Deutschland-Haßfurt: Architekturentwurf
2019/S 110-269856
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Deutsch
Hauptstraße 5
Haßfurt
97437
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtplanung
Telefon: +49 9521688145
E-Mail: MjIwPltOUV5gGi5NXmBULFRNX19SYV5gGlBR
Fax: +49 9521688281
NUTS-Code: DE267
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hassfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Bahnhofsareal mit ZOB
Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die bauliche Gestaltung und die funktionale Neuorganisation des Busbahnhofs mit der Umgestaltung des Bahnhofsplatzes, die Neuordnung der Parkierung, einschl. P&R-Anlagen, die Aufwertung der Verkehrs- und Freiflächen mit Verbesserung der Wegeanbindungen (Altstadt, Floriansplatz, EZO-Kreisel und Kreisverkehr Mittlere Mühle im Ideenbereich), die Einbindung der barrierefreien Umgestaltungen des Bahnhofs (DBAG), die Verbesserung der Zufahrt zur Altstadttiefgarage, das Aufzeigen von evtl. alternativen Nutzungsspektren für das Bahnhofsgebäude, die Prüfung ergänzender Nutzungen z. B. Jugend + Kultur, Handel + DL, Wohnen, die Verbesserung der Fuß und Radwegeanbindungen, um die südlich gelegene Altstadt besser einbinden zu können (Ideenbereich).
Der Wettbewerb wird
a) mit vorgeschaltetem Teilnahme-Auswahlverfahren, gemäß VgV, Abschnitt 6,
b) in der Wettbewerbsdurchführung gemäß RPW 2013 und
c) mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren zur Auftragsvergabe nach VgV durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Bewerber/-innen, die die formalen Kriterien ausnahmslos erfüllen und den formalen Nachweis der Eignungskriterien erbracht haben, qualifizieren sich für die Teilnahme am Wettbewerb. Sollten mehr Bewerbungen zugelassen werden als Teilnehmer am Planungswettbewerb vorgesehen sind, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer /-innen durch separate Losziehung.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die nachfolgenden Unterlagen digital (an MjEzWWNtM1ljbSBtWFhmWCFXWA==) in der genannten Reihenfolge in insgesamt einer PDF-Datei einzureichen:
Zulassungskriterien:
A) Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung;
b) Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation durch aktuellen Nachweis der Berufszulassung (z. B. Kammerausweis);
c) Bewerbererklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten (bei Bewerbergemeinschaften Angabe des Federführenden Bewerbers) inkl. Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht Bestehen,
d) Nachweis der fachlichen Eignung, wie nachfolgend dargestellt.
Eignungskriterien (formal):
a) Referenzprojekt 1: Umsetzung eines Projektes vergleichbarer Aufgabenstellung (Umgestaltungsmaßnahme im öffentlichen Raum, innerörtliche Verkehrs- und Freianlagen), Baukosten mind. 1,5 Mio EUR brutto (ohne Infrastruktur, Leitungen etc.), Leistungsanteil mind. LPH 1 – 5 und KüOL gemäß HOAI, Umsetzungszeitraum ab 2004, maximal eine Seite im Format A3 quer (mit Eintragung des Büronamens in der rechten oberen Ecke).
b) Referenzprojekt 2: Wettbewerbserfolg (Preise oder Anerkennung) aus einem regulären Wettbewerbsverfahren (nicht Verhandlungsverfahren, Mehrfachbeauftragung) Wettbewerbs-Erfolg nach dem 1.1.2004 oder eine Auszeichnung eines realisierten Projektes (z. B. BDA Auszeichnung guter Bauten, Kammerauszeichnung Beispielhaftes Bauen, Dt. Städtebaupreis …), Realisierung des Projektes nach dem 1.1.2000. Je Projekt maximal eine Seite im Format A3 quer (mit Eintragung des Büronamens in der rechten oberen Ecke).
Bewerbungsunterlagen:
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
1) Formular Bewerbererklärung,
2) Nachweis Referenzprojekt 1 (max. 1 A3),
3) Teilnahmeberechtigung (z. B. Eintragungsurkunde Architektenkammer),
4) Erklärung Teilnahmehindernis i.S. von § 4 Abs. 2 RPW 2013 und Auschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB.
Die vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Diese können beim Staatsanzeiger oder auf der Internetseite des wettbewerbsbetreuenden Büros unter www.fpz-zeese.de eingesehen und heruntergeladen werden. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 6.7.2019 einzureichen an: MjExW2VvNVtlbyJvWlpoWiNZWg==
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht zugelassen und werden zur Zulassung nicht herangezogen.
Referenzen und Nachweise werden nicht beurteilt.
Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Stadtplanern und/oder Landschaftsarchitekten. Die Hinzuziehung von Verkehrsplanern als Berater wird dringend empfohlen. Dies gilt auch für die vorab ausgewählten Teilnehmer. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die in der Bekanntmachung/Auslobung genannten fachlichen Anforderungen und sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Stadtplaner/Landschaftsarchitekt führen dürfen. Ist die Berufsbezeichnung im Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, ist ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis zulässig, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (ABI. EU Nr. L 354/132) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen oder der bevollmächtigte Vertreter und Verfasser der Wettbewerbsarbeit die genannten Anforderungen an natürliche Personen erfüllt.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Gemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4 Abs. 2
Beschriebenen Kriterien. Berater, Fachplaner, Sachverständige Unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Für das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb werden von allen preistragenden Teilnehmern die folgenden Eignungskriterien abgefragt und Nachweise gefordert:
a) min. 2 Architekten und 1 Stadtplaner und/oder 1 Landschaftsarchitekt gem. § 48 (3) Nr. 1 VgV (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV),
b) Nachweis zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung für Planerleistungen mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bzw. die entsprechende Deckungszusage einer Versicherung im Auftragsfall (zweifach maximiert).
c) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach BW Vergabe- und Tariftreuegesetz.
Architekt, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt
Abschnitt IV: Verfahren
Kriterien für die Bewertung der Projekte/Wettbewerbsbeiträge:
— Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes,
— Städtebauliche Qualitäten,
— Freiraumqualitäten,
— Verkehrliche Funktionalität,
— Verknüpfung der Stadtbereiche,
— Nachhaltigkeit (Funktionalität, Konstruktion und Wirtschaftlichkeit, ökologisch Anforderungen, Umweltqualität, Baumbestände etc.).
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis von Honoraranteilen für die Leistungen des städtebaulichen Entwurfs (gem. Merkblatt 51 AKBW) sowie der HOAI, § 34 (Objektplanung Gebäude), § 39 (Objektplanung Freianlagen) und § 47
(Objektplanung Verkehrsanlagen). Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich vergütet.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis (ca. 40 %) 49 000 EUR, netto;
2) Preis (ca. 30 %) 37 000 EUR, netto;
3) Preis (ca. 20 %) 25 000 EUR, netto;
2) Anerkennungen (ca. 10 %) 2 x 6 500 EUR netto.
Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit dem Auftragshonorar für die Planungsleistungen zur Realisierung verrechnet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Die Preisgelder und Preisgerichtshonorare werden vom Auslober ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Termine 2019 (Auszug):
— 25.7.2019 Ausgabe/Versand der Wettbewerbsunterlagen,
— Bis 11.9.2019 schriftliche Rückfragen,
— 16.9.2019 Kolloquium: Beantwortung von Rückfragen/Ortsbegehung,
— 21.10.2019 Einlieferung der Planunterlagen,
— 25.10.2019 Einlieferung Modell,
— 29.11.2019 Preisgericht.
Zuschlagskriterien zur Auftragsvergabe und im Verhandlungsverfahren:
— Wettbewerbsergebnis 50 %,
— Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses (unter Würdigung des Preisge Richtsprotokolls) 20 %,
— Projektumsetzung (Wirtschaftlichkeit, Kosten und Terminplanung) 15 %,
— Team (Projektleiter, Projektbearbeiter), Gesamteindruck der Vorstellung 10 %,
— Honorarangebot, Nebenkosten 5 %.
Die Ausloberin wird nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens gem. § 3 Abs 4b VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die Ausloberin behält sich gemäß §17 Abs. 11 VgV das Recht vor, an den Wettbewerbsgewinner zu vergeben ohne in Verhandlungen mit den anderen Preisträgern einzutreten.
Postfach 606, Promenade 27
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).