Deutschland-Wyk auf Föhr: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 103-250220
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Hafenstraße 23
Wyk auf Föhr
25938
Deutschland
Kontaktstelle(n): Städtischer Liegenschaftsbetrieb
Telefon: +49 468130136
E-Mail: MjExbFpnYGFaXmlqY1wjYV5aXFpjaFhdVltpaFdaaWdeWlc1bG5gI1la
NUTS-Code: DEF
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wyk.de
Esmarchstraße 64
Kiel
241205
Deutschland
Kontaktstelle(n): Richter Architekten
Telefon: +49 4315796000
E-Mail: MTVyXXI7XG1eY2RvYGZvYGkobWReY29gbSlfYA==
Fax: +49 4315796001
NUTS-Code: DEF0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Esmarchstraße 64
Kiel
24105
Deutschland
Kontaktstelle(n): Richter Architekten
Telefon: +49 4315796000
E-Mail: MTVyXXI7XG1eY2RvYGZvYGkobWReY29gbSlfYA==
NUTS-Code: DEF
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener, zweistufiger Realisierungswettbewerb: Städtebauliche Arrondierung, Neubau Aquaföhr Freizeitbad mit Kurmittelhaus und Neubau eines Hotels
Zweistufiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städebaulichem Anteil mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Objektplanung gem. § 33 ff HOAI, Freianlagen gem. §39 ff. Das Verfahren ist in beiden Stufen anonym.
Die Stadt Wyk auf Föhr beabsichtigt das bestehende „Aquaföhr“ — Wellenbad mit Außenschwimmbecken und Kurmittelbereich durch einen Neubau zu ersetzen. Der Neubau muß bei fortlaufendem Vollbetrieb des Bestandes errichtet werden. Der Abbruch des Bestandes soll erst nach Inbetriebnahme des Neubaus durchgeführt werden.
Weiterhin ist die Baumaßnahme für einen Hotelbau mit direkter Anbindung an das neue Aquaföhr beabsichtigt. Der Bauherr für den Komplex „Aquaföhr“ ist der Städtische Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr als Eigenbetrieb der Stadt Wyk auf Föhr. Der Bauherr für den Hotelneubau wird ein privater Investor sein.
Es ist beabsichtigt einen zweistufigen hochbaulichen Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Anteil zur Arrondierung des Wettbewerbsbereichs und für die städtebauliche Dimensionierung des Hotelneubaus durchzuführen.
Das Wettbewerbsergebnis der 1. Stufe wird Grundlage für die konkrete städtebauliche/ freiraumplanerische Umsetzung im Rahmen eines B-Planverfahren. Die für die 2 Stufe ausgewählten Teilnehmer bearbeiten die vertiefende Planung für den Neubau des Aquaföhr mit einer BGF von ca. 7800 m2 für Aquaföhr mit Kurmittelhaus. Für den Neubau des Aquaföhr mit Kurmittelhaus (Realisierungsteil) sieht die Ausloberin Baukosten in Höhe von ca. 19,9 Mio. EUR (netto, KG 300 und 400) vor. Für die Freianlagen (Verkehrsflächen, Stellplätze und Freiflächen) KG 500 wird das Budget auf 2,17 Mio EUR geschätzt.
Planungen für das Hotel sowie die damit verbundenen Freianlagen erfolgen ausschließlich im städtebaulichen Teil der 1. Wettbewerbstufe.
Die Stadt Wyk auf Föhr beabsichtigt eine zügige Umsetzung der Maßnahme Neubau Aquaföhr. Die Fertigstellung ist für 2023 geplant.
Das Bauvorhaben wird durch das Land Schleswig-Holstein gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen 8-12 Teilnehmer für den Wettbewerbausgewählt werden.
Die aufgeführten Auswahlkriterien (Mindestkriterien) sind zwingend zu erfüllen:
A1 - Nachweis der Eintragung Berufszulassung (Kammerurkunde; Gesellschaftsform, ggfls. Handelsregister);
A2 - Eigenerklärung, Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter (mind. FH, Vollzeitkräfte);
A3 - Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 500 000 EUR (netto) für den LeistungsbereichObjektplanung gem. § 33 ff HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre;
B1 - Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen (Inhaber oder Führungskräfte);
B2 - Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert);
B3 - Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung;
B4 - Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB;
B5 - Bereitschaft zur Eignungsleihe;
B6 - Präsenz vor Ort;
B7 - Ausschluss von Doppelbewerungen;
C1 - Nachweis der Erfahrung städtebauliche und freiraumplanerische Leistungen 1 Referenzprojekt;
C2 - Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur eines vergleichbaren Bauvorhabens (mind. Leistungsphasen 1-5 nach § 34 HOAI) mit einem Baukostenvolumen von mindestens 5 Mio. EUR netto (in den Kostengruppen 300 und 400), innerhalb der letzten 10 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers.Nachweis in Form von 1 Referenzblatt, max. Größe DIN A3.
Es sind maximal 2 Projektblätter DIN A3 einzureichen. Jedes Projektblatt muss ein anderes Projekt beinhalten.
Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen. In diesem Fall sind Bietergemeinschafts- bzw. Verpflichtungserklärungen erforderlich.
Teilnahmewettbewerb
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht in Papierform bei der unter I.3) genannten Adresse einzureichen. Der Poststempel gilt nicht! Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Das Versandrisiko liegt beim Bewerber.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Internetseite www.architekten-richter.de/planen-wettbewerbsbetreuungen-13.html für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit.
Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich zu richten an MTVyXXI7XG1eY2RvYGZvYGkobWReY29gbSlfYA==. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Internetseite http://www.architekten-richter.de/planen-wettbewerbsbetreuungen-13.html veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der genannten Internetseite über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ und „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!
Auswahl der Bewerber
Die Auswahl erfolgt anhand des Nachweises der Mindeskriterien. Erfüllen mehr als die in IV.1.2 benannte Zahl die vorgenannten Kriterien entscheidet das Los. Das Auswahlverfahren wird dokumentiert. Die nicht ausgewählten Bewerber werden per E-Mail über das Ergebnis informiert.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen automatisch zum Ausschluss.
Den ausgewählten Teilnehmern werden die Unterlagen zur Bearbeitung des Wettbewerbs zugesandt.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgegeben.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten. Die Einbeziehung von weiteren Fachplanern wie z.B. für Schwimmbadtechnik wird empfohlen. Diese unterliegen nicht den Teilnahmevoraussetzungen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Städtebauliches Gesamtkonzept:
— Strukturelle Leitidee,
— Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen,
— Qualität des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes,
— Tragfähigkeit des Verkehrskonzeptes sowie Unterbringung des ruhenden Verkehrs
— Vernetzung mit der Umgebung.
Gestaltungsqualität und Funktionen:
— Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes,
— städtebauliche Einbindung in die vorhandene Strukturen,
— Abschnittsweise Realisierung,
— Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen, Bauabschnitte und Bereichsbeziehungen,
— Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation),
— Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima),
— Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Lebenszykluskosten, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit),
— Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie).
Für den Wettbewerb stellt die Ausloberin eine Wettbewerbssumme von 210 000 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35 und 40 der HOAI 2013 und dem Merkbaltt 51 der AK BW ermittelt.
Die Wettbewerbssumme wird wie folgt auf die beiden Wettbewerbsstufen aufgeteilt:
1. Stufe städtebaulicher Realisierungswettbewerb
Wettbewerbssumme: 37 000 EUR
1. Preis 50 % = 18 500 EUR;
2. Preis 30 % = 11 100 EUR;
3. Preis 20 % = 7 400 EUR.
Für die Bearbeitung in der 2. Stufe werden bis zu 6 Teilnehmer der 1. Stufe zugelassen.
2. Stufe hochbaulich/freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb
Wettbewerbssumme: 173 000 EUR
— davon Auwandsentschädigung für alle Teilnehmer der 2. Stufe 78 000 EUR
— davon Preisgeld 95 000 EUR Aufteilung gemäß. RPW 2013
1. Preis 40 % = 38 000 EUR;
2. Preis 30 % = 28 500 EUR;
3. Preis 20 % = 19 000 EUR;
4. Preis 10 % = 9 500 EUR.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Es ist beabsichtigt von der Wettbewerbssumme ein Betrag von 13 000 EUR zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, als einmalige Aufwandsentschädigung für jeden für die 2. Stufe ausgewählten Teilnehmer, der einen beurteilungsfähigen Beitrag für die 2. Stufe einreicht, auszuzahlen. Damit sind alle Nebenkosten abgegolten. Werden weniger als 6 beurteilungsfähige Wettbewerbsbeiträge eingereicht, so wird die einmalige Aufwandsentschädigung für die übrigen ausgewählten Teilnehmer entsprechend erhöht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wettbewerb wird gem. § 3 Abs. 3 RPW 2013 als nicht offener, zweistufiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren durchgeführt. Für den Realisierungswettbewerb finden die Regeln der RPW 2013 unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen der VgV Anwendung.
Im vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren werden ausschließlich die zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb benötigten Unterlagen und Dokumente (Bewerbungsformular, Verfahrenshinweise) zur Verfügung gestellt. Die Wettbewerbsauslobung inkl. der Anlagen werden ausschließlich an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer übersandt bzw. zum Download bereitgestellt.
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer des Landes Schleswig-Holstein hat den Wettbewerb mit der Nummer 1061/19 registriert.
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 Abs. 2 RPW 2013 die 1. Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
1. Stufe: notwendige städtebauliche Funktionsplanung sowie Leistungen der Flächenplanung (Bauleitplanung) gem. HOAI §§ 18 und 19, Anlagen 3 und 9;
2. Stufe: Objektplanung Aquaföhr gem. HOAI § 34 mindestens die Leistungsphasen 2-5 (Leitdetails) ggfls. die Leistungsphasen 6-8 zu übertragen.
Darüber hinaus beabsichtigt die Ausloberin, Leistungen der Freianlagenplanung gem. HOAI §§39 zu beauftragen, sobald aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitete Teilbereiche einer Umsetzung zugeführt werden können.
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 34 und 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin.
Die geforderten Eignungskriterien und Nachweise zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb gelten ebenso im nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren.
Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Sie erstreckt sich in der Regel mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung.
Für weitere mit dem Auftragsgegenstand verbundene technische Fachplanungen (z.B. Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung etc.) werden separate Vergabeverfahren durchgeführt.
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: MjE0aFdkWVNUV11TX19XZDJpW19bIF5TYFZlWiBWVw==
Fax: +49 4319884702
Kiel
Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.