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© Olaf Herzog

  • DE-70182 Stuttgart
  • 07/2019
  • Ergebnis
  • (ID 2-343567)

Beispielhaftes Bauen im Landkreis Lörrach 2012-2019


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 26.07.2019 Entscheidung
    Preisverleihung : 12/2019
    Verfahren Award / Auszeichnung
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 58
    Art der Leistung Auszeichnung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Architektenkammer Baden-Württemberg, Stuttgart (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Architektenkammer Baden-Württemberg führt im Landkreis Lörrach wieder das Auszeichnungsverfahren Beispielhaftes Bauen durch. Ziel ist es, rundum gelungene Architektur aus den Jahren 2012-2019 im Landkreis auszuzeichnen und einer breiten Öffentlichkeit publikumswirksam vorzustellen.

    Schirmherrin: Landrätin Marion Dammann

    Ausgezeichnet werden beispielhaft gestaltete Objekte in den Bereichen

    - Wohnen, z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnhausgruppen, Wohn- und Geschäftshäuser
    - Öffentliche Bauten, Bauten für die Gemeinschaft
    - Industrie- und Gewerbebauten, z.B. Dienstleistungsgewerbe, private Verwaltungen, - Bauten des Handwerks, Großhandel und Industrie
    - Landwirtschaftliche Bauten
    - Bauen im Bestand, z.B. Umnutzung ältere Gebäude, Um- und Ausbau (keine reinen Restaurierungen unter denkmalpflegerischen Aspekten)
    - Garten- und Landschaftsanlagen
    - städtebauliche und stadtgestalterische Projekte wie z.B. Ensembles, Öffentliche Plätze und Straßenräume
    - Innenraumgestaltungen: Innenarchitektur, Sonderlösungen und Teilbereiche
    Informationen

    Zur Teilnahme berechtigt sind Architektinnen, ebenso Landschafts- und Innenarchitekten, Stadtplanerinnen sowie Bauherren, die mit Architekten geplant und gebaut haben. Sie können auch außerhalb des Landkreises Lörrach ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben. Bei den Meldungen von Objekten wird das Einverständnis von Bauherrschaft und Architekten/Stadtplanern vorausgesetzt.

    Von den Teilnehmenden können mehrere Objekte gemeldet werden. Für jedes angemeldete Objekt wird eine Teilnahmegebühr von 50,- Euro erhoben. Im Falle einer Auszeichnung entstehen den Einreichenden Kosten für die Präsentation der Objekte auf Ausstellungstafeln (Tafeln und Gestaltungsrichtlinien werden von der Architektenkammer gestellt).

    Die Architekten, Stadtplanerinnen und Bauherren der ausgezeichneten Objekte erklären sich mit Veröffentlichungen ihrer Arbeiten einverstanden und wirken bei der Gestaltung der Ausstellung mit. Das Bildmaterial wird honorarfrei und ausdrücklich frei von Rechten Dritter (Fotograf und Fotografin, Motiv, Personen) überlassen und darf auch für die berufsständische Öffentlichkeitsarbeit der AKBW in Print- und Onlinemedien verwendet werden. Weitere Informationen hierzu finden sich im Merkblatt Nr. 426: Einreichung von Bildmaterial

    Termine:

    Fertigstellung der gemeldeten Objekte: nach dem 1. Juli 2012 bis zum 1. Juli 2019
    Abgabe der Arbeiten spätestens 16. Juli 2019
    Jurysitzung: 25. und 26. Juli 2019
    Urkundenverleihung und Ausstellungseröffnung: 5. Dezember 2019

    Adresse des Bauherren DE-70182 Stuttgart
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 19.06.2019
Ergebnis veröffentlicht 16.09.2019
Zuletzt aktualisiert 09.08.2021
Wettbewerbs-ID 2-343567 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 1594