Deutschland-Ravensburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 110-270383
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Schussenstraße 22
Ravensburg
88212
Deutschland
Kontaktstelle(n): André Schute
E-Mail: MTNea2FvYitwYGVycWI9cXRwKmticXcrYWI=
NUTS-Code: DE148
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tws-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb für die Erweiterung des Betriebs- und Verwaltungsstandorts der TWS in Ravensburg
Realisierungswettbewerb für die Erweiterung des Betriebs- und Verwaltungsstandorts der TWS in Ravensburg.
Die TWS Netz GmbH beabsichtigt, ihren bisherigen Betriebs- und Verwaltungsstandort an der Schussenstraße 22 in Richtung Georgstraße zu erweitern. Durch die Erweiterung soll Platz für ca. 85 Büroarbeitsplätze und für ein neues Kundenzentrum geschaffen werden. Weiterhin sind die Errichtung eines modernen Leitstands und die Schaffung eines Rechenzentrums im Neubau geplant.
Zweck des Realisierungswettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Architekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln. Die anspruchsvollen Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen sind durch die Teilnehmer bereits im Wettbewerb zu berücksichtigen.
Die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe findet in einem nicht offenen Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Präqualifikationsverfahren (Teilnahmewettbewerb) und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren nach SektVO statt. Der genaue Ablauf und die Inhalte werden noch im Laufe des Verfahrens mitgeteilt. Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt im Rahmen des dem Wettbewerb nachfolgenden Verhandlungsverfahrens. Ein Anspruch auf Auftragserteilung besteht nicht.
Der Auslober wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes –, soweit und sobald die Aufgabe realisiert wird, unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestellenachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Für die Auswahl und Bewertung wird der Auftraggeber neben Ausschlusskriterien ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Auswahlkriterien werden 0-5 Punkte vergeben.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
In seiner Bewerbererklärung sowie mit den dargestellten Projekten (Referenzliste) belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit. Insgesamt macht er seine besondere Eignung und Kompetenz für die anstehende Wettbewerbsaufgabe deutlich, die erwarten lässt, dass er einen guten Lösungsvorschlag macht.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(d) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV,
(e) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister,
(f) Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt.
(g) Referenzen:
(1) Referenz:
— Gebäude bis Leistungsphase 3 / Baukosten > 5 Millionen EUR: 1 Punkt,
— Gebäude bis Leistungsphase 3 / Baukosten > 10 Millionen EUR: 2 Punkte,
— Gebäude bis Leistungsphase 8 / Baukosten > 5 Millionen EUR: 3 Punkte,
— Gebäude bis Leistungsphase 8 / Baukosten > 5 Millionen EUR: 4 Punkte,
— Gebäude bis Leistungsphase 8 / Baukosten > 10 Millionen EUR: 5 Punkte.
(2) Wettbewerb:
— Anerkennung: 1Punkt;
— Preis: 2 Punkte;
— Gewinn: 3 Punkte.
(3) Nachhaltigkeit:
— Fortbildung im Bereich „nachhaltiges Bauen“(mindestens 16 UE in 2017/2018): 1 Punkt;
— Zertifiziertes Gebäude (DIN GB, BNP, LL TED oder vergleichbar) als Referenz: 2 Punkte.
Bewerber, die 5 oder mehr Punkte erreichen, können sich als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifizieren. Erhalten mehr als 20 Bewerber mindestens 5 Punkte, entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer vom Auslober unabhängigen Dienststelle.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Nähere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Wesentliche Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten sind:
— Gestaltung (ggf. differenziert: städtebauliche Einbindung, Gebäudequalität, Außenraumqualität, nutzer- und aufgabenspezifisches Image),
— Funktionalität (ggf. differenziert: Erschließung, Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, kommunikationsfördernde Flächen und Räume),
— Komfort und Gesundheit (ggf. differenziert: Sicherheit, Schallschutz, Tages-licht, Raumklima),
— Wirtschaftlichkeit (ggf. differenziert: Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Lebenszykluskosten),
— Ressourcen und Energie (ggf. differenziert: Flächenversiegelung, Baustoffe, Energiebedarf, Energiebedarfsdeckung,
— Allgemeine Anforderungen, z. B. Leistungs- und Programmerfüllung, Baurecht.
Der Auslober stellt für Preise und Anerkennungen sowie ggf. Bearbeitungshonorare einen Betrag von 90 000 EUR (netto) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis: 22 500 EUR;
2) Preis: 18 000 EUR;
3) Preis: 13 500 EUR;
4) Preis: 10 000 EUR;
5) Preis: 8 000 EUR.
Anerkennungen: 18 000 EUR
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Wettbewerbssumme und die Anzahl der Preise anders aufteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.