Deutschland-Dresden: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 098-237486
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Königsbrücker Straße 80
Dresden
01099
Deutschland
Telefon: +49 351-8093-0
E-Mail: MjIwYlFeU01OUVoaTVUsX1VOGl9ZUhpfTU9UX1FaGlBR
Fax: +49 351-4510994560
NUTS-Code: DED2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.sachsen-vergabe.de
Königsbrücker Str. 80
Dresden
01099
Deutschland
E-Mail: MTltXGleWFlcZSVYYDdqYFklamRdJWpYWl9qXGUlW1w=
Fax: +49 3514510994560
NUTS-Code: DED2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sachsen-vergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
JVA Dresden, Neubau Therapeutisches Zentrum – Gebäudeplanung
Objektplanung Gebäude.
Hammerweg 30
01127 Dresden
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Dresden I, plant in der JVA Dresden den Neubau eines Therapeutischen Zentrums. Es sollen die kunsttherapeutischen Ansätze konzeptionell in einem Gebäude zusammengefasst werden. Die fehlenden Räume sollen durch einen Neubau in der Nähe des großen Sportplatzes auf der Trocken-Rasenfläche (nördliche Ecke der JVA, Biotop) innerhalb der Anstaltsmauer geschaffen werden. Das Therapiezentrum soll um einen Therapiegarten ergänzt werden.
Aus Gründen der Sicherheit und zur Optimierung des Überwachungsaufwandes soll das neue Therapiezentrum an die vorhandene unterirdische Hauptmagistrale der JVA angeschlossen werden.
Der in Vorbereitung dieses Verfahrens ermittelte Gesamtkostenrahmen beträgt zwischen 6,0 Mio. EUR und 7,4 Mio. EUR brutto für die KG 200-700. Bei der Ermittlung des Kostenorientierungswertes handelt es sich um einen standortunabhängigen Neubauwert.
Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln des Freistaates Sachsen, der Einsatz von Fördermitteln ist derzeit jedoch nicht ausgeschlossen.
Der Projektstart ist für 09/2019 und die Gesamtfertigstellung für 03/2023 vorgesehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung.
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach Anlage 10 zu §§ 34 und 35 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis der Berufl. Befähigung:
Der Nachweis über d. Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung d. Bewerbers ist durch Eintrag in einem Berufs- o. Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. S. hierzu Nr. III.2.1 d. Auftragsbekanntmachung.
Ist der Bewerber eine jur. Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortl. Berufsangehörige die an die natürl. Prs. gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber o. verantwortl. Berufsangehörige jur. Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU o. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachl. Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der BRD niedergelassen haben u. berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geändert durch die RL 2013/55/EU) zu tragen o.
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind u. ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben.
2) Nachweis d. Eintragung in ein Berufsregister: Angabe v. Register, Zeitpunkt d. Eintragung, Nummer sowie Vorlage Nachweis wie folgt:
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 65 Sächs BO u. der berufl. Befähigung des Bewerbers u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbes. der für die Dienstleistung verantwortl. Personen durch Nachweis der
— Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, beratender Ingenieur, Stadtplaner).
3) Nachweis d. Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe v. Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie Vorlage Handelsregisterauszug.
Weitere Angaben/Erklärungen:
E1) Angaben zur Identität d. Bieters (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel. Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.);
E2) Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen u. ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 S. 1 o. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe v. mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen o. einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
E3) Bei Unterauftragnehmer gem. § 36 VgV Bezeichnung d. betroffenen Leistungen (Art, Umfang) u. Name des anderen Unternehmens (Formblatt 934-AI EU) sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 935-AI EU);
E4) Bei Eignungsleihe gem. § 47 VgV:
Angabe v. Name u. der in Anspruch genommen Kapazität des anderen Unternehmens sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen mit gesamtschuldnerischer Haftung (Formblatt 935-AI EU).
E5) Bei Bietergemeinschaft:
Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziff. 6 d. Auftragsbekanntmachung. Rechtsform v. BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über d. Auflösung d. ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt 934-AI den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit d. Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe d. Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern o. ein Einzelbewerber d. Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftl. Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird o. Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
1) Spezifischer Jahresumsatz – Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro/netto je Geschäftsjahr. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“;
2) Erklärung/Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet, einen Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden vorzulegen. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“;
3) Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
Zu 1) Jahresumsatz:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR/netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 240 000,00 EUR/netto gefordert.
Zu 2) Berufshaftpflicht:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2 000 000,00 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1 500 000,00 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das 2-Fache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
Zu 1) Erklärung geeignete Referenzen über ausgeführte wesentliche Dienstleistungen. Es sind geeignete Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Ausschreibungsunterlagen (Formblatt 901R-AI EU Referenzbogen). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten!
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards);
2) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens (z. B bei GmbH, AG);
3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen, und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren;
4) Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namen des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt 935-AI). Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum Einreichungstermin nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
5) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (Formblatt 936-AI) unter Beschreibung der (Teil) Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Zu 1) Referenzen:
Es sind 2 verschiedene Referenzobjekte anzugeben, welche folgende Mindestanforderungen zu erfüllen haben:
Referenz A:
Objektplanungsleistung für den Neubau eines Gebäudes mit öffentlicher Nutzung, mind. Honorarzone IV, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 4 Mio. EUR brutto; erbrachte Leistungsphasen 3-8; im Zeitraum 1.1.2014 bis 31.5.2019 fertiggestelltes Vorhaben (Übergabe Nutzer).
Referenz B:
Objektplanung für den Neubau oder die Sanierung eines Gebäudes mit vergleichbaren baulichen und technischen Sicherheitsanforderungen, mind. Honorarzone IV, Bauwerkskosten (KG 300 und KG 400) mind. 2,5 Mio. EUR brutto; erbrachte Leistungsphasen 3-8; abgeschlossen im Zeitraum 1.1.2014 bis 31.5.2019 fertiggestelltes Vorhaben (Übergabe Nutzer).
§ 75 (1) und (3) VgV, § 65 SächsBO; geforderte Nachweise zur Bauvorlagenberechtigung siehe Nr. III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung.
Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure nach § 65 Sächsische Bauordnung in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz für Architekten und Ingenieure. Jurist. Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortl. Berufsangehörigen gem. § 75 (1) VgV benennen.
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt;
2) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Angebotes muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Angebotsabgabe nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;
3) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
4) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung);
5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge (Ausschlusskriterium);
6) Bei Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Gemeinschaft jeweils das Formblatt 901-AI EU ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen;
7) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419770
E-Mail: MjEzaVhlWlRVWF5UYGBYZTNfV2YhZlRWW2ZYYSFXWA==
Fax: +49 3419771049
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dresden
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Deutschland
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