Deutschland-Karlsruhe: Architekturentwurf
2019/S 103-250221
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
35009/02697
Ettlinger-Tor-Platz 2
Karlsruhe
76137
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Volkswohnung GmbH, Kommunikation ausschließlich über „Kommunikation“ der Vergabeplattform dtvp
Telefon: +49 721-3506100
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU2FiU1paUy5kXVpZYWVdVmNcVRxRXVs=
Fax: +49 721-3506199
NUTS-Code: DE122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.volkswohnung.com
Abschnitt II: Gegenstand
VHV mit vorg. nichtof. Planungswettbewerb RPW 2013 mit städtebl. Ideenteil, Planungsleistungen §§ 34/39 HOAI, Neubau von Wohngebäuden in Daxlanden, 76189 Karlsruhe, Zanderweg
Die Volkswohung GmbH plant in der Rheinstrandsiedlung Daxlanden im Gebiet zwischen Agathen-, Valentin-, Kirschstraße und Zanderweg eine zeitgemäße Wohnbebauung zu errichten.
Vorgesehen ist es ein vielfältiges Angebot unterschiedlicher Wohnungsgrößen. Das zur Verfügung stehende Wettbewerbsgrundstückhat eine Größe von ca. 12 235 qm. Es ist eine Bebauung mit ca. 12 000 qm Wohnfläche und ca. 180 Wohneinheiten geplant.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche Konzeptplanung für den Neubau einer Wohnbebauung inklusive Stellplätzen und Freianlagen im Realisierungsgebiet (Teilgebiet A) in 2 Bauabschnitten und die hochbauliche Vertiefung des 1. Bauabschnitts des Teilgebiets A. Darüber hinaus sollen Ideen für die Städtebauliche Entwicklung eines benachbarten Grundstückareals (Teilgebiet B) mit entwickelt werden.
In diesem städtebaulichen Ideenteil sollen Perspektiven aufgezeigt werden wie der westlich gelegene Grundstücksbereich mit einer Größe von ca. 9 020 qm zwischen Valentinstraße und Rheinstrandallee entwickelt werden könnte.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Auftrag in Bezug auf den Realisierungsteil im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV vergeben. Vorbehaltlich der Erfüllung der Eignungsanforderungen werden alle Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden.
Bei der Umsetzung des Realisierungsteils wird einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Folgende Leistungen auf Grundlage der HOAI 2013 sind Bestandteil der Auftragsvergabe für den
1) Bauabschnitt des Teilgebiets A (Realisierungsteil), wobei kein Rechtsanspruch auf optionale Leistungsteile besteht:
Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI,
Vorgeschlagene Honorarzone III
Lph 1 (anteilig, fest beauftragt), 2-4 (fest beauftragt), Lph 5 (optional), Lph 6-9 (optional)
Objektplanung Freianlagen, § 39 HOAI,
Vorgeschlagene Honorarzone III
Lph 1 (anteilig, fest beauftragt), 2-4 (fest beauftragt), Lph 5 (optional), Lph 6-9 (optional)
Folgende Leistungen auf Grundlage der HOAI 2013 sind Bestandteil der Auftragsvergabe für den
2) Bauabschnitt des Teilgebiets A (Realisierungsteil), wobei sämtliche Leistungen optional beauftragt werden und kein Rechtsanspruch auf optionale Leistungsteile besteht:
Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI,
Vorgeschlagene Honorarzone III
Lph 1 (anteilig), 2-4, Lph 5, Lph 6-9
Objektplanung Freianlagen, § 39 HOAI,
Vorgeschlagene Honorarzone III
Lph 1 (anteilig), 2-4, Lph 5, Lph 6-9
Sofern eine weitere Beauftragung der kompletten Ausführungsplanung nicht erfolgt, wird der Auslober durch angemessene weitere Beauftragung des Preisträgers sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Dies erfolgt durch Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung und Qualitätskontrolle.
Die Ausloberin behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist.
Im Falle der weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraussetzungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 RPW 2013:
—— Nachweis der fachlichen Anforderungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, d. h.:
— Bei natürlichen Personen: Nachweis, dass sie die in der Auslobung geforderte Berufsbezeichnung Führen dürfen, durch zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist aktuellen Nachweis der
Berufszulassungen,
— bei juristischen Personen: Nachweis, dass der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen.
—— Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweis Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
—— Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) unter Ausweisung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, des federführenden Mitglieds, des bevollmächtigten Vertreters (natürliche Person), der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder.
— Nachweis, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft (natürliche Person) die in der Auslobung geforderte Berufsbezeichnung führen darf, durch zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist Aktuellen Nachweis der Berufszulassung.
—— Benennung des für den Wettbewerbsbeitrag vorgesehenen Verfassers.
— Nachweis, dass der für den Wettbewerbsbeitrag vorgesehene Verfasser (natürliche Person) die in der Auslobung geforderte Berufsbezeichnung führen darf, durch zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist Aktuellen Nachweis der Berufszulassung.
—— Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung.
b) Auswahlkriterien nach § 71 Abs. 3 Satz1 VgV i. V. m.§ 3 Abs. 3 Satz 4 RPW 2013:
Die Auswahl der Teilnehmer aus dem Kreis der teilnahmeberechtigten Bewerber erfolgt anhand von einzureichenden Referenzen. Ausreichend ist hierbei, dass die Referenzen der Bewerbergemeinschaft zugerechnet werden können. Nicht erforderlich ist es demnach, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über entsprechende Referenzen verfügen. Als Mindestanforderung, deren Einhaltung die bestmögliche Bewertung nach sich zieht, werden verlangt:
—— Mind 1 Referenz (Architekt): Realisiertes Wohnungsbauprojekt vergleichbarer Komplexität
Die Referenz muss für ihre Wertbarkeit folgende Gesichtspunkte erfüllen:
— Fertigstellung (Lph 8 abgeschl.) im Zeitraum 2010 bis Mai 2019,
— mind. Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2013 Objektliste Gebäude,
— mind. Leistungen der Lph 2-5 vom Bewerber erbracht (wobei eine überwiegende Erbringung der jew. Grundleist. durch den Bewerber ausreichend ist).
—— Mind. 1 Referenz (Architekt oder Stadtplaner): hochbau- oder städtebauliches Wohnungsbauprojekt.
Vergleichbarer Komplexität:
Die Referenz muss für ihre Wertbarkeit folgende Gesichtspunkte erfüllen:
— Prämierter städtebaulicher Entwurf (Wohnungsbauprojekt) aus einem geregelten Wettbewerbsverfahren, alternativ: prämiertes, im Betrachtungszeitraum fertiggestelltes Hochbauprojekt (Wohnungsbauprojekt) aus einem Auszeichnungsverfahren (z. B. Hugo-Häring-Preis für vorbildliche Bauwerke in Baden-Württemberg, Beispielhaftes Bauen BW) oder realisierter Wettbewerbserfolg,
— Leistungserbringung (Zeitpunkt der Auszeichnung/prämiertes fertiggestelltes Projekt) im Zeitraum 2010 bis Mai 2019.
—— Mind. 1 Referenz (Landschaftsarchitekt): Ein realisiertes Projekt vergleichb. Komplexität aus dem Bereich Wohnumfeldgestaltung:
Die Referenz muss für ihre Wertbarkeit folgende Gesichtspunkte erfüllen:
— Fertigstellung (Lph 8 abgeschl.) im Zeitraum 2010 bis Mai 2019,
— mind. Honorarzone III gem. Anlage 11.2 HOAI 2013 Objektliste Freianlagen,
— mind. Leistungen der Lph 2, 3+5 vom Bewerber erbracht (wobei eine überwiegende Erbringung der jew. Grundleist. durch den Bewerber ausreichend ist).
Ohne Einhalt. der Mindestanforder. (mind. jeweils 1 wertb. Referenz aus den o. g. Kategorien; in Summe mind. 3 wertb. Referenzen) kommt der Bewerber für die Teilnehmerauswahl nicht weiter in Betracht.
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja Beruf angeben: Architekten, Landschaftsarchitekt Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten unter der Federführung des Architekten. Stadtplaner sind als weitere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ebenfalls zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Preisrichterbeurteilung werden sein (Aufzählung ohne
Rangfolge):
— Städtebau,
— Architektur,
— Freiraumplanung,
— Wohnungswirtschaftliche Aspekte,
— Wirtschaftlichkeit,
— Planungsrechtliche Aspekte.
Als Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 101 000 EUR zur Verfügung. Preise werden Arbeiten zuerkannt, auf deren Grundlage die Grundstücksvergabe erfolgen und die Aufgabe realisiert werden kann. Anerkennungen werden für bemerkenswerte Teilleistungen vergeben.
Es werden folgende Preise und Anerkennungen ausgelobt (jeweils zzgl. 19 % MwSt.):
Realisierungsteil 88 000 EUR:
1. Preis 35 000 EUR
2. Preis 22 000 EUR
3. Preis 13 000 EUR
Anerkennung(en) 18 000 EUR
Städtebaulicher Ideenteil 13 000 EUR:
1. Preis 5 000 EUR
2. Preis 3 000 EUR
3. Preis 2 000 EUR
Anerkennung(en) 3 000 EUR
Die Preisträger des Realisierungs- und Ideenteil können verschiedene Verfasser sein.
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Auswahl des Bewerbers erfolgt, wenn die o. g. Mindestanforderung vom Bewerber erfüllt wurde. Es wird in Summe eine Teilnehmerzahl von 20 Teilnehmern ausgewählt, wobei 6 Teilnehmer bereits vorausgewählt wurden. Sollten mehr als 14 Bewerber die Mindestanforderung erfüllt haben, werden die 14 Teilnehmer aus dem Kreis der die Mindestanforderung erfüllenden Bewerber durch Losziehung unter anwaltlicher Aufsicht bestimmt.
Die Teilnehmer (und 5 Nachrücker) werden entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt. Die Auswahl wird voraussichtlich am 2.7.2019 durchgeführt. Das Auswahlverfahren wird dokumentiert.
Die nicht ausgewählten Bewerber werden über das Vergabeportal über das Ergebnis des Auswahlverfahrens benachrichtigt. Den ausgewählten Teilnehmer werden die Unterlagen zur Bearbeitung des Wettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Gemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Sie haben einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen für die Wettbewerbsleistung vorgesehenen Verantwortlichen zu benennen.
Die Anzahl der einzureichenden Referenzen wird nicht begrenzt. Für die Referenzangaben ist das von der Ausloberin vorgegebene Formblatt zu verwenden. Angaben zum Inhalt, dem Auftraggeber und Kenndaten des Projekts sind in diesem „Steckbriefformular“ zu dokumentieren. Darüber hinaus ist jede benannte Referenz auf einer vom Bewerber selbst zu erstellenden und dem „Steckbriefformular“ nachzufügenden Referenzbeschreibung zu erläutern. Erwartet werden im Rahmen der Referenzerläuterung aussagekräftige graphische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen. Eine Referenz ist nur wertbar, wenn sowohl Steckbriefformular als auch die korrespondierende Referenzerläuterung eingereicht werden.
Im Nachgang des Planungswettbewerbs gem. RPW soll mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt werden.
Mit Angebotsabgabe sind folgende Eignungsnachweise beizubringen:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Bestätigung Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR
Je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 1 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden (echte und unechte)) (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann Angabe der technischen Fachkräfte Angabe der technischen Fachkräfte (Anzahl), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (mindestens jeweils 2 technische Mitarbeiter mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation für den Bereiche Objektplanung Gebäude und den Bereich Objektplanung Freianlagen).
Eignungskriterien und -nachweise sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizubringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Die Nachweise können, sofern nichts anderes ausgewiesen ist, in Form von Eigenerklärungen erbracht werden.
Unternehmen, die in einer für die Ausloberin kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben.
Sofern von der Ausloberin mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v.g. Datenbank Enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden mit folgender Gewichtung sein:
Wettbewerbsergebnis 50 %
Weiterentwicklung Entwurf 20 %
Projektorganisation 25 %
Honorarangebot 5 %
Postfach 76247 Karlsruhe
Durlacher Allee 100, Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: MTNtbHBxcHFiaWliPW9taCtfdGkrYWI=
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Karlsruhe
Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Karlsruhe
Deutschland