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  • DE-89073 Ulm
  • 11/2019
  • Ergebnis
  • (ID 2-344847)

Umbau und Erweiterung der Jörg-Syrlin-Grundschule und der Astrid-Lindgren-Schule mit Kindergarten in Ulm


 
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    Entscheidung 22.11.2019 Entscheidung
    Achtung Änderung am Jul 5, 2019
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architekten
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 18 - max. 18
    Gesetzte Teilnehmer: 6
    Gebäudetyp Schulen / Kindergärten, Vorschulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 55.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Ulm, Ulm (DE)
    Betreuer pm5 Projektmanagement GmbH, München (DE) Büroprofil
    Preisrichter Wolfgang Borgards, Carola Christ [Stellvertreterin], Prof. Stefanie Eberding, Matthias Hein, Julia Klumpp [Vorsitz], Markus Krämer [Stellvertreter], Tim von Winning , Jutta Krasenbrink
    Aufgabe
    Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung des Umbaus und die bauliche Erweiterung der Jörg-Syrlin-Grundschule und der Astrid-Lindgren-Schule mit Kindergarten in Ulm.

    Die Jörg-Syrlin-Grundschule ist aktuell eine 3-zügige Halbtagsgrundschule mit einem Angebot der Schulkindbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung. Aufgrund des stetig steigenden Betreuungsbedarfs soll das Betreuungsangebot durch eine Antragstellung zur Einrichtung einer Ganztagsschule mittelfristig erweitert werden. Hierzu werden sowohl Umbau- als auch Erweiterungsmaßnahmen vorgesehen, welche die folgenden Planungsziele im Wettbewerb beinhalten:
    - Eindeutige Eingangssituation, Adressbildung
    - Mensa als "neue Mitte" und Begegnungsort der beiden Schulen und des Kindergartens
    - Anbindung des Erweiterungsgebäudes an den Bestand durch mindestens einen geschlossenen und beheizten Verbindungsgang zum Bestandsgebäude.
    - Schulkindbetreuung möglichst als zusammenhängender Funktionsbereich
    - Verwaltung möglichst zentral und leicht auffindbar
    - Sinnvolle Umnutzung bestehender Flächen im Bestand
    - Einbindung der geplanten Außenflächen in die bestehenden Grünflächen des Schulgeländes
    Leistungsumfang
    Realisierungswettbewerb für die Erweiterung zweier Schulen in Ulm:
    Die Jörg-Syrlin-Grundschule (Klassenstufen 1-4) und die Astrid-Lindgren-Schule (Klassenstufen 1-6) mit Kindergarten (2 Gruppen, 20 Kinder) befinden sich in Ulm im Stadtteil Weststadt am Kuhberg. Der Campus ist in das umliegende Wohngebiet eingebettet und durch Haltestellen der Straßenbahn und Buslinie in der unmittelbaren Umgebung an das öffentliche Nahverkehrsnetz der Stadt Ulm angeschlossen. Die beiden Schulen und der Kindergarten sind in einem zusammenhängenden Baukörper vereint, der sich mäanderartig auf dem Campus verteilt.
    — Baujahr Schulgebäude und Hausmeisterwohnhaus: 1952,
    — Erweiterung Sprachheilschule und Grundschule: 1992-1993,
    — Sanierung: 1998 (neue Dacheindeckung, neue Fenster, neue Heizanlage, Teilweise Fassadensanierung ohne Wärmedämmung),
    — Erweiterung Speisesaal: 2007-2008.
    Die Jörg-Syrlin-Grundschule und ihr näheres Umfeld sind das Zentrum für Kinder aus dem Stadtteil Kuhberg. Der Campus wird ergänzt durch das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sprache Astrid-Lindgren-Schule und dem dazugehörigen Schulkindergarten.
    Die Jörg-Syrlin-Grundschule ist aktuell eine 3-zügige Halbtagsgrundschule mit einem Angebot der Schulkindbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung. Aufgrund des stetig steigenden Betreuungsbedarfs soll das Betreuungsangebot durch eine Antragstellung zur Einrichtung einer Ganztagsschule mittelfristig erweitert werden.
    Im Schuljahr 2018/19 besuchen voraussichtlich rd. 127 Schüler/-innen die Astrid-Lindgren-Schule einschließlich Schulkindergarten sowie rd. 252 Schüler/-innen die Jörg-Syrlin-Grundschule (hierbei handelt es sich um vorläufige Schülerzahlen). In Spitzenzeiten wird gemäß Schulentwicklungsplanung aufgrund der baulichen Entwicklung im Quartier (z.B. Egginger Weg, Lindenhöhe) mit einer Vollbelegung von 160 (Astrid-Lindgren-Schule) und 324 (Jörg-Syrlin-Schule) Schüler/-innen ausgegangen. Somit wird die Jörg-Syrlin-Grundschule auch zukünftig als 3-zügige Grundschule geführt werden.
    In der Schulkindbetreuung wird im Grundschulbereich mittelfristig von Teilnehmerzahlen von bis zu 80 % ausgegangen. Somit muss bei der Jörg-Syrlin-Grundschule mit rund 260 Betreuungs- und Essenskinder gerechnet werden. Im Schuljahr 2018/19 sind rd. 191 Schüler/-innen an der Jörg-Syrlin-Grundschule in der Verlässlichen Grundschule und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung angemeldet.
    Bei der Astrid-Lindgren-Schule handelt es sich als Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) um eine vollgebundene Ganztagesschule mit einem 3-tägigen Ganztagesbetrieb (bis 15.30 Uhr). Eine darüber hinausgehende städtische Betreuung wird derzeit an der Astrid-Lindgren-Schule einschließlich Schulkindergarten nicht angeboten.
    Der Bedarf an einem ergänzenden Betreuungsangebot für die Primarstufe (analog der Grundschulbetreuung – bis 17 Uhr, an 5 Tagen) wird von Seiten der Eltern bereits gemeldet. Daher wird davon ausgegangen, dass in absehbarer Zeit auch an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ein entsprechendes Angebot eingerichtet wird.
    Für die erforderlichen Maßnahmen im Bestand sowie eine Erweiterung sollen die Planungsleistungen der Objektplanung vergeben werden. Hierfür wird eine nicht offener Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren durchgeführt.
    Gesetzte Teilnehmer 1. Hochstrasser Architekten, Ulm
    2. Mühlich + Fink & Partner Architekten, Ulm
    3. von M Architekten, Stuttgart
    4. Kästle & Ocker Architekten, Stuttgart
    5. Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart
    6. Burger Rudacs Architekten, München
    Adresse des Bauherren DE-89073 Ulm
    TED Dokumenten-Nr. 314406-2019
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    • Deutschland-Ulm: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

      2019/S 128-314406

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadt Ulm
      Marktplatz 1
      Ulm
      89073
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle der Stadt Ulm
      Telefon: +49 7311610
      E-Mail: MjEzXGFZYjNoX2AhV1g=
      Fax: +49 7311611613
      NUTS-Code: DE144

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de

      Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/83837
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabe.rib.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Realisierungswettbewerb für die Erweiterung zweier Schulen in Ulm

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-024
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71221000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Realisierungswettbewerb für die Erweiterung zweier Schulen in Ulm:

      Die Jörg-Syrlin-Grundschule (Klassenstufen 1-4) und die Astrid-Lindgren-Schule (Klassenstufen 1-6) mit Kindergarten (2 Gruppen, 20 Kinder) befinden sich in Ulm im Stadtteil Weststadt am Kuhberg. Der Campus ist in das umliegende Wohngebiet eingebettet und durch Haltestellen der Straßenbahn und Buslinie in der unmittelbaren Umgebung an das öffentliche Nahverkehrsnetz der Stadt Ulm angeschlossen. Die beiden Schulen und der Kindergarten sind in einem zusammenhängenden Baukörper vereint, der sich mäanderartig auf dem Campus verteilt.

      — Baujahr Schulgebäude und Hausmeisterwohnhaus: 1952,

      — Erweiterung Sprachheilschule und Grundschule: 1992-1993,

      — Sanierung: 1998 (neue Dacheindeckung, neue Fenster, neue Heizanlage, Teilweise Fassadensanierung ohne Wärmedämmung),

      — Erweiterung Speisesaal: 2007-2008.

      Die Jörg-Syrlin-Grundschule und ihr näheres Umfeld sind das Zentrum für Kinder aus dem Stadtteil Kuhberg. Der Campus wird ergänzt durch das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sprache Astrid-Lindgren-Schule und dem dazugehörigen Schulkindergarten.

      Die Jörg-Syrlin-Grundschule ist aktuell eine 3-zügige Halbtagsgrundschule mit einem Angebot der Schulkindbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung. Aufgrund des stetig steigenden Betreuungsbedarfs soll das Betreuungsangebot durch eine Antragstellung zur Einrichtung einer Ganztagsschule mittelfristig erweitert werden.

      Im Schuljahr 2018/19 besuchen voraussichtlich rd. 127 Schüler/-innen die Astrid-Lindgren-Schule einschließlich Schulkindergarten sowie rd. 252 Schüler/-innen die Jörg-Syrlin-Grundschule (hierbei handelt es sich um vorläufige Schülerzahlen). In Spitzenzeiten wird gemäß Schulentwicklungsplanung aufgrund der baulichen Entwicklung im Quartier (z.B. Egginger Weg, Lindenhöhe) mit einer Vollbelegung von 160 (Astrid-Lindgren-Schule) und 324 (Jörg-Syrlin-Schule) Schüler/-innen ausgegangen. Somit wird die Jörg-Syrlin-Grundschule auch zukünftig als 3-zügige Grundschule geführt werden.

      In der Schulkindbetreuung wird im Grundschulbereich mittelfristig von Teilnehmerzahlen von bis zu 80 % ausgegangen. Somit muss bei der Jörg-Syrlin-Grundschule mit rund 260 Betreuungs- und Essenskinder gerechnet werden. Im Schuljahr 2018/19 sind rd. 191 Schüler/-innen an der Jörg-Syrlin-Grundschule in der Verlässlichen Grundschule und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung angemeldet.

      Bei der Astrid-Lindgren-Schule handelt es sich als Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) um eine vollgebundene Ganztagesschule mit einem 3-tägigen Ganztagesbetrieb (bis 15.30 Uhr). Eine darüber hinausgehende städtische Betreuung wird derzeit an der Astrid-Lindgren-Schule einschließlich Schulkindergarten nicht angeboten.

      Der Bedarf an einem ergänzenden Betreuungsangebot für die Primarstufe (analog der Grundschulbetreuung – bis 17 Uhr, an 5 Tagen) wird von Seiten der Eltern bereits gemeldet. Daher wird davon ausgegangen, dass in absehbarer Zeit auch an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ein entsprechendes Angebot eingerichtet wird.

      Für die erforderlichen Maßnahmen im Bestand sowie eine Erweiterung sollen die Planungsleistungen der Objektplanung vergeben werden. Hierfür wird eine nicht offener Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren durchgeführt.

       

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

       

      Die Auswahl derweiteren 12 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch den Auslober. Das genaue Verfahren ist in dieser Ziffer sowie im Auslobungstext beschrieben, welcher auf der Vergabeplattform zur Verfügung steht.

      Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein formell ordnungsgemäßer Teilnahmeantrag für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform.

      Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.

      Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:

      — Name und Kontaktdaten des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,

      — Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“,

      — Versicherungsnachweis,

      — Angaben zum Jahresumsatz der letzten 3 Jahre,

      — Angaben zur Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre,

      — Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB,

      — Nennung der natürlichen Person, die den Teilnahmeantrag ausgefüllt hat (Eine Unterschrift ist nicht erforderlich),

      — Benennung zweier Referenzen mit Angaben zu den unten auf die Referenzprojekte aufgeführten Auswahlkriterien.

      Auswahlkriterien für die Teilnahme am Wettbewerb sind:

      1) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ für den bevollmächtigten Vertreter des Bewerbers und den vorgesehenen Entwurfsverfasser;

      2) Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB;

      3) Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013;

      4) Kein Ausschluss nach § 124 GWB (Ermessen des Auslobers);

      5) Wertung der Auswahlkriterien:

      Gesamtpunktzahl maximal 500 Punkte:

      — Darstellung von 2 Referenzprojekten: max. 350 Punkte.

      (Mindestkriterium der Referenzen: Beginn der Ausführung der Leistung nicht vor 1.1.2006 bis Ende Teilnahmefrist).

      Hinweis: Es können 2 Referenzen abgegeben werden, auf welche jeweils alle Wertungskriterien des Pkt. 1 angewendet werde. Mehr wie 2 Referenzen fließen nicht in die Wertung mit ein.

      —— davon Sanierung und Nau-/Erweiterungsbau einer Bildungsstätte oder Neubau/Erweiterungsbau einer Bildungsstätte je Referenz 50 Punkte,

      —— abgeschlossene LPH 02-04 – 15 Punkte je Referenz,

      —— abgeschlossene LPH 05-07 – 15 Punkte je Referenz,

      —— abgeschlossene LPH 08 – 15 Punkte je Referenz,

      —— Zusatzpunkte bei Erbringung aller Leistungsphasen 2-8 bei LP 2-8 komplett: 5 P zusätzlich je Ref.

      —— Projektkosten des Referenzprojektes bis 90 P (je Referenz max. 45 P) (KGR 200-700, netto): je, 548 Mio.: 45 P je Referenz; >= 3,6 Mio. < 5,548 Mio.: 30 P je Ref.; >= 1,8 Mio. < 3,6 Mio.: 15 P je Ref.; < 1,8 Mio.: 0 P je Ref.

      —— Referenzprojekt in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand (Anwendung öffentliches Vergaberecht) bis 60 P (je Referenz 30 Punkte),

      — Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 150 Punkte.

      —— Beschäftigte im Mittel der letzten 3 Jahre — max. 75 Punkte: >= 3 MA: 75 P; 2 MA: 35 P; < 2 MA: 0 P,

      —— durchschnittlicher Umsatz vglb. Dienstleistungen der letzten 3 Jahre – max. 75 Punkte: >= 0,3 Mio: 75 P; >= 0,1 Mio. < 0,2 Mio.: 40 P; < 0,1 Mio.: 0 P.

      Zwischen den Bewerbern, die einen frist- und formgerechten Teilnahmeantrag abgegeben haben, und die mindestens 200 Punkte bei den Auswahlkriterien erhalten haben, entscheidet das Losverfahren.

      Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d. h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern statt (vgl. Ziffer VI.3, Nr. 3).

      Weitere Informationen sind der Auslobung zu entnehmen.

       

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

       

      Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind.

       

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 18
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      1) Hochstrasser Architekten, Ulm
      2) Mühlich + Fink & Partner Architekten, Ulm
      3) von M Architekten, Stuttgart
      4) Kästle & Ocker Architekten, Stuttgart
      5) Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart
      6) Burger Rudacs Architekten, München
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

       

      Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:

      1) Städtebau;

      2) Architektur;

      3) Umsetzung des Raumprogramms und der funktionalen Zusammenhänge;

      4) Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit;

      5) Nachhaltigkeit (Energetische Konzeption, Ressourcenschonung, etc.).

       

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 01/08/2019
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 19/08/2019
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

       

      Es werden 3 Preise vergeben.

      Die Wettbewerbssumme errechnet sich auf der Basis der HOAI § 15. Als Preis- und Ankaufssumme wird ein Betrag von insgesamt netto 55 000,00 EUR ausgelobt.

      Die Aufteilung der Summe ist wie folgt vorgesehen:

      1) Preis 22 500 EUR;

      2) Preis 13 500 EUR;

      3) Preis 9 000 EUR.

      Ankäufe insgesamt 10 000 EUR.

      Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich vergütet.

      Das Preisgericht kann die ausgelobte Wettbewerbssumme durch einstimmigen Beschluss anders verteilen. Bei Zahlungen an im Ausland ansässige Teilnehmer wird der Vorsteuerbetrag einbehalten.

       

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Bürgermeister Tim von Winning, Architekt und Stadtplaner, Leitung Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
      Julia Klumpp, Architektin, Klumpp + Klumpp Architekten Stuttgart
      Stefanie Eberding, Architektin, search Architekten Stuttgart
      Matthias Hein, Architekt, Hein Architekten Bregenz
      Wolfgang Borgards, K9 Architekten Freiburg
      Jutta Krasenbrink, Architektin, Leitung Abteilung Planung, Bau, Unterhalt
      Winfried Walter, Stadtrat, Fraktion CDU
      Reinhold Eichhorn, Stadtrat, Fraktion FWG
      N.N., Vertreter Fraktion SPD
      Dr. Richard Böker, Stadtrat, Fraktion Grüne
      N.N., Vertreter Fraktion FDP

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.

      2) Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierungspräsidium Tübingen
      Konrad-Adenauer-Str.20
      Tübingen
      72072
      Deutschland
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.

      Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

      (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

      (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

      (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

      1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:

      Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

      Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Stadt Ulm, Zentrale Vergabestelle VOB
      Münchner Str. 2
      Ulm
      89073
      Deutschland
      Telefon: +49 7311616011
      Fax: +49 731161802951
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      01/07/2019
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 28.06.2019
Ergebnis veröffentlicht 01.04.2020
Zuletzt aktualisiert 20.04.2020
Wettbewerbs-ID 2-344847 Status Kostenpflichtig
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