Deutschland-Moers: Landschaftsgestaltung
2019/S 125-306071
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Rathausplatz 1
Moers
47441
Deutschland
Telefon: +49 2841201405
E-Mail: MjEwV2tpaVleaFtfWGtkXVtkNmNlW2hpJFpb
Fax: +49 284120116322
NUTS-Code: DEA1F
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moers.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb nach RPW 2013
Vergabe der Leistungsphasen 2-4 HOAI für den Freizeitpark Moers - Kernbereich und Skate- & Aktivpark Leistungsphasen 2-9 HOAI
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Die Stadt Moers beabsichtigt, im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts „moers Konzept Innenstadt 2018" im nordwestlichen Teilbereich des Freizeitparks Moers einen Erlebnisort zu gestalten, der Spiel- und Sportangebote für alle Generationen, einen Skater- und Aktivbereich, Begegnungszonen, Veranstaltungsbereiche und das Thema „Wasser" umfasst. Vorhandene Spielbereiche sind zu integrieren, der Betrachtungsraum umfasst inklusive Bestandsflächen ca. 3 Hektar. Als Budget stehen 2,25 Mio. EUR (netto Baukosten) zur Verfügung.
Gegenstand des im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebenden Auftrags sind Landschaftsarchitektenleistungen nach HOAI Abschnitt 2: Freianlagen (Leistungsbild: § 38; Honorare § 39), ferner ggf. Ingenieurleistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, Honorare § 44). die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen. Für den überplanenden Parkteil ist zunächst ein Gesamtentwurf aufzustellen. Für den Skater- und Aktivpark soll unmittelbar nach der Entwurfsphase in die weitere Planung und bauliche Realisierung eingestiegen werden. Für die übrigen Bereiche ist auf der Grundlage des Entwurfs bis Herbst 2020 ein Förderantrag zu erstellen. Die Ausführungsplanung und Realisierung dieser Bereiche kann ab Frühjahr 2021 erfolgen. Die Beauftragung erfolgt für alle Bereiche in einem Vertrag, in Abhängigkeit von Förder zusagen und Freigaben der städtischen Haushaltsmittel.
Die Stadt Moers plant hierzu die Durchführung eines nicht offenen Wettbewerbs nach RPW 2013 und in Verbindung mit der VgV mit 15 Teilnehmern, davon sind vorab 5 gesetzt. Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und eine geeignete Landschaftsarchitektin oder einen Landschaftsarchitekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Preise und Preisgericht/Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Preisgeldsumme brutto 60 000 EUR
1) Preis: 30 000 EUR;
2) Preis: 18 000 EUR;
3) Preis: 8 000 EUR.
Für Anerkennungen:
4 000 EUR
Bei Preisträgern aus dem Ausland wird die Umsatzsteuer vom Auslober abgeführt.
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a)Nachweis der Berechtigung des Bewerbers zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt" (siehe III.2).
b)Wohn- bzw. Geschäftssitz im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA).
Eigenerklärungen zu:
Berufshaftpflichtversicherung
Bieter-/Arbeitsgemeinschaften
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB
Nichtvorliegen von Interessenkonflikten nach § 6 VgV
Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer öffentlichen Grünfläche/Parkanlage (mindestens Vorentwurf bis Ausführungsplanung), anrechenbare Kosten über 300 000 EUR, mindestens Honorarzone IV, Fertigstellung nach dem 1.1.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO und GPA).
Der Nachweis kann auch in Form der Eignungsleihe nach § 47 VgV erbracht werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Nachweise beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde. Die Angaben sind auf dem Formblatt einzutragen, das den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Die Bewerbungsunterlagen sind über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen.
Nach Bewerbungsschluss können fehlende Nachweise binnen 10 Werktagen nachgefordert werden.
Bei mehr als 10 Bewerbern, die o. g. Voraussetzungen erfüllen, entscheidet das Los. Für eventuelle Absagen geloster Teilnehmer werden aus dem Kreis der Bewerber zusätzlich 3 Nachrücker durch Los bestimmt.
Formale Ausschlusskriterien:
Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 (1) und (3) VgV
Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
Rechtliche Ausschlusskriterien:
Gem. § 123 und § 124 GWB
Interessenkonflikte nach § 6 VgV
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA) ansässige Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt" berechtigt sind;
Ferner Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen erfüllen, die an die oben genannten natürlichen Personen gestellt sind.
Ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG oder 89/48/EWG gewährleistet ist.
Bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für freie Mitarbeiter. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung berechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1) Wolfgang R. Mueller * Partner Landschaftsarchitekten bdla, Willich mit Andreas Hermanns Landschaftsarchitekt, Schwalmtal https:landschaftsarchitekten-muellerundpartner.de
2) Matthias Förder Landschaftsarchitekt bdla, Essen https://foerder-landschaftsarchitekten.de
3) RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten bdla, Bonn https://www.rmpsl.la
4) Scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf www.scape.net
5) Planergruppe Oberhausen GmbH, Essen, www.planergruppe-ob.de
Die Kriterien werden mit der Wettbewerbsauslobung abschließend bekannt gegeben und umfassen voraussichtlich:
Leitidee, Umgang mit dem Ort
Einbindung in den Landschaftsraum
Raumbildung, Gestaltqualität
Nutzungskonzept, Entwicklungsfähigkeit
Beachtung des Kostenrahmens
Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Pflege und Unterhaltung
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar
Namen der ausgewählten Preisrichter:
Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin bdla Iserlohn
Ulrike Platz, Landschaftsarchitektin Bonn
Prof. Burkhard Wegener, Landschaftsarchitekt bdla Köln
Thorsten Kamp, Stadtplaner, Technischer Beigeordneter Moers
Stefan Oppermann, Landschaftsarchitekt, Stadt Moers
Stellvertreter:
Martin Gasse, Landschaftsarchitekt bdla, Paderborn
Matthias Lill, Landschaftsarchitekt bdla, Köln
Vergabeverfahren:
Die Ausloberin wird nach dem Wettbewerb unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts zunächst nur mit dem ersten Preisträger Verhandlungen nach VgV führen. Die Ausloberin wird dabei die Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 schrittweise vornehmen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung) gemäß der geltenden Honorarordnung vergeben. Das Preisgeld wird dabei auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitestgehend übernommen wird.
Die weiterfürende Beauftragung der Leistungsphasen 5-9(Ausführungsplanung bis Objektüberwachung) und 9 (Dokumentation) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel.
Mit der Bewerbung erklärt sich der Bewerber bereit, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen.
Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen anderen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen.
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert:
1) Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer Skateanlage (mindestens Vorentwurf bis Ausführungsplanung), anrechenbare Kosten über 200.000 EUR, Fertigstellung nach dem 1.1.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO und GPA). Der Nachweis kann auch in Form der Eignungsleihe nach § 47 VgV erbracht werden. er kann sich auf das gleiche Projekt beziehen wie das Auswahlkriterium zu III.I.3;
2) Anfrage nach § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Einrichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2004 (Korruptionsbekämpfungsgesetz);
3) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Voraussichtliche Terminkette:
Benachrichtigung Auswahl: 21.8.2019
Versand der Unterlagen: 26.8.2019
Kolloquium: 11.9.2019
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 15.11.2019
Preisgericht: 12.12.2019
Zeughausstr. 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 2211473045
E-Mail: MTZwZWxiZl4nXjpcX3RsX2EnZWlfZmgoaGxxKF5f
Fax: +49 2211472889
Siehe § 160 Absatz 3 GWB unverzüglich gegenüber der Stadt Moers nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren, spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsabschluss, im Falle der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).