Deutschland-Montabaur: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 105-256999
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
DEB1B
Peter-Altmeier-Platz 1
Montabaur
56410
Deutschland
Kontaktstelle(n): 1-13 Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2602 / 124-613
E-Mail: MTJ4Y2xycF9qYyt0Y3BlX2BjcXJjampjPnVjcXJjcHVfamJpcGNncSxiYw==
Fax: +49 2602 / 124-666
NUTS-Code: DEB1B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.westerwaldkreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Neubau Anne-Frank-Realschule plus Montabaur
Die bestehende Anne-Frank-Realschule plus (AFR) in Montabaur mit zurzeit ca. 530 Schülerinnen und Schülern steht in der Trägerschaft des Westerwaldkreises.
Die seit 1969 als Realschule betriebene Schule wurde im Jahr 2009 zur Realschule plus umgewidmet. („plus“ bezeichnet Schulen mir Berufsvorbereitung).
Das bestehende Gebäude der AFR ist derzeit in einem schlechten baulichen Zustand und entspricht nicht mehr den Anforderungen einer modernen Schule. Daher wurde beschlossen, ein neues, zeitgemäßes Gebäude für die Nutzung der Schule in Nachbarschaft der anderen Schulen in Montabaur zu errichten. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Realschule plus soll auf dem gleichen Grundstück ein Teil der Kreismusikschule untergebracht werden. In einem zusätzlichen Ideenteil soll ein städtebaulicher Baustein für eine mögliche Erweiterung der Schule um eine Mensa mit Küche entwickelt werden.
Das Raumprogramm des Realisierungsteils umfasst ca. 3 580 qm Nutzfläche.
Als Baugrundstück steht ein kreiseigener ehemaliger Sportplatz in direkter Nachbarschaft zum bestehenden Landesmusikgymnasium, zum Mons-Tabor-Gymnasium sowie zur Heinrich-Roth-Realschule plus zur Verfügung.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der hochbauliche Vorentwurf für den Neubau der Anne-Frank-Realschule plus mit Räumen für die Kreismusikschule, die zugehörigen Freianlagen (Realisierungsteil) sowie die Entwicklung eines städtebaulichen Bausteins zur Erweiterung um eine Mensa mit Küche (Ideenteil) mit dem Ziel eines Gesamtkonzeptes für das gesamte Wettbewerbsgebiet.
Der Landkreis geht davon aus, dass die Teilnehmer bei der Planung die Kostenrichtwerte im Schulbau des Landes Rheinland-Pfalz zu Grunde legen.
Voraussichtliche Termine des Verfahrens: schriftliche Rückfragen über die Vergabeplattform bis 15.8.2019 / Kolloquium am 20.8.2019 / Abgabe der Planunterlagen 31.10.2019.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerben können sich ausschließlich Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten; die Federführung liegt beim Architekten. Eine Einzelbewerbung ist nur bei Nachweis der Berechtigung zum Führen beider Berufsbezeichnungen (Architekt und Landschaftsarchitekt) möglich. Die Teilnehmer werden in einem vorgeschalteten Bewerbungs-und Auswahlverfahren ausgewählt.
Die Teilnahmeanträge müssen elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung des zur Verfügung gestellten formalisierten Bewerbungsbogens bis spätestens 4.7.2019, 16.00 Uhr bei der Vergabeplattform: www.rlp.vergabekommunal.de eingegangen sein. Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen. Der Bewerbungsbogen steht an der unter I.3) angegebenen Stelle uneingeschränkt zur Verfügung.
Im Bewerberbogen dokumentieren die Bewerber ihre Eignung im Hinblick auf die Wettbewerbsaufgabe. Der Auslober wählt anhand der Bewerbungsunterlagen geeignete Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb aus. Zulassungskriterien (Mindestanforderungen):
— fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,
— Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß §46 (2) VgV (im Bewerberbogen),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123+124 GWB vorliegen, bzw. Darlegung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB (im Bewerberbogen),
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation beider Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen. Eine Einzelbewerbung ist nur bei Nachweis der Berechtigung zum Führen beider
Berufsbezeichnungen (Architekt und Landschaftsarchitekt) möglich,
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit der Angabe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in digitaler Textform im Bewerberbogen gem. § 126b BGB,
— Referenz A (im Bewerberbogen): Nachweis eines Refererenzprojektes vergleichbarer Komplexität mit folgenden Mindestanforderungen: Leistungen Objektplanung gemäß §§33-35 HOAI und Leistungsphasen 2-5 vollständig durch den Bewerber erbracht (Erbringung auch als Projektleiter in einem anderen Büro möglich. In diesem Fall muss eine Bestätigung des Urhebers beigefügt werden); Einordnung in Honorarzone III oder höher; Projektfertigstellung/ Inbetriebnahme nach 31.3.2012; Herstellungskosten mindestens 1,0 Mio EUR KG 300+400 netto,
— Referenz B (im Bewerberbogen): Nachweis eines Refererenzprojektes vergleichbarer Komplexität mit folgenden Mindestanforderungen: Leistungen Freianlagen gemäß §§38-40 HOAI und Leistungsphasen 2-3, 5 vollständig durch den Bewerber erbracht (Erbringung auch als Projektleiter in einem anderen Büro möglich. In diesem Fall muss eine Bestätigung des Urhebers beigefügt werden); Einordnung in Honorarzone II oder höher; Projektfertigstellung/ Inbetriebnahme nach 31.3.2012; Herstellungskosten mindestens 0,25 Mio EUR KG 500 netto.
Zusätzlich ist zu jedem Referenzobjekt je ein Referenzblatt in elektronischer Form (DIN A3 Querformat) einzureichen. Auf dem Referenzblatt ist mind. ein Foto des fertiggestellten Projektes zum Nachweis der Realisierung sowie ergänzende graphische und ggf. kurze stichwortsartige Erläuterungen darzustellen.
Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Doppelbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber. Entsprechend §56 (2) VgV / § 57 (1) VgV werden Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, von der Wertung ausgeschlossen.
Erfüllen mehr als 25 Bewerber die Anforderungen wird die Auswahl unter den Bewerbern durch Los unter Rechtsaufsicht getroffen.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Architekten in zwingender Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Die Federführung liegt beim Architekten. Eine Einzelbewerbung ist nur bei Nachweis der Berechtigung zum Führen beider Berufsbezeichnungen (Architekt und Landschaftsarchitekt) möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
— städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung,
— gestalterische und räumliche Qualität,
— Architektonische und freiraumplanerische Qualität,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhalt.
Die Reihenfolge der Kriterien steht nicht im Zusammenhang mit der Wichtung dieser ...
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 90 000,- zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise
1) 36 000,- EUR;
2) 22 500,- EUR;
3) 13 500,- EUR.
Anerkennungen
Für Anerkennungen ist eine Summe von 18 000,- EUR vorgesehen.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013 und werden stufenweise beauftragt:
1) Gebäudeplanung Realisierungsteil, §34 HOAI, mindestens Lph. 1-5, Zone III;
2)Freianlagenplanung, §38 HOAI, mindestens Lph. 1-5, Zone IV.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojekts erreichbar erscheinen.
Für den Ideenteil des Wettbewerbs gibt es kein Auftragsversprechen.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt. Ansonsten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Diese dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe gem. §47 VgV).
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 3,0 Mio EUR für Personenschäden und 1,5 Mio EUR für sonstige Schäden.
2) Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern je Fachdisziplin mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation.
3) Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung je Fachrichtung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens ein Fachpreisrichter wird zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1) Wettbewerbsergebnis 50 %;
2) Weiterentwicklung Entwurf 20 %;
3) Projektmanagement 15 %;
4) Bewerberprofil und Personaleinsatz 10 %;
5) Honorarangebot 5 %.
Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Grobkostenschätzung anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden BKI Kostenkennwerten gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem am besten bewerteten Angebot beauftragt. Es ist eine separate Beauftragung für Architekt und Landschaftsarchitekt vorgesehen. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Stiftsstraße 9
Mainz
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Fax: +49 6131162113
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Es gelten die Regelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß GWB.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
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