Die Auswahl derweiteren 12 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch den Auslober. Das genaue Verfahren ist in dieser Ziffer sowie im Auslobungstext beschrieben, welcher auf der Vergabeplattform zur Verfügung steht.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein formell ordnungsgemäßer Teilnahmeantrag für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name und Kontaktdaten des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“,
— Versicherungsnachweis,
— Angaben zum Jahresumsatz der letzten 3 Jahre,
— Angaben zur Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB,
— Nennung der natürlichen Person, die den Teilnahmeantrag ausgefüllt hat (Eine Unterschrift ist nicht erforderlich),
— Benennung zweier Referenzen mit Angaben zu den unten auf die Referenzprojekte aufgeführten Auswahlkriterien.
Auswahlkriterien für die Teilnahme am Wettbewerb sind:
1) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ für den bevollmächtigten Vertreter des Bewerbers und den vorgesehenen Entwurfsverfasser;
2) Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
3) Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013;
4) Kein Ausschluss nach § 124 GWB (Ermessen des Auslobers);
5) Wertung der Auswahlkriterien:
Gesamtpunktzahl maximal 500 Punkte:
— Darstellung von 2 Referenzprojekten: max. 350 Punkte.
(Mindestkriterium der Referenzen: Beginn der Ausführung der Leistung nicht vor 1.1.2006 bis Ende Teilnahmefrist).
Hinweis: Es können 2 Referenzen abgegeben werden, auf welche jeweils alle Wertungskriterien des Pkt. 1 angewendet werde. Mehr wie 2 Referenzen fließen nicht in die Wertung mit ein.
—— davon Sanierung und Nau-/Erweiterungsbau einer Bildungsstätte oder Neubau/Erweiterungsbau einer Bildungsstätte je Referenz 50 Punkte,
—— abgeschlossene LPH 02-04 – 15 Punkte je Referenz,
—— abgeschlossene LPH 05-07 – 15 Punkte je Referenz,
—— abgeschlossene LPH 08 – 15 Punkte je Referenz,
—— Zusatzpunkte bei Erbringung aller Leistungsphasen 2-8 bei LP 2-8 komplett: 5 P zusätzlich je Ref.
—— Projektkosten des Referenzprojektes bis 90 P (je Referenz max. 45 P) (KGR 200-700, netto): je, 548 Mio.: 45 P je Referenz; >= 3,6 Mio. < 5,548 Mio.: 30 P je Ref.; >= 1,8 Mio. < 3,6 Mio.: 15 P je Ref.; < 1,8 Mio.: 0 P je Ref.
—— Referenzprojekt in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand (Anwendung öffentliches Vergaberecht) bis 60 P (je Referenz 30 Punkte),
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 150 Punkte.
—— Beschäftigte im Mittel der letzten 3 Jahre — max. 75 Punkte: >= 3 MA: 75 P; 2 MA: 35 P; < 2 MA: 0 P,
—— durchschnittlicher Umsatz vglb. Dienstleistungen der letzten 3 Jahre – max. 75 Punkte: >= 0,3 Mio: 75 P; >= 0,1 Mio. < 0,2 Mio.: 40 P; < 0,1 Mio.: 0 P.
Zwischen den Bewerbern, die einen frist- und formgerechten Teilnahmeantrag abgegeben haben, und die mindestens 200 Punkte bei den Auswahlkriterien erhalten haben, entscheidet das Losverfahren.
Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d. h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern statt (vgl. Ziffer VI.3, Nr. 3).
Weitere Informationen sind der Auslobung zu entnehmen.