Zweistufiger offener Kunstwettbewerb anlässlich der Bayerischen Landesgartenschau 2020
Ausloberin: Stadt Ingolstadt
- Hintergrund und Aufgabe
Die Stadt Ingolstadt führt vom 24. April bis 04. Oktober 2020 gemeinsam mit der Bayerischen Landesgartenschau GmbH (LGS GmbH) die 20. Bayerische Landesgartenschau durch. Das Gelände der Bayerischen Landesgartenschau Ingolstadt liegt in einem Grünring zwischen intensiver Wohnbebauung und einem Industriegebiet. Arbeit und Freizeit treffen hier in einer gestalteten und kultivierten Landschaft aufeinander, das Landesgartenschaugelände wird Vermittler zwischen zwei Welten. Nach Beendigung der Landesgartenschau wird das Gelände mit einem künstlichen See zu einem großen Teil als Park für die Bevölkerung erhalten bleiben.
Das Thema „Nachhaltigkeit“ steht als Kernthema über der gesamten Ausstellungskonzeption der Landesgartenschau.
An zwei Standorten soll jeweils eine Skulptur in die neu geschaffene Parklandschaft integriert werden. Es ist vorgesehen, jeweils ein Kunstwerk seitens der Stadt Ingolstadt und der Audi AG anzukaufen. Hierfür lädt die Stadt Ingolstadt mit Beteiligung der Audi AG und der LGS GmbH zu einem Wettbewerb ein. Verantwortliche Ausloberin ist allein die Stadt Ingolstadt.
Das mit der Gestaltung der Landesgartenschau durch die LGS GmbH beauftragte Landschaftsarchitekturbüro Därr hat in Abstimmung mit der Geschäftsführung der LGS GmbH drei mögliche Standorte für die beiden dauerhaft im Park verbleibenden Kunstwerke festgelegt. Nähere Informationen zu den Standorten sind in der Anlage 2 beigefügt.
Die Kunstwerke sind aus wetterbeständigen und vandalismusresitenten Materialen anzufertigen.
Die Verankerung der Kunstwerke in das dafür nötige Fundament ist in der Beschreibung des Entwurfs darzulegen.
Die Preisträger*innen müssen die Standsicherheit ihres Kunstwerks durch Vorlage eines statischen Nachweises gewährleisten.
- Teilnahmebedingungen, Wettbewerbsunterlagen und Einsendeschluss
Die Ausschreibung richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Als Einsende-/Abgabeschluss für alle Wettbewerbsunterlagen wird
- für Stufe 1 der 05. Juli 2019, 12:00 Uhr,
- für Stufe 2 der 18. September 2019, 12:00 Uhr
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Nachstehend aufgeführte Unterlagen, Planzeichnung/en bzw. Modelle sind einzureichen an:
Stadt Ingolstadt, Kulturamt, Milchstraße 2, 85049 Ingolstadt
Ansprechpartner: Herr Jürgen Köhler, Tel. 0841/305-1810, E-Mail: MTVmcGdvcG1caG87ZGliamdub1xfbylfYA==
- Persönliche Daten: Name, Adresse, Kontaktdaten
- Kurzer Lebenslauf: max. zwei DIN A4-Seiten
- Planzeichnung/en (DIN A4) für Stufe 1 (auch mehrere Zeichnungen möglich, maximal jedoch drei) bzw. Modell im Maßstab 1:20 für Stufe 2.
Skizze sowie Modell dürfen nicht signiert werden bzw. Signatur muss abnehmbar sein.
- Referenzen: eine bis zwei realisierte Arbeit(en), die auf max. zwei DIN A4-Seiten präsentiert werden (Fotos als Anlage gestattet)
- Erklärung, dass der/die Teilnehmer*in Urheber*in des Entwurfs sowie alleiniger Rechteinhaber*in daran und in der Lage ist, den Entwurf fristgerecht bis zum 31. März 2020 zu realisieren
- Erklärung zum Eigentumsübergang des Modells
- Erläuterung des Entwurfs: max. eine DIN A 4-Seite
- Kostenkalkulation mit Kostenschätzung der Herstellung des Fundaments, der Transportkosten zum LGS Gelände und der Montage am Standort; die voraussichtlichen Kosten sollen die in Nr. 6 Abs. 3 genannten Summen nicht überschreiten.
- Wettbewerbsverfahren und Fachjury
Der Wettbewerb wird in einem zweistufigen anonymisierten Verfahren durchgeführt.
Stufe 1: Vorauswahl der Fachjury
• Die Künstler*innen reichen eine schriftliche Konzeption über das geplante Kunstwerk incl. Planzeichnung und Erläuterungen ein. Außerdem legen sie ihren Werdegang, Referenzen bzw. Arbeitsbeispiele, sowie eine Kostenkalkulation ihres Projektvorschlags und die hierfür notwendigen technischen Voraussetzungen dar. Bereits existierende Arbeiten können eingereicht werden, wenn sie die Anforderungen des Themas und des Ausschreibungstextes erfüllen und verfügbar sind.. Die bisherigen Standorte des Kunstwerkes sind lückenlos mitzuteilen.
• Die Kostenkalkulation beinhaltet das Künstlerhonorar und die damit verbundenen Planungs-, Material- und Herstellungskosten sowie die Transport-, Fundamt- und Montagekosten. Die Kunstwerke müssen langfristig der Witterung standhalten.
• Die Teilnahme an der Stufe 1 wird nicht vergütet.
Stufe 2: Auswahl der Preisträger durch die Fachjury
• Die Fachjury wird von der Stadt Ingolstadt besetzt und besteht aus Kunst-/Kulturexperten, Kunstschaffenden und Vertretern des Stadtrates, der Audi AG und der Stadtverwaltung, Die Jurymitglieder wählen aus allen Einreichungen der Stufe 1 bis zu sechs geeignete Bewerber*innen aus, die eine Planzeichnung und ein Modell im Maßstab 1 : 20 auf Basis ihrer Konzeption erstellen. Außerdem sind bis zum 18. September 2019 dem Kulturamt der Stadt Ingolstadt Angaben zum Fundament, zu Transport-, Aufstell-, Montage- und Installationsbedingungen des Objekts mitzuteilen.
• Die Teilnahme an der Stufe 2 wird mit einem Honorar in Höhe von 500 Euro vergütet.
Die Jury wählt aus den sechs ausgewählten Arbeiten in nichtöffentlicher Sitzung zwei Preisträger*innen aus. Der Standort für das jeweilige Kunstwerk wird in Abstimmung mit der LGS 2020 GmbH festgelegt. Sollte die Jury keine oder nur eine Arbeit als prämierungswürdig bewerten, kann die Prämierung auch teilweise oder ganz entfallen.
Jedes Jurymitglied hat eine Stimme. Die Fachjury bestimmt spätestens zu Beginn der ersten Sitzung aus ihrer Mitte einen vorsitzenden Preisrichter. Teilnahme am Wettbewerb und Mitgliedschaft in der Fachjury schließen einander aus.
Die Fachjury behält sich das Recht vor, ihre Entscheidungen nicht zu kommentieren. Gegen die Entscheidungen der Fachjury über die Auswahl der Entwürfe besteht kein Einspruchsrecht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Protokoll über die Beurteilung der eingereichten Entwürfe wird vom Vorsitzenden der Jury unterzeichnet. Alle teilnehmenden Künstler werden umgehend über das Ergebnis der Stufe 2 informiert.
- Zeitplan
Mai 2019 Auslobung
05. Juli 2019 Abgabetermin der Unterlagen in Stufe 1
Juli 2019 1. Jurysitzung zur Vorauswahl von bis zu sechs Arbeiten
18. September 2019 Abgabetermin der Unterlagen und Modelle in Stufe 2
Oktober 2019 2. Jurysitzung, Endauswahl der Preisträger mit
Bekanntgabe und Beauftragung
März 2020 Fertigstellung und Aufstellung der Kunstwerke
- Haftung und Rückgabe
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Die nicht prämierten Arbeiten und Unterlagen dazu können von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu einem Zeitpunkt, der ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, im Kulturamt der Stadt Ingolstadt abgeholt werden. Sind diese Arbeiten trotz einer Erinnerung sechs Wochen nach dem genannten Termin nicht abgeholt worden, so geht die Stadt Ingolstadt davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer*innen das Eigentum Unterlagen und Arbeiten aufgegeben haben. Die Stadt Ingolstadt wird dann mit diesen Arbeiten nach eigenem Belieben verfahren.
- Beauftragung und Vergütung
Die Teilnahme an der Stufe 1 wird nicht vergütet. Die Teilnehmer*innen der Stufe 2 erhalten ein Bearbeitungshonorar von je 500,-- Euro.
Voraussetzung der Beauftragung eines/r Preisträgers/-in ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Stadt Ingolstadt bzw. der Audi AG.
Für die Realisierung des Kunstwerks werden dem/r Preisträger/-in insgesamt 70.000 Euro incl. MwSt. zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Transportkosten und die Kosten für ein erforderliches Fundament bis zu einer Höhe von 10.000,-- Euro incl. MwSt. übernommen. In den genannten Summen sind alle Kosten wie Honorar, Material, Transport, Herstellung des Kunstwerks und die Aufstellung am geplanten Standort einzurechnen. Die Audi AG wird sich mit mindestens gleich hohen Beträgen in den Wettbewerb einbringen und ebenfalls die Arbeit eines/r Preisträgers/in ankaufen; hinsichtlich dieser Arbeit besteht kein Abnahme- und Vergütungsanspruch gegen die Stadt Ingolstadt
- Eigentumsübergang und Urheberrechte
Die eingereichten Entwürfe bleiben geistiges Eigentum des Verfassers. Die Teilnehmer*innen versichern mit der Abgabe der Wettbewerbsarbeit, dass sie Urheber der eingereichten Arbeit sind und daran keine Rechte Dritter bestehen.
Der/die Preisträger/in hat der Stadt Ingolstadt bzw. der Audi AG das ausgewählte Werk fertiggestellt spätestens am 31. März 2020 am Aufstellungsort zu übergeben.
Mit Abschluss von Übergabe und Bezahlung geht das prämierte Kunstwerk in das Eigentum der Stadt Ingolstadt bzw. der Audi AG über. Der Preisträger überträgt der Stadt Ingolstadt bzw. der Audi AG ausschließlich sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt sämtliche Rechte am Werk.
Die Stadt Ingolstadt bzw. die Audi AG wird das Kunstwerk selbst nicht in einer urheberrechtswidrigen Weise verändern. Evtl. Anbauten an das Kunstwerk (z. B. Sockelkonstruktion) werden mit dem/der Preisträger/in abgestimmt.
Die Stadt Ingolstadt behält sich das Recht vor, den Standort zu ändern und das Kunstwerk dauerhaft oder vorübergehend zu entfernen.
Bei Gefahr in Verzug darf die Stadt Ingolstadt als Auftraggeberin das Werk auch ohne Einverständnis des/der Preisträgers/in den Erfordernissen der Verkehrssicherheit anpassen.
- Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer*innen
Die Wettbewerbsteilnehmer*innen verpflichten sich im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Der Wettbewerbsbeitrag ist fristgerecht bis spätestens 31. März 2020 fertig aufzustellen.
Anlagen:
- Anmeldeformular
- Pläne/Beschreibung der geplanten Standorte