Deutschland-Pegau: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2019/S 112-275704
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Markt 1
Pegau
04523
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Grothe
Telefon: +49 3429698016
E-Mail: MjIwU15bYFRRGk5NYU1ZYCxcUVNNYRpQUQ==
NUTS-Code: DED52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-pegau.de
Anna-Kuhnow-Straße 20
Leipzig
04317
Deutschland
Kontaktstelle(n): Christian Haendel
Telefon: +49 3413098333
E-Mail: MTNgZW9mcHFmXmsrZV5ia2FiaT1hcGgqZGpfZSthYg==
Fax: +49 3413098348
NUTS-Code: DED5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Erlebnis Stadtmauer“, Stadt Pegau
Der Wettbewerb wird als nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt. Die Stadt Pegau beabsichtigt die Sanierung und Inwertsetzung der vorhandenen Stadtbefestigungsanlage als prägendes Gesamtensemble der historischen Innenstadt. Aufgabenstellung ist die Erarbeitung einer gestalterischen Gesamtkonzeption für die Stadtmauer und angrenzender Freiflächen/Bereiche. Für die Umsetzung des Realisierungsbereiches stehen Fördermittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 5 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/pegau/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt;
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 750 000 EUR Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern (Hinweis: Aktivierung des Kontrollkästchens durch Doppel-Links-Klick). Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 15.7.2019 (E-Mail Eingang) an folgende E-Mail-Adresse zu senden: MTFvZGZgdD9jcmosZmxhZy1jZA==
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
— fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrags.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt. Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 6 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil im Wettbewerb maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
Formalleistungen
— Leistungs-und Programmerfüllung.
Gestalterisches Konzept
— Freiraumqualität/öffentlicher Raum,
— Funktionalität,
— Materialität und Nutzbarkeit,
— Anbindung an den Bestand,
— Denkmalpflegerischer Ansatz,
— Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 30 500 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §38 der HOAI 2013 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 12 200,00 EUR
2. Preis 9 150,00 EUR
3. Preis 6 100,00 EUR
Anerkennungen 3 050,00 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Umsetzung der dem Wettbewerb zugrunde liegenden Aufgabe wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einer der Preisträger mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional Leistungsphase 6 bis 8 nach § 39 HOAI 2013 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Ggf. ist eine abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen geplant. Für den Realisierungsbereich (Nettoherstellungssumme ca. 1,65 Mio. EUR) ist eine zeitnahe Umsetzung im Anschluss an das VgV-Verfahren geplant.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnung/en beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
— 50 % Wettbewerbsergebnis,
— 40 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals,
— 10 % Angebotspreis.
Termine des Verfahrens:
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung 12.6.2019
Einsendeschluss Bewerbung 15.7.2019
Ausgabe der Unterlagen 30.8.2019
Kolloquium 16.9.2019
Abgabe Wettbewerbsarbeit 12.11.2019
Preisgerichtssitzung 13.12.2019
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Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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