Deutschland-Flensburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 126-309150
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Schützenkuhle 26
Flensburg
24937
Deutschland
Telefon: +49 461-852046
E-Mail: MjE5Uk9SWWEbX05ZUy1TWVJbYE9iX1QbUVI=
Fax: +49 461-852370
NUTS-Code: DEF01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flensburg.de
Graumannsweg 69
Hamburg
22087
Deutschland
Kontaktstelle(n): Architektur + Stadtplanung
Telefon: +49 40/441419
E-Mail: MjEwWSRjV15kYVs2V2hZXl8jaWpXWmokWls=
Fax: +49 40/443105
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener, zweiphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil "Bildungszentrum Fruerlund" (gem. RPW vom 31.1.2013)
Die Schule Fruerlund ist heute eine 2-zügige Grundschule mit ca. 5 400 m2 Bruttogeschossfläche einschließlich Sporthalle. Sie soll mangels wirtschaftlicher Sanierungsfähigkeit als Ersatzneubau am selben Standort mit angepasstem Raumprogramm als offenes quartiersbezogenes Bildungszentrum wiedererrichtet werden. Das Konzept beinhaltet die Schule, einen Kindergarten mit 6 Gruppenräumen, eine Mensa für gemeinsames Mittagessen, Angebote zur verlässlichen Ganztagsbetreuung, Hausaufgabenhilfe, familienergänzende Erziehung und Förderung, unterrichtsergänzende Freizeitangebote, Beratungsstelle und Kommunikationsangebote für Gesundheit, Ernährung, Bewegung und Sprachkurse.
Ziel des Wettbewerbs ist die Erlangung von qualitätsvollen Entwürfen für den Neubau des zukünftigen „Bildungszentrums Fruerlund“. Der Neubau ist dabei in Bauabschnitten im laufenden Betrieb der Grundschule Fruerlund zu realisieren.
Das Verfahren wird gem RPW anonym durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige Arbeitsgemeinschaften bestehend aus ArchitektenInnen LandschaftsarchitektenInnen Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen wird zwingend vorgeschrieben. (weitere Details siehe VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden:
Formalleistungen:
— Leistungs- und Programmerfüllung,
— Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.
Städtebauliche und architektonische Planung:
— Grundidee und Gesamtkonzept,
— Gestalterische Qualität und Einbindung in die Umgebung,
— Freiraumplanung und Gestaltung,
— Maßstäblichkeit und Ortsangemessenheit.
Gestaltung:
— Baukörper und Freiflächen,
— Innenräume und Fassaden.
Funktion:
— Gesamtorganisation, Nutzung, Verknüpfung,
— Zuordnung,
— Flächenbewirtschaftung,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Barrierefreiheit und behindertengerechtes Bauen,
— Kindgerechtes Bauen,
— Kindgerechte Freiraumgestaltung.
Wirtschaftlichkeit:
— Realisierbarkeit in Bauabschnitten / Zwischenstände,
— Möglichkeiten von Nutzungsänderungen und baulichen Erweiterungen,
— Baulicher Aufwand und Auswirkungen auf die Gebäudebewirtschaftung,
— Ökologische Aspekte, energetische Aspekte, Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten.
Die Wettbewerbssumme wird auf 114 000 EUR (netto, zuzüglich 19 % MwSt) festgesetzt und setzt sich aus dem Bearbeitungshonorar und den Preissummen zusammen. An Honoraren und Preisen (netto, zuzüglich
19 % MwSt) werden ausgelobt:
Das Bearbeitungshonorar beträgt für die Teilnehmer der 2. Phase 10 x je 6 000 EUR. Sollte das Preisgericht weniger als 10 Arbeiten für die 2. Phase auswählen, so werden die Preisgelder um die entsprechende
Summe der nicht ausgezahlten Bearbeitungsgebühr erhöht.
Die Preissummen betragen:
1) Preis 27 000 EUR,
2) Preis 16 200 EUR,
3) Preis 10 800 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissummen vorzunehmen.
Die Bearbeitungshonorare und die Preissummen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung bei der Ausloberin mit gesondert ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für sämtliche verfahrensrelevanten Informationen wird auf den aktuellen Stand der Auslobung verwiesen.
Diese kann unter http://wettbewerbe.archi-stadt.de ab 8.7.2019 heruntergeladen werden.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen berechtigt sind und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in eine Architektenliste der im Zulassungsbereich zuständigen Architektenkammern eingetragen sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-nachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die Erbringung von Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die bevollmächtigte Vertreter/in der juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 431/9884640
E-Mail: MTdvXmtgWlteZFpmZl5rOXBiZmInZVpnXWxhJ11e
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen.
Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.
Düsternbrooker Weg 71
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 431/570650
E-Mail: MjEwX2RcZTZXX2EjaV4kWls=
Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de