktionen
— Erschließung (außen und innen),
— Funktionale Zuordnung,
— Räumliche Qualität,
— Barrierefreiheit,
— Raumzuschnitte, Belichtung, Verschattung,
— Belüftung, Luftqualität/-hygiene,
— Orientierung zu den Außenräumen,
— Freiflächen für Schul- und Sportnutzung.
Wirtschaftlichkeit
— Investitionskosten
— Einhaltung des Kostenrahmens
— Verhältnis Raumprogrammflächen/BGF,
— Wirtschaftlichkeit und Pflegeanforderungen (Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb).
Realisierbarkeit
— Programmerfüllung,
— Einhaltung des Kostenrahmens,
— Barrierefreiheit,
— Genehmigungsfähigkeit.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu ändern.
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 (2)) ist auf der Basis des § 34 und § 37 HOAI 2013 ermittelt worden. Für Preise stehen insgesamt 275 000,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, Preise und Anerkennungen wie folgt zu vergeben: 1. Preis: 110 000 EUR; 2. Preis: 68 750 EUR; 3. Preis: 41 250 EUR; sowie bis zu 2 Anerkennungen mit einem Gesamtwert von 55 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2013 § 7 (2) möglich.
Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.
Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
Ein Bearbeitungshonorar ist im Rahmen des Wettbewerbes nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Neben 6 geladenen wird die Auswahl weiterer max. 9 Teilnehmerteams angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.
(2) Hinweise zu Ziff. III.1.10)
** Verpflichtung zur Anwendung spezifischer Regelungen und Verfahren der öffentliche Hand [Verfahrensabläufe gem. RLBau/RBBau/ABau u. ä. o. vgl.], Verpflichtung zur Anwendung öffentliche Vergabevorschriften.
(3) Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person ist jedoch zwingend anzugeben. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Soweit die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
(4) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(5) Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerberverfahren können nur über folgenden Link gestellt werden: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXT8YYHYYY1
Rückfragen müssen bis 7 Tage vor der Abgabefrist, bis spätestens Mittwoch, den 5.6.2019, 12.00 Uhr gestellt werden.
Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber/innen werden die anonymisierten Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, laufend veröffentlicht unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXT8YYHYYY1
(6) Termine Wettbewerb:
— Ausgabe der Auslobungsunterlagen: 15.7.2019,
— Rückfragenkolloquium: 30.7.2019,
— Abgabe Pläne: 23.9.2019,
— Abgabe Modell: 30.9.2019,
— Preisgericht: 21.10.2019.
Der Wettbewerbsausschuss der Brandenburgischen Architektenkammer ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend tätig. Die Registriernummer wird mit der Auslobung bekannt gegeben.
(7) Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab. Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes mit einem der Preisträger, in der Regel mit dem Gewinner, mindestens die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude LPH 2 (Vervollständigung) bis 5 nach HOAI §34 und die Objektplanung Freianlagen LPH 2 (Vervollständigung) bis 5 nach HOAI §39 zu vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Eine weitere Beauftragung der weiteren Planungsphasen erfolgt nach Beschlussfassung und Zustimmung zur Entwurfsplanung durch das zuständige Gremium der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin und dem Landkreis Märkisch-Oderland.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2) Es ist beabsichtigt, je Auslober 2 gesonderte Verträge für Architekten/Ingenieure und Landschaftsarchitekten abzuschließen.
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661719
E-Mail: MjE2UlVRZGJZU1UeV2JlVV5SVWJXMF1nVR5SYlFeVFVeUmViVx5UVQ==
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/
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Fax: +49 3318661652
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Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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