Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 126-309145
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Rübenkamp 226
Hamburg
22307
Deutschland
Kontaktstelle(n): Konzernbereich Architektur und Bau
Telefon: +49 401818826696
E-Mail: MThuXWpfWVpdJVljYGAmY1paWW04WWtjZF1oYWdrJltnZQ==
Fax: +49 401818826629
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asklepios.com
Kajen 10
Hamburg
20459
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Luis David Lange
Telefon: +49 4036098427
E-Mail: MjE3Wx1bUF1WVC9TYV5iYxxSXl1iZFtjHVNU
Fax: +49 4036098411
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Rübenkamp 226
Hamburg
22307
Deutschland
Telefon: +49 401818826696
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVBxQWldXHVpRUVBkL1BiWltUX1heYh1SXlw=
Fax: +49 401818826629
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asklepios.com
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau der Asklepios Klinik Altona
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau der Asklepios Klinik Altona (AKA) im Bezirk Altona in Hamburg. Der Neubau soll die bestehenden Gebäude der AKA ersetzen und an dem aktuellem Klinikstandort – an der Paul-Ehrlich-Straße 1 im Stadtteil Othmarschen – in unmittelbarer Nachbarschaft des denkmalgeschützten Bestands errichtet werden. Die denkmalgeschützten Bestandsgebäude sollen erhalten und – nach der Verlagerung der Klinik in den Neubau – einer Nachnutzung zugeführt werden. Die (Um-) Planung der Bestandsbauten bzw. deren Nachnutzung ist nicht Teil der Wettbewerbsaufgabe.
Der Flächenbedarf für den Neubau der AKA liegt bei insgesamt ca. 150 000 m2 BGF (inkl. Potential- und Erweiterungsflächen). Er gliedert sich voraussichtlich in die folgenden Module:
Gemäß Raumprogramm
— Klinik (ca. 95 000 m2 BGF, einschließlich Reserveflächen für Betten- und Funktionsbereiche, die über die bisher 633 Betten laut Krankenhausplan der FHH hinausgehen),
— Rettungsdienste (ca. 1 000 m2 BGF),
— Verkehr und Parken (ca. 21 000 m2 BGF).
Weitere Flächen (nicht im Raumprogramm enthalten)
— Potential- und Entwicklungsflächen Klinik (ca. 25 000 m2 BGF),
— Ärztehaus und ambulante Medizin (ca. 4 500 m2 BGF),
— Reha und Kurzzeitpflege (ca. 1 000 m2 BGF),
— Forschung, Lehre und Innovation (ca. 7 300 m2 BGF),
— Kita (ca. 1 300 m2 BGF).
Im Vorfeld des Realisierungswettbewerbs wurde durch die ASTOC GmbH & CO. KG eine städtebauliche Voruntersuchung durchgeführt, um die wesentlichen städtebaulichen Rahmenbedingungen für den Neubau festzulegen. Ergebnis der Voruntersuchung ist ein städtebauliches Konzept, welches neben dem Raum- und Funktionsprogramm und dem Betriebsorganisationskonzept eine wesentliche Grundlage für den hochbaulichen Wettbewerb darstellt.
Das vorläufige Investitionsvolumen für den Neubau liegt bei ca. 425 Mio. EUR (brutto, KG 200-700). Der Neubau wird anteilig durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz gefördert und soll im Jahr 2026 fertiggestellt und in Betrieb genommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sollen 8 Bewerber ausgewählt werden. Die Bewerber müssen zwingend als Planungsteam, bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten, auftreten.
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht in Papierform einzureichen. Der Poststempel gilt nicht! Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf www.drost-consult.de für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich an MTRoKmhdamNhPGBua29wKV9ram9xaHAqYGE= zu richten. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf www.drost-consult.de veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail oder Post erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der o. g. Internetseite über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Anforderungen an die Bewerber
Die in den Dokumenten „Bewerbungsbogen“, „Auswahlbogen“ und „Verfahrenshinweise“ aufgeführten Formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert);
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen;
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 2,5 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre mind. 25 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;
— Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen AG oder öffentlich geförderten Baumaßnahmen anhand von mind. 1 Referenzprojekt;
— Nachweis der Erfahrung mit BIM-gestützter Planung anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert);
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen;
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 0,3 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre mind. 3 festangestellte Landschaftsarchitekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;
— Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen AG oder öffentlich geförderten Baumaßnahmen anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien und/oder Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Auswahl der Bewerber
Die Auswahl erfolgt anhand der für die Leistungsbereiche Objektplanung und Freianlagen einzureichenden Referenzprojekte.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb, zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen und zur Auswahl der Bewerber sind den Dokumenten „Bewerbungsbogen“, „Auswahlbogen“ und „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Als Berufsqualifikation werden gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI und der Beruf Landschaftsarchitekt/-in für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
Formalleistungen;
Städtebauliche Qualität;
Hochbauliches Konzept;
Freiraumplanerisches Konzept;
Funktionales Konzept.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 400 000 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 160 000 EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 80 000 EUR (netto)
2. Preis: 50.000 EUR (netto)
3. Preis: 30 000 EUR (netto)
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (240 000 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2).
Alle Preisträger des hochbaulichen Wettbewerbs mit freiraumplanerischem Anteil nehmen an dem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren teil. Sie werden zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert (Erstangebot), zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1) Wettbewerbsergebnis: 45 %;
2) Fachlicher Wert: 15 %;
3) Qualität: 15 %;
4) Kommunikation/Verfügbarkeit: 5 %;
5) Honorarangebot: 20 %.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren und zu den Zuschlagskriterien sind den Dokumenten „Zuschlagsmatrix“ und „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Die Wettbewerbssumme von 400 000 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (240 000 EUR) zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Planungsteams für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV.
Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer NO-13-19-HLRW vergeben.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2015.
Gemäß § 70 (3) VgV gibt die Ausloberin das Ergebnis des Wettbewerbs innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs im EU-Amtsblatt bekannt.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI und §§ 38 HOAI – mindestens der Leistungsphasen 2 bis 4 und Teile der Leistungsphase 5 (mindestens 15 %) für qualitätssichernde Leistungen zu beauftragen. Die Ausloberin behält sich insbesondere vor, die Funktionale Leistungsbeschreibung selbst unter Mitwirkung eines der Preisträger zu erstellen. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb des Planungsteams ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Sofern ein Entwurf inkl. etwaiger Ergänzungen im Ergebnis Gegenstand der Beauftragung aus vorliegendem Wettbewerb wird, unterliegt dieser der für den zu schließenden Vertrag geltenden Veröffentlichungspflicht gem. Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Neuenfelder Straße 19
Hamburg
21109
Deutschland
E-Mail: MjIwYlFeU01OUVdNWVlRXixOX2MaVE1ZTmFeUxpQUQ==
Fax: +49 40427310499
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.